DGAP-News: First Sensor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
26.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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First Sensor AG Berlin ISIN: DE0007201907
WKN: 720190 Änderung des Beschlussvorschlags zu
Tagesordnungspunkt 9 b)
der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2020
(Virtuelle Hauptversammlung)
Die Aktionäre der First Sensor AG (die 'Gesellschaft') wurden mit
Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. April 2020 zur
ordentlichen Hauptversammlung (Virtuelle Hauptversammlung) der
Gesellschaft am Dienstag, den 26. Mai 2020, um 10.00 Uhr
eingeladen.
Nach Einberufung der Hauptversammlung hat Herr Jörg Mann den
Aufsichtsrat der Gesellschaft darüber informiert, dass er für eine
Neuwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen
Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat
der Aufsichtsrat am 14. Mai 2020 beschlossen, der Hauptversammlung
an Stelle von Herrn Jörg Mann nunmehr Herrn Dirk Schäfer zur Wahl
als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung bei
Tagesordnungspunkt 9 b) anstelle des bisherigen Wahlvorschlags (zur
Wahl von Herrn Jörg Mann in den Aufsichtsrat) vor, mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung
Herrn Dirk Schäfer,
Ausgeübter Beruf: Senior Manager Commercial Finance, TE
Connectivity Germany GmbH, Bensheim,
Wohnort: Hemsbach
zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Die Bestellung von Herrn Dirk Schäfer erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also
voraussichtlich die Hauptversammlung 2025) beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Herr Dirk Schäfer ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats bzw. bei einem vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Ein ausführlicher Lebenslauf von Herrn Dirk Schäfer steht im
Internet unter
https://www.first-sensor.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zur Ansicht zur Verfügung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dirk Schäfer (Senior
Manager Commercial Finance, TE Connectivity Germany GmbH) mit der
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG in einer nach dem
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
und geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der First
Sensor AG beteiligten Aktionär.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird Herr Dirk
Schäfer darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben
genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der
Aufsichtsrat vergewissert, dass Herr Dirk Schäfer den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Dirk Schäfer ist nicht als Mitglied des Aufsichtsrats in
dieser Funktion länger als zwölf Jahre tätig.
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Im Übrigen bleibt die Einladung zu unserer Hauptversammlung am
26 Mai 2020 gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 17.
April 2020 unverändert, alle Gegenstände der bekannt gemachten
Tagesordnung bleiben unberührt.
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung ihre Stimme im Wege der elektronischen Briefwahl
abgeben können. Bereits abgegeben Stimmen können noch bis zu diesem
Zeitpunkt geändert oder widerrufen werden
Die Aktionäre der Gesellschaft können ein an die Änderung der
Tagesordnung angepasstes Vollmachts- und Weisungsformular auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.first-sensor.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
abrufen. Bereits angemeldete Aktionäre erhalten dieses angepasste
Vollmachts- und Weisungsformular zugesandt. Wenn Sie das
Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses
ausschließlich an die nachfolgende Adresse, Telefaxnummer oder
Email-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich
zum *25. Mai 2020, 24.00 Uhr*, (Datum des Eingangs) zugehen:
First Sensor AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bereits im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebene Stimmen und
bereits erteilte Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft können in Bezug auf Tagesordnungspunkt 9 b) nicht
berücksichtigt werden bzw. werden als Enthaltung gewertet.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen zu den
Aktionärsrechten in der am 17. April 2020 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung.
Berlin, im Mai 2020
*First Sensor AG*
_Der Vorstand_
2020-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
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E-Mail: ir@first-sensor.com
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1050715 2020-05-19
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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