DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Renk Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE 0007850000 /
DE 000A254278
WKN: 785000 / A25427 Neueinberufung der 117.
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 24. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung Sehr
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie
hiermit ein zur 117. ordentlichen Hauptversammlung der
RENK Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 24. Juni 2020, 10:00 Uhr.
Die Hauptversammlung wird als *virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten* (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in den
Geschäftsräumen der RENK Aktiengesellschaft, Gögginger
Str. 73, 86159 Augsburg, abgehalten. Die virtuelle
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter
der Internetadresse
www.renk-ag.com
über das unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zugängliche Aktionärsportal
live in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen).
*Tagesordnung*
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 117.
ordentliche Hauptversammlung der RENK
Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 24. Juni 2020:
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der RENK Aktiengesellschaft sowie des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019,
des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft
und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2019 einschließlich des
Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate
Governance Berichts zum Geschäftsjahr 2019*
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.1
HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die
Unterlagen sind im Internet unter
www.renk-ag.com
unter dem Link 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zugänglich. Diese
Unterlagen werden dort auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen
erteilt. Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen am 6. März 2020
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns der RENK
Aktiengesellschaft*
Der festgestellte Jahresabschluss weist für
das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von
EUR 33.697.820,20 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende an die
Aktionäre von EUR 2,20 je Stückaktie;
bei 6.800.097 EUR 14.960.213,40
dividendenberec
htigten
Stückaktien =
* Vortrag auf EUR 18.737.606,80
neue Rechnung
Die zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der
Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen
Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht
dividendenberechtigt.
Die Dividende soll am Montag, dem 29. Juni
2020, ausgezahlt werden.
3. *Entlastung des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung von §
15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an
das Aktiengesetz in der Fassung des
Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes
II)*
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung sind zur
Teilnahme an der Hauptversammlung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
angemeldet haben. Die Berechtigung zur
Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre
darüber hinaus nachzuweisen (§ 15 Absatz 2
Satz 1 der Satzung). Hierzu ist gemäß §
15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung ein Nachweis
über den Anteilsbesitz durch das befugte
depotführende Institut ausreichend.
Die § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung
zugrundeliegende Regelung des Aktiengesetzes
(§ 123 Absatz 4 Aktiengesetz) wurde durch das
Gesetz zur Umsetzung der zweiten
EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für
Hauptversammlungen, die nach dem 3. September
2020 einberufen werden, teilweise geändert.
Insbesondere verweist § 123 Absatz 4
Aktiengesetz auf den neu eingeführten § 67c
Absatz 3 Aktiengesetz. Dies hat zur Folge,
dass der Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur
Ausübung des Stimmrechts nicht mehr durch das
'depotführende Institut", sondern den
sogenannten 'Letztintermediär" zu erbringen
ist.
Vor diesem Hintergrund soll § 15 Absatz 2 Satz
2 der Satzung entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
§ 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Die Vorlage eines Nachweises über den
Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3
Aktiengesetz ist ausreichend.'
Der Vorstand wird die beschlossene
Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020
zur Eintragung ins Handelsregister anmelden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein
nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungssauschuss
dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, und
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München für das ausgeschriebene Prüfungsmandat
empfohlen und eine begründete Präferenz für
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,
mitgeteilt.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in
7.000.000 Stückaktien, bei denen es sich um Stammaktien
handelt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. 199.903 Stückaktien
werden von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung als eigene Aktien gehalten und sind deshalb
nicht stimmberechtigt. Hieraus stehen der Gesellschaft
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.097 Stück.
*Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre,
Aktionärsportal*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand entschieden, dass
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre
Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im
Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Eine
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Die vollständige Hauptversammlung wird für
angemeldete Aktionäre am 24. Juni 2020, ab 10 Uhr live
in Bild und Ton im Internet übertragen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische
Kommunikation und eine Vollmachtserteilung werden
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit
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May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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