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DGAP-HV: HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2020-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HolidayCheck Group AG München ISIN: DE 0005495329 
WKN: 549532 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden 
wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 
23. Juni 2020, um 10.30 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Weg der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinn des 
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Neumarkter Str. 61, 
81673 München. 
 
I. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
    Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das 
    Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats über das 
    Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
    nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
    lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. 
    zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
    Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
    hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
    Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
    Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
    börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht 
    zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie bei einem 
    Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
    Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
    zugänglich zu machen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
    das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
    HolidayCheck Group AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 
    EUR 6.101.037,18 in Höhe von EUR 3.000.000,00 in die 
    Gewinnrücklagen einzustellen und in Höhe von EUR 3.101.037,18 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, 
    Zweigniederlassung München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 
    München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die etwaige 
    prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
    Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
    von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
    keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
    von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
    wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
    Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
    Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
    2005/909/EG der Kommission). 
6.  *Beschlussfassung über die Ergänzungswahl eines Mitglieds des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stefan Winners hat sein 
    Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. April 2020 
    niedergelegt. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
    Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Thomas Geitner, ehem. Mitglied des Vorstands der 
    Vodafone Plc und der Henkel AG & Co. KGaA, seit 2011 
    Unternehmer und Mitglied verschiedener Aufsichtsgremien, 
    wohnhaft in Bad Wiessee, 
 
    in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Das neue Aufsichtsratsmitglied wird mit Wirkung ab Beendigung 
    dieser Hauptversammlung für die verbleibende Amtsperiode des 
    ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Stefan Winners, also 
    für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für 
    das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 beschließt, in 
    den Aufsichtsrat gewählt. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, 
    dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
    Herr Thomas Geitner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    - bibliotheca Group GmbH, Rotkreuz/Schweiz 
    - Oxford Instruments Plc, 
      Abingdon/Großbritannien 
 
    Der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten steht 
    über die Internetseite der HolidayCheck Group AG unter der 
    Adresse 
 
    www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung. 
 
    Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll der 
    Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
    Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen 
    Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
    Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung 
    zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach 
    der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
    Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend 
    ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser 
    Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 
    10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der vorgeschlagene 
    Kandidat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
    zur Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft oder einem 
    wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, deren 
    Offenlegung empfohlen wird. 
7.  *Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und 
    zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
    AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der 
    Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung 
    des Grundkapitals* 
 
    § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die 
    Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung 
    eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals zu 
    erwerben. Auch die HolidayCheck Group AG hat von dieser 
    Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der Hauptversammlung vom 
    16. Juni 2015 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien 
    ermächtigt. Diese Ermächtigung endet am 15. Juni 2020. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene 
       Aktien bis zu einer Höhe von insgesamt 10 
       % des Grundkapitals der Gesellschaft zu 
       erwerben. Auf die hiernach erworbenen 
       Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen 
       Aktien, die sich bereits im Besitz der 
       Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 
       71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
       Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals 
       entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder 
       in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, 
       durch die Gesellschaft, durch 
       Konzernunternehmen oder durch Dritte für 
       Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. 
       Die Ermächtigung gilt bis zum 22. Juni 
       2025. 
    2. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands 
       über die Börse oder mittels eines an alle 
       Aktionäre der Gesellschaft gerichteten 
       öffentlichen Kaufangebots bzw. einer 
       öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
       Verkaufsangeboten: 
 
       a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so 
          darf der von der Gesellschaft 
          gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse während 

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May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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