BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission wollen sich nicht dazu äußern, ob ihre Zustimmung zum Einstieg des deutschen Staates bei der Lufthansa an besondere Auflagen geknüpft werden könnte. "Wir können zu diesem spezifischen Fall keinen Kommentar abgeben", sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage.
Aus CDU-Kreisen hatte es zuvor geheißen, die Kommission fordere für ihre Zustimmung zu dem deutschen Hilfspaket für die Lufthansa, dass die Fluggesellschaft Start- und Landerechte an den Hauptstandorten Frankfurt und München abgibt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wolle sich allerdings dagegen stellen.
Die EU-Kommission hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese Gefahr bei dem geplanten Lufthansa-Paket, könnte sie theoretisch besondere Auflagen fordern.
Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird. Zudem dürfen staatliche rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben sich Bundesregierung und Lufthansa-Management grundsätzlich auf milliardenschwere Staatshilfen für die angeschlagene Fluggesellschaft geeinigt. Zustimmen müssen aber neben der EU-Kommission noch der Lenkungsausschuss des staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Gremien der Lufthansa. Die Einigung sei "im Rahmen" des von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsplans, hieß es am Montag in Regierungskreisen.
Demnach liegt das Volumen der Hilfen bei neun Milliarden Euro. Der Bund will sich vorerst mit 20 Prozent direkt an der Lufthansa beteiligen. Dies läge unterhalb der Sperrminorität, mit der wichtige Entscheidungen blockiert werden könnten./aha/DP/jha
Aus CDU-Kreisen hatte es zuvor geheißen, die Kommission fordere für ihre Zustimmung zu dem deutschen Hilfspaket für die Lufthansa, dass die Fluggesellschaft Start- und Landerechte an den Hauptstandorten Frankfurt und München abgibt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wolle sich allerdings dagegen stellen.
Die EU-Kommission hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese Gefahr bei dem geplanten Lufthansa-Paket, könnte sie theoretisch besondere Auflagen fordern.
Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird. Zudem dürfen staatliche rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben sich Bundesregierung und Lufthansa-Management grundsätzlich auf milliardenschwere Staatshilfen für die angeschlagene Fluggesellschaft geeinigt. Zustimmen müssen aber neben der EU-Kommission noch der Lenkungsausschuss des staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Gremien der Lufthansa. Die Einigung sei "im Rahmen" des von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsplans, hieß es am Montag in Regierungskreisen.
Demnach liegt das Volumen der Hilfen bei neun Milliarden Euro. Der Bund will sich vorerst mit 20 Prozent direkt an der Lufthansa beteiligen. Dies läge unterhalb der Sperrminorität, mit der wichtige Entscheidungen blockiert werden könnten./aha/DP/jha