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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.07.2020 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP 
ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung 
zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung 
am Dienstag, 14. Juli 2020, 10:00 Uhr 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 14. Juli 
2020, 10:00 Uhr, ausschließlich als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*HINWEIS:* 
 
*Die ordentliche Hauptversammlung am 14. Juli 2020 wird 
*vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie 
gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. 
März 2020 (im Folgenden: "COVID-19-Gesetz") *ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten*. 
 
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in Abschnitt IV. 
unter "Weitere Angaben zur Einberufung und Hinweise zur 
Hauptversammlung". 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, 
Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des Lageberichts (einschließlich 
    der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a 
    Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das 
    Geschäftsjahr 2019/20, des gebilligten 
    Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a 
    Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das 
    Geschäftsjahr 2019/20 und des Berichts des 
    Aufsichtsrats 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2019/20* 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2019/20* 
5.  *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Prüfers für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von 
    unterjährigen Finanzinformationen* 
7.  *Aufhebung des bestehenden und Schaffung 
    eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
    Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) 
    und Satzungsänderung* 
8.  *Schaffung einer neuen Ermächtigung zum 
    Erwerb eigener Aktien einschließlich 
    der Verwendung unter Ausschluss des 
    Bezugsrechts* 
9.  *Schaffung einer neuen Ermächtigung zum 
    Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von 
    Derivaten einschließlich der Verwendung 
    unter Ausschluss des Bezugsrechts* 
10. *Beschlussfassung über Änderungen von § 
    15 der Satzung* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289a Abs. 1 
      Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 
      2019/20, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das 
      Geschäftsjahr 2019/20 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2020 
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 
2019/20 von 27.942.974,00 EUR  wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende 26.175.000,00 EUR  
von 0,30 EUR  je Aktie auf 
87.250.000 Stückaktien 
 
Vortrag auf neue Rechnung    1.767.974,00 EUR  
(Gewinnvortrag) 
 
Bilanzgewinn                 27.942.974,00 EUR  
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem 
Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden, der eine unveränderte Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der 
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf 
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
fällig, mithin am 17. Juli 2020. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2019/20* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20 Entlastung 
zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2019/20* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 
Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Heer, 
Ludwigshafen am Rhein, hat sein Aufsichtsratsmandat am 
4. März 2020 niedergelegt. 
 
Als Nachfolger wurde durch Beschluss des 
Registergerichts Mannheim vom 16.03.2020 Herr Dr. 
Thomas Kirchberg, Würzburg, vorläufig bestellt. Es ist 
daher ein Aufsichtsratsmitglied für die restliche Zeit 
der laufenden Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats 
zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
Herrn Dr. Thomas Kirchberg 
97074 Würzburg 
Diplom-Agraringenieur 
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG 
 
- der derzeit gerichtlich bestellt ist - mit Wirkung ab 
dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 
14. Juli 2020 für die restliche Zeit der laufenden 
Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats, d.h. bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 
beschließen wird, als Aktionärsvertreter in den 
Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat gibt den Wahlvorschlag entsprechend 
der Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
Aufsichtsrats und auf der Grundlage der Anforderungen 
des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie unter 
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
Zusammensetzung benannten Ziele ab. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen 
Kandidaten vergewissert, dass er den für das Amt zu 
erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
_Mandate des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten_: 
 
_Mandate des vorgeschlagenen Kandidaten in 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien_: 
 
AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich 
Ekosem-Agrar AG, Walldorf 
Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender) 
Südzucker Unterstützungswerk, Frankenthal/Pfalz 
Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim 
 
_Angaben gemäß der Empfehlung C13 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:_ 
 
Herr Dr. Thomas Kirchberg ist Mitglied des Vorstands 
der Südzucker AG; diese ist Konzern-Obergesellschaft 
und Lieferantin der CropEnergies AG. 
 
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten 
finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations / 
Hauptversammlung) 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 8 Abs. 
1 der Satzung der CropEnergies AG aus sechs 
Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 
96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz 
ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
Aktionäre zusammen. 
 
TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Prüfers 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung 
des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der 
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
(EU-Abschlussprüferverordnung) - vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2020/21 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
prüferische Durchsicht von unterjährigen 
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020/21 und 
für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2021/22 zu 
bestellen. 
 
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, 
dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
auferlegt wurde. 
 
TOP 7 *Aufhebung des bestehenden und Schaffung 
      eines neuen genehmigten Kapitals (mit der 
      Möglichkeit zum Ausschluss des 
      Bezugsrechts) und Satzungsänderung* 
 
Die Ermächtigung für das nach § 4 Abs. 3 der Satzung 
bestehende Genehmigte Kapital 2016 ist bis 11. Juli 
2021 befristet; es wurde bisher nicht in Anspruch 

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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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