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(2)

DGAP-HV: PATRIZIA AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: PATRIZIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PATRIZIA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
PATRIZIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.07.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PATRIZIA AG Augsburg ISIN DE000PAT1AG3 
Wertpapierkennnummer PAT1AG Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der PATRIZIA AG am Mittwoch, den 01. Juli 2020, um 
10:00 Uhr (MESZ). 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I 2020, 
S. 570; 'COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die Veranstaltung wird für unsere Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Teilnahme der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im 
Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der unter 
'Weitere Angaben zur Einberufung' enthaltenen Bestimmungen und 
Erläuterungen ermöglicht. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist die Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg. *Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen.* 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*Punkt 1 der Tagesordnung* 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA AG zum 
31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
Dezember 2019, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden 
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a 
Abs. 1 HGB 
 
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an im Internet 
unter 
 
www.patrizia.ag 
 
dort im Bereich 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
zugänglich und werden den Aktionären während der Veranstaltung 
erläutert. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss 
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
*Punkt 2 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
PATRIZIA AG* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 500.753.573,13 EUR zur 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,29 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie, d. h. insgesamt 26.127.124,28 
EUR, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 
474.626.448,85 EUR als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren 
auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 90.093.532 EUR, 
eingeteilt in 90.093.532 Stückaktien. Die von der Gesellschaft zu 
diesem Zeitpunkt gehaltenen 2.257.944 eigenen Aktien sind 
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der aus dem 
Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird 
auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von 0,29 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
Die Anpassung würde dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die 
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
entsprechend. 
 
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 06. Juli 2020 ausgezahlt 
werden. 
 
*Punkt 3 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder 
des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
 
*Punkt 4 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder 
des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
 
*Punkt 5 der Tagesordnung* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird 
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische 
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020, 
sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen 
werden, bestellt. 
 
*Punkt 6 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 der 
Satzung* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 Abs. 1 der Satzung 
(Vergütung) zu ändern und wie folgt neu zu fassen. 
 
'Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 
2020 zeitanteilig ab dem 01.07.2020 und für jedes folgende 
Geschäftsjahr eine jährliche feste Vergütung von EUR 40.000,00, der 
Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche feste Vergütung von 
EUR 80.000,00 und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende eine 
jährliche feste Vergütung von EUR 60.000,00. Die Vergütung wird in 
vier gleichen Raten jeweils zum Ende eines Quartals an die 
Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.' 
 
*Punkt 7 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 Satz 1 der 
Satzung* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 18 Abs. 3 Satz 1 zu ändern 
und wie folgt neu zu fassen: 
 
'Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der 
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer 
Rechte, ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation 
ausüben können.' 
 
Die aktuell gültige Fassung der Satzung der PATRIZIA AG ist unter 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 92.351.476,00 EUR ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
92.351.476 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass 
im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 92.351.476 
Stimmrechte bestehen. (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; 
diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der 
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, 
aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte 
zustehen). In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 2.257.944 zu 
diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung in diesem Jahr 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. 
Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des 
COVID-19-Gesetzes. Dies führt zu einigen Besonderheiten bei der 
Ausübung der Aktionärsrechte und beim Ablauf der Hauptversammlung. 
Wir bitten daher unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise: 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, nach 
Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind diejenigen Aktionäre - 
selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im 
Aktienregister eingetragen sind und sich in Textform in deutscher 
oder englischer Sprache rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung 
muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 24. Juni 2020, 
24:00 Uhr (MESZ) unter einer der folgenden Adressen zugehen: 
 
Per Post unter der Anschrift: 
 
PATRIZIA AG 
c/o Link Market Services GmbH 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: PATRIZIA AG: Bekanntmachung der -2-

Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
per Telefax unter der Faxnummer +49 89 210 27 288 
oder elektronisch per E-Mail an namensaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Anmeldung kann auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des 
von der Gesellschaft unter 
 
www.patrizia.ag 
 
dort im Bereich 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
angebotenen HV-Portals erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur 
Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden den Aktionären 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. 
 
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung per Post oder Fax das 
Anmeldeformular, das Ihnen gemeinsam mit der Einladung übersandt 
wird. Bei einer Anmeldung per E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall 
Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre 
Aktionärsnummer(n) an. 
 
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der 
Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
Mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung ist keine Sperre 
für die Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter 
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
gilt als Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des 
Stimmrechts ist der am 25. Juni 2020 im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 24. Juni 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da aus organisatorischen 
Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich zum Tag der 
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
werden. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien 
bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- 
und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. 
 
2. *Übertragung der virtuellen 
   Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird am 1. Juli 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) in 
Bild und Ton für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und 
ggf. deren Bevollmächtigte) im Internet über das HV-Portal 
übertragen: 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
Die zur Anmeldung und Verfolgung der gesamten Hauptversammlung über 
das HV-Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten 
alle Aktionäre mit ihrer Einladung gemeinsam mit weiteren 
Informationen zur Nutzung des HV-Portals. Bevollmächtigte haben die 
gleiche Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsdaten. Die 
Übertragung im Internet ermöglicht keine Teilnahme an der 
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre Ihr Stimmrecht 
im Wege der Briefwahl (elektronisch oder schriftlich), durch 
Stimmrechtsvertreter oder durch sonstige Bevollmächtigte ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per elektronischer 
Briefwahl ein passwortgeschütztes HV-Portal unter 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
an. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten 
Sie mit Ihrem Einladungsschreiben. Die Stimmabgabe per 
elektronischer Briefwahl, einschließlich deren Änderung 
und Widerruf, ist über das passwortgeschützte HV-Portal bis zum 
Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung möglich. 
 
Daneben können Briefwahlstimmen in Textform bis 24. Juni 2020, 
24:00 Uhr (MESZ), unter einer der oben für die Anmeldung genannten 
Adressen abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Mit dem 
Einladungsschreiben erhalten die Aktionäre hierfür ein Formular. 
 
In allen diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme, der 
Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
Das passwortgeschützte HV-Portal steht den Aktionären für die 
Änderung oder Widerruf von zuvor in Textform abgegebenen 
Briefwahlstimmen auch noch während der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen zur Verfügung. 
 
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene 
Stimmabgabe Vorrang. Gehen auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und 
ist nicht zweifelsfrei erkennbar, welche Erklärung zuletzt 
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge 
berücksichtigt: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) per Telefax, 
(4) in Papierform auf dem Postweg zugegangene Erklärungen. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets 
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt 
abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten 
auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge 
einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. 
 
Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur 
über solche Anträge und Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es mit 
dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von 
Aktionären im Falle des § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 
126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
Stimmrechtsberater oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung 
ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft 
unter einer der angegebenen Adressen bis zum Ablauf des 24. Juni 
2020, 24:00 Uhr (MESZ), durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten sicherzustellen. 
 
1. Wenn weder ein Intermediär, eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater 
   oder sonstige Person nach § 135 Abs. 8 AktG 
   bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform oder sind über das 
   passwortgeschützte HV-Portal zu erteilen. Die 
   Erteilung und der Widerruf der Vollmacht 
   können sowohl durch Erklärung gegenüber der 
   Gesellschaft als auch durch Erklärung 
   gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. 
   Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   sowie die Übermittlung des Nachweises 
   einer gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf sind 
   über das HV-Portal möglich. Daneben können 
   Nachweise über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten oder der Widerruf einer 
   Vollmacht der Gesellschaft per Post, Telefax 
   oder auf elektronischem Wege (per E-Mail) 
   unter den für die Anmeldung genannten 
   Adressen übermittelt werden. 
 
   Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
   des passwortgeschützten HV-Portals werden den 
   Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
   Hauptversammlung übersandt. Im Falle einer 
   E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen 
   Namen, Ihre Anschrift und die 
   Aktionärsnummer(n) an. 
 
   Die Aktionäre können das Formular verwenden, 
   das Ihnen zusammen mit den 
   Einladungsschreiben übersandt wird. Bitte 
   beachten Sie die Hinweise auf den jeweiligen 
   Formularen. 
 
   Die Erteilung oder der Widerruf einer 
   Vollmacht bzw. die Übermittlung des 
   Nachweises der Bevollmächtigung bzw. 
   Widerrufs per Post, Telefax oder E-Mail 
   müssen der Gesellschaft bis zum Tag vor der 
   Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 30. 
   Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
   (einschließlich) zugehen. 
 
   Die Erteilung oder der Widerruf einer 
   Vollmacht bzw. die Übermittlung des 
   Nachweises der Bevollmächtigung bzw. 
   Widerrufs auf elektronischem Weg, über das 
   HV-Portal sind sowohl vor als auch während 
   der virtuellen Hauptversammlung zulässig und 
   kann sowohl gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt werden. Über das 
   unter der oben genannten Internetadresse 
   erreichbare HV-Portal kann die 
   Übermittlung der Vollmacht bzw. die 
   Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung bis zum Beginn der 
   Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung 
   vorgenommen werden. 
 
   Die Nutzung des passwortgeschützten 
   HV-Portals durch einen Bevollmächtigten ist 
   nur möglich, wenn der Bevollmächtigte vom 
   Vollmachtgeber die mit dem 
   Einladungsschreiben versendeten Zugangsdaten 
   erhält. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
2. Für die Erteilung von Vollmachten an 
   Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
   Stimmrechtsberater oder sonstige Personen 
   nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich 
   geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung erbieten und deren Widerruf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber 
   der Gesellschaft gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie 
   unter Umständen ergänzende, von den zu 
   Bevollmächtigenden aufgestellte 
   Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, 
   sich insoweit mit den jeweils zu 
   Bevollmächtigenden abzustimmen. 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister 
   eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut 
   das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
   gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
   Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für 
   Aktionärsvereinigungen und andere ihnen nach 
   § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen 
   und Institutionen. 
3. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als 
   Service an, die Stimmrechte aus angemeldeten 
   Aktien in der virtuellen Hauptversammlung 
   durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   ausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter 
   sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur 
   Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine 
   ausdrückliche Weisung zu dem jeweiligen 
   Tagesordnungspunkt vorliegt. Sollte zu einem 
   Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
   stattfinden, gilt eine zu diesem 
   Tagesordnungspunkt erteilte Weisung für jede 
   Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter 
   stehen nur für die Abstimmung über Anträge 
   zur Verfügung, zu denen es mit dieser 
   Einladung oder später bekanntgemachte 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären 
   nach §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG gibt oder 
   die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich 
   gemacht werden. Die Stimmrechtsvertreter 
   nehmen keine Aufträge zum Stellen von Fragen 
   oder Anträgen von Aktionären oder zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
   über das HV-Portal erteilt, geändert oder 
   widerrufen werden. 
4. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, 
   ihre Änderung oder ihr Widerruf müssen 
   bis zum Ablauf des Tags vor der 
   Hauptversammlung, also bis 30. Juni 2020, 
   24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein. 
5. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
   des passwortgeschützten HV-Portals werden den 
   Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. 
 
1. *Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht 4.617.573,80 EUR) oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also 
   bis spätestens 31. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
   90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Solche Verlangen sind ausschließlich schriftlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   PATRIZIA AG 
   Investor Relations / Hauptversammlung 
   Fuggerstraße 26 
   86150 Augsburg 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 
   Abs. 1, § 127 AktG* 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
   Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
   Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der 
   Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie 
   spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis 
   zum 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
   unter einer der nachfolgenden Adressen eingegangen sein: 
 
   Per Post an: 
 
   PATRIZIA AG 
   Investor Relations / Hauptversammlung 
   Fuggerstraße 26 
   86150 Augsburg 
 
   per Telefax an die Nummer: +49 821 50910-399 
   per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@patrizia.ag 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich 
   gemacht. 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich 
   zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich 
   des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter 
 
   www.patrizia.ag 
 
   dort im Bereich 
 
   https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
   veröffentlichen. 
 
   Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
   Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
   sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
   begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG 
   genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
   auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten und 
   im Fall eines Vorschlags zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten enthält. 
 
   Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, 
   zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge so behandeln, als 
   ob sie in der virtuellen Hauptversammlung mündlich gestellt 
   worden wären. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz* 
 
Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der 
virtuellen Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 
131 AktG, jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen im Wege 
elektronischer Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
COVID-19-Gesetz). 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ggf. ihre 
Bevollmächtigten können Fragen zur virtuellen Hauptversammlung im 
Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
einreichen. 
 
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, 
welche Fragen er wie beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 
COVID-19-Gesetz). Fragen in Fremdsprachen werden nicht 
berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, einzelne oder 
wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. 
 
Fragen von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten müssen bei der 
Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 28. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation über das 
bereitgestellte HV-Portal eingereicht werden. Das HV-Portal wird im 
Internet unter 
 
www.patrizia.ag 
 
dort im Bereich 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
verfügbar sein. 
 
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. 
 
*Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein 
Bevollmächtigter kann über einen gesonderten Bereich innerhalb des 
HV-Portals dem amtierenden Notar gegenüber bis zur Beendigung der 
virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter 
Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG gegen 
einen Beschluss der Hauptversammlung unter Verzicht auf das 
Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung einlegen. Die 
Widerspruchsmöglichkeit besteht von Beginn der Hauptversammlung an 
bis zu deren Ende. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme 
von Widersprüchen über das passwortgeschützte HV-Portal ermächtigt 
und wird selbst Zugang zu den eingegangenen Widersprüchen haben. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen, 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 1 des COVID-19-Gesetzes sowie die 
sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter 
 
www.patrizia.ag 
 
im Bereich 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
zugänglich. 
 
*Hinweis zum Datenschutz* 
 
Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 die neuen Regelungen zum 
Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme 
Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren 
Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten übersichtlich an einer Stelle 
zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter dem 
folgenden Link: 
 
https://www.patrizia.ag/de/datenschutz/ 
 
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der 
virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten 
die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter 
ausschließlich nach Weisung der PATRIZIA AG und nur soweit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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