DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-20 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne
physische Präsenz
ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im
Sinne des Aktiengesetzes:
Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2,
63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts (einschl. des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerelevanten Angaben), des Berichts
des Aufsichtsrats und des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, jeweils für das am 31.
Dezember 2019 endende Geschäftsjahr*
Diese Unterlagen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://ir.jost-world.com/hv
ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch
während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich
sein.
Der vom Vorstand am 13. März 2020
aufgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am
19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Zugleich hat der Aufsichtsrat den
Konzernabschluss gebilligt. Einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung zur
Feststellung des Jahresabschlusses oder zur
Billigung des Konzernabschlusses nach § 173
AktG bedarf es deshalb nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
16.390.000,00 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - der
Hauptversammlung vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
*Informationen*
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
sind die unter den Tagesordnungspunkten 1
genannten Unterlagen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch
während der ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung durchgeführten
Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar
sein.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag
der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR
14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000
Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung daher
14.900.000 Aktien.
2. *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare
Aktionärsrechte*
Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus
(COVID-19-Pandemie) hat auch in der
Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen
Einschränkungen in allen Bereichen des Privat-
und des Wirtschaftslebens geführt. Zur
Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen
mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit
März 2020 die Schließung einer Vielzahl von
Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen
der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher
ist es nicht mit hinreichender Sicherheit
möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft
dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten.
Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I
2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf
diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des
PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung
einer Aktiengesellschaft wie die unserer
Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen
vorgesehen. So wird unter anderem die
Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten durchzuführen.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen und die
Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten.
Dies bedeutet für die diesjährige
Hauptversammlung insbesondere Folgendes:
* Ort der Versammlung im Sinne des
Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der
Gesellschaft in der Siemensstraße 2,
63263 Neu-Isenburg. Dort werden während
der Hauptversammlung u.a. der
Versammlungsleiter, der Vorstand der
Gesellschaft und der Notar, welcher die
Niederschrift über die Hauptversammlung
aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zugegen
sein.
* Eine Teilnahme vor Ort ist für die
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht
möglich. Die Hauptversammlung wird für
alle ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in
Bild und Ton über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
übertragen werden (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5).
* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten können das
*Stimmrecht im Wege der Briefwahl
elektronisch* über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per
Fax oder per E-Mail an die
Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft,
ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht
die Möglichkeit, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu
betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten
der Ausübung des Stimmrechts bestehen
nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über
das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
besteht die Möglichkeit zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der elektronischen
Briefwahl und zur elektronischen
Beauftragung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag
der Hauptversammlung bis zur förmlichen
Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter im Anschluss an die
Fragenbeantwortung. Für die schriftliche
Ausübung des Stimmrechts oder die
schriftliche Beauftragung der von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gelten aus
organisatorischen Gründen kürzere Fristen
(zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 6, 7 und 8).
* Fragen können von ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der
Hauptversammlung über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
eingereicht werden (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9).
* Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des
Notars gegen Beschlussfassungen der
Hauptversammlung können von Aktionären
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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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