Anzeige
Mehr »
Montag, 30.06.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Diese KI-Biotech-Aktie revolutioniert die Krebstherapie: Lernen Sie Rakovina Therapeutics kennen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
781 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in virtual shareholders' meeting - Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: init innovation in traffic systems SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2020 in virtual shareholders' meeting - Karlsruhe 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
init innovation in traffic systems SE Karlsruhe ISIN 
DE0005759807 
WKN 575 980 
 
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des 
neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch 
hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den 
bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen 
mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren berufen 
wir hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (nachfolgend 
'Aktionäre') ein auf Freitag, den 26. Juni 2020, um 
10:00 Uhr (MESZ). Die Versammlung findet ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in am 
Sitz der Gesellschaft, Käppelestraße 4-10, 76131 
Karlsruhe, statt. 
 
Die Aktionäre können daher nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung in 
unserem HV-Portal unter 
 
www.initse.com 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionären wird anstelle der herkömmlichen 
Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren 
Informationen zur Rechteausübung zugeschickt. Die 
Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, 
mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse 
zugängliche internetgestützte Online-Portal der 
Gesellschaft (HV-Portal) nutzen können. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
   Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf der 
   Internetseite 
 
   www.initse.com 
 
   unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zum Download bereit 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu 
   fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der init SE des Geschäftsjahres 
   2019 in Höhe von Euro 24.233.756,07 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        Euro 3.982.056,00 
   Dividende von Euro 0,40 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in            Euro ------------- 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag             Euro 20.251.700,07 
   Bilanzgewinn              Euro 24.233.756,07 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den 1. 
   Juli 2020, fällig. 
 
   Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag 
   genannten Werte beziehen sich auf das zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   unter Berücksichtigung der eigenen Aktien 
   dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 
   9.955.140,00. Bis zur Hauptversammlung am 26. 
   Juni 2020 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien oder durch die Veräußerung eigener 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind, die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien vermindern oder 
   erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von Euro 0,40 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 
   2020, sofern eine solche durchgeführt wird, zu 
   wählen. 
6. *Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung 
   der Hauptversammlung)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 der 
   Satzung um eine neuen Absatz 7 wie folgt zu 
   ergänzen: 
 
   "Der Vorstand kann weiterhin vorsehen, dass die 
   Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne 
   Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung 
   teilnehmen und sämtliche Rechte oder einzelne 
   ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege 
   elektronischer Kommunikation ausüben können. Der 
   Vorstand kann die Einzelheiten zum Umfang und 
   zum Teilnahmeverfahren sowie der Rechtsausübung 
   festlegen. Die Einzelheiten werden in der 
   Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht." 
7. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und 
   Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 
   gefasste Ermächtigung endete mit dem 12. Mai 
   2020. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden neuen Beschluss zu fassen: 
 
   Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. 
   Juni 2025 bis zu Stück 1.004.000 Aktien der 
   Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von bis zu Euro 1.004.000 zu 
   erwerben. Dies entspricht maximal 10 % des 
   derzeitigen Grundkapitals. Auf die nach dieser 
   Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen 
   mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die 
   Gesellschaft bereits erworben hat und noch 
   besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals 
   entfallen. 
 
   i)    Der Erwerb darf - nach Wahl des 
         Vorstands - über die Börse oder 
         mittels eines an alle Aktionäre 
         gerichteten Kaufangebots erfolgen. Der 
         Gegenwert für den Erwerb einer 
         Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 
         darf den Durchschnitt der Schlusskurse 
         oder für den Fall, dass kein 
         Schlusskurs ermittelt wird, der 
         letzten festgestellten Preise der 
         Aktie im XETRA-Handel (oder einem 
         vergleichbaren Nachfolgesystem) der 
         Frankfurter Wertpapierbörse an den 
         letzten fünf Börsenhandelstagen vor 
         dem Erwerb oder der Verpflichtung zum 
         Erwerb um nicht mehr als 10 % über- 
         oder unterschreiten. Erfolgt der 
         Erwerb aufgrund eines öffentlichen 
         Angebots, so darf der Gegenwert je 
         Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
         Durchschnitt der Schlusskurse oder für 
         den Fall, dass kein Schlusskurs 
         ermittelt wird, der letzten 
         festgestellten Preise der Aktie im 
         XETRA-Handel (oder einem 
         vergleichbaren Nachfolgesystem) der 
         Frankfurter Wertpapierbörse am fünften 
         bis neunten Börsenhandelstag vor der 
         Veröffentlichung des Angebots um nicht 
         mehr als 15 % über- oder 
         unterschreiten. Das Volumen des 
         öffentlichen Angebots kann begrenzt 
         werden. Soweit im Rahmen des 
         öffentlichen Angebots der Gesellschaft 
         angediente Aktien ein solches 
         festgelegtes Volumen überschreiten, 
         muss die Annahme im Verhältnis der 
         jeweils angedienten Stückzahl zur 
         Gesamtstückzahl der der Gesellschaft 
         angedienten Aktien erfolgen. Eine 
         bevorrechtigte Annahme geringerer 
         Stückzahlen bis zu 100 Stück je 
         Aktionär kann vorgesehen werden. 
   ii)   Der Vorstand wird ermächtigt, die 
         erworbenen Aktien wieder zu 
         veräußern. Dies kann durch 
         Veräußerung über die Börse oder 
         durch Angebot an alle Aktionäre 
         erfolgen. Im Fall der Veräußerung 
         der Aktien durch Angebot an alle 
         Aktionäre wird der Vorstand 
         ermächtigt, das Bezugsrecht der 
         Aktionäre mit Zustimmung des 
         Aufsichtsrats für Spitzenbeträge 
         auszuschließen. 
   iii)  Darüber hinaus wird der Vorstand 
         ermächtigt, die erworbenen Aktien 
         unter Ausschluss des Bezugsrechts der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.