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Dow Jones News
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DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.07.2020 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Mittwoch, 1. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) ein. Die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne 
physische Präsenz 
ihrer Aktionäre oder Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung durchgeführt. Ort der Versammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes: 
Geschäftsräume der Gesellschaft, Siemensstraße 2, 
63263 Neu-Isenburg. I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts (einschl. des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerelevanten Angaben), des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2019 endende Geschäftsjahr* 
 
   Diese Unterlagen sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.jost-world.com/hv 
 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   sein. 
 
   Der vom Vorstand am 13. März 2020 
   aufgestellte Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 ist vom Aufsichtsrat am 
   19. März 2020 gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zur 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder zur 
   Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 
   AktG bedarf es deshalb nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.390.000,00 in voller Höhe auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - der 
   Hauptversammlung vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Informationen* 
 
 Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
 sind die unter den Tagesordnungspunkten 1 
 genannten Unterlagen auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
 http://ir.jost-world.com/hv 
 abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch 
 während der ohne physische Präsenz der 
 Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
 virtuelle Hauptversammlung durchgeführten 
 Hauptversammlung am 1. Juli 2020 dort abrufbar 
 sein. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag 
    der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 
    14.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.900.000 
    Stück nennbetragslose Inhaberaktien, die jeweils 
    eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im 
    Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
    keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
    stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt 
    der Einberufung der Hauptversammlung daher 
    14.900.000 Aktien. 
2.  *Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare 
    Aktionärsrechte* 
 
    Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus 
    (COVID-19-Pandemie) hat auch in der 
    Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen 
    Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- 
    und des Wirtschaftslebens geführt. Zur 
    Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen 
    mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden seit 
    März 2020 die Schließung einer Vielzahl von 
    Einrichtungen sowie erhebliche Einschränkungen 
    der Versammlungsmöglichkeiten beschlossen. Daher 
    ist es nicht mit hinreichender Sicherheit 
    möglich, die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    dieses Jahr als Präsenzveranstaltung abzuhalten. 
 
    Der Gesetzgeber hat mit dem 'Gesetz über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie' (BGBl. I 
    2020, S. 570; im Folgenden 'PandemieG') auf 
    diese Beschränkungen reagiert und in § 1 des 
    PandemieG unter anderem für die Hauptversammlung 
    einer Aktiengesellschaft wie die unserer 
    Gesellschaft vorübergehende Erleichterungen 
    vorgesehen. So wird unter anderem die 
    Möglichkeit geschaffen, eine Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten durchzuführen. 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats entschieden, von dieser 
    Möglichkeit Gebrauch zu machen und die 
    Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
    abzuhalten. 
 
    Dies bedeutet für die diesjährige 
    Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 
 
    * Ort der Versammlung im Sinne des 
      Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
      Gesellschaft in der Siemensstraße 2, 
      63263 Neu-Isenburg. Dort werden während 
      der Hauptversammlung u.a. der 
      Versammlungsleiter, der Vorstand der 
      Gesellschaft und der Notar, welcher die 
      Niederschrift über die Hauptversammlung 
      aufnimmt, sowie die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter zugegen 
      sein. 
    * Eine Teilnahme vor Ort ist für die 
      Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht 
      möglich. Die Hauptversammlung wird für 
      alle ordnungsgemäß angemeldeten 
      Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten in 
      Bild und Ton über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      übertragen werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5). 
    * Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
      oder ihre Bevollmächtigten können das 
      *Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
      elektronisch* über das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      sowie *schriftlich*, d.h. postalisch, per 
      Fax oder per E-Mail an die 
      Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft, 
      ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6 und 7). Ferner besteht 
      die Möglichkeit, die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter mit der 
      Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu 
      betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 8). Andere Möglichkeiten 
      der Ausübung des Stimmrechts bestehen 
      nicht. Auf elektronischem Weg, d.h. über 
      das passwortgeschützte 
      Hauptversammlungsportal der Gesellschaft 
      unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      besteht die Möglichkeit zur Ausübung des 
      Stimmrechts im Wege der elektronischen 
      Briefwahl und zur elektronischen 
      Beauftragung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter auch am Tag 
      der Hauptversammlung bis zur förmlichen 
      Beendigung der Möglichkeit zur 
      Stimmrechtsausübung durch den 
      Versammlungsleiter im Anschluss an die 
      Fragenbeantwortung. Für die schriftliche 
      Ausübung des Stimmrechts oder die 
      schriftliche Beauftragung der von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter gelten aus 
      organisatorischen Gründen kürzere Fristen 
      (zu weiteren Einzelheiten siehe 
      nachfolgend unter 6, 7 und 8). 
    * Fragen können von ordnungsgemäß 
      angemeldeten Aktionären oder ihren 
      Bevollmächtigten bis zwei Tage vor der 
      Hauptversammlung über das 
      passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
      der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      eingereicht werden (zu weiteren 
      Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9). 
    * Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des 
      Notars gegen Beschlussfassungen der 
      Hauptversammlung können von Aktionären 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -2-

oder ihren Bevollmächtigten, die das 
      Stimmrecht ausgeübt haben, während der 
      Hauptversammlung über das 
      passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
      der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
      http://ir.jost-world.com/hv 
 
      erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten 
      siehe nachfolgend unter 10). 
    * Von der nach dem Pandemiegesetz 
      bestehenden Möglichkeit, die Frist für die 
      Einberufung abzukürzen, hat die 
      Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 
 
    Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, 
    bestehen über die vorstehend genannten Rechte 
    (einschl. der Vorgaben für die Art und Weise 
    ihrer Ausübung) hinaus keine weiteren 
    versammlungsbezogenen ausübbaren 
    Aktionärsrechte; insbesondere besteht während 
    der Hauptversammlung keine Möglichkeit zu 
    Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen zur 
    Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung. 
3.  *Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der 
    Berechtigung, persönliche Zugangsdaten* 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen 
    ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen 
    Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages 
    vor der Hauptversammlung, d. h. am 10. Juni 
    2020, 00:00 Uhr (MESZ), (*Nachweisstichtag*) 
    Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur 
    Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
    zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- 
    oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den 
    Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
    Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 
    24. Juni 2020 bei der nachstehend genannten 
    Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der 
    Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
    Textform und müssen in deutscher oder englischer 
    Sprache erfolgen. 
 
     Anmeldestelle: 
 
     JOST Werke AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
     E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
    des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre von der 
    Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, 
    die die persönlichen Zugangsdaten für das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
    beinhaltet. Damit kann das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    genutzt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
    Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir 
    die Aktionäre, frühzeitig für die 
    Übersendung der Anmeldung und des 
    Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
    Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies stellt keine 
    Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder 
    der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar. 
4.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
    Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts 
    und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte 
    bemisst sich ausschließlich nach dem 
    Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
    Nachweisstichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
    gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der 
    sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als 
    Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit 
    dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
    Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
    Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
    Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
    Nachweisstichtag ist für die Ausübung des 
    Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren 
    Aktionärsrechte ausschließlich der 
    Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
    maßgeblich; d.h. Veräußerungen von 
    Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
    Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung 
    des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren 
    Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für 
    Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
    Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
    Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
    sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
    grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht 
    oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte 
    auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und 
    soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die 
    Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, 
    bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
    ermächtigen lassen. 
5.  *Übertragung der Hauptversammlung in Bild 
    und Ton* 
 
    Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
    oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte 
    Hauptversammlung, einschließlich der 
    Beantwortung der eingereichten Fragen während 
    der Hauptversammlung und der Abstimmungen, in 
    Bild und Ton live über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    übertragen. 
 
    Zugriff auf das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    haben die ordnungsgemäß angemeldeten 
    Aktionäre. Diese haben mit der 
    Anmeldebestätigung die entsprechenden 
    Zugangsdaten erhalten. Aktionäre oder 
    Bevollmächtigte können dann unter Verwendung 
    dieser Zugangsdaten auf die Bild- und 
    Tonübertragung zugreifen. 
 
    Die Übertragung der Hauptversammlung 
    ermöglicht keine Teilnahme an der 
    Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 
    AktG. 
6.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich ordnungsgemäß 
    angemeldet und den Berechtigungsnachweis 
    erbracht haben. 
 
    Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
    entweder *elektronisch*, d.h. unter Nutzung des 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse 
    der Gesellschaft. 
 
     Hauptversammlungsadresse: 
 
     JOST Werke AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München, Deutschland 
     Fax: +49 (0) 89 21 027 289 
     E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Erfolgt die Abgabe der Briefwahl-Stimme 
    *elektronisch*, d.h. über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    kann die Briefwahl-Stimme auch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    abgegeben werden. 
 
    Eine *schriftlich*, d.h. eine postalisch, per 
    Fax oder per E-Mail, abgegebene 
    Briefwahl-Stimme, muss jedoch spätestens *bis 
    zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang 
    bei der Gesellschaft), bei der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse der Gesellschaft 
    eingegangen sein. Ein Formular zur schriftlichen 
    Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf der 
    Anmeldebestätigung abgedruckt, die nach 
    ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird; 
    es kann auch auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen und unter der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail angefordert werden. 
 
    Elektronisch oder schriftlich bereits 
    *abgegebene Stimmen können *noch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung *elektronisch*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    *geändert oder widerrufen* werden. Eine 
    Änderung oder ein Widerruf auf 
    *schriftlichem* Weg muss bis zum 30. Juni 2020, 
    12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), 
    an die oben genannte Hauptversammlungsadresse 
    übermittelt worden sein. 
 
    Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt 
    keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
    Rechtssinne dar. 
7.  *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und 
    sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch 
    Bevollmächtigte* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht und die 
    sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch 
    einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen von § 
    135 AktG erfassten Intermediär, eine 
    Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
    Dritten ausüben lassen. Auch dann sind für den 
    betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße 
    Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
    erforderlich. 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
    von diesen zurückweisen. 
 
    Stimmberechtigte Aktionäre können einen 
    Vertreter durch Erklärung *unmittelbar gegenüber 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -3-

der Gesellschaft* elektronisch, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder schriftlich, d.h. postalisch, per Fax oder 
    per E-Mail an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse, bevollmächtigen. Auch 
    der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht 
    kann auf den vorgenannten 
    Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber 
    der Gesellschaft erklärt werden. Eines 
    gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
    bedarf es dann nicht mehr. 
 
    Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch 
    Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
    bevollmächtigen möchten, d.h. postalisch, per 
    Fax oder per E-Mail an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse, werden gebeten, zur 
    Erteilung der Vollmacht die Formulare zu 
    verwenden, welche die Gesellschaft hierfür 
    bereithält. Ein Vollmachtsformular ist auf der 
    Anmeldebestätigung abgedruckt, die den 
    Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
    übermittelt wird; es kann auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen und unter der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail angefordert werden. 
 
    Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber 
    der Gesellschaft, sondern gegenüber dem 
    Vertreter erteilt (sog. Innenvollmacht), 
    bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der 
    Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der 
    Widerruf der Vollmacht der Textform. Der 
    Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten 
    Bevollmächtigung kann durch Übermittlung 
    des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail 
    an die oben genannte Hauptversammlungsadresse 
    geführt werden. 
 
    Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch 
    Erklärung gegenüber dem Vertreter werden die 
    Aktionäre gebeten, die Formulare zu verwenden, 
    welche die Gesellschaft hierfür bereithält. 
 
    Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG 
    erfassten Intermediärs, eines 
    Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung 
    oder einer Person, die sich geschäftsmäßig 
    gegenüber Aktionären zur Ausübung des 
    Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, 
    sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
    die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
    erfragen sind. 
 
    In jedem Fall kann ein *Bevollmächtigter* die 
    ausübbaren Aktionärsrechte nur dann 
    *elektronisch wahrnehmen*, wenn er vom Aktionär 
    die individuellen Zugangsdaten zum 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    erhalten hat und der Bevollmächtigte als 
    Bevollmächtigter im passwortgeschützten 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    hinterlegt ist. 
 
    Um die Hinterlegung des Bevollmächtigten als 
    Bevollmächtigter gewährleisten zu können, gilt 
    Folgendes: 
 
    Erfolgt die *Bevollmächtigung unmittelbar 
    gegenüber der Gesellschaft elektronisch*, d.h. 
    über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    kann die Bevollmächtigung auch am Tag der 
    Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis 
    zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    erteilt werden. 
 
    Eine *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail, *unmittelbar gegenüber der 
    Gesellschaft* erteilte oder der Nachweis einer 
    gegenüber dem Vertreter erteilten 
    Bevollmächtigung muss aus organisatorischen 
    Gründen jedoch spätestens *bis zum 30. Juni 
    2020, 12:00 Uhr (MESZ)* (Eingang bei der 
    Gesellschaft), bei der oben genannten 
    Hauptversammlungsadresse eingegangen sein. 
 
    Weitere Informationen zur Erteilung von 
    Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare 
    für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
    finden sich in den Unterlagen, die den 
    Aktionären übersandt werden, und sind auch im 
    Internet unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    abrufbar. 
8.  *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts 
    durch die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter* 
 
    Außerdem wird den Aktionären, die sich 
    ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, 
    von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich 
    bei den Abstimmungen unter Erteilung von 
    Weisungen vertreten zu lassen. Die 
    Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
    weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
    Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
    Wir bitten zu beachten, dass die 
    Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu 
    denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
    können, zu denen sie Weisungen erhalten haben, 
    und dass sie weder im Vorfeld noch während der 
    Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
    entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die 
    Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Stellen von 
    Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von 
    Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
    entgegen. 
 
    Die Vollmacht und Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
    entweder *elektronisch*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    oder *schriftlich*, d.h. postalisch, per Fax 
    oder per E-Mail, an die oben genannte 
    Hauptversammlungsadresse zu erteilen. 
 
    Ein Zugriff auf das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    ist nur mit den auf der Anmeldebestätigung 
    abgedruckten persönlichen Zugangsdaten möglich, 
    die den Aktionären nach ordnungsgemäßer 
    Anmeldung zugesandt wird. 
 
    Ein Formular zur schriftlichen Vollmachts- und 
    Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die 
    Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung 
    zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das 
    Formular zur schriftlichen Vollmachts- und 
    Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter kann auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der 
    oben genannten Hauptversammlungsadresse 
    postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert 
    werden. 
 
    Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter *elektronisch*, 
    d.h. über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    bevollmächtigen möchten, können Vollmachten 
    nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung 
    (Mittwoch, 1. Juli 2020) *bis zur förmlichen 
    Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter werden dann im Anschluss an 
    die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur 
    Stimmrechtsausübung (d.h. hier die Möglichkeit 
    zur Abgabe von Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die 
    ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen. 
 
    Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter *schriftlich*, 
    d.h. postalisch, per Fax oder per E-Mail, 
    bevollmächtigen möchten, können Vollmachten 
    nebst Weisungen bis zum 30. Juni 2020, 12:00 Uhr 
    (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), 
    postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben 
    genannte Hauptversammlungsadresse übermitteln. 
    Gleiches gilt für die Änderung und den 
    Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, 
    die auf diesem Weg erfolgen sollen. 
 
    Auf *elektronischem Weg*, d.h. über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    sind *Änderungen und der Widerruf* von 
    bereits - elektronisch und schriftlich - 
    erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch 
    am Tag der Hauptversammlung (Mittwoch, 1. Juli 
    2020) *bis zur förmlichen Beendigung der 
    Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den 
    Versammlungsleiter* im Anschluss an die 
    Fragenbeantwortung möglich. 
 
    Weitere Informationen zur Nutzung des 
    passwortgeschützten Hauptversammlungsportals der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    und zur Erteilung von Vollmachten sowie die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -4-

entsprechenden Informationen für die Erteilung 
    einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der 
    Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach 
    ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt werden, 
    und sind auch im Internet unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    abrufbar. 
9.  *Fragemöglichkeit* 
 
    Nach dem PandemieG genügt es im Fall einer 
    virtuellen Hauptversammlung, den Aktionären und 
    ihren Bevollmächtigten eine Fragemöglichkeit im 
    Wege elektronischer Kommunikation einzuräumen. 
    Der Vorstand entscheidet nach 
    pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
    Fragen er wie beantwortet. Er kann auch 
    vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage 
    vor der Versammlung im Wege elektronischer 
    Kommunikation einzureichen sind. 
 
    Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben können 
    ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder 
    deren Bevollmächtigte bis spätestens zwei Tage 
    vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
    28. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der 
    Gesellschaft), Fragen über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    einreichen. 
 
    Die Beantwortung von Fragen erfolgt entweder im 
    Rahmen der Beantwortung der eingereichten Fragen 
    während der Hauptversammlung oder vorab auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden 
    sich nachstehend unter 11.c. 
10. *Widerspruch gegen Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder 
    ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht 
    ausgeübt haben, haben das Recht, gegen einen 
    Beschluss der Hauptversammlung in deutscher 
    Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation 
    über das passwortgeschützte 
    Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter 
    der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    während der Hauptversammlung Widerspruch zu 
    Protokoll zu erklären 
11. *Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 
    Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 
    AktG teils in Verbindung mit dem PandemieG* 
 
    a. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
       Verlangen einer Minderheit gemäß § 
       122 Abs. 2 AktG* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen 
    (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien), 
    können verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
    Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
    eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
    ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu 
    richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf 
    des 31. Mai 2020 schriftlich zugegangen sein. 
 
    Anträge von Aktionären zur Ergänzung der 
    Tagesordnung können an folgende Adresse der 
    Gesellschaft gerichtet werden: 
 
     JOST Werke AG 
     Vorstand 
     Siemensstraße 2 
     63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
 
    Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
    seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
    des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
    sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
    Vorstands über den Antrag halten. 
 
    Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
    werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens 
    im Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der 
    gesamten Europäischen Union verbreitet. Sie 
    werden außerdem unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    zugänglich gemacht und den Aktionären 
    mitgeteilt. 
 
    Über den im Rahmen einer zulässigen 
    Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten 
    Beschlussvorschlag wird während der 
    Hauptversammlung abgestimmt werden. 
 
    b. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
       Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 
       127 AktG* 
 
    Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der 
    Briefwahl gehen - soweit in den vorstehenden 
    Hinweisen nicht anders ausgeführt - keine 
    teilnahmebezogenen Rechte einher. 
    Dementsprechend können Aktionäre und ihre 
    Bevollmächtigten während der Hauptversammlung 
    keine Gegenanträge gegen die Vorschläge von 
    Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
    Punkten der Tagesordnung stellen sowie 
    Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers 
    (Tagesordnungspunkt 5) machen. 
 
    Sollten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
    gleichwohl im Vorfeld der Hauptversammlung 
    Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge ankündigen, 
    werden diese angekündigten Gegenanträge und/oder 
    Wahlvorschläge, auch wenn über sie während der 
    Hauptversammlung mangels Antragsstellung in der 
    Hauptversammlung nicht abgestimmt werden kann, 
    entsprechend § 126 Abs. 1 AktG von der 
    Gesellschaft veröffentlicht, wenn sie spätestens 
    bis zum 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang 
    bei der Gesellschaft), an die nachstehende 
    Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
    übersendet werden. Anderweitig adressierte 
    Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden 
    nicht berücksichtigt. 
 
     JOST Werke AG 
     Investor Relations 
     Siemensstraße 2 
     63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
     Fax: +49 (0) 6102 295 661 
     E-Mail: ir@jost-world.com 
 
    Bis spätestens zum Ablauf des 16. Juni 2020 bei 
    vorstehender Adresse mit Nachweis der 
    Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge 
    und Wahlvorschläge werden, soweit sie den 
    anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im 
    Internet unter 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle 
    Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
    unter der genannten Internetseite 
    veröffentlicht. 
 
    c. *Fragemöglichkeit der Aktionäre 
       gemäß § 131 Abs. 1 AktG in 
       Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 
       3, Satz 2 PandemieG* 
 
    Bezogen auf eine Hauptversammlung, die 
    gemäß § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten stattfindet, können die 
    ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder 
    ihre Bevollmächtigten Fragen über 
    Angelegenheiten der Gesellschaft 
    einschließlich der rechtlichen und 
    geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
    Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und 
    den im Konzernabschluss eingebundenen 
    Unternehmen an den Vorstand über das 
    passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der 
    Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    stellen, soweit deren Beantwortung zur 
    sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der 
    Tagesordnung erforderlich ist. 
 
    Um eine Beantwortung der Fragen unter den 
    erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie 
    sicherzustellen, sind die Fragen in 
    Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 
    PandemieG bis spätestens zwei Tage vor der 
    Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 28. 
    Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der 
    Gesellschaft), in Textform in deutscher Sprache 
    im Wege der elektronischen Kommunikation über 
    das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal 
    der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    einzureichen. 
 
    Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 
    PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem 
    Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie 
    beantwortet. Etwaige Antworten werden entweder 
    in der Beantwortung der eingereichten Fragen 
    während der Hauptversammlung gegeben oder vorab 
    auf der Website der Gesellschaft unter 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    veröffentlicht. 
 
    Darüber hinaus gelten die allgemeinen 
    Auskunftsverweigerungsrechte des § 131 Abs. 3 
    AktG. Der Vorstand kann von einer Beantwortung 
    der Fragen absehen, etwa weil die Erteilung der 
    Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
    Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder 
    einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
    unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine 
    Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) oder weil 
    er sich durch die Erteilung der Auskunft 
    strafbar machen würde. 
12. *Veröffentlichungen auf der 
    Internetseite/Ergänzende Informationen 
    gemäß § 124a AktG* 
 
    Diese Einladung zur Hauptversammlung, die 
    zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige 
    Anträge von Aktionären sowie weitere 
    Informationen, insbesondere zur Ausübung des 
    Stimmrechts sowie der sonstigen ausübbaren 
    Aktionärsrechte und zur Vollmachts- und 
    Weisungserteilung, stehen auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://ir.jost-world.com/hv 
 
    zur Verfügung. Dort werden nach der 
    Hauptversammlung auch die festgestellten 
    Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
13. *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
    Aktionärsvertreter* 
 
    Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche 
    Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der 
    Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

2016/679 des Europäischen Parlaments und des 
    Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher 
    Personen bei der Verarbeitung personenbezogener 
    Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung 
    der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend 'DS-GVO')) 
    personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. 
    Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls 
    den Namen des vom jeweiligen Aktionär 
    bevollmächtigten Aktionärsvertreters), 
    persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), 
    Informationen über die Aktien (z.B. 
    Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
    Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der 
    Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden 
    Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
    Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im 
    Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die 
    Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch 
    ihren Vorstand, namentlich Herrn Dürr, Herrn Dr. 
    Eichler, und Herrn Dr. Terlinde. 
 
    Die Kontaktdaten der Gesellschaft als 
    verantwortliche Stelle lauten: 
 
     JOST Werke AG 
     Vorstand 
     Siemensstraße 2 
     63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
 
    Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den 
    Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der 
    Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, 
    übermittelt die depotführende Bank oder ein in 
    den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die 
    personenbezogenen Daten der Aktionäre oder 
    Aktionärsvertreter an die Gesellschaft. 
 
    Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
    Hauptversammlung nach Maßgabe des 
    Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung 
    der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist 
    für die Ausübung des Stimmrechts und der 
    sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte der 
    Aktionäre zwingend erforderlich. Für die 
    Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
    verantwortliche Stelle. 
 
    Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden 
    zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, 
    zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und 
    zur Vorbereitung des Abstimmungsverfahrens, zur 
    Erstellung der Niederschrift über den Verlauf 
    der Hauptversammlung sowie zum Zwecke der 
    Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der 
    Gesellschaft nach Durchführung der 
    Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage 
    für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) 
    DS-GVO. 
 
    Die personenbezogenen Daten werden ferner zu 
    statistischen Zwecken verarbeitet, z.B. zur 
    Darstellung der Entwicklung der 
    Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina. 
    Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung der 
    personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. 
    c) und Abs. 4 DS-GVO. 
 
    Personenbezogene Daten werden durch die 
    Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte 
    weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, 
    welche zum Zweck der Ausrichtung der 
    Hauptversammlung beauftragt werden, von der 
    Gesellschaft solche personenbezogenen Daten, die 
    für die Ausführung der beauftragten 
    Dienstleistung erforderlich sind. Sie 
    verarbeiten die Daten ausschließlich nach 
    Weisung der Gesellschaft. Bei solchen Dritten 
    handelt es sich z.B. um 
    Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
    Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder 
    Wirtschaftsprüfer. 
 
    Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach 
    der Hauptversammlung in Kraft tretender 
    gesetzlicher Vorschriften - die 
    personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger 
    gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen 
    Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende 
    des Jahres, in dem die Hauptversammlung 
    stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer 
    längeren Speicherung der personenbezogenen Daten 
    kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten 
    noch zur Bearbeitung von Anträgen, 
    Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
    Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. 
 
    Hinsichtlich der Übermittlung 
    personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen 
    einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf 
    Ergänzung der Tagesordnung sowie von 
    Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären 
    wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 'Angaben 
    zu den Rechten der Aktionäre' verwiesen. 
 
    Den Aktionären und Aktionärsvertretern stehen 
    die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu, 
    namentlich ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 
    DS-GVO, das Recht, nach Maßgabe des Art. 16 
    DS-GVO die unverzügliche Berichtigung 
    unrichtiger oder unvollständiger 
    personenbezogener Daten oder nach Maßgabe 
    des Art. 17 DS-GVO die unverzügliche Löschung 
    der personenbezogenen Daten zu verlangen, nach 
    Maßgabe des Art. 18 DS-GVO die 
    Einschränkung der Verarbeitung der 
    personenbezogenen Daten zu verlangen und das 
    Recht, nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO die 
    personenbezogenen Daten in einem die 
    gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Format 
    zu erhalten und diese Daten einem anderen 
    Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln 
    (Recht auf Datenübertragbarkeit). 
 
    Diese Rechte können Sie gegenüber der 
    Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden 
    Kontaktdaten geltend machen: 
 
     JOST Werke AG 
     Vorstand 
     Siemensstraße 2 
     63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
 
    Zudem steht den Aktionären und 
    Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO 
    ein Beschwerderecht, insbesondere bei der 
    Datenschutzaufsichtsbehörde, die am Wohnsitz 
    oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs oder 
    Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des 
    Bundeslandes, indem der mutmaßliche 
    Verstoß begangen wurde, zu. 
 
    Sie erreichen unseren betrieblichen 
    Datenschutzbeauftragten unter: 
 
     JOST Werke AG 
     Datenschutzbeauftragter 
     Siemensstraße 2 
     63263 Neu-Isenburg, Deutschland 
     Telefon: +49 (0) 6102 295 0 
     E-Mail: datenschutz@jost-world.com 
 
Neu-Isenburg, im Mai 2020 
 
*JOST Werke AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: JOST Werke AG 
             Siemensstraße 2 
             63263 Neu-Isenburg 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@jost-world.com 
Internet:    https://www.jost-world.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1052253 2020-05-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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