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DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Renk Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE 0007850000 / 
DE 000A254278 
WKN: 785000 / A25427 Neueinberufung der 117. 
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
am 24. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung Sehr 
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit ein zur 117. ordentlichen Hauptversammlung der 
RENK Aktiengesellschaft 
am Mittwoch, dem 24. Juni 2020, 10:00 Uhr. 
 
Die Hauptversammlung wird als *virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten* (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in den 
Geschäftsräumen der RENK Aktiengesellschaft, Gögginger 
Str. 73, 86159 Augsburg, abgehalten. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter 
der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über das unter dem Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' zugängliche Aktionärsportal 
live in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren 
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 117. 
ordentliche Hauptversammlung der RENK 
Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 24. Juni 2020: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der RENK Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, 
   des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft 
   und des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate 
   Governance Berichts zum Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.1 
   HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die 
   Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.renk-ag.com 
 
   unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zugänglich. Diese 
   Unterlagen werden dort auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der Unterlagen 
   erteilt. Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 6. März 2020 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns der RENK 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss weist für 
   das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von 
   EUR 33.697.820,20 aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende an die 
     Aktionäre von EUR 2,20 je Stückaktie; 
     bei 6.800.097   EUR          14.960.213,40 
     dividendenberec 
     htigten 
     Stückaktien = 
   * Vortrag auf     EUR          18.737.606,80 
     neue Rechnung 
 
   Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der 
   Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen 
   Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Die Dividende soll am Montag, dem 29. Juni 
   2020, ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an 
   das Aktiengesetz in der Fassung des 
   Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes 
   II)* 
 
   Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung sind zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   angemeldet haben. Die Berechtigung zur 
   Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre 
   darüber hinaus nachzuweisen (§ 15 Absatz 2 
   Satz 1 der Satzung). Hierzu ist gemäß § 
   15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung ein Nachweis 
   über den Anteilsbesitz durch das befugte 
   depotführende Institut ausreichend. 
 
   Die § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung 
   zugrundeliegende Regelung des Aktiengesetzes 
   (§ 123 Absatz 4 Aktiengesetz) wurde durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für 
   Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 
   2020 einberufen werden, teilweise geändert. 
   Insbesondere verweist § 123 Absatz 4 
   Aktiengesetz auf den neu eingeführten § 67c 
   Absatz 3 Aktiengesetz. Dies hat zur Folge, 
   dass der Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur 
   Ausübung des Stimmrechts nicht mehr durch das 
   'depotführende Institut", sondern den 
   sogenannten 'Letztintermediär" zu erbringen 
   ist. 
 
   Vor diesem Hintergrund soll § 15 Absatz 2 Satz 
   2 der Satzung entsprechend angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung wird wie 
   folgt neu gefasst: 
 
   'Die Vorlage eines Nachweises über den 
   Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 
   Aktiengesetz ist ausreichend.' 
 
   Der Vorstand wird die beschlossene 
   Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 
   zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungssauschuss 
   dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, und 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München für das ausgeschriebene Prüfungsmandat 
   empfohlen und eine begründete Präferenz für 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, 
   mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
7.000.000 Stückaktien, bei denen es sich um Stammaktien 
handelt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. 199.903 Stückaktien 
werden von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Einberufung als eigene Aktien gehalten und sind deshalb 
nicht stimmberechtigt. Hieraus stehen der Gesellschaft 
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.097 Stück. 
 
*Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre, 
Aktionärsportal* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand entschieden, dass 
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre 
Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im 
Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Die vollständige Hauptversammlung wird für 
angemeldete Aktionäre am 24. Juni 2020, ab 10 Uhr live 
in Bild und Ton im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation und eine Vollmachtserteilung werden 
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit 

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