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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Renk Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE 0007850000 / 
DE 000A254278 
WKN: 785000 / A25427 Neueinberufung der 117. 
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
am 24. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung Sehr 
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit ein zur 117. ordentlichen Hauptversammlung der 
RENK Aktiengesellschaft 
am Mittwoch, dem 24. Juni 2020, 10:00 Uhr. 
 
Die Hauptversammlung wird als *virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten* (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in den 
Geschäftsräumen der RENK Aktiengesellschaft, Gögginger 
Str. 73, 86159 Augsburg, abgehalten. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter 
der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über das unter dem Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' zugängliche Aktionärsportal 
live in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren 
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 117. 
ordentliche Hauptversammlung der RENK 
Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 24. Juni 2020: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der RENK Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, 
   des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft 
   und des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate 
   Governance Berichts zum Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.1 
   HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die 
   Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.renk-ag.com 
 
   unter dem Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zugänglich. Diese 
   Unterlagen werden dort auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der Unterlagen 
   erteilt. Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 6. März 2020 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns der RENK 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss weist für 
   das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von 
   EUR 33.697.820,20 aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende an die 
     Aktionäre von EUR 2,20 je Stückaktie; 
     bei 6.800.097   EUR          14.960.213,40 
     dividendenberec 
     htigten 
     Stückaktien = 
   * Vortrag auf     EUR          18.737.606,80 
     neue Rechnung 
 
   Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der 
   Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen 
   Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Die Dividende soll am Montag, dem 29. Juni 
   2020, ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an 
   das Aktiengesetz in der Fassung des 
   Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes 
   II)* 
 
   Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung sind zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   angemeldet haben. Die Berechtigung zur 
   Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre 
   darüber hinaus nachzuweisen (§ 15 Absatz 2 
   Satz 1 der Satzung). Hierzu ist gemäß § 
   15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung ein Nachweis 
   über den Anteilsbesitz durch das befugte 
   depotführende Institut ausreichend. 
 
   Die § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung 
   zugrundeliegende Regelung des Aktiengesetzes 
   (§ 123 Absatz 4 Aktiengesetz) wurde durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für 
   Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 
   2020 einberufen werden, teilweise geändert. 
   Insbesondere verweist § 123 Absatz 4 
   Aktiengesetz auf den neu eingeführten § 67c 
   Absatz 3 Aktiengesetz. Dies hat zur Folge, 
   dass der Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur 
   Ausübung des Stimmrechts nicht mehr durch das 
   'depotführende Institut", sondern den 
   sogenannten 'Letztintermediär" zu erbringen 
   ist. 
 
   Vor diesem Hintergrund soll § 15 Absatz 2 Satz 
   2 der Satzung entsprechend angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   § 15 Absatz 2 Satz 2 der Satzung wird wie 
   folgt neu gefasst: 
 
   'Die Vorlage eines Nachweises über den 
   Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 
   Aktiengesetz ist ausreichend.' 
 
   Der Vorstand wird die beschlossene 
   Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 
   zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungssauschuss 
   dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, und 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München für das ausgeschriebene Prüfungsmandat 
   empfohlen und eine begründete Präferenz für 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, 
   mitgeteilt. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
7.000.000 Stückaktien, bei denen es sich um Stammaktien 
handelt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. 199.903 Stückaktien 
werden von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Einberufung als eigene Aktien gehalten und sind deshalb 
nicht stimmberechtigt. Hieraus stehen der Gesellschaft 
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.097 Stück. 
 
*Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre, 
Aktionärsportal* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand entschieden, dass 
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre 
Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im 
Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Die vollständige Hauptversammlung wird für 
angemeldete Aktionäre am 24. Juni 2020, ab 10 Uhr live 
in Bild und Ton im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation und eine Vollmachtserteilung werden 
ermöglicht. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine 
Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur 
Rechteausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte 
enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die 
Aktionäre das ab dem 3. Juni 2020 unter der 
Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche passwortgeschützte Online-Portal 
(nachfolgend '*Aktionärsportal*' genannt) der 
Gesellschaft nutzen können. 
 
*Wir bitten die Aktionäre vor diesem Hintergrund in 
diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden 
Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren 
Aktionärsrechten.* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2020 
(24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet und 
dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom 
depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den 
Beginn des 3. Juni 2020 (0:00 Uhr MESZ) 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des 
Stimmrechts erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich - 
neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Dies 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der 
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und 
müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 
2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der folgenden Adresse 
zugehen (die Nutzung einer der genannten 
Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und 
der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären bzw. den von 
ihnen benannten Vertretern Stimmrechtskarten für die 
Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Stimmrechtskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre 
gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
die vorstehende Adresse Sorge zu tragen. 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über 
das depotführende Institut zugesandten Formulare 
ausfüllen und an das depotführende Institut 
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin 
die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des 
Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte 
Adresse vornehmen. 
 
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch 
Briefwahl (einschließlich elektronischer 
Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung ausüben (§ 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 COVID-19-Gesetz). Für beide Arten 
der Stimmrechtsausübung benötigen sie die 
Stimmrechtskarte, die ihnen nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des 
Anteilsbesitzes für die Hauptversammlung zugeschickt 
wird. 
 
Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten auf 
denselben oder unterschiedlichen 
Übermittlungswegen mehrere voneinander abweichende 
Erklärungen eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene 
Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist nicht 
erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, so 
werden die über das Aktionärsportal abgegebenen 
Erklärungen berücksichtigt. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl (einschließlich 
elektronischer Briefwahl)* 
 
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre 
Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen (Briefwahl). Auch hierzu sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Vor und während der Hauptversammlung kann die 
Stimmabgabe durch Briefwahl elektronisch über das unter 
der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft erfolgen. 
Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal 
ist ab dem 3. Juni 2020 bis zum Beginn der 
Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung 
möglich. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen für die Briefwahl 
alternativ das mit der Stimmrechtskarte übersandte 
Briefwahlformular zur Verfügung. Wenn Sie das 
Briefwahlformular verwenden, muss dieses der 
Gesellschaft bis zum 23. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
(Tag des Eingangs) unter der nachfolgenden Adresse 
zugegangen sein (die Nutzung einer der genannten 
Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl 
gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten 
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater 
gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der 
Briefwahl bedienen. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf den 
Stimmrechtskarten, welche den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären zugesandt werden, enthalten und 
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
einsehbar. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich 
verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich 
ausüben möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch 
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
bevollmächtigten Dritten, ausüben zu lassen. Auch in 
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Gemäß § 67a Abs. 4 AktG ist Intermediär eine 
Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der 
Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von 
Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen 
erbringt, wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit 
Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in 
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in 
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den 
Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Begriff 
Intermediär umfasst demnach insbesondere 
Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der 
sogenannten Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) 
Nr. 575/2013). 
 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
dem Bevollmächtigten als auch gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vor und während der Hauptversammlung können die 
Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft elektronisch über das unter der 
Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche Aktionärsportal unter Nutzung der hierfür 
bereitgestellten Anwendung erfolgen. Die Möglichkeit 
besteht ab dem 3. Juni 2020 bis zum Beginn der 
Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung. 
 
Vor der Hauptversammlung können die Erteilung von 
Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung alternativ durch Erklärung gegenüber 
der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

erfolgen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch 
machen wollen, werden Sie gebeten, das von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zur 
Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten zu 
verwenden, welches sich auf der Rückseite Ihrer 
Stimmrechtskarte befindet. Erfolgt die Erteilung oder 
der Nachweis der Vollmacht oder deren Widerruf durch 
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft per E-Mail, 
so muss diese der Gesellschaft unter der vorstehend 
genannten E-Mail-Adresse bis zum 23. Juni 2020 (24:00 
Uhr MESZ) zugehen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn 
weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß 
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit 
diesen abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, 
Vollmachten an die *von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter* zu erteilen. Diesen müssen neben 
einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der 
Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. 
Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von 
Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die 
Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. 
 
Vor und während der Hauptversammlung kann die Ausübung 
des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das 
Aktionärsportal der Gesellschaft unter Nutzung der 
hierfür bereitgestellten Anwendung erfolgen. Die 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter über das 
Aktionärsportal ist ab dem 3. Juni 2020 bis zum Beginn 
der Stimmenauszählung in der virtuellen 
Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal 
kann auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
der Stimmenauszählung eine etwaige zuvor über das 
Aktionärsportal erteilte Vollmacht und Weisung geändert 
oder widerrufen werden. 
 
Vor der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft alternativ durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 
126b BGB) erfolgen. Soll von dieser Möglichkeit 
Gebrauch gemacht werden, wird gebeten für die Erklärung 
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
verwenden, welches auf der Stimmrechtskarte abgedruckt 
ist. Die Erklärung muss der Gesellschaft bis spätestens 
zum Ablauf des 23. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter 
nachfolgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der 
genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Stimmrechtskarte zugesandt. Entsprechende 
Informationen sind auch im Internet unter 
 
www.renk-ag.com 
 
zugänglich. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den 
zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder allein 
oder zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro 
erreichen (dies entspricht - aufgerundet auf die 
nächsthöhere volle Aktienzahl - 195.313 Aktien), können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen 
der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also 
bis spätestens zum Ablauf des 24. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben 
nach § 122 Abs. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind. 
Bei Berechnung dieser Frist sind § 70 AktG und § 121 
Abs. 7 AktG zu beachten. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
in Textform (§ 126b BGB) aus. Der Nachweis hat in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die 
Aktionäre werden gebeten entsprechende 
Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten 
(die Nutzung einer der genannten 
Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
RENK Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Gögginger Str. 73 
86159 Augsburg 
Telefax: +49 (0)821 5700 552 
E-Mail: Hauptversammlung@renk.biz 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie 
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
(Tagesordnungspunkt 6) machen. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen 
bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
jeweils ausschließlich an die folgende Adresse der 
Gesellschaft zu richten (die Nutzung einer der 
genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
RENK Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Gögginger Str. 73 
86159 Augsburg 
Telefax: +49 (0)821 5700 552 
E-Mail: Hauptversammlung@renk.biz 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen - also bis spätestens zum Ablauf des 
9. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), zugegangen sind, werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
 
www.renk-ag.com 
 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 
AktG). 
 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines 
Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines 
Wahlvorschlags absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, 
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. 
 
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
die bis 9. Juni 2020 (24.00 Uhr MESZ) zugehen, werden 
in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in 
der Hauptversammlung gestellt worden. 
 
Hinweis: Aufgrund der Absage der mit Bekanntmachung im 
Bundesanzeiger vom 20. März 2020 für den 30. April 2020 
einberufenen Präsenz-Hauptversammlung der Gesellschaft 
sind etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären zu den Punkten der Tagesordnung dieser 
abgesagten Präsenz-Hauptversammlung gegenstandslos. 
Daher müssen Aktionäre gemäß den vorstehenden 
Maßgaben Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den 
Punkten der Tagesordnung der virtuellen 
Hauptversammlung (erneut) übermitteln. 
 
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand 
hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage 
vor der Versammlung im Wege elektronischer 
Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, 
welche Fragen er wie beantwortet. 
 
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre 
Fragen bis 21. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ) über das 
unter der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche Aktionärsportal an die Gesellschaft 
übermitteln. Nach Ablauf der vorstehenden Frist 
eingereichte Fragen können nicht berücksichtigt werden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Einzelheiten dazu können unseren 
Datenschutzinformationen unter 
 
www.renk-ag.com 
 
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
entnommen werden. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation 
oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können 
vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
unter der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
zugängliche Aktionärsportal auf elektronischem Weg 
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu 
Protokoll des Notars erklären. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung im Internet; 
weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre sind ab Einberufung der Hauptversammlung über 
die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.renk-ag.com 
 
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden 
auch während der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 dort 
zugänglich sein. 
 
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet 
haben, können die gesamte Hauptversammlung am 24. Juni 
2020, ab 10 Uhr live unter der Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
über das unter dem Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' zugängliche Aktionärsportal 
verfolgen. Die Verfolgung der Hauptversammlung im 
Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 
Abs. 1 S. 2 AktG. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Im Rahmen der Hauptversammlung der RENK 
Aktiengesellschaft werden personenbezogene Daten 
verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren 
Datenschutzinformationen unter 
 
www.renk-ag.com 
 
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter 
bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die 
Datenschutzinformationen zu informieren. 
 
*Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung 
von Aktionärsrechten wird eine Internetverbindung 
benötigt und ein internetfähiges Endgerät mit 
Tonausgabe. Um die Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird 
eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden 
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal 
der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, 
welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser 
Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen 
Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal 
anmelden können. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die 
Ausübung des Stimmrechts ab dem 3. Juni 2020 möglich. 
 
*Veröffentlichung dieser Einberufung* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger vom 15. Mai 2020 veröffentlicht und 
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Augsburg, im Mai 2020 
 
*RENK Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Renk Aktiengesellschaft 
             Goegginger Straße 73 
             86159 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@renk.biz 
Internet:    https://www.renk-ag.com 
ISIN:        DE0007850000, DE000A254278 
WKN:         785000, A25427 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1046925 2020-05-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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