DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-20 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne
physische Präsenz
ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im
Sinne des Aktiengesetzes:
Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2,
63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts (einschl. des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerelevanten Angaben), des Berichts
des Aufsichtsrats und des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, jeweils für das am 31.
Dezember 2019 endende Geschäftsjahr*
Diese Unterlagen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://ir.jost-world.com/hv
ab dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch
während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich
sein.
Der vom Vorstand am 13. März 2020
aufgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am
19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Zugleich hat der Aufsichtsrat den
Konzernabschluss gebilligt. Einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung zur
Feststellung des Jahresabschlusses oder zur
Billigung des Konzernabschlusses nach § 173
AktG bedarf es deshalb nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
16.390.000,00 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - der
Hauptversammlung vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
*Informationen*
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
sind die unter den Tagesordnungspunkten 1
genannten Unterlagen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch
während der ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung durchgeführten
Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar
sein.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag
der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR
14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000
Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung daher
14.900.000 Aktien.
2. *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare
Aktionärsrechte*
Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus
(COVID-19-Pandemie) hat auch in der
Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen
Einschränkungen in allen Bereichen des Privat-
und des Wirtschaftslebens geführt. Zur
Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen
mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit
März 2020 die Schließung einer Vielzahl von
Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen
der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher
ist es nicht mit hinreichender Sicherheit
möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft
dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten.
Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I
2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf
diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des
PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung
einer Aktiengesellschaft wie die unserer
Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen
vorgesehen. So wird unter anderem die
Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten durchzuführen.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen und die
Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten.
Dies bedeutet für die diesjährige
Hauptversammlung insbesondere Folgendes:
* Ort der Versammlung im Sinne des
Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der
Gesellschaft in der Siemensstraße 2,
63263 Neu-Isenburg. Dort werden während
der Hauptversammlung u.a. der
Versammlungsleiter, der Vorstand der
Gesellschaft und der Notar, welcher die
Niederschrift über die Hauptversammlung
aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zugegen
sein.
* Eine Teilnahme vor Ort ist für die
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht
möglich. Die Hauptversammlung wird für
alle ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in
Bild und Ton über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
übertragen werden (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5).
* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten können das
*Stimmrecht im Wege der Briefwahl
elektronisch* über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per
Fax oder per E-Mail an die
Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft,
ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht
die Möglichkeit, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter mit der
Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu
betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten
der Ausübung des Stimmrechts bestehen
nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über
das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft
unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
besteht die Möglichkeit zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der elektronischen
Briefwahl und zur elektronischen
Beauftragung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag
der Hauptversammlung bis zur förmlichen
Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter im Anschluss an die
Fragenbeantwortung. Für die schriftliche
Ausübung des Stimmrechts oder die
schriftliche Beauftragung der von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gelten aus
organisatorischen Gründen kürzere Fristen
(zu weiteren Einzelheiten siehe
nachfolgend unter 6, 7 und 8).
* Fragen können von ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der
Hauptversammlung über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
eingereicht werden (zu weiteren
Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9).
* Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des
Notars gegen Beschlussfassungen der
Hauptversammlung können von Aktionären
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -2-
oder ihren Bevollmächtigten, die das
Stimmrecht ausgeübt haben, während der
Hauptversammlung über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten
siehe nachfolgend unter 10).
* Von der nach dem Pandemiegesetz
bestehenden Möglichkeit, die Frist für die
Einberufung abzukürzen, hat die
Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.
Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt,
bestehen über die vorstehend genannten Rechte
(einschl. der Vorgaben für die Art und Weise
ihrer Ausübung) hinaus keine weiteren
versammlungsbezogenen ausübbaren
Aktionärsrechte; insbesondere besteht während
der Hauptversammlung keine Möglichkeit zu
Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen zur
Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung.
3. *Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der
Berechtigung, persönliche Zugangsdaten*
Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen
ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d. h. am 10. Juni
2020, 00:00 Uhr (MESZ), (*Nachweisstichtag*)
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des
24. Juni 2020 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und müssen in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Anmeldestelle:
JOST Werke AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre von der
Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten,
die die persönlichen Zugangsdaten für das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal
beinhaltet. Damit kann das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
genutzt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies stellt keine
Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder
der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar.
4. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts
und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte
bemisst sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der
sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Ausübung des
Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren
Aktionärsrechte ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung
des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren
Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht
oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte
auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und
soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die
Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat,
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
5. *Übertragung der Hauptversammlung in Bild
und Ton*
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte
Hauptversammlung, einschließlich der
Beantwortung der eingereichten Fragen während
der Hauptversammlung und der Abstimmungen, in
Bild und Ton live über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
übertragen.
Zugriff auf das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
haben die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre. Diese haben mit der
Anmeldebestätigung die entsprechenden
Zugangsdaten erhalten. Aktionäre oder
Bevollmächtigte können dann unter Verwendung
dieser Zugangsdaten auf die Bild- und
Tonübertragung zugreifen.
Die Übertragung der Hauptversammlung
ermöglicht keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2
AktG.
6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Berechtigungsnachweis
erbracht haben.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt
entweder *elektronisch*, d.h. unter Nutzung des
passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax
oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse
der Gesellschaft.
Hauptversammlungsadresse:
JOST Werke AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München, Deutschland
Fax: +49 (0) 89 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Erfolgt die Abgabe der Briefwahl-Stimme
*elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
kann die Briefwahl-Stimme auch am Tag der
Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis
zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter* im Anschluss an die
Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abgegeben werden.
Eine *schriftlich*, d.h. eine postalisch, per
Fax oder per E-Mail, abgegebene
Briefwahl-Stimme, muss jedoch spätestens *bis
zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang
bei der Gesellschaft), bei der oben genannten
Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft
eingegangen sein. Ein Formular zur schriftlichen
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf der
Anmeldebestätigung abgedruckt, die nach
ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird;
es kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
heruntergeladen und unter der oben genannten
Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax
oder per E-Mail angefordert werden.
Elektronisch oder schriftlich bereits
*abgegebene Stimmen können *noch am Tag der
Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis
zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter* im Anschluss an die
Fragenbeantwortung *elektronisch*, d.h. über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
*geändert oder widerrufen* werden. Eine
Änderung oder ein Widerruf auf
*schriftlichem* Weg muss bis zum 30. Juni 2020,
12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft),
an die oben genannte Hauptversammlungsadresse
übermittelt worden sein.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Rechtssinne dar.
7. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und
sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und die
sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen von §
135 AktG erfassten Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten ausüben lassen. Auch dann sind für den
betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Stimmberechtigte Aktionäre können einen
Vertreter durch Erklärung *unmittelbar gegenüber
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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
der Gesellschaft* elektronisch, d.h. über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder
per E-Mail an die oben genannte
Hauptversammlungsadresse, bevollmächtigen. Auch
der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht
kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden. Eines
gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung
bedarf es dann nicht mehr.
Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch
Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
bevollmächtigen möchten, d.h. postalisch, per
Fax oder per E-Mail an die oben genannte
Hauptversammlungsadresse, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht die Formulare zu
verwenden, welche die Gesellschaft hierfür
bereithält. Ein Vollmachtsformular ist auf der
Anmeldebestätigung abgedruckt, die den
Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung
übermittelt wird; es kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
heruntergeladen und unter der oben genannten
Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax
oder per E-Mail angefordert werden.
Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft, sondern gegenüber dem
Vertreter erteilt (sog. Innenvollmacht),
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der
Widerruf der Vollmacht der Textform. Der
Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten
Bevollmächtigung kann durch Übermittlung
des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail
an die oben genannte Hauptversammlungsadresse
geführt werden.
Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch
Erklärung gegenüber dem Vertreter werden die
Aktionäre gebeten, die Formulare zu verwenden,
welche die Gesellschaft hierfür bereithält.
Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG
erfassten Intermediärs, eines
Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung
oder einer Person, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet,
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
In jedem Fall kann ein *Bevollmächtigter* die
ausübbaren Aktionärsrechte nur dann
*elektronisch wahrnehmen*, wenn er vom Aktionär
die individuellen Zugangsdaten zum
passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
erhalten hat und der Bevollmächtigte als
Bevollmächtigter im passwortgeschützten
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
hinterlegt ist.
Um die Hinterlegung des Bevollmächtigten als
Bevollmächtigter gewährleisten zu können, gilt
Folgendes:
Erfolgt die *Bevollmächtigung unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft elektronisch*, d.h.
über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
kann die Bevollmächtigung auch am Tag der
Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis
zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter* im Anschluss an die
Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
erteilt werden.
Eine *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax
oder per E-Mail, *unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft* erteilte oder der Nachweis einer
gegenüber dem Vertreter erteilten
Bevollmächtigung muss aus organisatorischen
Gründen jedoch spätestens *bis zum 30. Juni
2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang bei der
Gesellschaft), bei der oben genannten
Hauptversammlungsadresse eingegangen sein.
Weitere Informationen zur Erteilung von
Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare
für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
finden sich in den Unterlagen, die den
Aktionären übersandt werden, und sind auch im
Internet unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar.
8. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts
durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*
Außerdem wird den Aktionären, die sich
ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten,
von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich
bei den Abstimmungen unter Erteilung von
Weisungen vertreten zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Wir bitten zu beachten, dass die
Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu
denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen sie Weisungen erhalten haben,
und dass sie weder im Vorfeld noch während der
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die
Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Stellen von
Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.
Die Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
entweder *elektronisch*, d.h. über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax
oder per E-Mail, an die oben genannte
Hauptversammlungsadresse zu erteilen.
Ein Zugriff auf das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
ist nur mit den auf der Anmeldebestätigung
abgedruckten persönlichen Zugangsdaten möglich,
die den Aktionären nach ordnungsgemäßer
Anmeldung zugesandt wird.
Ein Formular zur schriftlichen Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die
Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung
zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das
Formular zur schriftlichen Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der
oben genannten Hauptversammlungsadresse
postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert
werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter *elektronisch*,
d.h. über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
bevollmächtigen möchten, können Vollmachten
nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung
(Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen
Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter* im Anschluss an die
Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte
Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter
der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an
die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit
zur Abgabe von Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die
ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter *schriftlich*,
d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail,
bevollmächtigen möchten, können Vollmachten
nebst Weisungen bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr
(MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft),
postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben
genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln.
Gleiches gilt für die Änderung und den
Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen,
die auf diesem Weg erfolgen sollen.
Auf *elektronischem Weg*, d.h. über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
sind *Änderungen und der Widerruf* von
bereits - elektronisch und schriftlich -
erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch
am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli
2020) *bis zur förmlichen Beendigung der
Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den
Versammlungsleiter* im Anschluss an die
Fragenbeantwortung möglich.
Weitere Informationen zur Nutzung des
passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
und zur Erteilung von Vollmachten sowie die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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