Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
652 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN 
DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020 um 
14:00 Uhr ein, die aufgrund der Corona-Pandemie als 
virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfindet. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der 
Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung angemeldet haben, live im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
erfolgt im Vorfeld zur Hauptversammlung und bis zur vom 
Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Gesellschaft zum 31.12.2019, des 
   Lageberichts für die Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 
   sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   HGB* 
 
   Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, 
   der Lagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und der 
   erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB der Gesellschaft sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
   zugänglich und auch während der 
   Hauptversammlung abrufbar. Entsprechend der 
   gesetzlichen Bestimmungen wird, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. 
 
   § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen 
   hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 
   Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
   Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, 
   den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - 
   bei börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 
2. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenberichtes zu wählen. 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
1.  *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um 
    besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise 
    zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, 
    zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren 
    Aktionärsrechte. 
 
    *a) Durchführung der Hauptversammlung als 
    virtuelle Hauptversammlung* 
 
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates in Übereinstimmung mit 
    Artikel 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkung der COVID-19-Pandemie (nachfolgend: 
    'Covid-19 Gesetz') entschieden, dass die 
    Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
    ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer 
    Bevollmächtigten abgehalten wird. Die physische 
    Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
    Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
 
    Es besteht für Aktionäre, die sich 
    ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
    angemeldet haben, oder ihre Bevollmächtigten 
    die Möglichkeit, die Hauptversammlung 
    vollständig in Bild und Ton zu verfolgen 
    (nachfolgend: 'Teilnahme'). 
 
    Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre 
    und Bevollmächtigte, die sich entsprechend 
    nachfolgender Bestimmungen ordnungsgemäß 
    zur Hauptversammlung angemeldet haben am 29. 
    Juni 2020 ab 14:00 Uhr in Bild und Ton im 
    passwortgeschützten Internetservice übertragen. 
    Der Zugang auf den Internetservice erfolgt über 
    einen Link, der auf der Seite 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    hinterlegt ist. 
 
    Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder 
    ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
    ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
    durch Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Weitere 
    Einzelheiten werden nachfolgend näher 
    erläutert. 
 
    *b) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
    des Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch 
    Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung 
    der Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, 
    die im Aktienregister der Gesellschaft 
    eingetragen sind und deren Anmeldung der 
    Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
    Anmeldestelle mindestens sechs Tage, den Tag 
    des Zugangs nicht mitgerechnet, vor der 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum 22. Juni 2020, 
    24:00 Uhr, zugeht. 
 
    Die Anmeldung kann online, wie unter dem 
    folgenden Link erläutert, erfolgen: 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    Aktionäre, die die Anmeldung wie vorstehend 
    vornehmen möchten, benötigen hierfür Ihre 
    Aktionärsnummer und das zugehörige 
    Zugangspasswort. Alle Aktionäre, die im 
    Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre 
    Aktionärsnummer und ein zugehöriges 
    Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
    virtuellen Hauptversammlung zugesandt. 
 
    Die Anmeldung kann auch an die Anschrift 
 
     Your Family Entertainment 
     Aktiengesellschaft 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
     E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erfolgen. 
 
    Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
    kann, wird den Aktionären, die im 
    Aktienregister eingetragen sind, mit dem 
    Einladungsschreiben zur virtuellen 
    Hauptversammlung zugeschickt. Nähere 
    Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen 
    Sie bitte den Hinweisen auf dem 
    Anmeldeformular. 
 
    Mit der Anmeldung kann der Aktionär die 
    postalische Zusendung eines Tickets zur 
    virtuellen Hauptversammlung anfordern. 
    Aktionäre, die sich über den Internetservice 
    anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihr 
    Ticket unmittelbar selbst auszustellen. 
 
    Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
    ist der am Tag der Hauptversammlung im 
    Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
    maßgebend. Aus technischen Gründen werden 
    im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2020, 0:00 
    Uhr, und dem 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, keine 
    Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
    (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
    Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
    Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
    Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 22. 
    Juni 2020. 
 
    Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, 
    die spätestens am 15. Juni 2020, 0:00 Uhr, im 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, zusammen mit der 
    Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist 
    auch im Internet unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen 
    kostenlos zugesandt. 
 
    Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
    Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
    Aktionäre können daher über ihre Aktien auch 
    nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des 
    Umschreibestopps weiter frei verfügen. 
2.  *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Ist ein Intermediär im Aktienregister 
    eingetragen, so kann er das Stimmrecht für die 
    Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund 
    einer Bevollmächtigung des Aktionärs ausüben. 
    Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Stimmrechtsberater und sonstige gemäß § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen. 
 
    Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch durch 
    einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, 
    einen Stimmrechtsberater, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
    seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
    Bevollmächtigung sind eine form- und 
    fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im 
    Aktienregister zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
    erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
    als eine Person, so ist die Gesellschaft 
    gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, 
    eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
    BGB). 
 
    Die Aktionäre, die einen Intermediär, einen 
    Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte 
    Institution oder Person mit der 
    Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
    weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen 
    die zu bevollmächtigende Institution oder 
    Person möglicherweise eine besondere Form der 
    Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
    AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. 
    Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem 
    Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
    Form der Vollmacht abzustimmen. 
3.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
    Aktionäre können - persönlich oder durch 
    Bevollmächtigte - ihre Stimmen schriftlich 
    abgeben (nachfolgend: 'Briefwahl'). 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen 
    Aktionäre - persönlich oder durch 
    Bevollmächtigte - berechtigt, die spätestens am 
    22. Juni 2020, 24:00 Uhr, zur virtuellen 
    Hauptversammlung angemeldet sind (wie oben 
    angegeben). Auch für die per Briefwahl 
    ausgeübten Stimmrechte ist der zum Ende des 22. 
    Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete 
    Aktienbestand maßgeblich. 
 
    Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss gegenüber 
    der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder 
    in Textform bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
    über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erfolgen. Ein Formular, von dem bei der 
    schriftlichen Briefwahl Gebrauch gemacht werden 
    kann, liegt dem Einladungsschreiben bei. 
 
    Briefwahlstimmen können ferner elektronisch 
    über den Internetservice abgegeben werden. Die 
    Stimmabgabe durch Briefwahl über den 
    Internetservice muss der Gesellschaft bis 
    unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der 
    virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende 
    der vom Versammlungsleiter hierfür gesetzten 
    Frist, vorliegen. 
 
    Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
    Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine 
    Stimmabgabe per Briefwahl hierzu für jeden 
    einzelnen Unterpunkt. 
 
    Abgegebene Briefwahlstimmen können wie folgt 
    geändert beziehungsweise widerrufen werden: 
 
    Abgegebene Briefwahlstimmen können über den 
    Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der 
    Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung, 
    d.h. bis zum Ende der vom Versammlungsleiter 
    hierfür gesetzten Frist, geändert oder 
    widerrufen werden. Schriftlich, per Telefax 
    oder in Textform Können abgegebene 
    Briefwahlstimmen über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, geändert bzw. 
    widerrufen werden. 
 
    Auch bevollmächtigte Intermediäre und nach § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigungen, 
    Stimmrechtsberater und Personen können sich der 
    Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Ein 
    entsprechendes Formular finden sie unter 
 
    *https://www.yfe.tv/hauptversammlung* 
 
    Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei 
    der Gesellschaft eingehen, werden stets 
    Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet. 
4.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
    weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft* 
 
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben 
    ferner die Möglichkeit, für die Ausübung des 
    Stimmrechts von der Gesellschaft benannte 
    weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
    bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
    Stimmrecht ausschließlich auf der 
    Grundlage der vom Aktionär bzw. dessen 
    Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Bitte 
    beachten Sie, dass die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge 
    zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Einreichung 
    von Fragen oder zum Stellen von Anträgen 
    entgegennehmen. 
 
    Die Vollmacht und Weisungen können schriftlich, 
    per Telefax oder in Textform bis zum 27. Juni 
    2020, 24:00 Uhr, über folgende Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der 
    Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch 
    gemacht werden kann, liegt dem 
    Einladungsschreiben bei. 
 
    Vollmachten und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
    ferner elektronisch über den Internetservice 
    erteilt werden. Die Vollmachts- und 
    Weisungserteilung über den Internetservice ist 
    vor und auch noch während der Hauptversammlung 
    möglich, muss jedoch bis unmittelbar vor Beginn 
    der Abstimmung in der virtuellen 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom 
    Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist, 
    vorliegen. 
 
    Erteilte Vollmachten und Weisungen können wie 
    folgt widerrufen bzw. geändert werden: 
 
    Erteilte Vollmachten und Weisungen können über 
    den Internetservice bis unmittelbar vor Beginn 
    der Abstimmung in der virtuellen 
    Hauptversammlung, d.h. bis zum Ende der vom 
    Versammlungsleiter hierfür gesetzten Frist, 
    widerrufen bzw. geändert werden. Schriftlich, 
    per Telefax oder in Textform können erteilte 
    Vollmachten und Weisungen über nachfolgende 
    Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
    E-Mail: yfe@better-orange.de 
 
    bis zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, widerrufen 
    bzw. geändert werden. 
 
    Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisung bei 
    der Gesellschaft eingehen, werden stets 
    Vollmacht/Weisung als vorrangig betrachtet. 
 
    Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine 
    ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne 
    ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen 
    Tagesordnungspunkten können die 
    Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen 
    Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen 
    Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll 
    des Notars. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
    Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
    sind, können ihr Stimmrecht in der virtuellen 
    Hauptversammlung auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, 
    einen Stimmrechtsberater oder eine 
    Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
    diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung der 
    Aktionäre erforderlich. 
 
    Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
    Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
    Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre 
    lediglich im Wege der Briefwahl oder durch 
    Erteilung von (Unter-)vollmacht an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
    Bevollmächtigten oder gegenüber der 
    Gesellschaft erfolgen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine 
    Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. 
 
    Bei der Bevollmächtigung zur 
    Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
    (Vollmachterteilung an Intermediäre, 
    Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder 
    geschäftsmäßig Handelnde) ist die 
    Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
    nachprüfbar festzuhalten. Die 
    Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein 
    und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
    verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen 
    Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu 
    Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
    ab. 
 
    Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft 
    schriftlich, per Telefax oder in Textform bis 
    zum 27. Juni 2020, 24:00 Uhr, über folgende 
    Kontaktdaten 
 
    Your Family Entertainment AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.