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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2020 in Lingen (Ems) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 02.07.2020 in Lingen (Ems) mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne 
Wertpapierkennnummer (WKN) 
520 160 International Securities Identification Number 
(ISIN) 
DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 2. Juli 
2020, 
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
stattfindenden ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 
ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen 
und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten in den 
Räumlichkeiten des IT-Zentrum Lingen, Kaiserstraße 10b, 
49809 Lingen (Ems), Deutschland, statt. Dies ist zugleich 
der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie 
ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort verfolgen können.* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, S. 
569, nachfolgend "COVID-19-Gesetz") als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen 
und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionärinnen 
und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie 
bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss 
an die Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2019, des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz 
   (AktG) am 23. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat 
   der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. 
 
   Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG 
   nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich 
   zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von 
   der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu 
   bedarf. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
   über die Internetadresse 
 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 13.170.605,95 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende EUR 2.630.233,48 
      von EUR 0,28 je 
      dividendenberechtigter 
      Stammaktie für 
      das Geschäftsjahr 2019 
      und 
   b) Vortrag des             EUR 10.540.372,47 
      verbleibenden Betrages 
      in Höhe von 
      auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 
   206.309 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem 
   Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 
   0,28 je dividendenberechtigter Stammaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 7. Juli 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege 
   der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2020, des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 
   sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Finanz- und 
   Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird 
   zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020, zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 
   5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von zusätzlichen 
   unterjährigen Finanzinformationen gemäß §§ 115 
   Abs. 7, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
   Geschäftsjahr 2020 und 2021 bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 
   16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt 
   wurden. 
6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Daniël M.G. van Vlaardingen hat sein Mandat als 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung 
   zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft im Jahr 2020 niedergelegt. Seine 
   reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf der 
   Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt. Es ist deshalb eine Ergänzungswahl 
   zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus insgesamt sechs Mitgliedern - davon vier 
   von der Hauptversammlung zu wählende 
   Anteilseignervertreter und zwei 
   Arbeitnehmervertreter - zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses, vor, 
 
    Frau Dagmar Bottenbruch, wohnhaft in 
    Berlin, Deutschland, Geschäftsführerin der 
    DC&F Capital Partners Management GmbH und 
    der DC&F Capital Partners GP GmbH, 
    Hannover, Deutschland, und selbständige 
    Unternehmensberaterin und Angel Investor, 
    Berlin, Deutschland, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 2. Juli 2020 
   einberufenen ordentlichen (virtuellen) 
   Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den 
   Aufsichtsrat für die Amtszeit zu wählen, die mit 
   Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen 
   Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend der 
   insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für 
   seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 

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May 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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