DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.06.2020 in Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart ISIN: DE0007318008
WKN: 731800 Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 10.00 Uhr (MESZ)
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, den 30. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), in Form
einer virtuellen Hauptversammlung, ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2019 ein.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit
Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft)
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit am Ort der Versammlung.
Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden besonderen
Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist der Sitz der STINAG Stuttgart Invest AG, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart.
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichtes für die
STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2019*
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss
sind mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
Der festgestellte Jahresabschluss, der
gebilligte Konzernabschluss, der
zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der
Bericht des Aufsichtsrates werden den
Aktionären und der Hauptversammlung nach §§
176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich
gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung
vom Vorstand und der Bericht des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von
dem im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinn von 40.920.534,59 EUR
a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
zur Ausschüttung 11.164.993,50 EUR
einer Dividende von
EUR 0,75 je
Stückaktie =
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von
29.755.541,09 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien
sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 113.342
eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes der STINAG Stuttgart Invest AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates der STINAG
Stuttgart Invest AG für das Geschäftsjahr
2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart
Invest AG Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Die vollständige Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann bei der STINAG
Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Tübinger
Straße 41, 70178 Stuttgart, kostenfrei angefordert
werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben und Unterlagen
zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
der Adresse
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Virtuelle Hauptversammlung*
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrates entschieden, dass die diesjährige
Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 1 Abs.
1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet zumindest
unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, des
Vorstandes und des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft in den Räumen der STINAG Stuttgart Invest
AG, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart, statt.
Ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung
beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.
Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form
einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) am Ort der Versammlung nicht möglich.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in
Bild und Ton im Internet übertragen, die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische
Kommunikation (Briefwahl), Vollmachtserteilung und
Stellung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen durch
entsprechende Bevollmächtigung und Weisung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft wird ermöglicht,
den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation bis Sonntag, den 28. Juni
2020, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Versammlung eingeräumt
und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
können über elektronische Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Eine
elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über den *passwortgeschützten Internetservice* zur
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
können die angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) der Bild- und Tonübertragung folgen,
ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben,
Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder
Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im
nachfolgenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung durch
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes'.
*Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.*
*Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes sind gemäß § 14 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr
(MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der folgenden für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes durch die Bescheinigung ihres
Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut
nachgewiesen haben:
STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat
durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: -2-
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Institutes über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des Dienstags, den 09. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Entgegen den im COVID-19-Gesetz vorgesehenen Regelungen hat die Gesellschaft im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nicht von der Möglichkeit verkürzter Fristen Gebrauch gemacht. Dementsprechend haben die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend dargelegt, anhand der allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen und der Regelung in der Satzung der Gesellschaft zu erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können aus diesen Aktien für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf des Tags der Hauptversammlung Eigentümer der Aktien ist. Nach Eingang von Anmeldung und Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse werden den angemeldeten Personen die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihr Stimmrecht in diesem Jahr erstmals im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Briefwahlstimmen können an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), STINAG Stuttgart Invest AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: stinag@better-orange.de oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl bedienen. *Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung* Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft bis spätestens Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse STINAG Stuttgart Invest AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 D-81241 München Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: stinag@better-orange.de oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich ist. Bitte stellen Sie dabei sicher, die Vollmacht so rechtzeitig abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen, dass der Bevollmächtigte in der Lage ist, bis zum Beginn der Abstimmung das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung und Weisung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft auszuüben. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: -3-
bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen
zurückzuweisen.
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Als Service bieten wir unseren Aktionären in diesem
Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur
für die Stimmrechtsvertretung, die Stellung von
Gegenanträgen im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und von
Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG, darüber hinaus
jedoch nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur
Verfügung. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten,
müssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemäß
zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemäß den
Berechtigungsnachweis erbringen. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet,
entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen; der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch bei
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der
Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten
Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor
der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG
zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von
Anträgen, mit Ausnahme der Stellung von Gegenanträgen
im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und von Wahlvorschlägen
gemäß § 127 AktG entgegen. Dem
Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei
Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung
erteilt wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter
der Stimme.
Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet
werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung
und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail
an die vorstehend im Abschnitt 'Vollmachtserteilung und
Stimmrechtsvertretung' genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens
Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter
Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen
Hauptversammlung am 30. Juni 2020 erteilt, geändert
oder widerrufen werden. Sofern mehrere
Willenserklärungen eines Aktionärs bei der Gesellschaft
eingehen, gilt die zuletzt bei der Gesellschaft
eingehende Erklärung.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
39.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hat 113.342 Stück nennbetragslose eigene
Aktien im Bestand, aus der ihr keine Rechte zustehen.
Das stimmberechtigte Grundkapital beträgt damit zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
38.705.310,80 Euro, das sich auf 14.886.658
stimmberechtigte Aktien verteilt.
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand
hat vorgegeben, dass zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre ihre Fragen bis spätestens Sonntag, den 28.
Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft im Wege
elektronischer Kommunikation über den auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice
übermitteln können. Fragen, die nach dem vorstehend
genannten Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingehen,
werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.
Ein Auskunftsrecht für Aktionäre während der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 131 AktG besteht nicht.
*Erklärung Widerspruch*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert per
Briefwahl oder über einen Bevollmächtigten ausgeübt
haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die
Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung
Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der
Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären.
Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt neben dem
Erfordernis der Stimmabgabe voraus, dass der Aktionär
oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe
des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch
richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice
erklärt.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 (entspricht zurzeit 192.308 Stückaktien)
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
('*Ergänzungsanträge*'). Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse
STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart
schriftlich bis Freitag, den 05. Juni 2020, 24:00 Uhr
(MESZ), zugegangen sein.
Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die
Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs.
7 AktG entsprechend anzuwenden.
*Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG nebst
einer etwaigen Begründung und Wahlvorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie - sofern
dies Gegenstand der Tagesordnung ist - zur Wahl des
Aufsichtsrates gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu
übersenden:
STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 93313-7669
E-Mail: info@stinag-ag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge
oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis Montag, den
15. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sind,
werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
im Internet unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt. Über die vorgenannten
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus
braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl
vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und
beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Ordnungsgemäß, also bis zu dem vorstehend
genannten Zeitpunkt, gestellte und zulässige
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt
gemacht wurden, finden in der Hauptversammlung nur dann
Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung von
dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gestellt
werden. Hierzu ist der Stimmrechtsvertreter im Rahmen
der Stellung des Gegenantrags und/oder des
Wahlvorschlags zu bevollmächtigen und anzuweisen.
*Informationen zum Datenschutz*
Die STINAG Stuttgart Invest AG verarbeitet im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
(z. B. Name oder E-Mail-Adresse), Informationen über
Ihre Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und
Verwaltungsdaten (z. B. die Zugangskartennummer) sowie
Stimmabgaben und im Vorfeld der Hauptversammlung
eingereichte Fragen.
Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, im
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen
einzureichen und diese Fragen in der Hauptversammlung
behandelt werden, erfolgt dies grundsätzlich unter
Nennung Ihres Namens. Dieser kann von anderen
Teilnehmern der virtuellen Hauptversammlung zur
Kenntnis genommen werden. Diese Datenverarbeitung ist
zur Wahrung des berechtigten Interesses der
Gesellschaft, den Ablauf der virtuellen
Hauptversammlung möglichst an eine physische
Hauptversammlung anzugleichen und des berechtigten
Interesses der übrigen Hauptversammlungsteilnehmer, den
Namen eines Fragestellers zu erfahren, erforderlich.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung. Sie können der
Nennung Ihres Namens aus Gründen, die sich aus seiner
besonderen Situation ergeben, im Einzelfall gemäß
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung
widersprechen.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die STINAG Stuttgart
Invest AG ist rechtlich verpflichtet, die
Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben
genannten Kategorien personenbezogener Daten
unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden natürlich
auch bei der Durchführung der Hauptversammlung im Wege
der virtuellen Hauptversammlung eingehalten.
Für die Datenverarbeitung ist die STINAG Stuttgart
Invest AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:
STINAG Stuttgart Invest AG
Tübinger Straße 41
D-70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 93 31 36 69
E-Mail: c.barisic@stinag-ag.de
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der STINAG Stuttgart Invest AG
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden.
Hierbei handelt es sich um typische
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa
Hauptversammlungs-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die
Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis
zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach
Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn,
die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall
noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich. Im Rahmen der Einsicht in das
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können
andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung
teilnehmen, erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen
von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen wird, wenn diese Anträge von Ihnen
gestellt werden, ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten
unter Einhaltung der aktienrechtlichen Bestimmungen
veröffentlicht.
Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche
personenbezogene Daten in sogenannten 'Logfiles'
verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu
ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen.
Dies betrifft z. B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen
verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des
Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der
Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet
diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier
angegeben.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und
keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf
'Datenportabilität').
Ihre Rechte können gegenüber der STINAG Stuttgart
Invest AG über die E-Mail-Adresse
datenschutz@stinag-ag.de
oder über folgende Kontaktdaten geltend gemacht werden:
Dr. Merath Beratung
Frau Meike Riley
Kalifenweg 7
70567 Stuttgart
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO
zu.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
datenschutz@stinag-ag.de
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der STINAG Stuttgart Invest AG unter
www.stinag-ag.de
zu finden.
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen
entsprechend § 124a AktG*
Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen
die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
(der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember
2019, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern und der Bericht des
Aufsichtsrates), der Vorschlag des Vorstandes für die
Verwendung des Bilanzgewinnes sowie die Informationen
entsprechend § 124a AktG in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Tübinger Straße 41, 70178 Stuttgart,
aus und sind im Internet unter
www.stinag-ag.de/investor-relations/publikationen
als PDF-Datei abrufbar. Die Unterlagen zu
Tagesordnungspunkt 1 sowie der Vorschlag des Vorstandes
für die Verwendung des Bilanzgewinnes werden auch in
der Hauptversammlung über die vorgenannte Internetseite
zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.
*Stuttgart, im Mai 2020*
*STINAG Stuttgart Invest AG*
_Der Vorstand_
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 66
2020-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: STINAG Stuttgart Invest AG
Tübinger Straße 41
70178 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 93313669
Fax: +49 711 933137669
E-Mail: info@stinag-ag.de
Internet: https://www.stinag-ag.de/
ISIN: DE0007318008
WKN: 731800
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1053481 2020-05-22
(END) Dow Jones Newswires
May 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
