DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-22 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Your Family Entertainment AG München - ISIN DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020 um 14:00 Uhr ein, die aufgrund der Corona-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt im Vorfeld zur Hauptversammlung und bis zur vom Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der SKW Schwarz Rechtsanwälte, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2019, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB* Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB der Gesellschaft sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* zugänglich und auch während der Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu wählen. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechte. *a) Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung* Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates in Übereinstimmung mit Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkung der COVID-19-Pandemie (nachfolgend: 'Covid-19 Gesetz') entschieden, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. Es besteht für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, oder ihre Bevollmächtigten die Möglichkeit, die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton zu verfolgen (nachfolgend: 'Teilnahme'). Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und Bevollmächtigte, die sich entsprechend nachfolgender Bestimmungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben am 29. Juni 2020 ab 14:00 Uhr in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Der Zugang auf den Internetservice erfolgt über einen Link, der auf der Seite *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* hinterlegt ist. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten werden nachfolgend näher erläutert. *b) Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 22. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugeht. Die Anmeldung kann online, wie unter dem folgenden Link erläutert, erfolgen: *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* Aktionäre, die die Anmeldung wie vorstehend vornehmen möchten, benötigen hierfür Ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Alle Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Die Anmeldung kann auch an die Anschrift Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 E-Mail: yfe@better-orange.de erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular. Mit der Anmeldung kann der Aktionär die postalische Zusendung eines Tickets zur virtuellen Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über den Internetservice anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihr Ticket unmittelbar selbst auszustellen. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2020, 0:00 Uhr, und dem 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 22. Juni 2020. Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 15. Juni 2020, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen. 2. *Stimmrechtsvertretung* Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für die Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Bevollmächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen,
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May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)