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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 
in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 
der Fair Value REIT-AG 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair 
Value REIT-AG, Gräfelfing, ein, die 
 
am *Donnerstag, den 25. Juni 2020*, um *09:00 Uhr (MESZ)*, 
 
in den Geschäftsräumen des Notariats Gerns & Partner, An der Welle 3, 60322 
Frankfurt am Main, *als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter)* stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre 
Bevollmächtigten über das HV-Portal der Gesellschaft live im Internet unter 
 
www.fvreit.de 
 
und dort im Bereich '*Investor Relations*' unter dem weiterführenden Link 
'*Hauptversammlung*' bzw. unter dem Link 
 
https://www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung/einladung 
 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter 
Abschnitt II '_Weitere Angaben zur Einberufung_'. 
 
I. 
Tagesordnung 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, 
    des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und der 
    Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das 
    Geschäftsjahr 2019 - einschließlich des erläuternden Berichts 
    des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch 
    (HGB) - sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2019 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
    sowie den Konzernabschluss am 17. März 2020 gebilligt, der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Jahresabschluss, der 
    Konzernabschluss, die Lageberichte für die Fair Value REIT-AG und den 
    Konzern, erläuternde Berichte des Vorstands und der Bericht des 
    Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
    Aktiengesetz (AktG) einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
    machen. 
 
    Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, 
    der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen 
    der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben die Gelegenheit, 
    im Rahmen ihres Fragerechts im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen 
    hierzu zu stellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair 
    Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 5.270.600,50 
    wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
       insgesamt EUR 3.647.543,38, entsprechend 
       einer Dividende in Höhe von EUR 0,26 für 
       jede der 14.029.013 
       dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
       Dividende ist zahlbar am 30. Juni 2020. 
    b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
       von EUR 1.623.057,12. 
 
    Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die zur 
    Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
    vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
    Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
    Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien 
    bzw. solche, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden 
    nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus 
    diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. 
 
    Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur 
    Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
    entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt: 
 
    Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit 
    die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert eine 
    Dividende von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Stückaktie 
    ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn 
    wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
    Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, 
    erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je dividendenberechtigter 
    Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
    diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
     Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
     Frankfurt am Main und Zweigniederlassung in 
     Berlin wird zum Abschlussprüfer und zum 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2020 sowie zum 
     Abschlussprüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht verkürzter 
     Abschlüsse und Zwischenberichte sowie 
     unterjähriger Finanzberichte in den 
     Geschäftsjahren 2020 und 2021 bis zur 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     bestellt. 
 
    Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlages ein 
    Auswahlverfahren gemäß der Abschlussprüferverordnung (VO (EU) 
    Nr. 537/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 
    2014) durchgeführt und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
    vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu deren Unabhängigkeit 
    eingeholt. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der 
    Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. 
6.  *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
    Mit Wirkung zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2020 
    hat das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Daniel Zimmer, sein 
    Aufsichtsratsmandat gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der 
    Gesellschaft form- und fristgemäß niedergelegt. Mit Blick auf 
    die dadurch entstehende Vakanz soll eine Wahl zum Aufsichtsrat 
    stattfinden. 
 
    Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit gemäß 
    §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung 
    mit § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der 
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge 
    ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Die Aufsichtsratsmitglieder 
    werden gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur 
    Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, die über die 
    Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird 
    hierbei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
    mitgerechnet. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 der Satzung kann die 
    Hauptversammlung für einzelne oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder 
    eine kürzere Amtszeit bestimmen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
     Frau Barbara Deisenrieder, selbständige 
     Beraterin in Kirchheim bei München, 
     wohnhaft in Kirchheim bei München, wird mit 
     Wirkung ab Beendigung dieser 
     Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
     Beendigung der ordentlichen 
     Hauptversammlung, die über die Entlastung 
     der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
     31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr 
     beschließt, zum Mitglied des 
     Aufsichtsrats bestellt. 
 
    Ein aktueller Lebenslauf von Frau Deisenrieder ist über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
    *https://www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/einladung* 
 
    zugänglich. 
 
    Frau Deisenrieder bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
    Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
    1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten: 
 
       - Stellvertretende Vorsitzende des 
       Aufsichtsrats der bulwiengesa AG, Berlin. 
    2. Ämter in vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       - Mitglied des Beirats der DV Immobilien 
       Management GmbH, Regensburg. 
 
    *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des 

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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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