DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.06.2020 in Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115
Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-22 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN
DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 30. Juni
2020, 10:00 Uhr.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der SNP
Schneider-Neureither & Partner SE wird als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abgehalten. Die
virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten aus dem Sitz der Gesellschaft,
Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, live im Internet
übertragen. Angemeldete Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten können die Übertragung der
Hauptversammlung live in Bild und Ton über das
*InvestorPortal*, das auf der Internetseite der
Gesellschaft
https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung
(im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen /
Ordentliche Hauptversammlung 2020) zur Verfügung steht,
verfolgen und die Aktionärsrechte im Wege der
elektronischen Kommunikation und insbesondere über das
*InvestorPortal* ausüben.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
der Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115
Heidelberg.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für
die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des
Verwaltungsrats*
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung
der Hauptversammlung im Internet unter
https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung
(im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen
/ Ordentliche Hauptversammlung 2020) eingesehen und
heruntergeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den
geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der SNP
Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember
2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2019 in Höhe von EUR 8.948.440,94 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden geschäftsführenden
Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresberichts*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl & Partner
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 und
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Halbjahresberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahrs 2020, sofern eine
solche Prüfung in Auftrag gegeben wird,
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von
Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines
bedingten Kapitals und Änderung der Satzung*
Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai
2015 zur Ausgabe von Options- und
Wandelschuldverschreibungen und das für Zwecke der
Gewährung von Aktien auf Options- oder
Wandlungsrechte geschaffene bedingte Kapital
gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung wird zum 20.
Mai 2020 auslaufen.
Der Verwaltungsrat soll erneut ermächtigt werden,
Options- und Wandelschuldverschreibungen ausgeben
zu können. Hierfür soll ein neues bedingtes Kapital
geschaffen werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu
beschließen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und
Wandelschuldverschreibungen und zum
Ausschluss des Bezugsrechts auf diese
Options- oder Wandelschuldverschreibungen
aa) Der Verwaltungsrat wird ermächtigt,
mit Zustimmung des Verwaltungsrates
bis zum 29. Juni 2025 einmalig oder
mehrmals auf den Inhaber oder auf
den Namen lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen
('Schuldverschreibungen') im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
150.000.000,00 mit oder ohne
Laufzeitbeschränkung auszugeben und
den Inhabern oder Gläubigern von
Optionsschuldverschreibungen
Optionsrechte oder den Inhabern oder
Gläubigern von
Wandelschuldverschreibungen
Wandlungsrechte oder -pflichten für
auf den Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu EUR
3.301.223,00 (in Worten: Euro drei
Millionen
dreihunderteintausendzweihundertdrei
undzwanzig) nach näherer
Maßgabe der Bedingungen dieser
Schuldverschreibungen zu gewähren
oder aufzuerlegen.
bb) Die Schuldverschreibungen werden in
Teilschuldverschreibungen
eingeteilt.
Bei Optionsschuldverschreibungen
werden jeder Teilschuldverschreibung
ein oder mehrere Optionsscheine
beigefügt, die den Inhaber oder
Gläubiger nach näherer Maßgabe
der vom Verwaltungsrat
festzulegenden Optionsbedingungen
zum Bezug von auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der
Gesellschaft berechtigen. Die
Optionsbedingungen können vorsehen,
dass der Optionspreis auch durch
Übertragung von
Teilschuldverschreibungen und
gegebenenfalls eine bare Zuzahlung
erfüllt werden kann. Soweit sich
Bruchteile von Aktien ergeben, kann
vorgesehen werden, dass diese
Bruchteile nach Maßgabe der
Options- oder Anleihebedingungen,
gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum
Bezug ganzer Aktien aufaddiert
werden können.
Bei Wandelschuldverschreibungen
erhalten bei auf den Inhaber
lautenden Schuldverschreibungen die
Inhaber, ansonsten die Gläubiger der
Teilschuldverschreibungen das Recht,
ihre Teilschuldverschreibungen
gemäß den vom Verwaltungsrat
festzulegenden
Wandelanleihebedingungen in auf den
Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft zu wandeln. Das
Wandlungsverhältnis ergibt sich aus
der Division des Nennbetrags oder
des unter dem Nennbetrag liegenden
Ausgabebetrags einer
Teilschuldverschreibung durch den
festgesetzten Wandlungspreis für
eine auf den Inhaber lautende
Stückaktie der Gesellschaft und kann
auf eine volle Zahl auf- oder
abgerundet werden. Ferner können
eine in bar zu leistende Zuzahlung
und die Zusammenlegung oder ein
Ausgleich für nicht wandlungsfähige
Spitzen festgesetzt werden.
Die Wandelanleihebedingungen können
ein variables Wandlungsverhältnis
und eine Bestimmung des
Wandlungspreises - vorbehaltlich der
nachfolgend bestimmten Entwicklung
des Kurses der Stückaktien der
Gesellschaft während der Laufzeit
des Mindestpreises - innerhalb einer
vorgegebenen Bandbreite in
Abhängigkeit von der
Wandelschuldverschreibung vorsehen.
cc) Die Anleihebedingungen können das
Recht der Gesellschaft vorsehen, bei
Wandlung oder Optionsausübung nicht
neue Stückaktien zu gewähren,
sondern einen Geldbetrag zu zahlen,
der für die Anzahl der anderenfalls
zu liefernden Aktien dem
volumengewichteten
durchschnittlichen Kurs der
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May 22, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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