DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2020 in Otto-Brenner-Str. 20, 37079 Göttingen mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung
Ordentliche Hauptversammlung 2020 (virtuelle
Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionäre der Sartorius
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
2020 am Freitag, 26. Juni 2020, 10.00 Uhr (MESZ), in
der Otto-Brenner-Straße 20, 37079 Göttingen mit
folgender Maßgabe ein:
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
(COVID-19-Gesetz) wird die Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) als
virtuelle Hauptversammlung
abgehalten.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit am Ort der Versammlung.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Sartorius Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2019, des zusammengefassten Lageberichts für
die Sartorius Aktiengesellschaft und den
Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
Die genannten Unterlagen sind im Internet
veröffentlicht unter der Adresse:
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für
das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 117.641.275,26
wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer = EUR 11.974.278,40
Dividende von je
EUR 0,35 pro
dividendenberechtigte
r Stammstückaktie
Zahlung einer = EUR 12.303.384,48
Dividende von je
EUR 0,36 pro
dividendenberechtigte
r Vorzugsstückaktie
Vortrag auf neue EUR 93.363.612,38
Rechnung
Insgesamt: EUR 117.641.275,26
Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern
sollte, wird ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt
werden. Die Dividende ist am 1. Juli 2020
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Satzungsänderungen zu
beschließen:
1. § 14 (1) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_Die Hauptversammlung wird vom Vorstand
oder den sonst hierzu gesetzlich
befugten Personen einberufen._
2. § 14 (2) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_Für die Einberufungsfrist gelten die
gesetzlichen Bestimmungen._
3. § 14 (3) der Satzung wird gestrichen.
4. § 15 (1) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich nach näherer Maßgabe der
folgenden Vorschriften vor der
Hauptversammlung angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen
haben._
5. § 15 (2) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
Die Anmeldung und der Nachweis haben,
soweit in der Einberufung nicht auch
eine hiervon abweichende Form zugelassen
wird, in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen. Zum Nachweis der Berechtigung
reicht ein Nachweis über den
Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3
AktG in jedem Fall aus. Der Nachweis hat
sich auf den gesetzlich bestimmten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag, Record Date) zu
beziehen.
6. § 15 (3) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_Die Anmeldung und der Nachweis müssen
der Gesellschaft unter der in der
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
innerhalb der jeweiligen gesetzlich
bestimmten Frist vor der
Hauptversammlung zugehen. In der
Einberufung können auch jeweils kürzere,
in Tagen zu bemessende Fristen
vorgesehen werden._
7. § 15 (4) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
Das Stimmrecht kann durch einen
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für
die Form der Erteilung der Vollmacht,
ihren Widerruf und/oder den Nachweis der
Vollmacht können in der Einberufung
Erleichterungen gegenüber der gesetzlich
vorgeschriebenen Form bestimmt werden;
im Übrigen gelten hierfür die
gesetzlichen Bestimmungen. Die
Regelungen von § 135 AktG bleiben
unberührt.
8. § 15 (7) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_Die Teilnahme von Mitgliedern des
Aufsichtsrates an der Hauptversammlung
darf im Wege der Bild- und
Tonübertragung erfolgen, wenn das
betreffende Mitglied des Aufsichtsrates
aus gesundheitlichen, beruflich
bedingten oder persönlichen Gründen an
einer physischen Teilnahme am
Versammlungsort verhindert ist._
9. Als § 19 (4) wird neu in die Satzung
eingefügt:
_Der Vorstand wird ermächtigt, nach
Maßgabe der Bestimmungen des § 59
AktG nach Ablauf des Geschäftsjahres auf
den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen
Abschlag an die Aktionäre zu zahlen._
10. Der Vorstand wird angewiesen, diese
Änderungen der Satzung erst zu dem
in § 26j Abs. 4 des Einführungsgesetzes
zum Aktiengesetz im Hinblick auf die
Anwendbarkeit des § 67c AktG genannten
Stichtag (d.h. zur Eintragung zum 3.
September 2020) zum Handelsregister
anzumelden.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung dieser Hauptversammlung endet
die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn
Prof. David Ebsworth, PhD. Prof. David Ebsworth
wurde anstelle von Herrn Dr. Guido Oelkers, der
mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019
sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
niedergelegt hatte, mit Beschluss des
Amtsgerichts Göttingen mit Wirkung ab dem 1.
Januar 2020 bis zum Ende der nächsten
Hauptversammlung als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt.
Daher hat in der Hauptversammlung am 26. Juni
2020 die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
gemäß § 8 Abs. 1, 2 der Satzung der
Sartorius Aktiengesellschaft stattzufinden.
Der Aufsichtsrat der Sartorius
Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
MitbestG aus je sechs Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer und
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu
mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens
vier) und zu mindestens 30 % aus Männern (also
mindestens vier) zusammen. Diese Mindestanteile
sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen,
wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
die Seite der Anteilseigner- oder
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung
widerspricht. Die Anteilseigner- und die
Arbeitnehmervertreter haben jeweils die
Getrennterfüllung beschlossen. Der Aufsichtsrat
ist damit sowohl auf der Seite der
Anteilseignervertreter als auch auf der Seite
der Arbeitnehmervertreter jeweils mit
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männern zu besetzen. Diese Mindestanteile
werden unabhängig vom Ausgang der Wahl bereits
erfüllt.
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft nicht
für längere Zeit als bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt;
hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht
an Wahlvorschläge gebunden.
Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses
schlägt der Aufsichtsrat vor, Prof. David
Ebsworth als Vertreter der Anteilseigner mit
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May 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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