DJ DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
der Klassik Radio AG, Augsburg,
Montag, den 29. Juni 2020. Wir laden unsere Aktionäre
ein zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG,
Augsburg.
Sie findet als *virtuelle Hauptversammlung* in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12,
86159 Augsburg, statt.
Bitte *beachten *Sie, dass Aktionäre sowie ihre
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verfolgen können.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren
Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckt sind.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des
gemeinsamen Lageberichts für die Klassik
Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember
2019 und des Berichts des Aufsichtsrats,
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a
Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019
Die genannten Unterlagen sind über unsere
Internetseite unter
www.klassikradioag.de
(im Bereich 'Investor Relations') zugänglich.
Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf
unserer Internetseite Genüge getan ist. Die
Unterlagen werden daher den Aktionären auf
Verlangen einmalig per einfacher Post
zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von
Euro 2.995.983,25:
a) in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur
Ausschüttung einer Dividende von Euro
0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro
1.982.733,25 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene
Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2
AktG am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag,
2. Juli 2020) fällig und auch erst dann
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird
zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020
sowie zur prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2020, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
gewählt.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein
Vorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2
des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in
4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung*
*Anmeldung*
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung
der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen.
Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per
Post zugesandt.
Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr)
bei der Gesellschaft erfolgen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung
am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei
Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
werden (Umschreibungsstopp). Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24.
Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen.
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im
Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung*
Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer
und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im
Aktionärsportal unter
https://www.klassikradioag.de/hv.html
verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche
Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer
und des dazu gehörenden Passwortes.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich
gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen
Hauptversammlung angemeldet haben, haben im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das
Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl, insbesondere über elektronische
Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von
sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur
Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in
den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.
*Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am
22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei
'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung'
angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten
Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im
Aktienregister verzeichnete Aktienbestand
maßgeblich.
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im
Aktionärsportal unter
https://www.klassikradioag.de/hv.html
oder auf dem Anmeldeformular, das dem
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung
beiliegt und an die oben genannte Anschrift
zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe
verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
ihre Aktionärsnummer und ihr Passwort, die ihnen mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt werden. Bevollmächtigte verwenden für die elektronische Stimmabgabe im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html die erhaltene Zugangsnummer und das dazu gehörende Passwort. Die Stimmabgabe durch Briefwahl auf dem vorgenannten Anmeldeformular muss der Gesellschaft unter der oben für die Anmeldung genannten Anschrift spätestens am 22. Juni 2020 vorliegen. Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html abgegeben oder bereits abgegeben Briefwahlstimmen geändert oder widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits mit dem Anmeldeformular (wie oben angegeben) abgegebene Briefwahlstimmen. Wie oben ausgeführt, ist Voraussetzung für die Abgabe und Änderung von Briefwahlstimmen stets die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung (wie oben bei 'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung' angegeben). Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmabgabe zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben lassen. In allen Fällen ist die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung (wie oben bei 'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts' angegeben) durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten sicherzustellen. Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Vortag der virtuellen Hauptversammlung, also bis 28. Juni 2020 (24:00 Uhr), unter der oben genannten Anschrift oder im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html elektronisch erfolgen. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung kann dies bis 8:00 Uhr im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 oder per E-Mail unter anmeldestelle@computershare.de erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform oder erfolgen elektronisch im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und für den Widerruf dieser Vollmachten bestehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter ausüben lassen, welche die Gesellschaft benennt. Diese können unter den vorgenannten Maßgaben mit dem Anmeldeformular, das den Aktionären zugesandt wird, oder im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter handeln ausschließlich entsprechend den ihnen vom Aktionär erteilten Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden. Weisungen, die den Stimmrechtsvertretern über das Internet erteilt werden, können im Aktionärsportal unter https://www.klassikradioag.de/hv.html noch bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am Hauptversammlungstag geändert werden. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3, 4 COVID-19-Maßnahmengesetz* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten: Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und sonstige Anfragen von Aktionären zur virtuellen Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 (24:00 Uhr) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505 E-Mail: ir@klassikradioag.de Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter https://www.klassikradioag.de/hv.html zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht. Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption der des COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. *Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz* Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ausgenommen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, haben eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Fragemöglichkeit besteht nur für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich gemäß den obenstehenden Vorgaben zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen können ausschließlich elektronisch unter Hauptversammlung2020@klassikradio.de bis zum 27. Juni 2020, 16:00 Uhr, eingereicht werden. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - abweichend von § 131 AktG - nur nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten; sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. *Widerspruchsmöglichkeit gegen Beschlüsse der
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May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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