MOSKAU, 20. Mai 2020 /PRNewswire/ -- Auf Vorschlag des französischen Richters schloss die SWIRU HOLDING AG eine gerichtliche Vereinbarung (Public Interest Judicial Agreement, CJIP) mit der Staatsanwaltschaft von Nizzaab, die vom Präsidenten des Gerichtshofs am 11. Mai 2020 gebilligt wurde.
Da ihr Mandant im Zusammenhang mit diesem Fall erwähnt wurde, weisen die Anwälte von Suleiman Kerimov darauf hin, dass gegen ihn in diesem Fall keine Ermittlungen eingeleitet werden und dass er von keinem Gericht in Frankreich oder im Ausland verurteilt worden sei.
Die französischen Gerichte haben daher die Vorwürfe des ehemaligen Staatsanwalts von Nizza gegen Suleiman Kerimow, Geldwäschegeschäfte durchgeführt zu haben, offiziell zurückgewiesen. Diese Anschuldigungen - deren unbegründeter Charakter nun bestätigt wurde - haben Suleiman Kerimovernsthaft beeinträchtigt, da sie die alleinige Grundlage für die Sanktionen bildeten, die das Amt für ausländische Vermögenskontrolle (OFAC) gegen ihn verhängte.
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