DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
der Klassik Radio AG, Augsburg,
Montag, den 29. Juni 2020. Wir laden unsere Aktionäre
ein zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG,
Augsburg.
Sie findet als *virtuelle Hauptversammlung* in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12,
86159 Augsburg, statt.
Bitte *beachten *Sie, dass Aktionäre sowie ihre
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verfolgen können.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren
Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckt sind.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des
gemeinsamen Lageberichts für die Klassik
Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember
2019 und des Berichts des Aufsichtsrats,
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a
Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019
Die genannten Unterlagen sind über unsere
Internetseite unter
www.klassikradioag.de
(im Bereich 'Investor Relations') zugänglich.
Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf
unserer Internetseite Genüge getan ist. Die
Unterlagen werden daher den Aktionären auf
Verlangen einmalig per einfacher Post
zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von
Euro 2.995.983,25:
a) in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur
Ausschüttung einer Dividende von Euro
0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro
1.982.733,25 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene
Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2
AktG am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag,
2. Juli 2020) fällig und auch erst dann
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird
zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020
sowie zur prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2020, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
gewählt.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein
Vorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2
des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in
4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung*
*Anmeldung*
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung
der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen.
Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per
Post zugesandt.
Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr)
bei der Gesellschaft erfolgen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung
am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei
Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
werden (Umschreibungsstopp). Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24.
Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen.
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im
Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung*
Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer
und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im
Aktionärsportal unter
https://www.klassikradioag.de/hv.html
verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche
Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer
und des dazu gehörenden Passwortes.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich
gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen
Hauptversammlung angemeldet haben, haben im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das
Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl, insbesondere über elektronische
Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von
sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur
Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in
den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.
*Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am
22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei
'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung'
angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten
Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im
Aktienregister verzeichnete Aktienbestand
maßgeblich.
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im
Aktionärsportal unter
https://www.klassikradioag.de/hv.html
oder auf dem Anmeldeformular, das dem
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung
beiliegt und an die oben genannte Anschrift
zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe
verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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