DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.06.2020 in Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart ISIN: DE0007318008
WKN: 731800 Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 10.00 Uhr (MESZ)
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, den 30. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), in Form
einer virtuellen Hauptversammlung, ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2019 ein.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit
Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft)
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit am Ort der Versammlung.
Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden besonderen
Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist der Sitz der STINAG Stuttgart Invest AG, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart.
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichtes für die
STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2019*
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss
sind mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
Der festgestellte Jahresabschluss, der
gebilligte Konzernabschluss, der
zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der
Bericht des Aufsichtsrates werden den
Aktionären und der Hauptversammlung nach §§
176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich
gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung
vom Vorstand und der Bericht des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von
dem im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinn von 40.920.534,59 EUR
a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
zur Ausschüttung 11.164.993,50 EUR
einer Dividende von
EUR 0,75 je
Stückaktie =
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von
29.755.541,09 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien
sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 113.342
eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart
Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Die vollständige Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG
Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert
werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben und Unterlagen
zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
der Adresse
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Virtuelle Hauptversammlung*
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrates entschieden, dass die diesjährige
Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 1 Abs.
1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet zumindest
unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, des
Vorstandes und des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft in den Räumen der STINAG Stuttgart Invest
AG, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, statt.
Ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung
beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.
Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form
einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) am Ort der Versammlung nicht möglich.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in
Bild und Ton im Internet übertragen, die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische
Kommunikation (Briefwahl), Vollmachtserteilung und
Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen durch
entsprechende Bevollmächtigung und Weisung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft wird ermöglicht,
den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation bis Sonntag, den 28. Juni
2020, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Versammlung eingeräumt
und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
können über elektronische Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Eine
elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über den *passwortgeschützten Internetservice* zur
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
können die angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) der Bild- und Tonübertragung folgen,
ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben,
Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder
Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im
nachfolgenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung durch
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes'.
*Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.*
*Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes sind gemäß § 14 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr
(MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der folgenden für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres
Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut
nachgewiesen haben:
STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat
durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Institutes über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des Dienstags, den 09. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Entgegen den im COVID-19-Gesetz vorgesehenen Regelungen hat die Gesellschaft im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nicht von der Möglichkeit verkürzter Fristen Gebrauch gemacht. Dementsprechend haben die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend dargelegt, anhand der allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen und der Regelung in der Satzung der Gesellschaft zu erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können aus diesen Aktien für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf des Tags der Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist. Nach Eingang von Anmeldung und Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse werden den angemeldeten Personen die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihr Stimmrecht in diesem Jahr erstmals im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Briefwahlstimmen können an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), STINAG Stuttgart Invest AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: stinag@better-orange.de oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl bedienen. *Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung* Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse STINAG Stuttgart Invest AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: stinag@better-orange.de oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich ist. Bitte stellen Sie dabei sicher, die Vollmacht so rechtzeitig abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen, dass der Bevollmächtigte in der Lage ist, bis zum Beginn der Abstimmung das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Weisung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auszuüben. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News