DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-18 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6 *Ordentliche Hauptversammlung* *- als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre -* *der GERRESHEIMER AG, Düsseldorf* Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Die Gerresheimer AG, Düsseldorf, beruft hiermit ihre diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 24. Juni 2020, ab 10:00 Uhr MESZ, stattfindet. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 [Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020] (COVID-19 Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung). *Angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung, welche live im Internet in Bild und Ton übertragen wird, im Wege elektronischer Zuschaltung verfolgen. Eine Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.* Bitte beachten Sie die weiteren Informationen im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und für die Ausübung des Stimmrechts". *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2019, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (1. Dezember 2018 - 30. November 2019)* Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung vor und während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich. Der festgestellte Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht der Gerresheimer AG und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei auch zugesandt. Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden, weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 der Gerresheimer AG in Höhe von EUR 127.391.567,38 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 EUR 37.680.000,00 je dividendenberechtigter Stückaktie b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 89.711.567,38 Die Dividende ist am 29. Juni 2020 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers* Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 (1. Dezember 2019 - 30. November 2020) und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 2 der Satzung* Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 sind zahlreiche Bestimmungen des Aktiengesetzes geändert worden. Zum Teil sind diese Änderungen erst ab dem 3. September 2020 anzuwenden (§ 26j Abs. 4 EGAktG). Dazu zählen die neuen Regelungen über den bei der Anmeldung zur Hauptversammlung vom Aktionär vorzulegenden Nachweis über seinen Anteilsbesitz. Nach dem Gesetz genügt hierfür künftig ein vom Letztintermediär gem. § 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis in Textform (§ 123 Abs. 4 Satz 1 AktG). Die Satzung sieht in § 16 Abs. 2 bislang vor, dass dazu ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend ist. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei der Einberufung künftiger Hauptversammlungen (einschließlich bereits derjenigen des Jahres 2021) empfiehlt sich die Anpassung der genannten Satzungsbestimmung an die neue Rechtslage dahingehend, dass der Nachweis des Anteilsbesitzes nur noch in der Form möglich ist, in der der Letztintermediär nach dem Gesetz den Anteilsbesitz zu bestätigen hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 16 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: "(2) Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß den gesetzlichen Anforderungen erforderlich (§ 67c Abs. 3 AktG). Letztintermediär ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt. Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen." Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung so zum Handelsregister zur Eintragung anzumelden, dass die Eintragung möglichst am oder zeitnah nach dem 3. September 2020 erfolgt. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. *VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG IM WEGE DER ELEKTRONISCHEN ZUSCHALTUNG UND FÜR DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* Auf Grundlage von § 1 des COVID-19 Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Aufenthaltsort des Versammlungsleiters und Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, Radschlägersaal. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit vor Ort; eine Teilnahme ist nur im Wege elektronischer Zuschaltung möglich. Die gesamte Versammlung wird für angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten am Mittwoch, den 24. Juni 2020, ab 10:00 Uhr MESZ, live im Internet über ein unter www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung
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May 18, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)