DGAP-News: First Sensor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. First Sensor AG Berlin ISIN: DE0007201907 WKN: 720190 Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 9 b) der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2020 (Virtuelle Hauptversammlung) Die Aktionäre der First Sensor AG (die 'Gesellschaft') wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. April 2020 zur ordentlichen Hauptversammlung (Virtuelle Hauptversammlung) der Gesellschaft am Dienstag, den 26. Mai 2020, um 10.00 Uhr eingeladen. Nach Einberufung der Hauptversammlung hat Herr Jörg Mann den Aufsichtsrat der Gesellschaft darüber informiert, dass er für eine Neuwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat am 14. Mai 2020 beschlossen, der Hauptversammlung an Stelle von Herrn Jörg Mann nunmehr Herrn Dirk Schäfer zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung bei Tagesordnungspunkt 9 b) anstelle des bisherigen Wahlvorschlags (zur Wahl von Herrn Jörg Mann in den Aufsichtsrat) vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung Herrn Dirk Schäfer, Ausgeübter Beruf: Senior Manager Commercial Finance, TE Connectivity Germany GmbH, Bensheim, Wohnort: Hemsbach zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Bestellung von Herrn Dirk Schäfer erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also voraussichtlich die Hauptversammlung 2025) beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Dirk Schäfer ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. Ein ausführlicher Lebenslauf von Herrn Dirk Schäfer steht im Internet unter https://www.first-sensor.com/de/investor-relations/hauptversammlung zur Ansicht zur Verfügung. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dirk Schäfer (Senior Manager Commercial Finance, TE Connectivity Germany GmbH) mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG in einer nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der First Sensor AG beteiligten Aktionär. Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird Herr Dirk Schäfer darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass Herr Dirk Schäfer den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Dirk Schäfer ist nicht als Mitglied des Aufsichtsrats in dieser Funktion länger als zwölf Jahre tätig. Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Im Übrigen bleibt die Einladung zu unserer Hauptversammlung am 26 Mai 2020 gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 17. April 2020 unverändert, alle Gegenstände der bekannt gemachten Tagesordnung bleiben unberührt. Wir weisen ergänzend darauf hin, dass ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung ihre Stimme im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben können. Bereits abgegeben Stimmen können noch bis zu diesem Zeitpunkt geändert oder widerrufen werden Die Aktionäre der Gesellschaft können ein an die Änderung der Tagesordnung angepasstes Vollmachts- und Weisungsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.first-sensor.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abrufen. Bereits angemeldete Aktionäre erhalten dieses angepasste Vollmachts- und Weisungsformular zugesandt. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder Email-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum *25. Mai 2020, 24.00 Uhr*, (Datum des Eingangs) zugehen: First Sensor AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89/21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebene Stimmen und bereits erteilte Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Bezug auf Tagesordnungspunkt 9 b) nicht berücksichtigt werden bzw. werden als Enthaltung gewertet. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in der am 17. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung. Berlin, im Mai 2020 *First Sensor AG* _Der Vorstand_ 2020-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: First Sensor AG Peter-Behrens-Straße 15 12459 Berlin Deutschland E-Mail: ir@first-sensor.com Internet: http://www.first-sensor.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service 1050715 2020-05-19
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)