DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg, Montag, den 29. Juni 2020. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg. Sie findet als *virtuelle Hauptversammlung* in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12, 86159 Augsburg, statt. Bitte *beachten *Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind. *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter www.klassikradioag.de (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 2.995.983,25: a) in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 1.982.733,25 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag, 2. Juli 2020) fällig und auch erst dann ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2020, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. *II. Weitere Angaben und Hinweise* Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung* *Anmeldung* Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen. Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt. Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse: Klassik Radio AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft erfolgen. *Freie Verfügbarkeit der Aktien* Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24. Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. *Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung* Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer und des dazu gehörenden Passwortes. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben, haben im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl, insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am 22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei 'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung' angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html oder auf dem Anmeldeformular, das dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung beiliegt und an die oben genannte Anschrift zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)