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DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne 
physische Präsenz 
ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes: 
Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2, 
63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts (einschl. des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerelevanten Angaben), des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2019 endende Geschäftsjahr* 
 
   Diese Unterlagen sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.jost-world.com/hv 
 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   sein. 
 
   Der vom Vorstand am 13. März 2020 
   aufgestellte Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am 
   19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zur 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder zur 
   Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 
   AktG bedarf es deshalb nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.390.000,00 in voller Höhe auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - der 
   Hauptversammlung vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Informationen* 
 
 Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
 sind die unter den Tagesordnungspunkten 1 
 genannten Unterlagen auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
 http://ir.jost-world.com/hv 
 abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch 
 während der ohne physische Präsenz der 
 Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
 virtuelle Hauptversammlung durchgeführten 
 Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar 
 sein. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag 
    der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 
    14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000 
    Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils 
    eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im 
    Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
    keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
    stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt 
    der Einberufung der Hauptversammlung daher 
    14.900.000 Aktien. 
2.  *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare 
    Aktionärsrechte* 
 
    Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus 
    (COVID-19-Pandemie) hat auch in der 
    Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen 
    Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- 
    und des Wirtschaftslebens geführt. Zur 
    Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen 
    mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit 
    März 2020 die Schließung einer Vielzahl von 
    Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen 
    der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher 
    ist es nicht mit hinreichender Sicherheit 
    möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten. 
 
    Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 
    2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf 
    diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des 
    PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung 
    einer Aktiengesellschaft wie die unserer 
    Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen 
    vorgesehen. So wird unter anderem die 
    Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten durchzuführen. 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats entschieden, von dieser 
    Möglichkeit Gebrauch zu machen und die 
    Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
    abzuhalten. 
 
    Dies bedeutet für die diesjährige 
    Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 
 
    * Ort der Versammlung im Sinne des 
      Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
      Gesellschaft in der Siemensstraße 2, 
      63263 Neu-Isenburg. Dort werden während 
      der Hauptversammlung u.a. der 
      Versammlungsleiter, der Vorstand der 
      Gesellschaft und der Notar, welcher die 
      Niederschrift über die Hauptversammlung 
      aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter zugegen 
      sein. 
    * Eine Teilnahme vor Ort ist für die 
      Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht 
      möglich. Die Hauptversammlung wird für 
      alle ordnungsgemäß angemeldeten 
      Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in 
      Bild und Ton über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      übertragen werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5). 
    * Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
      oder ihre Bevollmächtigten können das 
      *Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
      elektronisch* über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per 
      Fax oder per E-Mail an die 
      Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft, 
      ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht 
      die Möglichkeit, die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter mit der 
      Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu 
      betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten 
      der Ausübung des Stimmrechts bestehen 
      nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über 
      das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      besteht die Möglichkeit zur Ausübung des 
      Stimmrechts im Wege der elektronischen 
      Briefwahl und zur elektronischen 
      Beauftragung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag 
      der Hauptversammlung bis zur förmlichen 
      Beendigung der Möglichkeit zur 
      Stimmrechtsausübung durch den 
      Versammlungsleiter im Anschluss an die 
      Fragenbeantwortung. Für die schriftliche 
      Ausübung des Stimmrechts oder die 
      schriftliche Beauftragung der von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter gelten aus 
      organisatorischen Gründen kürzere Fristen 
      (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6, 7 und 8). 
    * Fragen können von ordnungsgemäß 
      angemeldeten Aktionären oder ihren 
      Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der 
      Hauptversammlung über das 
      passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
      der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      eingereicht werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9). 
    * Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des 
      Notars gegen Beschlussfassungen der 
      Hauptversammlung können von Aktionären 

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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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