Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
779 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Berlin 
WKN: A0Z23G / ISIN: DE000A0Z23G6 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Am Donnerstag, den 
25.06.2020, um 14:00 Uhr (MESZ), findet in den 
Geschäftsräumen der DEAG Deutsche Entertainment 
Aktiengesellschaft, 
Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin, die ordentliche 
Hauptversammlung der DEAG Deutsche Entertainment 
Aktiengesellschaft 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionärinnen 
und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Hierzu 
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
ein. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den 
Geschäftsräumen der 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
verfolgen können. Die Hauptversammlung wird in Form der 
virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 
§ 1 Abs. 2 des 'Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl. I 
2020, S. 569) und damit ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten, abgehalten 
(zu Einzelheiten siehe unten). I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.deag.de 
 
   -> Investor Relations -> Hauptversammlung -> 
   2020 eingesehen werden. Die Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung mündlich erläutert. Ein 
   Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt 
   gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
   gefasst werden, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die Besetzung des Aufsichtsrats hat sich 
   aufgrund der Niederlegung des Aufsichtsratsamtes 
   durch Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim zum 
   31.12.2019 verändert. Mit Beschluss des 
   Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.12.2019 wurde 
   Herr Tobias Buck auf Antrag der Gesellschaft 
   anstelle von Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim mit 
   Wirkung zum 01.01.2020 zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die 
   Amtszeit der bisherigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 
   1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Der 
   Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher 
   vor, Herrn Tobias Buck, wohnhaft in London, 
   Großbritannien, selbständiger Berater im 
   Bereich Private Equity, mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung und für die 
   Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Tobias Buck ist bislang kein Mitglied in 
   weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen für 
   die Wahlentscheidung der Hauptversammlung wie 
   folgt maßgebende persönliche oder 
   geschäftliche Beziehungen zwischen Herrn Buck 
   einerseits und den Gesellschaften des 
   DEAG-Konzerns, deren Organen oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der DEG Deutsche 
   Entertainment Aktiengesellschaft beteiligten 
   Aktionär andererseits: 
 
   * Herr Buck wird im Zuge seiner 
     Investorentätigkeit künftig (mittelbarer) 
     Geschäftspartner der Apeiron Investment 
     Group sein, einer Aktionärin, die mit mehr 
     als 10 % der stimmberechtigten Aktien an 
     der DEAG Deutsche Entertainment 
     Aktiengesellschaft beteiligt ist. 
   * Herr Buck übt für die DEAG Deutsche 
     Entertainment Aktiengesellschaft ein 
     Beratungsmandat im Bereich internationale 
     Investor Relations sowie Mergers & 
     Acquisitions aus. 
 
   Der Aufsichtsrat schätzt den vorgeschlagenen 
   Kandidaten als unabhängig im Sinne der 
   Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 
   2019 (DCGK 2020) ein. Ein Kurzlebenslauf von 
   Herrn Tobias Buck ist unter 
 
   www.deag.de 
 
   -> Investor Relations -> Hauptversammlung -> 
   2020 einsehbar. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für 
   die etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenberichten und sonstigen 
   Finanzinformationen bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
   die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von 
   Zwischenberichten und sonstigen unterjährigen 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
   WpHG, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 
   im Jahre 2021 aufgestellt werden und soweit die 
   prüferische Durchsicht beauftragt wird, zu 
   wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum 
   Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts* 
 
   Die dem Vorstand durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 25.06.2015 erteilte 
   Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist auf fünf 
   Jahre befristet und läuft zum 24.06.2020 aus. Um 
   dem Vorstand Flexibilität bei der weiteren 
   Unternehmensentwicklung zu verschaffen, soll 
   eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Schaffung einer neuen Ermächtigung 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats bis zum 24.06.2025 unter Wahrung 
   des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) 
   eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 
   10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder 
   - falls dieser Betrag geringer ist - des zum 
   Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
   bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu 
   erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung 
   erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
   eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die 
   Gesellschaft bereits erworben hat und noch 
   besitzt oder ihr nach §§ 71a ff. AktG 
   zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des 
   jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft 
   übersteigen. 
 
   Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz 
   oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder 
   mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber 
   auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten 
   für Rechnung der Gesellschaft oder der 
   Konzernunternehmen ausgeübt werden. 
 
   Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des 
   Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. 
 
   b) Art und Weise des Erwerbs eigener Aktien 
 
   Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl 
   des Vorstands (i) über die Börse, (ii) mittels 
   eines an alle Aktionäre der Gesellschaft 
   gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. 
   mittels einer öffentlichen Aufforderung an die 
   Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten (der 
   Erwerb gemäß (ii) nachstehend 'öffentliches 
   Erwerbsangebot') oder (iii) mittels eines 
   öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.