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DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Klassik Radio AG, Augsburg, 
Montag, den 29. Juni 2020. Wir laden unsere Aktionäre 
ein zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, 
Augsburg. 
 
Sie findet als *virtuelle Hauptversammlung* in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12, 
86159 Augsburg, statt. 
 
Bitte *beachten *Sie, dass Aktionäre sowie ihre 
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
verfolgen können. 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten 
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren 
Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die 
Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   gemeinsamen Lageberichts für die Klassik 
   Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 
   2019 und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. 
   Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
   unserer Internetseite Genüge getan ist. Die 
   Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig per einfacher Post 
   zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 
   Euro 2.995.983,25: 
 
   a) in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur 
      Ausschüttung einer Dividende von Euro 
      0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie 
      zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      1.982.733,25 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag, 
   2. Juli 2020) fällig und auch erst dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2020, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein 
   Vorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 
des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in 
4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung 
der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen. 
Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem 
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per 
Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr) 
bei der Gesellschaft erfolgen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung 
am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei 
Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24. 
Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im 
Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit 
der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer 
und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche 
Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer 
und des dazu gehörenden Passwortes. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich 
gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen 
Hauptversammlung angemeldet haben, haben im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das 
Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
Briefwahl, insbesondere über elektronische 
Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von 
sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur 
Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in 
den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am 
22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei 
'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung' 
angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten 
Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im 
Aktienregister verzeichnete Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
oder auf dem Anmeldeformular, das dem 
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung 
beiliegt und an die oben genannte Anschrift 
zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe 
verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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