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Dow Jones News
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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.06.2020 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-15 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 
080 
ISIN DE0007010803 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(*C-19 AuswBekG*) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie und 
mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
Aktionäre, interne und externe Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der 
RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER 
RATIONAL 
AKTIENGESELLSCHAFT (VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG) Wir 
laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, 24. 
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL 
Aktiengesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech ein. 
 
Die Versammlung findet gemäß § 1 Abs. 2 C-19 
AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung *ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in 
den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft, 
Siegfried-Meister-Straße 1, 86899 Landsberg am 
Lech, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
verfolgen können. Die Teilnahme der Aktionäre sowie 
ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der 
weiteren Angaben zur Einberufung und 
Teilnahmebedingungen ermöglicht.* 
 
*Bitte beachten Sie zudem folgenden wichtigen Hinweis:* 
 
Auch Aktionäre, die sich selbst oder über einen 
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich für den 6. 
Mai 2020 einberufenen und zwischenzeitlich abgesagten 
Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, müssen sich 
zu der hiermit für den 24. Juni 2020 einberufenen 
virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden. 
 
INVESTORPORTAL 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG über das *InvestorPortal*, auf der 
RATIONAL-Homepage unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') live in Bild und Ton übertragen 
(vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der 
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Zur Verfolgung der Übertragung im Internet und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, 
insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen 
Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig unter 
Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Einzelheiten zu 
den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 
'Weitere Angaben zur Einberufung und 
Teilnahmebedingungen', der im Anschluss an die 
Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen abgedruckt ist. 
 
Die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung erfolgt am 24. Juni 2020 ab 10:00 Uhr 
(MESZ) nur für die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das 
InvestorPortal. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt 
durch Eingabe der hierfür dem Aktionär nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen 
Zugangsdaten, bestehend aus einer 
Eintrittskartennummer, einer Prüfziffer und einem 
selbstvergebenen Passwort. Eine öffentliche 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
findet nicht statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft mit Lagebericht der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
      gebilligten Konzernabschlusses mit 
      Konzernlagebericht, jeweils zum 31. 
      Dezember 2019 sowie des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
      Die genannten Unterlagen sind auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      *www.rational-online.com* 
 
      (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
      Relations' > 'Hauptversammlung') 
      zugänglich. Dort werden die Unterlagen 
      auch während der Hauptversammlung virtuell 
      zugänglich sein. 
 
      Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss 
      und den Konzernabschluss entsprechend §§ 
      172, 173 AktG gebilligt. Der 
      Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
      ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher 
      kein Beschluss zu fassen. 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat haben in einer 
      ordentlichen Aufsichtsratssitzung Ende 
      Februar 2020 und damit vor dem 
      sprunghaften Anstieg der 
      Corona-Ausbreitung in China, Europa, USA 
      und dem Rest der Welt den 
      Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70 Euro 
      beschlossen. Aufgrund der seitdem 
      unvorhersehbaren und drastischen 
      Veränderung der wirtschaftlichen Lage 
      zahlreicher Kunden in vielen Märkten wurde 
      die ursprüngliche Dividendenempfehlung von 
      10,70 Euro je Aktie überprüft. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat reduzieren 
      deshalb angesichts der veränderten 
      Situation die Dividendenempfehlung auf 
      5,70 Euro je Aktie und schlagen vor, den 
      für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen 
      Bilanzgewinn der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft von Euro 377.898.712,31 
      wie folgt zu verwenden: 
 
      a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 
      je dividendenberechtigter Aktie: Euro 
      64.809.000,00 
 
      b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
      neue Rechnung: Euro 313.089.712,31 
 
      Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
      Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
      den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
      Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 
      29. Juni 2020 ausbezahlt werden. 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
      Entlastung zu erteilen. 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
TOP 5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2020* 
 
      Der Aufsichtsrat - gestützt auf die 
      Empfehlung seines Prüfungsausschusses - 
      schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      München, zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
TOP 6 *Beschlussfassung über die Änderung 
      von § 13 der Satzung (Übertragung der 
      Hauptversammlung in Ton und Bild, 
      elektronische Teilnahme, Kommunikation und 
      Stimmabgabe)* 
 
      § 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt 
      die Formalien der Einberufung und 
      Anmeldung zur jährlichen Hauptversammlung, 
      zum Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung 
      des Stimmrechts mittels 
      Vollmachterteilung. 
 
      Durch die aktuellen Einschränkungen 
      größerer Versammlungen aufgrund der 
      Ausbreitung des Coronavirus sowie die 
      technischen Entwicklungen ist die 
      Möglichkeit der Übertragung der 
      Hauptversammlung in Ton und Bild, die 
      elektronische Teilnahme, Kommunikation und 
      Stimmabgabe der Aktionäre aus Sicht von 
      Vorstand und Aufsichtsrat eine 
      zeitgemäße und notwendige Option. 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
      vor, folgende Satzungsänderungen zu 
      beschließen. 
 
      Ergänzung des Titels § 13: '§ 13 
      (Einberufung, Ort, *Teilnahme*)' 
 
      Ergänzung um drei Textziffern zur 
      Ermächtigung des Vorstands der 
      Übertragung der Hauptversammlung in 
      Wort und Bild sowie zur Ermöglichung der 
      elektronischen Teilnahme, Kommunikation 
      und Stimmabgabe der Aktionäre: 
 
      '7. Der Vorstand ist ermächtigt, die 
      teilweise oder vollständige 
      Übertragung der Hauptversammlung in 
      Ton und Bild über elektronische und andere 
      Medien zuzulassen. 
 
      8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die 
      Aktionäre an der Hauptversammlung auch 
      ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und 
      ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
      sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz 
      oder teilweise im Wege elektronischer 
      Kommunikation ausüben können, und bestimmt 
      gegebenenfalls die Einzelheiten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

9. Der Vorstand kann vorsehen, dass 
      Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
      Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich 
      oder im Wege elektronischer Kommunikation 
      abgeben dürfen, und bestimmt 
      gegebenenfalls die Einzelheiten.' 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 
11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien 
unterschiedlicher Gattung. 
 
*II. Internetseite der Gesellschaft und dort 
zugängliche Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') zugänglich. Dort werden die 
Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell 
zugänglich sein. Etwaige bei der Gesellschaft 
eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen 
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die 
Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar, 
das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
und ggf. ihre Bevollmächtigten u. a. eine Ausübung des 
Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung 
ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach 
der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
veröffentlicht. 
 
*III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild 
und Ton* 
 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die 
Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
ausschließlich virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 
Satz 1, Abs. 6 des C-19 AuswBekG. Dies führt zu einigen 
Besonderheiten bei der Ausübung der Aktionärsrechte und 
beim Ablauf der Hauptversammlung. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- 
und Tonübertragung über das InvestorPortal verfolgen. 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
eine Eintrittskarte für die virtuelle Hauptversammlung 
(in der für die Hauptversammlung, insbesondere im 
InvestorPortal, verwendeten Dokumentation auch einfach 
als 'Eintrittskarte' bezeichnet) mit weiteren 
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Eintrittskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten 
zum InvestorPortal, bestehend aus der 
Eintrittskartennummer, der Prüfziffer und den 
persönlichen Angaben des Aktionärs von der 
Eintrittskarte (Vorname, Name oder Firma, Wohnort, 
Anzahl Aktien), mit denen Aktionäre sich ein eigenes 
Passwort vergeben können, und mit welchen die Aktionäre 
das unter oben genanntem Link zugängliche 
internetgestützte Online-Portal (InvestorPortal) der 
Gesellschaft nutzen können. 
 
*IV. InvestorPortal* 
 
Unter der oben genannten Internetadresse unterhält die 
Gesellschaft ein passwortgeschütztes InvestorPortal. 
Über das InvestorPortal können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (oder ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht 
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das 
InvestorPortal nutzen zu können, müssen sich die 
Aktionäre dort mit ihrer Eintrittskartennummer, der 
Prüfziffer und einem persönlich vergebenen Passwort 
einloggen. 
 
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und zu den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. ebenfalls auf 
der oben genannten Internetseite. 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
*V. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und 
Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der 
virtuellen Hauptversammlung* 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, 
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 3. 
Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) 
Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich 
zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung 
anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der 
Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Die Anmeldung und der auf 
den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 17. Juni 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) bei der 
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
c/o Bayern LB 
dwpbank, DSHVG 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 69 5099 1110 
 
*E-Mail-Adresse* 
hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Aufgrund der Absage der für den 6. Mai 2020 
einberufenen Präsenz-Hauptversammlung der Gesellschaft 
sind bereits vorgenommene Anmeldungen von Aktionären 
für diese abgesagte Präsenz-Hauptversammlung 
gegenstandslos. Daher müssen sich Aktionäre, die sich 
bereits für die abgesagte Präsenz-Hauptversammlung 
angemeldet haben, gemäß den vorstehenden 
Maßgaben für die virtuelle Hauptversammlung erneut 
anmelden. 
 
*VI. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung gilt 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben dagegen 
für die Berechtigung zur Ausübung von Rechten und 
Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen 
Hauptversammlung keine Auswirkung. Die Aktien werden 
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch 
am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*VII. Ausübung des Stimmrechts* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre 
ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich 
elektronischer Briefwahl), Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten oder über Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 C-19-AuswBekG). Für alle Arten der 
Stimmrechtsausübung benötigen Sie die Eintrittskarte, 
die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung 
zugeschickt wird. 
 
*VIII. Verfahren für Briefwahl* 
 
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen in 
Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben (Briefwahl). Vor der Hauptversammlung steht 
ihnen dafür das mit der Eintrittskarte übersandte 
Briefwahlformular zur Verfügung. Wenn das 
Briefwahlformular verwendet wird, ist dieses 
ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss 
dort bis einschließlich zum 22. Juni 2020, 24:00 
Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen: 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 89 30 90 3 746 75 
 
*oder E-Mail-Adresse* 
rational-hv2020@computershare.de 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, 
werden nicht berücksichtigt. Vor und während der 
Hauptversammlung steht Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der elektronischen Briefwahl auch das 
InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. 
Über das InvestorPortal können auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Stimmenauszählung 
in der virtuellen Hauptversammlung etwaige zuvor 
abgegebene Briefwahlstimmen über das InvestorPortal 
erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. 
 
Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung 
oder den Widerruf von Briefwahlstimmen auf mehreren der 
möglichen Übermittlungswege Post, Fax, E-Mail und 
InvestorPortal der Gesellschaft zugehen, gilt die 
zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als 
verbindlich. 
 
Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer 
Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die zu diesem 
Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme 
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht aus. Die 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich 
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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