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DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg mit dem Ziel de

DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.06.2020 in Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115 
Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN 
DE0007203705 - 
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 30. Juni 
2020, 10:00 Uhr. 
 
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der SNP 
Schneider-Neureither & Partner SE wird als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abgehalten. Die 
virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre 
bzw. ihre Bevollmächtigten aus dem Sitz der Gesellschaft, 
Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, live im Internet 
übertragen. Angemeldete Aktionäre bzw. ihre 
Bevollmächtigten können die Übertragung der 
Hauptversammlung live in Bild und Ton über das 
*InvestorPortal*, das auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung 
 
(im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen / 
Ordentliche Hauptversammlung 2020) zur Verfügung steht, 
verfolgen und die Aktionärsrechte im Wege der 
elektronischen Kommunikation und insbesondere über das 
*InvestorPortal* ausüben. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
der Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115 
Heidelberg. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts 
   und des Konzernlageberichts einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für 
   die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung 
   der Hauptversammlung im Internet unter 
 
   https://www.snpgroup.com/de/hauptversammlung 
 
   (im Bereich Investor Relations / Hauptversammlungen 
   / Ordentliche Hauptversammlung 2020) eingesehen und 
   heruntergeladen werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der SNP 
   Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 
   2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2019 in Höhe von EUR 8.948.440,94 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
   des Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresberichts* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Rödl & Partner 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 und 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Halbjahresberichts für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahrs 2020, sofern eine 
      solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, 
 
   zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines 
   bedingten Kapitals und Änderung der Satzung* 
 
   Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 
   2015 zur Ausgabe von Options- und 
   Wandelschuldverschreibungen und das für Zwecke der 
   Gewährung von Aktien auf Options- oder 
   Wandlungsrechte geschaffene bedingte Kapital 
   gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung wird zum 20. 
   Mai 2020 auslaufen. 
 
   Der Verwaltungsrat soll erneut ermächtigt werden, 
   Options- und Wandelschuldverschreibungen ausgeben 
   zu können. Hierfür soll ein neues bedingtes Kapital 
   geschaffen werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und 
      Wandelschuldverschreibungen und zum 
      Ausschluss des Bezugsrechts auf diese 
      Options- oder Wandelschuldverschreibungen 
 
      aa) Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, 
          mit Zustimmung des Verwaltungsrates 
          bis zum 29. Juni 2025 einmalig oder 
          mehrmals auf den Inhaber oder auf 
          den Namen lautende Options- und/oder 
          Wandelschuldverschreibungen 
          ('Schuldverschreibungen') im 
          Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
          150.000.000,00 mit oder ohne 
          Laufzeitbeschränkung auszugeben und 
          den Inhabern oder Gläubigern von 
          Optionsschuldverschreibungen 
          Optionsrechte oder den Inhabern oder 
          Gläubigern von 
          Wandelschuldverschreibungen 
          Wandlungsrechte oder -pflichten für 
          auf den Inhaber lautende Stückaktien 
          der Gesellschaft mit einem 
          anteiligen Betrag des Grundkapitals 
          von insgesamt bis zu EUR 
          3.301.223,00 (in Worten: Euro drei 
          Millionen 
          dreihunderteintausendzweihundertdrei 
          undzwanzig) nach näherer 
          Maßgabe der Bedingungen dieser 
          Schuldverschreibungen zu gewähren 
          oder aufzuerlegen. 
      bb) Die Schuldverschreibungen werden in 
          Teilschuldverschreibungen 
          eingeteilt. 
 
          Bei Optionsschuldverschreibungen 
          werden jeder Teilschuldverschreibung 
          ein oder mehrere Optionsscheine 
          beigefügt, die den Inhaber oder 
          Gläubiger nach näherer Maßgabe 
          der vom Verwaltungsrat 
          festzulegenden Optionsbedingungen 
          zum Bezug von auf den Inhaber 
          lautenden Stückaktien der 
          Gesellschaft berechtigen. Die 
          Optionsbedingungen können vorsehen, 
          dass der Optionspreis auch durch 
          Übertragung von 
          Teilschuldverschreibungen und 
          gegebenenfalls eine bare Zuzahlung 
          erfüllt werden kann. Soweit sich 
          Bruchteile von Aktien ergeben, kann 
          vorgesehen werden, dass diese 
          Bruchteile nach Maßgabe der 
          Options- oder Anleihebedingungen, 
          gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum 
          Bezug ganzer Aktien aufaddiert 
          werden können. 
 
          Bei Wandelschuldverschreibungen 
          erhalten bei auf den Inhaber 
          lautenden Schuldverschreibungen die 
          Inhaber, ansonsten die Gläubiger der 
          Teilschuldverschreibungen das Recht, 
          ihre Teilschuldverschreibungen 
          gemäß den vom Verwaltungsrat 
          festzulegenden 
          Wandelanleihebedingungen in auf den 
          Inhaber lautende Stückaktien der 
          Gesellschaft zu wandeln. Das 
          Wandlungsverhältnis ergibt sich aus 
          der Division des Nennbetrags oder 
          des unter dem Nennbetrag liegenden 
          Ausgabebetrags einer 
          Teilschuldverschreibung durch den 
          festgesetzten Wandlungspreis für 
          eine auf den Inhaber lautende 
          Stückaktie der Gesellschaft und kann 
          auf eine volle Zahl auf- oder 
          abgerundet werden. Ferner können 
          eine in bar zu leistende Zuzahlung 
          und die Zusammenlegung oder ein 
          Ausgleich für nicht wandlungsfähige 
          Spitzen festgesetzt werden. 
 
          Die Wandelanleihebedingungen können 
          ein variables Wandlungsverhältnis 
          und eine Bestimmung des 
          Wandlungspreises - vorbehaltlich der 
          nachfolgend bestimmten Entwicklung 
          des Kurses der Stückaktien der 
          Gesellschaft während der Laufzeit 
          des Mindestpreises - innerhalb einer 
          vorgegebenen Bandbreite in 
          Abhängigkeit von der 
          Wandelschuldverschreibung vorsehen. 
      cc) Die Anleihebedingungen können das 
          Recht der Gesellschaft vorsehen, bei 
          Wandlung oder Optionsausübung nicht 
          neue Stückaktien zu gewähren, 
          sondern einen Geldbetrag zu zahlen, 
          der für die Anzahl der anderenfalls 
          zu liefernden Aktien dem 
          volumengewichteten 
          durchschnittlichen Kurs der 

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May 22, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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