Das Finanzministerium (BMF) hat am Mittwoch betont, dass alle Betriebe, die "nicht insolvent sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden" berechtigt sind, die neuen Fixkostenzuschüsse in der Coronakrise zu beantragen. Firmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - genannt wurden von Experten und den NEOS am Mittwoch vor allem Gastronomie- bzw. Hotelleriebetriebe - seien nicht ausgeschlossen."Es ...Den vollständigen Artikel lesen ...