DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-20 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2, 63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr* Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Der vom Vorstand am 13. März 2020 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am 19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 16.390.000,00 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. *Informationen* Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter den Tagesordnungspunkten 1 genannten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch während der ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchgeführten Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar sein. II. Weitere Angaben zur Einberufung 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000 Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 14.900.000 Aktien. 2. *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte* Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat auch in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher ist es nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten. Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft wie die unserer Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen vorgesehen. So wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes: * Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Siemensstraße 2, 63263 Neu-Isenburg. Dort werden während der Hauptversammlung u.a. der Versammlungsleiter, der Vorstand der Gesellschaft und der Notar, welcher die Niederschrift über die Hauptversammlung aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zugegen sein. * Eine Teilnahme vor Ort ist für die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv übertragen werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5). * Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das *Stimmrecht im Wege der Briefwahl elektronisch* über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft, ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv besteht die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl und zur elektronischen Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Fragenbeantwortung. Für die schriftliche Ausübung des Stimmrechts oder die schriftliche Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten aus organisatorischen Gründen kürzere Fristen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 6, 7 und 8). * Fragen können von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv eingereicht werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9). * Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des Notars gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung können von Aktionären
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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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oder ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, während der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 10). * Von der nach dem Pandemiegesetz bestehenden Möglichkeit, die Frist für die Einberufung abzukürzen, hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte (einschl. der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung) hinaus keine weiteren versammlungsbezogenen ausübbaren Aktionärsrechte; insbesondere besteht während der Hauptversammlung keine Möglichkeit zu Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung. 3. *Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten* Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 10. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), (*Nachweisstichtag*) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 24. Juni 2020 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Anmeldestelle: JOST Werke AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal beinhaltet. Damit kann das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv genutzt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar. 4. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 5. *Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton* Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich der Beantwortung der eingereichten Fragen während der Hauptversammlung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv übertragen. Zugriff auf das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv haben die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre. Diese haben mit der Anmeldebestätigung die entsprechenden Zugangsdaten erhalten. Aktionäre oder Bevollmächtigte können dann unter Verwendung dieser Zugangsdaten auf die Bild- und Tonübertragung zugreifen. Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG. 6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt entweder *elektronisch*, d.h. unter Nutzung des passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft. Hauptversammlungsadresse: JOST Werke AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München, Deutschland Fax: +49 (0) 89 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Erfolgt die Abgabe der Briefwahl-Stimme *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv kann die Briefwahl-Stimme auch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter* im Anschluss an die Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abgegeben werden. Eine *schriftlich*, d.h. eine postalisch, per Fax oder per E-Mail, abgegebene Briefwahl-Stimme, muss jedoch spätestens *bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang bei der Gesellschaft), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft eingegangen sein. Ein Formular zur schriftlichen Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf der Anmeldebestätigung abgedruckt, die nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; es kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv heruntergeladen und unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Elektronisch oder schriftlich bereits *abgegebene Stimmen können *noch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter* im Anschluss an die Fragenbeantwortung *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv *geändert oder widerrufen* werden. Eine Änderung oder ein Widerruf auf *schriftlichem* Weg muss bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die oben genannte Hauptversammlungsadresse übermittelt worden sein. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Rechtssinne dar. 7. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte* Aktionäre können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Stimmberechtigte Aktionäre können einen Vertreter durch Erklärung *unmittelbar gegenüber
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der Gesellschaft* elektronisch, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse, bevollmächtigen. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es dann nicht mehr. Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular ist auf der Anmeldebestätigung abgedruckt, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; es kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv heruntergeladen und unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber dem Vertreter erteilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse geführt werden. Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Vertreter werden die Aktionäre gebeten, die Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür bereithält. Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. In jedem Fall kann ein *Bevollmächtigter* die ausübbaren Aktionärsrechte nur dann *elektronisch wahrnehmen*, wenn er vom Aktionär die individuellen Zugangsdaten zum passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv erhalten hat und der Bevollmächtigte als Bevollmächtigter im passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv hinterlegt ist. Um die Hinterlegung des Bevollmächtigten als Bevollmächtigter gewährleisten zu können, gilt Folgendes: Erfolgt die *Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv kann die Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter* im Anschluss an die Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv erteilt werden. Eine *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, *unmittelbar gegenüber der Gesellschaft* erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem Vertreter erteilten Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen jedoch spätestens *bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang bei der Gesellschaft), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein. Weitere Informationen zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden, und sind auch im Internet unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. 8. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* Außerdem wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind entweder *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, an die oben genannte Hauptversammlungsadresse zu erteilen. Ein Zugriff auf das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv ist nur mit den auf der Anmeldebestätigung abgedruckten persönlichen Zugangsdaten möglich, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Ein Formular zur schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das Formular zur schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter* im Anschluss an die Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, die auf diesem Weg erfolgen sollen. Auf *elektronischem Weg*, d.h. über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv sind *Änderungen und der Widerruf* von bereits - elektronisch und schriftlich - erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter* im Anschluss an die Fragenbeantwortung möglich. Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv und zur Erteilung von Vollmachten sowie die
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