DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6
*Ordentliche Hauptversammlung*
*- als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
-*
*der GERRESHEIMER AG, Düsseldorf*
Rheinterrasse,
Joseph-Beuys-Ufer 33,
40479 Düsseldorf Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Die
Gerresheimer AG, Düsseldorf, beruft hiermit ihre diesjährige
ordentliche Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 24. Juni 2020,
ab 10:00 Uhr MESZ, stattfindet.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 [Artikel 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020] (COVID-19 Gesetz) mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung).
*Angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte
Hauptversammlung, welche live im Internet in Bild und Ton übertragen
wird, im Wege elektronischer Zuschaltung verfolgen. Eine Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Versammlungsort ist
ausgeschlossen.*
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen im Abschnitt
"Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des
Stimmrechts".
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer
AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30.
November 2019, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 (1. Dezember 2018 - 30. November 2019)*
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im
Internet unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung
vor und während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich. Der
festgestellte Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der
gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht der Gerresheimer
AG und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 werden den Aktionären
auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei auch zugesandt.
Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden,
weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
weiteren Unterlagen nicht vorsieht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der
Gerresheimer AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2019 der Gerresheimer AG
in Höhe von EUR 127.391.567,38
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre durch
Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 EUR 37.680.000,00
je
dividendenberechtigter Stückaktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 89.711.567,38
Die Dividende ist am 29. Juni 2020 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers*
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2020 (1. Dezember 2019 - 30. November 2020) und
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 2 der
Satzung*
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 sind
zahlreiche Bestimmungen des Aktiengesetzes geändert worden. Zum
Teil sind diese Änderungen erst ab dem 3. September 2020
anzuwenden (§ 26j Abs. 4 EGAktG). Dazu zählen die neuen
Regelungen über den bei der Anmeldung zur Hauptversammlung vom
Aktionär vorzulegenden Nachweis über seinen Anteilsbesitz. Nach
dem Gesetz genügt hierfür künftig ein vom Letztintermediär gem.
§ 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis in Textform (§ 123
Abs. 4 Satz 1 AktG). Die Satzung sieht in § 16 Abs. 2 bislang
vor, dass dazu ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
ausreichend ist. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei
der Einberufung künftiger Hauptversammlungen
(einschließlich bereits derjenigen des Jahres 2021)
empfiehlt sich die Anpassung der genannten Satzungsbestimmung
an die neue Rechtslage dahingehend, dass der Nachweis des
Anteilsbesitzes nur noch in der Form möglich ist, in der der
Letztintermediär nach dem Gesetz den Anteilsbesitz zu
bestätigen hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, §
16 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
"(2) Die Aktionäre müssen außerdem ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein
Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform durch den Letztintermediär
gemäß den gesetzlichen
Anforderungen erforderlich (§ 67c Abs.
3 AktG). Letztintermediär ist, wer als
Intermediär für einen Aktionär Aktien
einer Gesellschaft verwahrt.
Intermediär ist eine Person, die
Dienstleistungen der Verwahrung oder
der Verwaltung von Wertpapieren oder
der Führung von Depotkonten für
Aktionäre oder andere Personen
erbringt, wenn die Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Aktien von
Gesellschaften stehen, die ihren Sitz
in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union oder in einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum
haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung zu beziehen
und muss der Gesellschaft unter der in
der Einberufung mitgeteilten Adresse
mindestens 6 Tage vor der
Hauptversammlung zugehen. In der
Einberufung kann eine kürzere, in Tagen
zu bemessende Frist vorgesehen werden.
Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen."
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung so
zum Handelsregister zur Eintragung anzumelden, dass die
Eintragung möglichst am oder zeitnah nach dem 3. September 2020
erfolgt.
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in
31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien.
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN
HAUPTVERSAMMLUNG IM WEGE DER ELEKTRONISCHEN ZUSCHALTUNG UND FÜR
DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
Auf Grundlage von § 1 des COVID-19 Gesetzes hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Aufenthaltsort des Versammlungsleiters und Ort der Hauptversammlung im
Sinne des Aktiengesetzes ist die Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33,
40479 Düsseldorf, Radschlägersaal. Für die Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit vor Ort; eine Teilnahme ist nur im Wege elektronischer
Zuschaltung möglich.
Die gesamte Versammlung wird für angemeldete Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten am Mittwoch, den 24. Juni 2020, ab 10:00 Uhr MESZ,
live im Internet über ein unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung
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May 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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