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(2)

DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Klassik Radio AG, Augsburg, 
Montag, den 29. Juni 2020. Wir laden unsere Aktionäre 
ein zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, 
Augsburg. 
 
Sie findet als *virtuelle Hauptversammlung* in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12, 
86159 Augsburg, statt. 
 
Bitte *beachten *Sie, dass Aktionäre sowie ihre 
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
verfolgen können. 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten 
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren 
Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die 
Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   gemeinsamen Lageberichts für die Klassik 
   Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 
   2019 und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. 
   Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
   unserer Internetseite Genüge getan ist. Die 
   Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig per einfacher Post 
   zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 
   Euro 2.995.983,25: 
 
   a) in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur 
      Ausschüttung einer Dividende von Euro 
      0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie 
      zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      1.982.733,25 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag, 
   2. Juli 2020) fällig und auch erst dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2020, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein 
   Vorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 
des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in 
4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung 
der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen. 
Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem 
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per 
Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr) 
bei der Gesellschaft erfolgen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung 
am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei 
Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24. 
Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
*Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im 
Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit 
der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer 
und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche 
Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer 
und des dazu gehörenden Passwortes. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich 
gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen 
Hauptversammlung angemeldet haben, haben im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das 
Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
Briefwahl, insbesondere über elektronische 
Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von 
sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur 
Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in 
den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am 
22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei 
'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung' 
angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten 
Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im 
Aktienregister verzeichnete Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
oder auf dem Anmeldeformular, das dem 
Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung 
beiliegt und an die oben genannte Anschrift 
zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe 
verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der -2-

ihre Aktionärsnummer und ihr Passwort, die ihnen mit 
dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung 
per Post zugesandt werden. 
 
Bevollmächtigte verwenden für die elektronische 
Stimmabgabe im Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
die erhaltene Zugangsnummer und das dazu gehörende 
Passwort. 
 
Die Stimmabgabe durch Briefwahl auf dem vorgenannten 
Anmeldeformular muss der Gesellschaft unter der oben 
für die Anmeldung genannten Anschrift spätestens am 22. 
Juni 2020 vorliegen. 
 
Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen 
Hauptversammlung können Briefwahlstimmen im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
abgegeben oder bereits abgegeben Briefwahlstimmen 
geändert oder widerrufen werden. Dies gilt auch für 
bereits mit dem Anmeldeformular (wie oben angegeben) 
abgegebene Briefwahlstimmen. Wie oben ausgeführt, ist 
Voraussetzung für die Abgabe und Änderung von 
Briefwahlstimmen stets die rechtzeitige Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung (wie oben bei 
'Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im 
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung' 
angegeben). 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits 
in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung 
stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl 
abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Die 
Stimmabgabe zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den 
Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der 
dividendenberechtigten Aktien die im 
Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen 
Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten 
Summen entsprechend angepasst werden. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige 
durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können 
sich unter Einhaltung der genannten Fristen der 
Briefwahl bedienen. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder 
eine sonstige Person im Wege der Briefwahl oder durch 
Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft ausüben lassen. In allen Fällen ist die 
rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung 
(wie oben bei 'Voraussetzungen für die Ausübung des 
Stimmrechts' angegeben) durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten sicherzustellen. Auch für die per 
Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zu Beginn des 
25. Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete 
Aktienbestand maßgeblich 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können bis zum Vortag der virtuellen 
Hauptversammlung, also bis 28. Juni 2020 (24:00 Uhr), 
unter der oben genannten Anschrift oder im 
Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
elektronisch erfolgen. 
 
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung kann dies bis 
8:00 Uhr im Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail unter 
 
anmeldestelle@computershare.de 
 
erfolgen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der 
Textform oder erfolgen elektronisch im Aktionärsportal 
unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Personen und für den Widerruf dieser 
Vollmachten bestehen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten 
Aktien in der virtuellen Hauptversammlung auch durch 
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen, welche die 
Gesellschaft benennt. Diese können unter den 
vorgenannten Maßgaben mit dem Anmeldeformular, das 
den Aktionären zugesandt wird, oder im Aktionärsportal 
unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
bevollmächtigt werden. 
 
Die Stimmrechtsvertreter handeln ausschließlich 
entsprechend den ihnen vom Aktionär erteilten 
Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
nicht bereits in der Einberufung angekündigte 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits 
erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu 
Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für 
den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der 
dividendenberechtigten Aktien die im 
Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen 
Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten 
Summen entsprechend angepasst werden. Weisungen, die 
den Stimmrechtsvertretern über das Internet erteilt 
werden, können im Aktionärsportal unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
noch bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der 
virtuellen Hauptversammlung am Hauptversammlungstag 
geändert werden. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3, 4 
COVID-19-Maßnahmengesetz* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs 
des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 
AktG ist entsprechend anzuwenden. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu 
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 29. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Wir 
bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu 
richten: 
 
Klassik Radio AG 
Investor Relations 
Imhofstraße 12 
86159 Augsburg 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
und sonstige Anfragen von Aktionären zur virtuellen 
Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden 
die bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 (24:00 Uhr) bei 
der nachfolgend genannten Adresse eingehende 
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
Tagesordnung berücksichtigt. 
 
Klassik Radio AG 
Investor Relations 
Imhofstraße 12 
86159 Augsburg 
Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505 
E-Mail: ir@klassikradioag.de 
 
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge 
oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden. 
 
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, 
wird die Gesellschaft die Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter 
 
https://www.klassikradioag.de/hv.html 
 
zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite 
werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
zugänglich gemacht. 
 
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in 
der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung 
mit der Konzeption der des 
COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zur Abstimmung 
gestellt und auch nicht anderweitig behandelt. 
 
*Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
COVID-19-Maßnahmengesetz* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ausgenommen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, haben eine 
Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation 
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Fragemöglichkeit 
besteht nur für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, 
die sich gemäß den obenstehenden Vorgaben zur 
virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
Fragen können ausschließlich elektronisch unter 
 
Hauptversammlung2020@klassikradio.de 
 
bis zum 27. Juni 2020, 16:00 Uhr, eingereicht werden. 
 
Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der 
Name und die Adresse des Aktionärs oder die 
Aktionärsnummer angegeben werden. 
 
Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der 
Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 
COVID-19-Maßnahmengesetz - abweichend von § 131 
AktG - nur nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. 
Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 
COVID-19-Maßnahmengesetz hat die Verwaltung 
keinesfalls alle Fragen zu beantworten; sie kann Fragen 
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre 
sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei 
Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren 
mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
 
*Widerspruchsmöglichkeit gegen Beschlüsse der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 
1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder 
durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
ausgeübt haben, können - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - während der Dauer der virtuellen 
Hauptversammlung am 29. Juni 2020 unter 
 
Hauptversammlung2020@klassikradio.de 
 
abweichend von § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen 
Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung einlegen, 
ohne dass sie physisch in der Hauptversammlung 
erscheinen. 
 
Mit Einlegen des Widerspruchs ist der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der 
Name und die Adresse des Aktionärs oder die 
Aktionärsnummer angegeben werden. 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung in den 
'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und 
Informationen werden alsbald nach der Einberufung der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich 
gemacht. 
 
Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG 
zum 31. Dezember 2019, der vom Aufsichtsrat gebilligte 
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der gemeinsame 
Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern 
einschließlich der Angaben nach § 289a Abs. 1 und 
§ 315a Abs. 1 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für 
das Geschäftsjahr 2019, die Darstellung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder, sowie der Vorschlag 
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung unter genannter Internetadresse 
zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Die Unterlagen werden aber den Aktionären auf 
Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit 
einfacher Post zugesandt. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Zugangskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
_Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage_ 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die 
Ausübung ihrer Rechte vor und während der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für 
die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz?1 lit. c 
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
 
_Empfänger_ 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des 
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
_Speicherungsdauer_ 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
_Betroffenenrechte_ 
 
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen 
ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre 
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie 
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. 
Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
_Kontaktdaten_ 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
 Klassik Radio AG 
 Investor Relations 
 Imhofstraße 12 
 86159 Augsburg 
 +49 (0) 821 50 70 0 
 ir@klassikradioag.de 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
 
 IITR Datenschutz GmbH 
 Dr. Sebastian Kraska 
 Marienplatz 2 
 80331 München 
 datenschutz@klassikradio.de. 
 
Augsburg, im Mai 2020 
 
*Klassik Radio AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Klassik Radio AG 
             Imhofstr. 12 
             86159 Augsburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 821 5070510 
Fax:         +49 821 5070505 
E-Mail:      brigitte.spoerl@klassikradioag.de 
Internet:    https://www.klassikradioag.de/ 
ISIN:        DE0007857476 
WKN:         785747 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt/Main 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1050717 2020-05-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 19, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.