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DGAP-HV: First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: First Sensor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
First Sensor AG Berlin ISIN: DE0007201907 
WKN: 720190 Änderung des Beschlussvorschlags zu 
Tagesordnungspunkt 9 b) 
der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2020 
(Virtuelle Hauptversammlung) 
 
Die Aktionäre der First Sensor AG (die 'Gesellschaft') wurden mit 
Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. April 2020 zur 
ordentlichen Hauptversammlung (Virtuelle Hauptversammlung) der 
Gesellschaft am Dienstag, den 26. Mai 2020, um 10.00 Uhr 
eingeladen. 
 
Nach Einberufung der Hauptversammlung hat Herr Jörg Mann den 
Aufsichtsrat der Gesellschaft darüber informiert, dass er für eine 
Neuwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen 
Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat 
der Aufsichtsrat am 14. Mai 2020 beschlossen, der Hauptversammlung 
an Stelle von Herrn Jörg Mann nunmehr Herrn Dirk Schäfer zur Wahl 
als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung bei 
Tagesordnungspunkt 9 b) anstelle des bisherigen Wahlvorschlags (zur 
Wahl von Herrn Jörg Mann in den Aufsichtsrat) vor, mit Wirkung ab 
Beendigung dieser Hauptversammlung 
 
Herrn Dirk Schäfer, 
Ausgeübter Beruf: Senior Manager Commercial Finance, TE 
Connectivity Germany GmbH, Bensheim, 
Wohnort: Hemsbach 
 
zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
Die Bestellung von Herrn Dirk Schäfer erfolgt für die Zeit bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das 
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also 
voraussichtlich die Hauptversammlung 2025) beschließt. Das 
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
mitgerechnet. 
 
Herr Dirk Schäfer ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsrats bzw. bei einem vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. 
 
Ein ausführlicher Lebenslauf von Herrn Dirk Schäfer steht im 
Internet unter 
 
https://www.first-sensor.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zur Ansicht zur Verfügung. 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dirk Schäfer (Senior 
Manager Commercial Finance, TE Connectivity Germany GmbH) mit der 
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG in einer nach dem 
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der First 
Sensor AG beteiligten Aktionär. 
 
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird Herr Dirk 
Schäfer darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben 
genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der 
Aufsichtsrat vergewissert, dass Herr Dirk Schäfer den zu 
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
Herr Dirk Schäfer ist nicht als Mitglied des Aufsichtsrats in 
dieser Funktion länger als zwölf Jahre tätig. 
 
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die 
Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu 
lassen. 
 
Im Übrigen bleibt die Einladung zu unserer Hauptversammlung am 
26 Mai 2020 gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 17. 
April 2020 unverändert, alle Gegenstände der bekannt gemachten 
Tagesordnung bleiben unberührt. 
 
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung ihre Stimme im Wege der elektronischen Briefwahl 
abgeben können. Bereits abgegeben Stimmen können noch bis zu diesem 
Zeitpunkt geändert oder widerrufen werden 
 
Die Aktionäre der Gesellschaft können ein an die Änderung der 
Tagesordnung angepasstes Vollmachts- und Weisungsformular auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.first-sensor.com 
 
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
abrufen. Bereits angemeldete Aktionäre erhalten dieses angepasste 
Vollmachts- und Weisungsformular zugesandt. Wenn Sie das 
Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses 
ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder 
Email-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich 
zum *25. Mai 2020, 24.00 Uhr*, (Datum des Eingangs) zugehen: 
 
 First Sensor AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0)89/21027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebene Stimmen und 
bereits erteilte Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft können in Bezug auf Tagesordnungspunkt 9 b) nicht 
berücksichtigt werden bzw. werden als Enthaltung gewertet. 
 
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zu den 
Aktionärsrechten in der am 17. April 2020 im Bundesanzeiger 
veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung. 
 
Berlin, im Mai 2020 
 
*First Sensor AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: First Sensor AG 
             Peter-Behrens-Straße 15 
             12459 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@first-sensor.com 
Internet:    http://www.first-sensor.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1050715 2020-05-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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