DGAP-News: init innovation in traffic systems SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in virtual shareholders' meeting - Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. init innovation in traffic systems SE Karlsruhe ISIN DE0005759807 WKN 575 980 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren berufen wir hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (nachfolgend 'Aktionäre') ein auf Freitag, den 26. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ). Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in am Sitz der Gesellschaft, Käppelestraße 4-10, 76131 Karlsruhe, statt. Die Aktionäre können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung in unserem HV-Portal unter www.initse.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechteausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse zugängliche internetgestützte Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) nutzen können. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2019* Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf der Internetseite www.initse.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der init SE des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 24.233.756,07 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Euro 3.982.056,00 Dividende von Euro 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in Euro ------------- Gewinnrücklagen Gewinnvortrag Euro 20.251.700,07 Bilanzgewinn Euro 24.233.756,07 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, fällig. Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unter Berücksichtigung der eigenen Aktien dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 9.955.140,00. Bis zur Hauptversammlung am 26. Juni 2020 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,40 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2020, sofern eine solche durchgeführt wird, zu wählen. 6. *Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 der Satzung um eine neuen Absatz 7 wie folgt zu ergänzen: "Der Vorstand kann weiterhin vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung teilnehmen und sämtliche Rechte oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand kann die Einzelheiten zum Umfang und zum Teilnahmeverfahren sowie der Rechtsausübung festlegen. Die Einzelheiten werden in der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemacht." 7. *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss* Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 gefasste Ermächtigung endete mit dem 12. Mai 2020. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden neuen Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. Juni 2025 bis zu Stück 1.004.000 Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu Euro 1.004.000 zu erwerben. Dies entspricht maximal 10 % des derzeitigen Grundkapitals. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. i) Der Erwerb darf - nach Wahl des Vorstands - über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb einer Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse oder für den Fall, dass kein Schlusskurs ermittelt wird, der letzten festgestellten Preise der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots, so darf der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse oder für den Fall, dass kein Schlusskurs ermittelt wird, der letzten festgestellten Preise der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse am fünften bis neunten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 15 % über- oder unterschreiten. Das Volumen des öffentlichen Angebots kann begrenzt werden. Soweit im Rahmen des öffentlichen Angebots der Gesellschaft angediente Aktien ein solches festgelegtes Volumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angedienten Stückzahl zur Gesamtstückzahl der der Gesellschaft angedienten Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück je Aktionär kann vorgesehen werden. ii) Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien wieder zu veräußern. Dies kann durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre erfolgen. Im Fall der Veräußerung der Aktien durch Angebot an alle Aktionäre wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge auszuschließen. iii) Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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