DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in München
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Knorr-Bremse Aktiengesellschaft München ISIN DE000KBX1006
Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
der Knorr-Bremse AG
am 30. Juni 2020
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Knorr-Bremse AG,
die am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) als *virtuelle Hauptversammlung* ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für fristgerecht angemeldete Aktionäre für die gesamte Dauer der
Veranstaltung in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
der Sitz der Gesellschaft, Moosacher Straße 80, 80809 München.
I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Knorr-Bremse AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2019*
Die vorstehenden Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
ir.knorr-bremse.com/hv
zugänglich und werden während der virtuellen
Hauptversammlung näher erläutert werden.
Die vorstehenden Unterlagen enthalten den
Vergütungsbericht, den Corporate Governance
Bericht und den erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs in der auf den Jahres-
und Konzernabschluss 2019 anwendbaren Fassung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Knorr-Bremse AG aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 von insgesamt
EUR 461.737.200,09 in Höhe von EUR
290.160.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende
von
*EUR 1,80 je dividendenberechtigter
Stückaktie*
zu verwenden und im Übrigen auf neue
Rechnung vorzutragen.
Es ergibt sich damit die folgende Verwendung
des Bilanzgewinns:
Bilanzgewinn: 461.737.200,09 EUR
Verteilung an die 290.160.000,00 EUR
Aktionäre:
Gewinnvortrag: 171.577.200,09 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, also am Freitag, den 3. Juli
2020, fällig.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses
an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des
Aufsichtsrats sind frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch
bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Auswahl
eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt
hätten.
6. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder*
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem
1. Januar 2020 gültigen Fassung gemäß dem
Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.
Dezember 2019 beschließt die
Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
bei jeder wesentlichen Änderung des
Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Der Aufsichtsrat hat am 10. Dezember 2019 ein
neues Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder beschlossen, das den
Vorgaben des ARUG II entspricht und die
Empfehlungen der Novelle des Deutschen
Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Der
Aufsichtsrat schlägt vor, das als Anlage zu
diesem Tagesordnungspunkt 6 im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckte, vom Aufsichtsrat am
10. Dezember 2019 beschlossene Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
7. *Beschlussfassung über die Bestätigung der
Vergütung und über das Vergütungssystem für die
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit dem 1.
Januar 2020 gültigen Fassung hat die
Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über
die Vergütung und das Vergütungssystem für die
Mitglieder des Aufsichtsrats zu
beschließen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
ist in § 18 der Satzung der Knorr-Bremse AG
geregelt.
§ 18 der Satzung der Knorr-Bremse AG lautet:
_§ 18_
_Vergütung des Aufsichtsrats_
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
mit Ausnahme des Vorsitzenden und der
Stellvertreter für das jeweilige
Geschäftsjahr der Gesellschaft eine
Grundvergütung von EUR 80.000,00; der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für
das jeweilige Geschäftsjahr der
Gesellschaft eine Grundvergütung von EUR
250.000,00 und jeder Stellvertreter eine
Grundvergütung von EUR 120.000,00. Für
die Tätigkeit in den Ausschüssen des
Aufsichtsrats erhält
(i) _der Vorsitzende des
Präsidialausschusses EUR 60.000,00,
jedes andere Mitglied des
Präsidialausschusses EUR
20.000,00;_
(ii) _der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses EUR 60.000,00,
jedes andere Mitglied des
Prüfungsausschusses EUR 20.000,00._
(2) _Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht
während eines vollen Geschäftsjahres
angehört oder jeweils den Vorsitz
innegehabt haben, erhalten die Vergütung
zeitanteilig unter Aufrundung auf volle
Monate._
(3) _Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf
der Hauptversammlung, die den
Jahresabschluss für das abgelaufene
Geschäftsjahr entgegennimmt oder über
seine Billigung entscheidet._
(4) _Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden
in eine im Interesse der Gesellschaft von
dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organmitglieder und bestimmte
Mitarbeiter des Knorr-Bremse Konzerns
einbezogen (sogenannte 'D&O
Versicherung'), soweit eine solche
besteht. Die Prämien hierfür entrichtet
die Gesellschaft._
(5) _Die Gesellschaft erstattet den
Aufsichtsratsmitgliedern die durch die
Ausübung ihres Amtes entstehenden
angemessenen Auslagen._
(6) _Die Umsatzsteuer wird von der
Gesellschaft erstattet, soweit die
Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind,
die Umsatzsteuer der Gesellschaft
gesondert in Rechnung zu stellen, und sie
dieses Recht ausüben._
Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender
Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die
Vergütungsregelungen für die Mitglieder des
Aufsichtsrats dem Unternehmensinteresse der
Knorr-Bremse AG dienen und angemessen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung daher vor, die bestehenden
Vergütungsregelungen für die Mitglieder des
Aufsichtsrats zu bestätigen und das als Anlage
zu diesem Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an
die Tagesordnung abgedruckte Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu
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May 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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