DGAP-News: RIB Software SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in RIB
Software SE mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-19 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RIB Software SE Stuttgart Aktien der RIB Software SE: ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN
A0Z2XN
Zum Verkauf eingereichte Aktien der RIB Software SE: ISIN DE000A254260 / WKN
A25426 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 26. Juni 2020, um 12:00 Uhr (MESZ),
in den Geschäftsräumen der RIB Software SE, Vaihinger Straße 151, 70567
Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE ein,
die als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz *der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich
ordnungsgemäß angemeldet haben, in einen passwortgeschützten Internetservice,
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu
finden Sie nachstehend unter dem Abschnitt '_Weitere Angaben zur Einberufung_'.
*Hinweis:*
*Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des SE-Ausführungsgesetzes
('SEAG') verwiesen wird, wird auf die Zitierung der Verweisungsnormen (Art. 9,
Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichtet.*
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2019, des
zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des
Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software
SE sowie des erläuternden Berichts des
Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den
Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das
Geschäftsjahr 2019
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Verwaltungsrat der RIB Software SE
den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen,
die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt
werden, sieht das Gesetz generell lediglich
die Information der Aktionäre und keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.262.703,00 wie
folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre EUR
durch Ausschüttung einer 5.795.509,56
Dividende in Höhe von EUR 0,12
je
dividendenberechtigter Aktie:
Gewinnvortrag: EUR
467.193,44
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die
zum Zeitpunkt der Einberufung von der
Gesellschaft gehaltenen 3.603.385 eigenen
Aktien, aus denen ihr kein Dividendenrecht
zusteht.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern und der
ausschüttungsfähige Bilanzgewinn nicht mehr
für die Ausschüttung einer Dividende von EUR
0,12 je dividendenberechtigter Aktie
ausreichen, wird der Verwaltungsrat der
Hauptversammlung die Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,11 je
dividendenberechtigter Aktie vorschlagen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 1. Juli 2020,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats der RIB Software SE für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2020*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, gestützt auf
die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die BW
PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft
mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020
zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Beschlusses über das Aktienoptionsprogramm
2015, über eine neue Ermächtigung zur
Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der
Geschäftsführung und Arbeitnehmer der RIB
Software SE oder eines verbundenen
Unternehmens (Aktienoptionsprogramm 2020) und
über die Neufassung des zur Bedienung des
Aktienoptionsprogramms 2015 geschaffenen
bedingten Kapitals als Bedingtes Kapital
2020/I sowie über eine entsprechende
Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der früheren
RIB Software AG vom 10. Juni 2015 hat den
Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum
9. Juni 2020 bis zu 1.548.616 Bezugsrechte auf
bis zu 1.548.616 auf den Namen lautende Aktien
der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von je
EUR 1,00 je Aktie auszugeben
(Aktienoptionsprogramm 2015) und ein
entsprechendes bedingtes Kapital geschaffen.
Das Aktienoptionsprogramm 2015 und das hierzu
geschaffene bedingte Kapital sind im Zuge des
Formwechsels der Gesellschaft in die
Rechtsform der SE bestehen geblieben. Da die
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten am
9. Juni 2020 ausläuft und das
Aktienoptionsprogramm 2015 eine Gewährung von
Bezugsrechten letztmalig zum 1. Juli 2019
zugelassen hat, soll das Aktienoptionsprogramm
2015 aufgehoben und ein neues
Aktienoptionsprogramm beschlossen werden.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu
beschließen:
*a) Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2015*
Der Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni
2015 zu Tagesordnungspunkt 8 lit. b) über das
Aktienoptionsprogramm 2015 wird mit Wirkung
zum Wirksamkeitszeitpunkt (wie im Folgenden
definiert) aufgehoben.
Die vorgenannte Aufhebung wird wirksam mit
Eintragung in das Handelsregister der unter
lit. d) dieses Tagesordnungspunktes 6 zu
beschließenden Neufassung von § 4 Abs. 5
der Satzung hinsichtlich des Bedingten
Kapitals 2020/I ('*Wirksamkeitszeitpunkt*').
*b) Ermächtigung zur Gewährung von
Bezugsrechten auf Namensaktien
(Aktienoptionsprogramm 2020)*
Die Geschäftsführenden Direktoren werden
ermächtigt, mit Zustimmung des
Verwaltungsrats, bis zum 25. Juni 2025 bis zu
1.548.616 Bezugsrechte auf bis zu 1.548.616
auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft
mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 je Aktie
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
auszugeben. Soweit Geschäftsführende
Direktoren betroffen sind, wird der
Verwaltungsrat der Gesellschaft entsprechend
allein ermächtigt.
Die Eckpunkte für die Ausgabe der Bezugsrechte
lauten wie folgt:
_(aa) Kreis der Bezugsberechtigten/Aufteilung
der Bezugsrechte_
Bezugsrechte dürfen ausschließlich an
Geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft,
an Mitglieder von Geschäftsführungen von mit
der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und
an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr
verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Der
genaue Kreis der Berechtigten sowie der Umfang
der ihnen jeweils zu gewährenden Bezugsrechte
werden durch die Geschäftsführenden Direktoren
mit Zustimmung des Verwaltungsrats festgelegt.
Soweit Geschäftsführende Direktoren der
Gesellschaft Bezugsrechte erhalten sollen,
obliegen diese Festlegungen und die Ausgabe
der Bezugsrechte ausschließlich dem
Verwaltungsrat.
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt
sich auf die berechtigten Personengruppen wie
folgt:
- Geschäftsführende Direktoren erhalten
höchstens insgesamt bis zu 600.000
Bezugsrechte;
- Mitglieder von Geschäftsführungen
verbundener Unternehmen erhalten höchstens
insgesamt bis zu 248.616 Bezugsrechte;
- Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr
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May 19, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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