DGAP-News: init innovation in traffic systems SE / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2020 in virtual shareholders' meeting - Karlsruhe
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
init innovation in traffic systems SE Karlsruhe ISIN
DE0005759807
WKN 575 980
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des
neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch
hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den
bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen
mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren berufen
wir hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (nachfolgend
'Aktionäre') ein auf Freitag, den 26. Juni 2020, um
10:00 Uhr (MESZ). Die Versammlung findet ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in am
Sitz der Gesellschaft, Käppelestraße 4-10, 76131
Karlsruhe, statt.
Die Aktionäre können daher nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte
Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung in
unserem HV-Portal unter
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären wird anstelle der herkömmlichen
Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren
Informationen zur Rechteausübung zugeschickt. Die
Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode,
mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse
zugängliche internetgestützte Online-Portal der
Gesellschaft (HV-Portal) nutzen können.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019, des gebilligten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2019*
Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf der
Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download bereit
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu
fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der init SE des Geschäftsjahres
2019 in Höhe von Euro 24.233.756,07 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Euro 3.982.056,00
Dividende von Euro 0,40
je dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in Euro -------------
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag Euro 20.251.700,07
Bilanzgewinn Euro 24.233.756,07
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den 1.
Juli 2020, fällig.
Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag
genannten Werte beziehen sich auf das zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
unter Berücksichtigung der eigenen Aktien
dividendenberechtigte Grundkapital von Euro
9.955.140,00. Bis zur Hauptversammlung am 26.
Juni 2020 kann sich durch den Erwerb eigener
Aktien oder durch die Veräußerung eigener
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind, die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder
erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von Euro 0,40 je
dividendenberechtigte Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses
2020, sofern eine solche durchgeführt wird, zu
wählen.
6. *Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung
der Hauptversammlung)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 der
Satzung um eine neuen Absatz 7 wie folgt zu
ergänzen:
"Der Vorstand kann weiterhin vorsehen, dass die
Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne
Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung
teilnehmen und sämtliche Rechte oder einzelne
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation ausüben können. Der
Vorstand kann die Einzelheiten zum Umfang und
zum Teilnahmeverfahren sowie der Rechtsausübung
festlegen. Die Einzelheiten werden in der
Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht."
7. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und
Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss*
Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015
gefasste Ermächtigung endete mit dem 12. Mai
2020.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden neuen Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25.
Juni 2025 bis zu Stück 1.004.000 Aktien der
Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von bis zu Euro 1.004.000 zu
erwerben. Dies entspricht maximal 10 % des
derzeitigen Grundkapitals. Auf die nach dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die
Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen.
i) Der Erwerb darf - nach Wahl des
Vorstands - über die Börse oder
mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten Kaufangebots erfolgen. Der
Gegenwert für den Erwerb einer
Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
darf den Durchschnitt der Schlusskurse
oder für den Fall, dass kein
Schlusskurs ermittelt wird, der
letzten festgestellten Preise der
Aktie im XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten fünf Börsenhandelstagen vor
dem Erwerb oder der Verpflichtung zum
Erwerb um nicht mehr als 10 % über-
oder unterschreiten. Erfolgt der
Erwerb aufgrund eines öffentlichen
Angebots, so darf der Gegenwert je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
Durchschnitt der Schlusskurse oder für
den Fall, dass kein Schlusskurs
ermittelt wird, der letzten
festgestellten Preise der Aktie im
XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) der
Frankfurter Wertpapierbörse am fünften
bis neunten Börsenhandelstag vor der
Veröffentlichung des Angebots um nicht
mehr als 15 % über- oder
unterschreiten. Das Volumen des
öffentlichen Angebots kann begrenzt
werden. Soweit im Rahmen des
öffentlichen Angebots der Gesellschaft
angediente Aktien ein solches
festgelegtes Volumen überschreiten,
muss die Annahme im Verhältnis der
jeweils angedienten Stückzahl zur
Gesamtstückzahl der der Gesellschaft
angedienten Aktien erfolgen. Eine
bevorrechtigte Annahme geringerer
Stückzahlen bis zu 100 Stück je
Aktionär kann vorgesehen werden.
ii) Der Vorstand wird ermächtigt, die
erworbenen Aktien wieder zu
veräußern. Dies kann durch
Veräußerung über die Börse oder
durch Angebot an alle Aktionäre
erfolgen. Im Fall der Veräußerung
der Aktien durch Angebot an alle
Aktionäre wird der Vorstand
ermächtigt, das Bezugsrecht der
Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für Spitzenbeträge
auszuschließen.
iii) Darüber hinaus wird der Vorstand
ermächtigt, die erworbenen Aktien
unter Ausschluss des Bezugsrechts der
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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