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DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 - 
- WKN: 645290 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 19. Juni 
2020, 10:00 Uhr. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle 
Hauptversammlung im hbw ConferenceCenter Haus der 
Bayerischen Wirtschaft, Europasaal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, statt. Die 
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten 
erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation nach 
Maßgabe der nachfolgend unter Ziffer II (Weitere 
Angaben zur Einberufung) enthaltenen Bestimmungen und 
Erläuterungen. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   am 27. März 2020 gebilligt und damit den 
   Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt 
   eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Feststellung. Die unter TOP 1 genannten 
   Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des 
   Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   224.627.586,86 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 32.340.000,00 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,28 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag             EUR 192.287.586,86 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch, 
   24. Juni 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek SE für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nemetschek SE 
   für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu 
   lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Schaffung der Möglichkeit der 
   Online-Teilnahme der Aktionäre an der 
   Hauptversammlung sowie der Ausnahme von der 
   Präsenzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern in 
   bestimmten Fällen* 
 
   Nach § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung vorsehen 
   oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, 
   dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der 
   Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im 
   Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen 
   (Briefwahl). Eine solche Ermächtigung sieht § 17 
   Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft bereits vor. 
   Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die 
   Satzung darüber hinaus vorsehen oder den 
   Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die 
   Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne 
   Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
   Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder 
   einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im 
   Wege elektronischer Kommunikation ausüben 
   können. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die 
   Satzung weiter bestimmte Fälle vorsehen, in 
   denen die Teilnahme von Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates im Wege der Bild- und 
   Tonübertragung erfolgen darf. Nach § 118 Abs. 4 
   AktG kann die Satzung schließlich vorsehen 
   oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter 
   dazu ermächtigen vorzusehen, die Bild- und 
   Tonübertragung der Versammlung zuzulassen. 
 
   Aufgrund der Erfahrungen mit der 
   COVID-19-Pandemie erscheint es sinnvoll, die 
   Flexibilität der Gesellschaft zu vergrößern 
   und dem Vorstand bzw. dem Versammlungsleiter die 
   beschriebenen Handlungsoptionen einzuräumen, 
   soweit die Satzung der Gesellschaft noch keine 
   entsprechenden Regelungen enthält. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor 
   zu beschließen: 
 
   6.1 Die Überschrift von § 17 der Satzung 
       (Teilnahmerecht und Stimmrecht) wird wie 
       folgt ergänzt: 
 
       'Teilnahmerecht und Stimmrecht, Briefwahl 
       und Online-Teilnahme' 
   6.2 § 17 der Satzung wird um folgende Absätze 
       5 - 7 ergänzt: 
 
       '5. Der Vorstand ist ermächtigt 
           vorzusehen, dass die Aktionäre an 
           der Hauptversammlung auch ohne 
           Anwesenheit an deren Ort und ohne 
           einen Bevollmächtigten teilnehmen 
           und sämtliche oder einzelne ihrer 
           Rechte ganz oder teilweise im Wege 
           elektronischer Kommunikation ausüben 
           können. Der Vorstand ist auch 
           ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang 
           und zum Verfahren der Teilnahme und 
           Rechtsausübung nach Satz 1 zu 
           treffen. Diese werden mit der 
           Einberufung der Hauptversammlung 
           bekannt gemacht. 
       6. Ist einem Aufsichtsratsmitglied die 
          Anwesenheit am Ort der 
          Hauptversammlung aus gesundheitlichen 
          Gründen oder aus dienstlichen Gründen 
          im Zusammenhang mit seiner 
          hauptberuflichen Tätigkeit nicht 
          möglich, so kann es in Abstimmung mit 
          dem Versammlungsleiter an der 
          Hauptversammlung auch im Wege der 
          Bild- und Tonübertragung teilnehmen. 
       7. Der Versammlungsleiter ist 
          ermächtigt, die vollständige oder 
          teilweise Bild- und Tonübertragung 
          der Hauptversammlung in einer von ihm 
          in der Einberufung näher zu 
          bestimmenden Weise zuzulassen.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Von den insgesamt ausgegebenen 115.500.000 
    Stückaktien der Gesellschaft, die je ein 
    Stimmrecht gewähren, sind im Zeitpunkt der 
    Einberufung dieser Hauptversammlung 
    115.500.000 Stückaktien teilnahme- und 
    stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im 
    Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
2.  *Durchführung der Hauptversammlung als 
    virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
    Präsenz der Aktionäre und ihrer 
    Bevollmächtigten* 
 
    Die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 
    2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
    auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über 
    Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
    (COVID-19-Gesetz) als virtuelle 
    Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
    durchgeführt. Die Aktionäre und ihre 
    Bevollmächtigten können, mit Ausnahme der 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, nicht 
    physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 
    Die Aktionäre haben die Möglichkeit, selbst 
    oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht 
    schriftlich oder im Wege elektronischer 
    Kommunikation sowie ihre Fragemöglichkeit 
    und ihr Widerspruchsrecht im Wege 
    elektronischer Kommunikation auszuüben 
    ('*Ausübung der Aktionärsrechte hinsichtlich 
    der virtuellen Hauptversammlung*'). Sie 
    können die gesamte Hauptversammlung im Wege 
    der Bild- und Tonübertragung über das 
    Online-Portal der Gesellschaft (nachstehend 
    auch '*HV-Portal*') auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    verfolgen. Den ordnungsgemäß 
    angemeldeten Aktionären wird anstelle der 
    herkömmlichen Eintrittskarte eine 
    Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen 
    zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte im 
    Zusammenhang mit der virtuellen 
    Hauptversammlung übermittelt. Die 
    Stimmrechtskarte enthält unter anderem den 
    Zugangscode, mit dem die Aktionäre das 
    HV-Portal nutzen können. 
 
    Die vorgesehene Übertragung der 
    Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht 
    keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
    Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
3.  *Voraussetzungen für die Ausübung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der -2-

Aktionärsrechte hinsichtlich der virtuellen 
    Hauptversammlung* 
 
    Zur Ausübung der Aktionärsrechte 
    hinsichtlich der virtuellen 
    Hauptversammlung, insbesondere des 
    Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich vor der 
    Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet und 
    ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der 
    Nachweis des Aktienbesitzes ist durch 
    Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in 
    deutscher oder englischer Sprache durch das 
    depotführende Institut erteilten besonderen 
    Nachweises über den Aktienbesitz bei der 
    Gesellschaft zu erbringen. Der besondere 
    Nachweis über den Aktienbesitz bei der 
    Gesellschaft hat sich auf den Beginn des 7. 
    Juni 2020, 00:00 Uhr MESZ, (nachstehend 
    '*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
    Die Anmeldung und der besondere Nachweis des 
    Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft 
    spätestens bis zum Ablauf des 15. Juni 2020, 
    24:00 Uhr MESZ, unter einer der folgenden 
    Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
    *Nemetschek SE* 
    *c/o Commerzbank AG* 
    *GS-BM General Meetings* 
    *60261 Frankfurt am Main* 
    *Telefax: +49 (0) 69 136 26351* 
    *E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com* 
 
    Nach Eingang der Anmeldung und des 
    besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
    bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
    Stimmrechtskarten für die Ausübung der 
    Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung 
    einschließlich der Zugangsdaten für das 
    HV-Portal zur Ausübung der Aktionärsrechte 
    hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung 
    übermittelt. 
 
    Die meisten depotführenden Institute sorgen 
    für den rechtzeitigen Erhalt der 
    Stimmrechtskarte, sofern die Aktionäre die 
    ihnen durch ihr depotführendes Institut 
    zugesandten Anmeldeformulare ausfüllen und 
    an ihr depotführendes Institut so 
    rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die 
    Anmeldung und die Nachweisübermittlung 
    fristgerecht für den Aktionär vornehmen 
    kann. Bitte setzen Sie sich im eigenen 
    Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem 
    depotführenden Institut in Verbindung, um 
    eine frühzeitige Anmeldung und einen 
    rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte 
    sicherzustellen. 
 
    *Internetgestütztes HV-Portal* 
 
    Unter der Internetadresse 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    unterhält die Gesellschaft ab dem 7. Juni 
    2020 ein internetgestütztes Online-Portal 
    (HV-Portal). Über das HV-Portal können 
    die ordnungsgemäß angemeldeten 
    Aktionäre (oder ggf. deren Bevollmächtigte) 
    unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
    Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und 
    Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das 
    HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich 
    mit dem Zugangscode einloggen, den Sie mit 
    Ihrer Stimmrechtskarte erhalten. Die 
    verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
    Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von 
    Schaltflächen und Menüs auf der 
    Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
    Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den 
    Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten 
    die Aktionäre zusammen mit ihrer 
    Stimmrechtskarte bzw. auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    Bitte beachten Sie auch die technischen 
    Hinweise am Ende dieser 
    Einladungsbekanntmachung. 
4.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
    Ausübung der Aktionärsrechte hinsichtlich 
    der virtuellen Hauptversammlung, 
    insbesondere des Stimmrechts, nur als 
    Aktionär, wer sich fristgerecht angemeldet 
    und den besonderen Nachweis über den 
    Aktienbesitz erbracht hat. Die Gesellschaft 
    ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
    Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises 
    einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
    verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
    nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
    Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
    Die Berechtigung zur Ausübung von 
    Aktionärsrechten hinsichtlich der virtuellen 
    Hauptversammlung und der Umfang des 
    Stimmrechts bemessen sich 
    ausschließlich nach dem Aktienbesitz 
    des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
    Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
    Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes 
    einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
    teilweisen Veräußerung des 
    Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
    für die Berechtigung zur Ausübung von 
    Aktionärsrechten hinsichtlich der virtuellen 
    Hauptversammlung und den Umfang des 
    Stimmrechts ausschließlich der 
    Aktienbesitz des Aktionärs zum 
    Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
    Veräußerungen von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
    auf die Berechtigung des Aktionärs und den 
    Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
    für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag. Personen, die zum 
    Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
    und erst danach Aktionär werden, sind für 
    diese erworbenen und von ihnen gehaltenen 
    Aktien in Bezug auf die Hauptversammlung nur 
    berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), 
    soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
    bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
    ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
    keine Bedeutung für die 
    Dividendenberechtigung der Aktien. 
5.  *Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl* 
 
    Stimmberechtigte Aktionäre können ihre 
    Stimmen in Textform oder im Wege 
    elektronischer Kommunikation abgeben 
    ('*Briefwahl*'). Die Stimmabgabe im Wege der 
    Briefwahl erfolgt über das unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    erreichbare HV-Portal oder unter Verwendung 
    des hierfür vorgesehenen Briefwahlformulars, 
    das mit der Stimmrechtskarte übersandt wird 
    und zusätzlich, wie im Folgenden näher 
    beschrieben, erhältlich ist. Auch hierzu ist 
    eine rechtzeitige Anmeldung, wie im 
    Abschnitt '_Voraussetzungen für die Ausübung 
    der Aktionärsrechte hinsichtlich der 
    virtuellen Hauptversammlung'_ beschrieben, 
    erforderlich. Wird bei der Briefwahl zu 
    einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche 
    oder eindeutige Stimme abgegeben, wird dies 
    für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung 
    gewertet. 
 
    *Ausübung des Stimmrechts vor der 
    Hauptversammlung* 
 
    Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl vor der Hauptversammlung steht 
    Ihnen das mit der Stimmrechtskarte 
    übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. 
    Das Briefwahlformular kann zudem unter 
    folgender Kontaktadresse angefordert werden: 
 
    NEMETSCHEK SE 
    Investor Relations 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    Telefax: +49 89 540459-444 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Darüber hinaus kann das Briefwahlformular 
    auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/agm 
 
    heruntergeladen werden. 
 
    Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, 
    ist dieses ausschließlich an die oben 
    genannte Postanschrift oder Telefaxnummer 
    oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss 
    dort bis spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr 
    MESZ, zugehen. 
 
    Solchermaßen im Wege der Briefwahl 
    abgegebene Stimmen können schriftlich unter 
    der oben genannten Postanschrift bis 18. 
    Juni 2020 (Datum des Posteingangs) oder 
    durch Übermittlung der in Schriftform 
    abgefassten Erklärung per Telefax an die 
    oben genannte Telefaxnummer oder durch 
    Übermittlung der in Schriftform 
    abgefassten Erklärung per E-Mail an die oben 
    genannte E-Mail Adresse bis 18. Juni 2020, 
    24:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs) 
    widerrufen oder geändert werden. 
 
    Briefwahlstimmen, die einer 
    ordnungsgemäßen Anmeldung nicht 
    zweifelsfrei zugeordnet werden können, 
    werden nicht berücksichtigt. 
 
    *Ausübung des Stimmrechts vor und während 
    der Hauptversammlung über das HV-Portal* 
 
    Vor und während der Hauptversammlung steht 
    Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im 
    Wege der (elektronischen) Briefwahl auch das 
    HV-Portal unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/agm 
 
    zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl 
    über das HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2020 
    bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
    Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im 
    HV-Portal die Schaltfläche 
    'Online-Briefwahl' vorgesehen. Über das 
    HV-Portal können Sie auch während der 
    Hauptversammlung bis zum Beginn der 
    Abstimmung etwaige zuvor im Wege der 
    Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder 
    widerrufen. 
 
    Wird das Stimmrecht für ein und denselben 
    Aktienbestand - jeweils fristgemäß - 
    sowohl mittels des Briefwahlformulars als 
    auch über das HV-Portal im Wege der 
    elektronischen Briefwahl ausgeübt, wird 
    abhängig von den Eingangsdaten die jeweils 
    zeitlich später eingegangene Stimmabgabe als 
    verbindlich angesehen. 
 
    Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der 
    Stimmrechtskarte, welche die 
    ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
    zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende 
    Informationen und eine nähere Beschreibung 
    der elektronischen Briefwahl über das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der -3-

HV-Portal sind auch auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    einsehbar. 
6.  *Ausübung des Stimmrechts durch 
    Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
    Für die Ausübung des Stimmrechts können die 
    stimmberechtigten Aktionäre die von der 
    Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
    Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch 
    im Fall der Bevollmächtigung sind eine 
    fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
    und ein fristgerecht übermittelter Nachweis 
    des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
    Bestimmungen erforderlich. 
 
    Die Vollmacht an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso 
    wie die Erteilung von Weisungen der Textform 
    (§ 126b BGB). Vor der Hauptversammlung steht 
    Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte 
    übersandte Vollmachts- und Weisungsformular 
    zur Verfügung. Das Vollmachts- und 
    Weisungsformular kann zudem unter folgender 
    Kontaktadresse angefordert werden: 
 
    NEMETSCHEK SE 
    Investor Relations 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    Telefax: +49 89 540459-444 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Darüber hinaus kann das Vollmachts- und 
    Weisungsformular auch auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    heruntergeladen werden. Wenn Sie das 
    Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, 
    ist dieses ausschließlich an die oben 
    genannte Postanschrift oder Telefaxnummer 
    oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss 
    dort bis spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr 
    MESZ, (Datum des Eingangs) zugehen. 
 
    Vor und während der Hauptversammlung steht 
    Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im 
    Wege der Vollmachtserteilung an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
    das HV-Portal unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das 
    HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2020 bis zum 
    Beginn der Abstimmungen am Tag der 
    Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im 
    HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und 
    Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
    Gesellschaft' vorgesehen. Über das 
    HV-Portal können Sie auch während der 
    Hauptversammlung bis zum Beginn der 
    Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte 
    Vollmacht und Weisung ändern oder 
    widerrufen. 
 
    Soweit von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
    müssen diesen in jedem Fall Weisungen für 
    die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
    Die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
    ausschließlich auf der Grundlage der 
    vom Aktionär erteilten Weisungen aus und 
    haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. 
    Soweit keine ausdrückliche oder eine 
    widersprüchliche oder unklare Weisung 
    erteilt worden ist, werden sich die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der 
    Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder 
    im Vorfeld der Hauptversammlung noch während 
    der Hauptversammlung Aufträge zu 
    Wortmeldungen, zum Einlegen von 
    Widersprüchen gegen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
    von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
    Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
    Briefwahlstimmen (siehe oben unter Ziffer 5) 
    vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen 
    als vorrangig betrachtet. Die 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden 
    insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht 
    keinen Gebrauch machen und die betreffenden 
    Aktien nicht vertreten. 
 
    Weitere Hinweise zur Vollmachts- und 
    Weisungserteilung an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    sind in der Stimmrechtskarte, welche die 
    ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
    zugesandt bekommen, enthalten. Diese 
    Hinweise und eine nähere Beschreibung der 
    Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
    der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter über das HV-Portal sind 
    auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    einsehbar. 
7.  *Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des 
    Stimmrechts und sonstiger Rechte* 
 
    Aktionäre können sich bei der Ausübung ihrer 
    Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch 
    durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine andere Person ihrer Wahl, 
    vertreten lassen. Auch in diesen Fällen sind 
    eine fristgerechte Anmeldung zur 
    Hauptversammlung und ein fristgerecht 
    übermittelter Nachweis des Anteilsbesitzes 
    nach den vorstehenden Bestimmungen 
    erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
    mehr als eine Person, so kann die 
    Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
    zurückweisen. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
    und der Nachweis der Bevollmächtigung 
    gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
    Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär, 
    eine Aktionärsvereinigung, ein 
    Stimmrechtsberater oder eine andere Person 
    im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG 
    bevollmächtigt, so können abweichende 
    Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen 
    zu erfragen sind. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
    dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
    Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer 
    erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
    geführt werden, dass der Bevollmächtigte bis 
    spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, 
    (Zugang bei der Gesellschaft) den Nachweis 
    (z. B. die Kopie der Vollmacht) per Post, 
    Telefax oder E-Mail an folgende 
    Kontaktadresse übermittelt: 
 
    NEMETSCHEK SE 
    Investor Relations 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    Telefax: +49 89 540459-444 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Diese Übermittlungswege stehen auch zur 
    Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht 
    durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
    erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über 
    die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in 
    diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits 
    erteilten Vollmacht kann bis zu dem oben 
    genannten Zeitpunkt, 18. Juni 2020, 24:00 
    Uhr MESZ (Zugang bei der Gesellschaft), auf 
    den vorgenannten Übermittlungswegen 
    unmittelbar der Gesellschaft gegenüber 
    erklärt werden. 
 
    Aktionäre, die einen Vertreter 
    bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur 
    Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
    verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
    bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß 
    angemeldeten Aktionären zusammen mit der 
    Stimmrechtskarte zugesandt und kann auch 
    unter folgender Adresse angefordert werden: 
 
    NEMETSCHEK SE 
    Investor Relations 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    Telefax: +49 89 540459-444 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular 
    auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    heruntergeladen werden. 
 
    Vollmachten können auch elektronisch über 
    das HV-Portal erteilt werden. Hierfür ist im 
    HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht an 
    Dritte' vorgesehen. Nähere Einzelheiten 
    erhalten die Aktionäre auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    Über das Aktionärsportal können 
    Vollmachten auch noch während der 
    Hauptversammlung bis zum Beginn der 
    Abstimmung erteilt bzw. geändert werden. Die 
    elektronische Zuschaltung des 
    Bevollmächtigten über das HV-Portal setzt 
    voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
    Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte 
    versendeten Zugangscode erhält. Die Nutzung 
    des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten 
    gilt zugleich als Nachweis der 
    Bevollmächtigung. 
 
    Intermediären, Aktionärsvereinigungen, 
    Stimmrechtsberatern oder anderen Personen im 
    Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, die eine 
    Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird 
    empfohlen, sich im Vorfeld der 
    Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung 
    des Stimmrechts mit der oben genannten 
    Kontaktadresse in Verbindung zu setzen. 
 
    Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an 
    Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche 
    die ordnungsgemäß angemeldeten 
    Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
    Diese Hinweise und eine nähere Beschreibung 
    der Vollmachtserteilung an Dritte über das 
    HV-Portal sind auch auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    einsehbar. 
8.  *Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
    haben die Möglichkeit, im Wege der 
    elektronischen Kommunikation Fragen zu 
    stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
    COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen sind 
    spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2020, 
    24:00 Uhr MESZ, über das HV-Portal unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die 
    Schaltfläche 'Frage stellen' vorgesehen. Die 
    ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

sind auf dieses Fragerecht im Rahmen der 
    elektronischen Kommunikation beschränkt. Ein 
    darüber hinausgehendes Auskunfts- und 
    Rederecht besteht nicht. 
 
    Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist 
    zugehende Fragen können nicht berücksichtigt 
    werden. 
 
    Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz 
    entscheidet der Vorstand nach 
    pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
    Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei 
    insbesondere Fragen zusammenfassen und im 
    Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle 
    Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand 
    Aktionärsvereinigungen und institutionelle 
    Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
    bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden 
    nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält 
    sich vor, wiederholt auftretende Fragen in 
    allgemeiner Form vorab auf der Internetseite 
    der Gesellschaft zu beantworten. 
9.  *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, 
    die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
    bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
    HV-Portal unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    auf elektronischem Wege Widerspruch gegen 
    Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll 
    des Notars erklären. Hierfür ist im 
    HV-Portal die Schaltfläche 'Einlegung eines 
    Widerspruchs' vorgesehen. 
10. *Rechte der Aktionäre gemäß Art. 56 
    Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 
    122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4 
    COVID-19-Gesetz, § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
    _Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen 
    einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 
    und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
    Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4 
    COVID-19-Gesetz_ 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf 
    Prozent des Grundkapitals oder den 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
    entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, 
    können verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt 
    und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum 
    ist gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
    SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für 
    Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer 
    Europäischen Aktiengesellschaft (SE) 
    erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht 
    dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 
    2 AktG. 
 
    Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
    oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
    Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
    der Gesellschaft zu richten und muss der 
    Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der 
    Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
    Ablauf des 4. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, 
    zugehen. 
 
    Wir bitten, entsprechende Verlangen an 
    folgende Adresse zu richten: 
 
    Vorstand der NEMETSCHEK SE 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Bekannt zu machende Ergänzungen der 
    Tagesordnung werden - soweit dies nicht 
    bereits mit der Einberufung geschehen ist - 
    unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
    Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
    Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
    denen davon ausgegangen werden kann, dass 
    sie die Information in der gesamten 
    Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
    außerdem auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    zugänglich gemacht und den Aktionären 
    gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
    mitgeteilt. 
 
    _Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_ 
 
    Aktionäre können Gegenanträge gegen 
    Vorschläge von Vorstand und/oder 
    Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
    Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
    sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 
    AktG übersenden. Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
    eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu 
    richten: 
 
    NEMETSCHEK SE 
    Investor Relations 
    Konrad-Zuse-Platz 1 
    81829 München 
 
    Telefax: +49 89 540459-444 
    E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com 
 
    Anderweitig adressierte Anträge oder 
    Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
    Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 4. 
    Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter einer der 
    vorstehenden Kontaktmöglichkeiten 
    eingegangene und zugänglich zu machende 
    Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den 
    Aktionären einschließlich des Namens 
    des Aktionärs sowie der Begründung auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige 
    Stellungnahmen der Verwaltung werden 
    ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
    Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags 
    bzw. eines Wahlvorschlags sowie deren 
    etwaigen Begründungen kann die Gesellschaft 
    unter den in § 126 Abs. 2 AktG (in 
    Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten 
    Voraussetzungen absehen. Ein Wahlvorschlag 
    nach § 127 AktG braucht nicht begründet zu 
    werden. 
 
    Die etwaige Begründung eines Gegenantrags 
    bzw. die etwaige Begründung eines 
    Wahlvorschlags braucht beispielsweise nicht 
    zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
    insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
    Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand 
    nach § 127 Satz 3 AktG ferner z.B. dann 
    nicht zugänglich zu machen, wenn der 
    Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 
    3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
    enthält. 
 
    Während der virtuellen Hauptversammlung 
    können keine Gegenanträge oder 
    Wahlvorschläge gestellt werden. Zulässige 
    Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
    Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter 
    einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten 
    bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2020, 
    24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden im 
    Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als 
    gestellt berücksichtigt, wenn der 
    antragstellende oder den Wahlvorschlag 
    unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß 
    zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet 
    ist. 
11. *Technische Hinweise zur virtuellen 
    Hauptversammlung* 
 
    Für die Verfolgung der virtuellen 
    Hauptversammlung sowie zur Nutzung des 
    HV-Portals unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
 
    und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden 
    eine Internetverbindung und ein 
    internetfähiges Endgerät benötigt. Um die 
    Bild- und Tonübertragung der 
    Hauptversammlung optimal wiedergeben zu 
    können, wird eine stabile Internetverbindung 
    mit einer ausreichenden 
    Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
    Für den Zugang zum HV-Portal der 
    Gesellschaft benötigen Sie Ihre 
    Stimmrechtskarte, die Ihnen nach 
    ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt 
    wird. Auf dieser Stimmrechtskarte finden 
    sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit 
    denen Sie sich im HV-Portal auf der 
    Anmeldeseite anmelden können. 
 
    Um das Risiko von Einschränkungen bei der 
    Ausübung von Aktionärsrechten durch 
    technische Probleme während der virtuellen 
    Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
    empfohlen - soweit möglich - die 
    Aktionärsrechte (insbesondere das 
    Stimmrecht) *bereits vor Beginn der 
    Hauptversammlung* auszuüben. Im HV-Portal 
    ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 7. 
    Juni 2020 möglich. 
 
    Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den 
    Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten 
    die Aktionäre zusammen mit ihrer 
    Stimmrechtskarte bzw. auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    https://ir.nemetschek.com/hv 
12. *Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und 
    Tonübertragung* 
 
    Die Aktionäre der Gesellschaft können die 
    gesamte Hauptversammlung per Bild- und 
    Tonübertragung im Internet verfolgen. Die 
    Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
    Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des 
    HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der 
    Technik aufgrund von Einschränkungen der 
    Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes 
    und der Einschränkung von 
    Internetdienstleistungen von Drittanbietern 
    Schwankungen unterliegen, auf welche die 
    Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die 
    Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung 
    und Haftung für die Funktionsfähigkeit und 
    ständige Verfügbarkeit der in Anspruch 
    genommenen Internetdienste, der in Anspruch 
    genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- 
    und Tonübertragung sowie für den Zugang zum 
    HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit 
    übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch 
    keine Verantwortung für Fehler und Mängel 
    der für den Online-Service eingesetzten 
    Hard- und Software einschließlich 
    solcher der eingesetzten 
    Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht 
    Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt 
    aus diesem Grund, frühzeitig von den oben 
    genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, 
    insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, 
    Gebrauch zu machen. 
13. *Informationen auf der Internetseite der 
    Gesellschaft* 
 
    Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 

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May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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