Ein Hotelbetrieb mit zwei Hotels in Berlin und einem in Hamburg verlangte von seinem Versicherer eine Zahlung aus einer bestehenden Betriebsschließungsversicherung, da ihm per Allgemeinverfügung untersagt wurde, touristische Übernachtungen anzubieten. Der Versicherer lehnt die Zahlung ab, die Hotelbetreiberin ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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