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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN 
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020 um 
14:00 Uhr ein, die aufgrund der Corona-Pandemie als 
virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der 
Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung angemeldet haben, live im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt im Vorfeld zur Hauptversammlung und bis zur vom 
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Gesellschaft zum 31.12.2019, des 
   Lageberichts für die Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 
   sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   HGB* 
 
   Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, 
   der Lagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und der 
   erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB der Gesellschaft sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
   zugänglich und auch während der 
   Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der 
   gesetzlichen Bestimmungen wird, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. 
 
   § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen 
   hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 
   Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, 
   den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - 
   bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 
2. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenberichtes zu wählen. 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
1.  *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um 
    besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise 
    zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, 
    zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren 
    Aktionärsrechte. 
 
    *a) Durchführung der Hauptversammlung als 
    virtuelle Hauptversammlung* 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates in Übereinstimmung mit 
    Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkung der COVID-19-Pandemie (nachfolgend: 
    'Covid-19 Gesetz') entschieden, dass die 
    Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer 
    Bevollmächtigten abgehalten wird. Die physische 
    Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
    Es besteht für Aktionäre, die sich 
    ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben, oder ihre Bevollmächtigten 
    die Möglichkeit, die Hauptversammlung 
    vollständig in Bild und Ton zu verfolgen 
    (nachfolgend: 'Teilnahme'). 
 
    Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre 
    und Bevollmächtigte, die sich entsprechend 
    nachfolgender Bestimmungen ordnungsgemäß 
    zur Hauptversammlung angemeldet haben am 29. 
    Juni 2020 ab 14:00 Uhr in Bild und Ton im 
    passwortgeschützten Internetservice übertragen. 
    Der Zugang auf den Internetservice erfolgt über 
    einen Link, der auf der Seite 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    hinterlegt ist. 
 
    Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
    ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
    ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
    durch Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Weitere 
    Einzelheiten werden nachfolgend näher 
    erläutert. 
 
    *b) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
    des Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch 
    Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung 
    der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, 
    die im Aktienregister der Gesellschaft 
    eingetragen sind und deren Anmeldung der 
    Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
    Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag 
    des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum 22. Juni 2020, 
    24:00 Uhr, zugeht. 
 
    Die Anmeldung kann online, wie unter dem 
    folgenden Link erläutert, erfolgen: 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    Aktionäre, die die Anmeldung wie vorstehend 
    vornehmen möchten, benötigen hierfür Ihre 
    Aktionärsnummer und das zugehörige 
    Zugangspasswort. Alle Aktionäre, die im 
    Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre 
    Aktionärsnummer und ein zugehöriges 
    Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
    virtuellen Hauptversammlung zugesandt. 
 
    Die Anmeldung kann auch an die Anschrift 
 
     Your Family Entertainment 
     Aktiengesellschaft 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
     E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erfolgen. 
 
    Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
    kann, wird den Aktionären, die im 
    Aktienregister eingetragen sind, mit dem 
    Einladungsschreiben zur virtuellen 
    Hauptversammlung zugeschickt. Nähere 
    Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen 
    Sie bitte den Hinweisen auf dem 
    Anmeldeformular. 
 
    Mit der Anmeldung kann der Aktionär die 
    postalische Zusendung eines Tickets zur 
    virtuellen Hauptversammlung anfordern. 
    Aktionäre, die sich über den Internetservice 
    anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihr 
    Ticket unmittelbar selbst auszustellen. 
 
    Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
    ist der am Tag der Hauptversammlung im 
    Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
    maßgebend. Aus technischen Gründen werden 
    im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2020, 0:00 
    Uhr, und dem 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, keine 
    Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
    (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
    Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
    Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
    Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 22. 
    Juni 2020. 
 
    Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, 
    die spätestens am 15. Juni 2020, 0:00 Uhr, im 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, zusammen mit der 
    Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist 
    auch im Internet unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen 
    kostenlos zugesandt. 
 
    Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
    Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
    Aktionäre können daher über ihre Aktien auch 
    nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des 
    Umschreibestopps weiter frei verfügen. 
2.  *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Ist ein Intermediär im Aktienregister 
    eingetragen, so kann er das Stimmrecht für die 
    Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund 
    einer Bevollmächtigung des Aktionärs ausüben. 
    Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, 

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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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