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Dow Jones News
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DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne 
physische Präsenz 
ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes: 
Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2, 
63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts (einschl. des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerelevanten Angaben), des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2019 endende Geschäftsjahr* 
 
   Diese Unterlagen sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.jost-world.com/hv 
 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   sein. 
 
   Der vom Vorstand am 13. März 2020 
   aufgestellte Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am 
   19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zur 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder zur 
   Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 
   AktG bedarf es deshalb nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.390.000,00 in voller Höhe auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - der 
   Hauptversammlung vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Informationen* 
 
 Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
 sind die unter den Tagesordnungspunkten 1 
 genannten Unterlagen auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
 http://ir.jost-world.com/hv 
 abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch 
 während der ohne physische Präsenz der 
 Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
 virtuelle Hauptversammlung durchgeführten 
 Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar 
 sein. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag 
    der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 
    14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000 
    Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils 
    eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im 
    Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
    keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
    stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt 
    der Einberufung der Hauptversammlung daher 
    14.900.000 Aktien. 
2.  *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare 
    Aktionärsrechte* 
 
    Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus 
    (COVID-19-Pandemie) hat auch in der 
    Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen 
    Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- 
    und des Wirtschaftslebens geführt. Zur 
    Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen 
    mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit 
    März 2020 die Schließung einer Vielzahl von 
    Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen 
    der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher 
    ist es nicht mit hinreichender Sicherheit 
    möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten. 
 
    Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 
    2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf 
    diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des 
    PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung 
    einer Aktiengesellschaft wie die unserer 
    Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen 
    vorgesehen. So wird unter anderem die 
    Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten durchzuführen. 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats entschieden, von dieser 
    Möglichkeit Gebrauch zu machen und die 
    Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
    abzuhalten. 
 
    Dies bedeutet für die diesjährige 
    Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 
 
    * Ort der Versammlung im Sinne des 
      Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
      Gesellschaft in der Siemensstraße 2, 
      63263 Neu-Isenburg. Dort werden während 
      der Hauptversammlung u.a. der 
      Versammlungsleiter, der Vorstand der 
      Gesellschaft und der Notar, welcher die 
      Niederschrift über die Hauptversammlung 
      aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter zugegen 
      sein. 
    * Eine Teilnahme vor Ort ist für die 
      Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht 
      möglich. Die Hauptversammlung wird für 
      alle ordnungsgemäß angemeldeten 
      Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in 
      Bild und Ton über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      übertragen werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5). 
    * Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
      oder ihre Bevollmächtigten können das 
      *Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
      elektronisch* über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per 
      Fax oder per E-Mail an die 
      Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft, 
      ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht 
      die Möglichkeit, die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter mit der 
      Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu 
      betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten 
      der Ausübung des Stimmrechts bestehen 
      nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über 
      das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      besteht die Möglichkeit zur Ausübung des 
      Stimmrechts im Wege der elektronischen 
      Briefwahl und zur elektronischen 
      Beauftragung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag 
      der Hauptversammlung bis zur förmlichen 
      Beendigung der Möglichkeit zur 
      Stimmrechtsausübung durch den 
      Versammlungsleiter im Anschluss an die 
      Fragenbeantwortung. Für die schriftliche 
      Ausübung des Stimmrechts oder die 
      schriftliche Beauftragung der von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter gelten aus 
      organisatorischen Gründen kürzere Fristen 
      (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6, 7 und 8). 
    * Fragen können von ordnungsgemäß 
      angemeldeten Aktionären oder ihren 
      Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der 
      Hauptversammlung über das 
      passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
      der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      eingereicht werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9). 
    * Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des 
      Notars gegen Beschlussfassungen der 
      Hauptversammlung können von Aktionären 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -2-

oder ihren Bevollmächtigten, die das 
      Stimmrecht ausgeübt haben, während der 
      Hauptversammlung über das 
      passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
      der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten 
      siehe nachfolgend unter 10). 
    * Von der nach dem Pandemiegesetz 
      bestehenden Möglichkeit, die Frist für die 
      Einberufung abzukürzen, hat die 
      Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 
 
    Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, 
    bestehen über die vorstehend genannten Rechte 
    (einschl. der Vorgaben für die Art und Weise 
    ihrer Ausübung) hinaus keine weiteren 
    versammlungsbezogenen ausübbaren 
    Aktionärsrechte; insbesondere besteht während 
    der Hauptversammlung keine Möglichkeit zu 
    Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen zur 
    Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung. 
3.  *Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der 
    Berechtigung, persönliche Zugangsdaten* 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen 
    ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen 
    Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages 
    vor der Hauptversammlung, d. h. am 10. Juni 
    2020, 00:00 Uhr (MESZ), (*Nachweisstichtag*) 
    Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur 
    Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
    zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- 
    oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den 
    Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
    Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 
    24. Juni 2020 bei der nachstehend genannten 
    Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der 
    Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
    Textform und müssen in deutscher oder englischer 
    Sprache erfolgen. 
 
     Anmeldestelle: 
 
     JOST Werke AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
     E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
    des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre von der 
    Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, 
    die die persönlichen Zugangsdaten für das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
    beinhaltet. Damit kann das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    genutzt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
    Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir 
    die Aktionäre, frühzeitig für die 
    Übersendung der Anmeldung und des 
    Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
    Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies stellt keine 
    Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder 
    der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar. 
4.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
    Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts 
    und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte 
    bemisst sich ausschließlich nach dem 
    Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
    Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
    gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der 
    sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als 
    Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit 
    dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
    Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
    Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
    Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
    Nachweisstichtag ist für die Ausübung des 
    Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren 
    Aktionärsrechte ausschließlich der 
    Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
    maßgeblich; d.h. Veräußerungen von 
    Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
    Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung 
    des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren 
    Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für 
    Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
    Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
    Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
    sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
    grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht 
    oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte 
    auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und 
    soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die 
    Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, 
    bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
    ermächtigen lassen. 
5.  *Übertragung der Hauptversammlung in Bild 
    und Ton* 
 
    Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
    oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte 
    Hauptversammlung, einschließlich der 
    Beantwortung der eingereichten Fragen während 
    der Hauptversammlung und der Abstimmungen, in 
    Bild und Ton live über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    übertragen. 
 
    Zugriff auf das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    haben die ordnungsgemäß angemeldeten 
    Aktionäre. Diese haben mit der 
    Anmeldebestätigung die entsprechenden 
    Zugangsdaten erhalten. Aktionäre oder 
    Bevollmächtigte können dann unter Verwendung 
    dieser Zugangsdaten auf die Bild- und 
    Tonübertragung zugreifen. 
 
    Die Übertragung der Hauptversammlung 
    ermöglicht keine Teilnahme an der 
    Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 
    AktG. 
6.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich ordnungsgemäß 
    angemeldet und den Berechtigungsnachweis 
    erbracht haben. 
 
    Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
    entweder *elektronisch*, d.h. unter Nutzung des 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse 
    der Gesellschaft. 
 
     Hauptversammlungsadresse: 
 
     JOST Werke AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München, Deutschland 
     Fax: +49 (0) 89 21 027 289 
     E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Erfolgt die Abgabe der Briefwahl-Stimme 
    *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    kann die Briefwahl-Stimme auch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    abgegeben werden. 
 
    Eine *schriftlich*, d.h. eine postalisch, per 
    Fax oder per E-Mail, abgegebene 
    Briefwahl-Stimme, muss jedoch spätestens *bis 
    zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang 
    bei der Gesellschaft), bei der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft 
    eingegangen sein. Ein Formular zur schriftlichen 
    Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf der 
    Anmeldebestätigung abgedruckt, die nach 
    ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; 
    es kann auch auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen und unter der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail angefordert werden. 
 
    Elektronisch oder schriftlich bereits 
    *abgegebene Stimmen können *noch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung *elektronisch*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    *geändert oder widerrufen* werden. Eine 
    Änderung oder ein Widerruf auf 
    *schriftlichem* Weg muss bis zum 30. Juni 2020, 
    12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), 
    an die oben genannte Hauptversammlungsadresse 
    übermittelt worden sein. 
 
    Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt 
    keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
    Rechtssinne dar. 
7.  *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und 
    sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch 
    Bevollmächtigte* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht und die 
    sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch 
    einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen von § 
    135 AktG erfassten Intermediär, eine 
    Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
    Dritten ausüben lassen. Auch dann sind für den 
    betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße 
    Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
    erforderlich. 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
    von diesen zurückweisen. 
 
    Stimmberechtigte Aktionäre können einen 
    Vertreter durch Erklärung *unmittelbar gegenüber 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

der Gesellschaft* elektronisch, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder 
    per E-Mail an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse, bevollmächtigen. Auch 
    der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
    kann auf den vorgenannten 
    Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber 
    der Gesellschaft erklärt werden. Eines 
    gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
    bedarf es dann nicht mehr. 
 
    Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch 
    Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
    bevollmächtigen möchten, d.h. postalisch, per 
    Fax oder per E-Mail an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse, werden gebeten, zur 
    Erteilung der Vollmacht die Formulare zu 
    verwenden, welche die Gesellschaft hierfür 
    bereithält. Ein Vollmachtsformular ist auf der 
    Anmeldebestätigung abgedruckt, die den 
    Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
    übermittelt wird; es kann auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen und unter der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail angefordert werden. 
 
    Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber 
    der Gesellschaft, sondern gegenüber dem 
    Vertreter erteilt (sog. Innenvollmacht), 
    bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der 
    Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der 
    Widerruf der Vollmacht der Textform. Der 
    Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten 
    Bevollmächtigung kann durch Übermittlung 
    des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail 
    an die oben genannte Hauptversammlungsadresse 
    geführt werden. 
 
    Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch 
    Erklärung gegenüber dem Vertreter werden die 
    Aktionäre gebeten, die Formulare zu verwenden, 
    welche die Gesellschaft hierfür bereithält. 
 
    Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG 
    erfassten Intermediärs, eines 
    Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung 
    oder einer Person, die sich geschäftsmäßig 
    gegenüber Aktionären zur Ausübung des 
    Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, 
    sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
    die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
    erfragen sind. 
 
    In jedem Fall kann ein *Bevollmächtigter* die 
    ausübbaren Aktionärsrechte nur dann 
    *elektronisch wahrnehmen*, wenn er vom Aktionär 
    die individuellen Zugangsdaten zum 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    erhalten hat und der Bevollmächtigte als 
    Bevollmächtigter im passwortgeschützten 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    hinterlegt ist. 
 
    Um die Hinterlegung des Bevollmächtigten als 
    Bevollmächtigter gewährleisten zu können, gilt 
    Folgendes: 
 
    Erfolgt die *Bevollmächtigung unmittelbar 
    gegenüber der Gesellschaft elektronisch*, d.h. 
    über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    kann die Bevollmächtigung auch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    erteilt werden. 
 
    Eine *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail, *unmittelbar gegenüber der 
    Gesellschaft* erteilte oder der Nachweis einer 
    gegenüber dem Vertreter erteilten 
    Bevollmächtigung muss aus organisatorischen 
    Gründen jedoch spätestens *bis zum 30. Juni 
    2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang bei der 
    Gesellschaft), bei der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse eingegangen sein. 
 
    Weitere Informationen zur Erteilung von 
    Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare 
    für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
    finden sich in den Unterlagen, die den 
    Aktionären übersandt werden, und sind auch im 
    Internet unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    abrufbar. 
8.  *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts 
    durch die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter* 
 
    Außerdem wird den Aktionären, die sich 
    ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, 
    von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich 
    bei den Abstimmungen unter Erteilung von 
    Weisungen vertreten zu lassen. Die 
    Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
    weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
    Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
    Wir bitten zu beachten, dass die 
    Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu 
    denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
    können, zu denen sie Weisungen erhalten haben, 
    und dass sie weder im Vorfeld noch während der 
    Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
    entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die 
    Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Stellen von 
    Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von 
    Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
    entgegen. 
 
    Die Vollmacht und Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
    entweder *elektronisch*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail, an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse zu erteilen. 
 
    Ein Zugriff auf das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    ist nur mit den auf der Anmeldebestätigung 
    abgedruckten persönlichen Zugangsdaten möglich, 
    die den Aktionären nach ordnungsgemäßer 
    Anmeldung zugesandt wird. 
 
    Ein Formular zur schriftlichen Vollmachts- und 
    Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die 
    Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
    zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das 
    Formular zur schriftlichen Vollmachts- und 
    Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter kann auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der 
    oben genannten Hauptversammlungsadresse 
    postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert 
    werden. 
 
    Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter *elektronisch*, 
    d.h. über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    bevollmächtigen möchten, können Vollmachten 
    nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung 
    (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen 
    Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an 
    die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit 
    zur Abgabe von Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die 
    ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen. 
 
    Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter *schriftlich*, 
    d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, 
    bevollmächtigen möchten, können Vollmachten 
    nebst Weisungen bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr 
    (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), 
    postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben 
    genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. 
    Gleiches gilt für die Änderung und den 
    Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, 
    die auf diesem Weg erfolgen sollen. 
 
    Auf *elektronischem Weg*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    sind *Änderungen und der Widerruf* von 
    bereits - elektronisch und schriftlich - 
    erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch 
    am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 
    2020) *bis zur förmlichen Beendigung der 
    Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung möglich. 
 
    Weitere Informationen zur Nutzung des 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    und zur Erteilung von Vollmachten sowie die 

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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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