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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.06.2020 in Landsberg am Lech mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-15 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 
080 
ISIN DE0007010803 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(*C-19 AuswBekG*) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie und 
mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
Aktionäre, interne und externe Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der 
RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER 
RATIONAL 
AKTIENGESELLSCHAFT (VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG) Wir 
laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, 24. 
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL 
Aktiengesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech ein. 
 
Die Versammlung findet gemäß § 1 Abs. 2 C-19 
AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung *ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in 
den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft, 
Siegfried-Meister-Straße 1, 86899 Landsberg am 
Lech, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
verfolgen können. Die Teilnahme der Aktionäre sowie 
ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der 
weiteren Angaben zur Einberufung und 
Teilnahmebedingungen ermöglicht.* 
 
*Bitte beachten Sie zudem folgenden wichtigen Hinweis:* 
 
Auch Aktionäre, die sich selbst oder über einen 
Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich für den 6. 
Mai 2020 einberufenen und zwischenzeitlich abgesagten 
Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, müssen sich 
zu der hiermit für den 24. Juni 2020 einberufenen 
virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden. 
 
INVESTORPORTAL 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 C-19 AuswBekG über das *InvestorPortal*, auf der 
RATIONAL-Homepage unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') live in Bild und Ton übertragen 
(vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der 
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 
 
Zur Verfolgung der Übertragung im Internet und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, 
insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen 
Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig unter 
Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Einzelheiten zu 
den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 
'Weitere Angaben zur Einberufung und 
Teilnahmebedingungen', der im Anschluss an die 
Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen abgedruckt ist. 
 
Die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung erfolgt am 24. Juni 2020 ab 10:00 Uhr 
(MESZ) nur für die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das 
InvestorPortal. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt 
durch Eingabe der hierfür dem Aktionär nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen 
Zugangsdaten, bestehend aus einer 
Eintrittskartennummer, einer Prüfziffer und einem 
selbstvergebenen Passwort. Eine öffentliche 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
findet nicht statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft mit Lagebericht der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
      gebilligten Konzernabschlusses mit 
      Konzernlagebericht, jeweils zum 31. 
      Dezember 2019 sowie des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
      Die genannten Unterlagen sind auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      *www.rational-online.com* 
 
      (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
      Relations' > 'Hauptversammlung') 
      zugänglich. Dort werden die Unterlagen 
      auch während der Hauptversammlung virtuell 
      zugänglich sein. 
 
      Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss 
      und den Konzernabschluss entsprechend §§ 
      172, 173 AktG gebilligt. Der 
      Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
      ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher 
      kein Beschluss zu fassen. 
TOP 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat haben in einer 
      ordentlichen Aufsichtsratssitzung Ende 
      Februar 2020 und damit vor dem 
      sprunghaften Anstieg der 
      Corona-Ausbreitung in China, Europa, USA 
      und dem Rest der Welt den 
      Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70 Euro 
      beschlossen. Aufgrund der seitdem 
      unvorhersehbaren und drastischen 
      Veränderung der wirtschaftlichen Lage 
      zahlreicher Kunden in vielen Märkten wurde 
      die ursprüngliche Dividendenempfehlung von 
      10,70 Euro je Aktie überprüft. 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat reduzieren 
      deshalb angesichts der veränderten 
      Situation die Dividendenempfehlung auf 
      5,70 Euro je Aktie und schlagen vor, den 
      für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen 
      Bilanzgewinn der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft von Euro 377.898.712,31 
      wie folgt zu verwenden: 
 
      a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 
      je dividendenberechtigter Aktie: Euro 
      64.809.000,00 
 
      b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
      neue Rechnung: Euro 313.089.712,31 
 
      Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
      Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
      den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
      Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 
      29. Juni 2020 ausbezahlt werden. 
TOP 3 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
      Entlastung zu erteilen. 
TOP 4 *Beschlussfassung über die Entlastung des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
TOP 5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2020* 
 
      Der Aufsichtsrat - gestützt auf die 
      Empfehlung seines Prüfungsausschusses - 
      schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      München, zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
TOP 6 *Beschlussfassung über die Änderung 
      von § 13 der Satzung (Übertragung der 
      Hauptversammlung in Ton und Bild, 
      elektronische Teilnahme, Kommunikation und 
      Stimmabgabe)* 
 
      § 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt 
      die Formalien der Einberufung und 
      Anmeldung zur jährlichen Hauptversammlung, 
      zum Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung 
      des Stimmrechts mittels 
      Vollmachterteilung. 
 
      Durch die aktuellen Einschränkungen 
      größerer Versammlungen aufgrund der 
      Ausbreitung des Coronavirus sowie die 
      technischen Entwicklungen ist die 
      Möglichkeit der Übertragung der 
      Hauptversammlung in Ton und Bild, die 
      elektronische Teilnahme, Kommunikation und 
      Stimmabgabe der Aktionäre aus Sicht von 
      Vorstand und Aufsichtsrat eine 
      zeitgemäße und notwendige Option. 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
      vor, folgende Satzungsänderungen zu 
      beschließen. 
 
      Ergänzung des Titels § 13: '§ 13 
      (Einberufung, Ort, *Teilnahme*)' 
 
      Ergänzung um drei Textziffern zur 
      Ermächtigung des Vorstands der 
      Übertragung der Hauptversammlung in 
      Wort und Bild sowie zur Ermöglichung der 
      elektronischen Teilnahme, Kommunikation 
      und Stimmabgabe der Aktionäre: 
 
      '7. Der Vorstand ist ermächtigt, die 
      teilweise oder vollständige 
      Übertragung der Hauptversammlung in 
      Ton und Bild über elektronische und andere 
      Medien zuzulassen. 
 
      8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die 
      Aktionäre an der Hauptversammlung auch 
      ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und 
      ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
      sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz 
      oder teilweise im Wege elektronischer 
      Kommunikation ausüben können, und bestimmt 
      gegebenenfalls die Einzelheiten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -2-

9. Der Vorstand kann vorsehen, dass 
      Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
      Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich 
      oder im Wege elektronischer Kommunikation 
      abgeben dürfen, und bestimmt 
      gegebenenfalls die Einzelheiten.' 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 
11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien 
unterschiedlicher Gattung. 
 
*II. Internetseite der Gesellschaft und dort 
zugängliche Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') zugänglich. Dort werden die 
Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell 
zugänglich sein. Etwaige bei der Gesellschaft 
eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen 
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte 
Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die 
Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar, 
das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
und ggf. ihre Bevollmächtigten u. a. eine Ausübung des 
Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung 
ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach 
der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
veröffentlicht. 
 
*III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild 
und Ton* 
 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die 
Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
ausschließlich virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 
Satz 1, Abs. 6 des C-19 AuswBekG. Dies führt zu einigen 
Besonderheiten bei der Ausübung der Aktionärsrechte und 
beim Ablauf der Hauptversammlung. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- 
und Tonübertragung über das InvestorPortal verfolgen. 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
eine Eintrittskarte für die virtuelle Hauptversammlung 
(in der für die Hauptversammlung, insbesondere im 
InvestorPortal, verwendeten Dokumentation auch einfach 
als 'Eintrittskarte' bezeichnet) mit weiteren 
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Eintrittskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten 
zum InvestorPortal, bestehend aus der 
Eintrittskartennummer, der Prüfziffer und den 
persönlichen Angaben des Aktionärs von der 
Eintrittskarte (Vorname, Name oder Firma, Wohnort, 
Anzahl Aktien), mit denen Aktionäre sich ein eigenes 
Passwort vergeben können, und mit welchen die Aktionäre 
das unter oben genanntem Link zugängliche 
internetgestützte Online-Portal (InvestorPortal) der 
Gesellschaft nutzen können. 
 
*IV. InvestorPortal* 
 
Unter der oben genannten Internetadresse unterhält die 
Gesellschaft ein passwortgeschütztes InvestorPortal. 
Über das InvestorPortal können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (oder ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht 
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das 
InvestorPortal nutzen zu können, müssen sich die 
Aktionäre dort mit ihrer Eintrittskartennummer, der 
Prüfziffer und einem persönlich vergebenen Passwort 
einloggen. 
 
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und zu den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. ebenfalls auf 
der oben genannten Internetseite. 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
*V. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und 
Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der 
virtuellen Hauptversammlung* 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, 
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 3. 
Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) 
Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich 
zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung 
anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der 
Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Die Anmeldung und der auf 
den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 17. Juni 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) bei der 
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
c/o Bayern LB 
dwpbank, DSHVG 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 69 5099 1110 
 
*E-Mail-Adresse* 
hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Aufgrund der Absage der für den 6. Mai 2020 
einberufenen Präsenz-Hauptversammlung der Gesellschaft 
sind bereits vorgenommene Anmeldungen von Aktionären 
für diese abgesagte Präsenz-Hauptversammlung 
gegenstandslos. Daher müssen sich Aktionäre, die sich 
bereits für die abgesagte Präsenz-Hauptversammlung 
angemeldet haben, gemäß den vorstehenden 
Maßgaben für die virtuelle Hauptversammlung erneut 
anmelden. 
 
*VI. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung gilt 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben dagegen 
für die Berechtigung zur Ausübung von Rechten und 
Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen 
Hauptversammlung keine Auswirkung. Die Aktien werden 
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch 
am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*VII. Ausübung des Stimmrechts* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre 
ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich 
elektronischer Briefwahl), Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten oder über Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 C-19-AuswBekG). Für alle Arten der 
Stimmrechtsausübung benötigen Sie die Eintrittskarte, 
die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung 
zugeschickt wird. 
 
*VIII. Verfahren für Briefwahl* 
 
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen in 
Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben (Briefwahl). Vor der Hauptversammlung steht 
ihnen dafür das mit der Eintrittskarte übersandte 
Briefwahlformular zur Verfügung. Wenn das 
Briefwahlformular verwendet wird, ist dieses 
ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss 
dort bis einschließlich zum 22. Juni 2020, 24:00 
Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen: 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 89 30 90 3 746 75 
 
*oder E-Mail-Adresse* 
rational-hv2020@computershare.de 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, 
werden nicht berücksichtigt. Vor und während der 
Hauptversammlung steht Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der elektronischen Briefwahl auch das 
InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. 
Über das InvestorPortal können auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Stimmenauszählung 
in der virtuellen Hauptversammlung etwaige zuvor 
abgegebene Briefwahlstimmen über das InvestorPortal 
erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. 
 
Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung 
oder den Widerruf von Briefwahlstimmen auf mehreren der 
möglichen Übermittlungswege Post, Fax, E-Mail und 
InvestorPortal der Gesellschaft zugehen, gilt die 
zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als 
verbindlich. 
 
Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer 
Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die zu diesem 
Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme 
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht aus. Die 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich 
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -3-

*IX. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer 
Wahl oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen 
der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte 
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur 
Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der 
Bevollmächtigung können die Aktionäre das 
Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit 
der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der 
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines sonstigen 
Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines 
Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die 
Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den 
Nachweis der Bevollmächtigung in Textform bis 22. Juni 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die 
Gesellschaft wie folgt übermitteln: 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 89 30 90 3 746 75 
 
*oder E-Mail-Adresse* 
rational-hv2020@computershare.de 
 
Aktionäre haben elektronisch vor und bis zum Ende der 
Hauptversammlung im InvestorPortal die Möglichkeit, 
einen Dritten zu bevollmächtigen. 
 
Auch Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur durch 
elektronische Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen 
Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt jedoch, 
gleich auf welchen Wegen die Bevollmächtigung erfolgt 
ist, immer voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte verbundenen 
Zugangsdaten zum InvestorPortal erhält: 
Eintrittskartennummer, Prüfziffer und ein bereits 
selbst vergebenes Passwort bzw. die persönlichen 
Angaben des Aktionärs von der Eintrittskarte (Vorname, 
Name oder Firma, Wohnort, Anzahl Aktien). 
 
*X. Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr 
Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertretern sind zudem Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können 
dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, 
das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. 
 
Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung 
bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter 
keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die 
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu 
Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
entgegen. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder 
die Änderung von Weisungen können in Textform an 
die in Abschnitt VIII genannte Anschrift, Fax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 22. Juni 2020, 
24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) erteilt, 
geändert oder widerrufen werden. 
 
Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen 
Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
auch über das InvestorPortal erteilt, geändert oder 
widerrufen werden. Wenn Erklärungen über die Erteilung, 
die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auf mehreren der 
möglichen Übermittlungswege Post, Fax, E-Mail und 
InvestorPortal der Gesellschaft zugehen, gilt die 
zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als 
verbindlich. 
 
Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer 
Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die Weisung 
zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden 
Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter schließt eine Stimmabgabe 
durch elektronische Briefwahl nicht aus. Die 
Stimmabgabe durch Briefwahl gilt als Widerruf der zuvor 
abgegebenen Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Nähere Einzelheiten zur Ausübung von Rechten und 
Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
Informationen sind auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft einsehbar unter: 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung'). 
 
*XI. Rechte der Aktionäre* 
 
*1. Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
Auf Grundlage des C-19 AuswBekG ist den Aktionären in 
der virtuellen Hauptversammlung zwar kein 
Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch die 
Möglichkeit einzuräumen, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten 
haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen 
Kommunikation Fragen zu stellen. Der Vorstand kann 
zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor 
der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der 
Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind 
bis zum Ablauf des 22. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), 
über das InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen. 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte 
Fragen werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie 
dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den 
Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung. Der Vorstand entscheidet nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er 
wie beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG). 
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. 
Der Vorstand behält sich vor, einzelne oder wiederholt 
auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. 
 
*2. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht durch Briefwahl oder über 
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn 
bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
InvestorPortal Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. 
 
*3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG i. V. m. 
§ 1 Abs. 3 Satz 4 C-19 AuswBekG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 
500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem 
Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis 
zur Entscheidung des Gerichts über das 
Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 
Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die 
Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende 
Anwendung. 
 
Das Verlangen muss dem Vorstand bis spätestens zum 24. 
Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) 
schriftlich zugehen. Derartige Verlangen sind 
ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
- Vorstand - 
Siegfried-Meister-Str. 1 
86899 Landsberg am Lech 
Deutschland 
 
*4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von 
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von 
Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich an 
die nachstehende Anschrift, Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zu richten: 
 
*Anschrift* 
RATIONAL Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
Siegfried-Meister-Str. 1 
86899 Landsberg am Lech 
Deutschland 
 
*Fax-Nummer* 
+49 8191 327 272 
 
*E-Mail-Adresse* 
s.arnold@rational-online.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen 
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im 
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. 
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). 
 
Die spätestens bis zum 9. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
(Datum des Eingangs) unter der genannten Anschrift, 
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen 
ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 
und Abs. 3, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, 
einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. 
der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') zugänglich gemacht. Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter 
dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung als gestellt 
berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. 
 
*XII. Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um 
den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte und 
Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung 
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. c DSGVO. Die RATIONAL Aktiengesellschaft 
überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei 
können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern 
verarbeitet werden, die zuvor Anträge und Fragen 
eingereicht haben. Rechtsgrundlage für diese 
Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO. Zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt 
die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. Personenbezogene Daten 
werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die 
personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
anschließend gelöscht. 
 
Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so 
lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten 
Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und 
Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer 
längeren Speicherung verpflichten. 
 
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein 
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. 
III DSGVO. 
 
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
datenschutzbeauftragter@rational-online.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
Datenschutz 
Siegfried-Meister-Str. 1 
86899 Landsberg am Lech 
Deutschland 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen 
Sie unter: 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
Datenschutzbeauftragter 
Siegfried-Meister-Str. 1 
86899 Landsberg am Lech 
Deutschland 
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rational-online.com 
 
*XIII. Technische Hinweise zur virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des InvestorPortals benötigen Sie 
eine Internetverbindung und ein internetfähiges 
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird 
eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden 
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie 
zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung einen Computer. Sie benötigen einen 
Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang 
zum InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre 
Eintrittskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf 
dieser Eintrittskarte finden sich Ihre Zugangsdaten, 
mit denen Sie sich im InvestorPortal anmelden können. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - das Stimmrecht bereits vor 
Beginn der Hauptversammlung auszuüben. 
 
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. im Internet 
unter 
 
www.rational-online.com 
 
(im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
'Hauptversammlung') 
 
Landsberg am Lech, im Mai 2020 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: RATIONAL Aktiengesellschaft 
             Siegfried-Meister-Straße 1 
             86899 Landsberg am Lech 
             Deutschland 
E-Mail:      s.arnold@rational-online.com 
Internet:    https://rational-online.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1046931 2020-05-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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