DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2020 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 -
- WKN: 645290 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 19. Juni
2020, 10:00 Uhr.
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle
Hauptversammlung im hbw ConferenceCenter Haus der
Bayerischen Wirtschaft, Europasaal,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, statt. Die
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten
erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation nach
Maßgabe der nachfolgend unter Ziffer II (Weitere
Angaben zur Einberufung) enthaltenen Bestimmungen und
Erläuterungen.
I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Nemetschek SE und den Konzern, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz
am 27. März 2020 gebilligt und damit den
Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt
eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Feststellung. Die unter TOP 1 genannten
Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - in Bezug auf den Bericht des
Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR
224.627.586,86 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 32.340.000,00
Dividende in Höhe von EUR
0,28 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 192.287.586,86
Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch,
24. Juni 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek SE für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nemetschek SE
für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu
lassen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung zur Schaffung der Möglichkeit der
Online-Teilnahme der Aktionäre an der
Hauptversammlung sowie der Ausnahme von der
Präsenzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern in
bestimmten Fällen*
Nach § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung vorsehen
oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen,
dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der
Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen
(Briefwahl). Eine solche Ermächtigung sieht § 17
Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft bereits vor.
Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die
Satzung darüber hinaus vorsehen oder den
Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die
Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne
Anwesenheit an deren Ort und ohne einen
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder
einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im
Wege elektronischer Kommunikation ausüben
können. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die
Satzung weiter bestimmte Fälle vorsehen, in
denen die Teilnahme von Mitgliedern des
Aufsichtsrates im Wege der Bild- und
Tonübertragung erfolgen darf. Nach § 118 Abs. 4
AktG kann die Satzung schließlich vorsehen
oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter
dazu ermächtigen vorzusehen, die Bild- und
Tonübertragung der Versammlung zuzulassen.
Aufgrund der Erfahrungen mit der
COVID-19-Pandemie erscheint es sinnvoll, die
Flexibilität der Gesellschaft zu vergrößern
und dem Vorstand bzw. dem Versammlungsleiter die
beschriebenen Handlungsoptionen einzuräumen,
soweit die Satzung der Gesellschaft noch keine
entsprechenden Regelungen enthält.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor
zu beschließen:
6.1 Die Überschrift von § 17 der Satzung
(Teilnahmerecht und Stimmrecht) wird wie
folgt ergänzt:
'Teilnahmerecht und Stimmrecht, Briefwahl
und Online-Teilnahme'
6.2 § 17 der Satzung wird um folgende Absätze
5 - 7 ergänzt:
'5. Der Vorstand ist ermächtigt
vorzusehen, dass die Aktionäre an
der Hauptversammlung auch ohne
Anwesenheit an deren Ort und ohne
einen Bevollmächtigten teilnehmen
und sämtliche oder einzelne ihrer
Rechte ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation ausüben
können. Der Vorstand ist auch
ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang
und zum Verfahren der Teilnahme und
Rechtsausübung nach Satz 1 zu
treffen. Diese werden mit der
Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht.
6. Ist einem Aufsichtsratsmitglied die
Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung aus gesundheitlichen
Gründen oder aus dienstlichen Gründen
im Zusammenhang mit seiner
hauptberuflichen Tätigkeit nicht
möglich, so kann es in Abstimmung mit
dem Versammlungsleiter an der
Hauptversammlung auch im Wege der
Bild- und Tonübertragung teilnehmen.
7. Der Versammlungsleiter ist
ermächtigt, die vollständige oder
teilweise Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung in einer von ihm
in der Einberufung näher zu
bestimmenden Weise zuzulassen.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Von den insgesamt ausgegebenen 115.500.000
Stückaktien der Gesellschaft, die je ein
Stimmrecht gewähren, sind im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung
115.500.000 Stückaktien teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
2. *Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten*
Die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni
2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
durchgeführt. Die Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten können, mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, nicht
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, selbst
oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation sowie ihre Fragemöglichkeit
und ihr Widerspruchsrecht im Wege
elektronischer Kommunikation auszuüben
('*Ausübung der Aktionärsrechte hinsichtlich
der virtuellen Hauptversammlung*'). Sie
können die gesamte Hauptversammlung im Wege
der Bild- und Tonübertragung über das
Online-Portal der Gesellschaft (nachstehend
auch '*HV-Portal*') auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
verfolgen. Den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären wird anstelle der
herkömmlichen Eintrittskarte eine
Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen
zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte im
Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung übermittelt. Die
Stimmrechtskarte enthält unter anderem den
Zugangscode, mit dem die Aktionäre das
HV-Portal nutzen können.
Die vorgesehene Übertragung der
Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
3. *Voraussetzungen für die Ausübung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der -2-
Aktionärsrechte hinsichtlich der virtuellen
Hauptversammlung*
Zur Ausübung der Aktionärsrechte
hinsichtlich der virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere des
Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet und
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der
Nachweis des Aktienbesitzes ist durch
Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut erteilten besonderen
Nachweises über den Aktienbesitz bei der
Gesellschaft zu erbringen. Der besondere
Nachweis über den Aktienbesitz bei der
Gesellschaft hat sich auf den Beginn des 7.
Juni 2020, 00:00 Uhr MESZ, (nachstehend
'*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des
Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 15. Juni 2020,
24:00 Uhr MESZ, unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten zugehen:
*Nemetschek SE*
*c/o Commerzbank AG*
*GS-BM General Meetings*
*60261 Frankfurt am Main*
*Telefax: +49 (0) 69 136 26351*
*E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com*
Nach Eingang der Anmeldung und des
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Stimmrechtskarten für die Ausübung der
Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung
einschließlich der Zugangsdaten für das
HV-Portal zur Ausübung der Aktionärsrechte
hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt.
Die meisten depotführenden Institute sorgen
für den rechtzeitigen Erhalt der
Stimmrechtskarte, sofern die Aktionäre die
ihnen durch ihr depotführendes Institut
zugesandten Anmeldeformulare ausfüllen und
an ihr depotführendes Institut so
rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die
Anmeldung und die Nachweisübermittlung
fristgerecht für den Aktionär vornehmen
kann. Bitte setzen Sie sich im eigenen
Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem
depotführenden Institut in Verbindung, um
eine frühzeitige Anmeldung und einen
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte
sicherzustellen.
*Internetgestütztes HV-Portal*
Unter der Internetadresse
https://ir.nemetschek.com/hv
unterhält die Gesellschaft ab dem 7. Juni
2020 ein internetgestütztes Online-Portal
(HV-Portal). Über das HV-Portal können
die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (oder ggf. deren Bevollmächtigte)
unter anderem ihr Stimmrecht ausüben,
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und
Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das
HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich
mit dem Zugangscode einloggen, den Sie mit
Ihrer Stimmrechtskarte erhalten. Die
verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von
Schaltflächen und Menüs auf der
Benutzeroberfläche des HV-Portals.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre zusammen mit ihrer
Stimmrechtskarte bzw. auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
Bitte beachten Sie auch die technischen
Hinweise am Ende dieser
Einladungsbekanntmachung.
4. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Ausübung der Aktionärsrechte hinsichtlich
der virtuellen Hauptversammlung,
insbesondere des Stimmrechts, nur als
Aktionär, wer sich fristgerecht angemeldet
und den besonderen Nachweis über den
Aktienbesitz erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Ausübung von
Aktionärsrechten hinsichtlich der virtuellen
Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich
ausschließlich nach dem Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des
Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Berechtigung zur Ausübung von
Aktionärsrechten hinsichtlich der virtuellen
Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung des Aktionärs und den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für
diese erworbenen und von ihnen gehaltenen
Aktien in Bezug auf die Hauptversammlung nur
berechtigt (insbesondere stimmberechtigt),
soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung der Aktien.
5. *Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl*
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre
Stimmen in Textform oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben
('*Briefwahl*'). Die Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl erfolgt über das unter
https://ir.nemetschek.com/hv
erreichbare HV-Portal oder unter Verwendung
des hierfür vorgesehenen Briefwahlformulars,
das mit der Stimmrechtskarte übersandt wird
und zusätzlich, wie im Folgenden näher
beschrieben, erhältlich ist. Auch hierzu ist
eine rechtzeitige Anmeldung, wie im
Abschnitt '_Voraussetzungen für die Ausübung
der Aktionärsrechte hinsichtlich der
virtuellen Hauptversammlung'_ beschrieben,
erforderlich. Wird bei der Briefwahl zu
einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche
oder eindeutige Stimme abgegeben, wird dies
für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung
gewertet.
*Ausübung des Stimmrechts vor der
Hauptversammlung*
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl vor der Hauptversammlung steht
Ihnen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung.
Das Briefwahlformular kann zudem unter
folgender Kontaktadresse angefordert werden:
NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Telefax: +49 89 540459-444
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Darüber hinaus kann das Briefwahlformular
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.nemetschek.com/agm
heruntergeladen werden.
Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden,
ist dieses ausschließlich an die oben
genannte Postanschrift oder Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss
dort bis spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr
MESZ, zugehen.
Solchermaßen im Wege der Briefwahl
abgegebene Stimmen können schriftlich unter
der oben genannten Postanschrift bis 18.
Juni 2020 (Datum des Posteingangs) oder
durch Übermittlung der in Schriftform
abgefassten Erklärung per Telefax an die
oben genannte Telefaxnummer oder durch
Übermittlung der in Schriftform
abgefassten Erklärung per E-Mail an die oben
genannte E-Mail Adresse bis 18. Juni 2020,
24:00 Uhr MESZ, (Datum des Eingangs)
widerrufen oder geändert werden.
Briefwahlstimmen, die einer
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht
zweifelsfrei zugeordnet werden können,
werden nicht berücksichtigt.
*Ausübung des Stimmrechts vor und während
der Hauptversammlung über das HV-Portal*
Vor und während der Hauptversammlung steht
Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im
Wege der (elektronischen) Briefwahl auch das
HV-Portal unter
https://ir.nemetschek.com/agm
zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl
über das HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2020
bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im
HV-Portal die Schaltfläche
'Online-Briefwahl' vorgesehen. Über das
HV-Portal können Sie auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmung etwaige zuvor im Wege der
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder
widerrufen.
Wird das Stimmrecht für ein und denselben
Aktienbestand - jeweils fristgemäß -
sowohl mittels des Briefwahlformulars als
auch über das HV-Portal im Wege der
elektronischen Briefwahl ausgeübt, wird
abhängig von den Eingangsdaten die jeweils
zeitlich später eingegangene Stimmabgabe als
verbindlich angesehen.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der
Stimmrechtskarte, welche die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende
Informationen und eine nähere Beschreibung
der elektronischen Briefwahl über das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der -3-
HV-Portal sind auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
einsehbar.
6. *Ausübung des Stimmrechts durch
Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Für die Ausübung des Stimmrechts können die
stimmberechtigten Aktionäre die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch
im Fall der Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein fristgerecht übermittelter Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform
(§ 126b BGB). Vor der Hauptversammlung steht
Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular
zur Verfügung. Das Vollmachts- und
Weisungsformular kann zudem unter folgender
Kontaktadresse angefordert werden:
NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Telefax: +49 89 540459-444
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Darüber hinaus kann das Vollmachts- und
Weisungsformular auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
heruntergeladen werden. Wenn Sie das
Vollmachts- und Weisungsformular verwenden,
ist dieses ausschließlich an die oben
genannte Postanschrift oder Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss
dort bis spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr
MESZ, (Datum des Eingangs) zugehen.
Vor und während der Hauptversammlung steht
Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im
Wege der Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch
das HV-Portal unter
https://ir.nemetschek.com/hv
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das
HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2020 bis zum
Beginn der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im
HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft' vorgesehen. Über das
HV-Portal können Sie auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte
Vollmacht und Weisung ändern oder
widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus und
haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen.
Soweit keine ausdrückliche oder eine
widersprüchliche oder unklare Weisung
erteilt worden ist, werden sich die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der
Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder
im Vorfeld der Hauptversammlung noch während
der Hauptversammlung Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Einlegen von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegen.
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch
Briefwahlstimmen (siehe oben unter Ziffer 5)
vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen
als vorrangig betrachtet. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden
insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht
keinen Gebrauch machen und die betreffenden
Aktien nicht vertreten.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind in der Stimmrechtskarte, welche die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
zugesandt bekommen, enthalten. Diese
Hinweise und eine nähere Beschreibung der
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter über das HV-Portal sind
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.nemetschek.com/hv
einsehbar.
7. *Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des
Stimmrechts und sonstiger Rechte*
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihrer
Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch
durch Bevollmächtigte, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl,
vertreten lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerecht
übermittelter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine andere Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG
bevollmächtigt, so können abweichende
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen
zu erfragen sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte bis
spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ,
(Zugang bei der Gesellschaft) den Nachweis
(z. B. die Kopie der Vollmacht) per Post,
Telefax oder E-Mail an folgende
Kontaktadresse übermittelt:
NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Telefax: +49 89 540459-444
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Diese Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über
die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann bis zu dem oben
genannten Zeitpunkt, 18. Juni 2020, 24:00
Uhr MESZ (Zugang bei der Gesellschaft), auf
den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar der Gesellschaft gegenüber
erklärt werden.
Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären zusammen mit der
Stimmrechtskarte zugesandt und kann auch
unter folgender Adresse angefordert werden:
NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Telefax: +49 89 540459-444
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.nemetschek.com/hv
heruntergeladen werden.
Vollmachten können auch elektronisch über
das HV-Portal erteilt werden. Hierfür ist im
HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht an
Dritte' vorgesehen. Nähere Einzelheiten
erhalten die Aktionäre auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
Über das Aktionärsportal können
Vollmachten auch noch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der
Abstimmung erteilt bzw. geändert werden. Die
elektronische Zuschaltung des
Bevollmächtigten über das HV-Portal setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte vom
Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte
versendeten Zugangscode erhält. Die Nutzung
des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten
gilt zugleich als Nachweis der
Bevollmächtigung.
Intermediären, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern oder anderen Personen im
Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, die eine
Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird
empfohlen, sich im Vorfeld der
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts mit der oben genannten
Kontaktadresse in Verbindung zu setzen.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an
Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Diese Hinweise und eine nähere Beschreibung
der Vollmachtserteilung an Dritte über das
HV-Portal sind auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
einsehbar.
8. *Fragemöglichkeit der Aktionäre*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
haben die Möglichkeit, im Wege der
elektronischen Kommunikation Fragen zu
stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen sind
spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2020,
24:00 Uhr MESZ, über das HV-Portal unter
https://ir.nemetschek.com/hv
einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die
Schaltfläche 'Frage stellen' vorgesehen. Die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
sind auf dieses Fragerecht im Rahmen der
elektronischen Kommunikation beschränkt. Ein
darüber hinausgehendes Auskunfts- und
Rederecht besteht nicht.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist
zugehende Fragen können nicht berücksichtigt
werden.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
entscheidet der Vorstand nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche
Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei
insbesondere Fragen zusammenfassen und im
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle
Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand
Aktionärsvereinigungen und institutionelle
Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen
bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden
nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält
sich vor, wiederholt auftretende Fragen in
allgemeiner Form vorab auf der Internetseite
der Gesellschaft zu beantworten.
9. *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können
bis zum Ende der Hauptversammlung über das
HV-Portal unter
https://ir.nemetschek.com/hv
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des Notars erklären. Hierfür ist im
HV-Portal die Schaltfläche 'Einlegung eines
Widerspruchs' vorgesehen.
10. *Rechte der Aktionäre gemäß Art. 56
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §
122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4
COVID-19-Gesetz, § 126 Abs. 1, § 127 AktG*
_Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2
und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4
COVID-19-Gesetz_
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf
Prozent des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum
ist gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für
Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer
Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht
dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs.
2 AktG.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum
Ablauf des 4. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ,
zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an
folgende Adresse zu richten:
Vorstand der NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit dies nicht
bereits mit der Einberufung geschehen ist -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
zugänglich gemacht und den Aktionären
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
mitgeteilt.
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_
Aktionäre können Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG
sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127
AktG übersenden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an
eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu
richten:
NEMETSCHEK SE
Investor Relations
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Telefax: +49 89 540459-444
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Anderweitig adressierte Anträge oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 4.
Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter einer der
vorstehenden Kontaktmöglichkeiten
eingegangene und zugänglich zu machende
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den
Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls dort veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags
bzw. eines Wahlvorschlags sowie deren
etwaigen Begründungen kann die Gesellschaft
unter den in § 126 Abs. 2 AktG (in
Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten
Voraussetzungen absehen. Ein Wahlvorschlag
nach § 127 AktG braucht nicht begründet zu
werden.
Die etwaige Begründung eines Gegenantrags
bzw. die etwaige Begründung eines
Wahlvorschlags braucht beispielsweise nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand
nach § 127 Satz 3 AktG ferner z.B. dann
nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs.
3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
enthält.
Während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Gegenanträge oder
Wahlvorschläge gestellt werden. Zulässige
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter
einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten
bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2020,
24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als
gestellt berücksichtigt, wenn der
antragstellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet
ist.
11. *Technische Hinweise zur virtuellen
Hauptversammlung*
Für die Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung sowie zur Nutzung des
HV-Portals unter
https://ir.nemetschek.com/hv
und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden
eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät benötigt. Um die
Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu
können, wird eine stabile Internetverbindung
mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Für den Zugang zum HV-Portal der
Gesellschaft benötigen Sie Ihre
Stimmrechtskarte, die Ihnen nach
ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt
wird. Auf dieser Stimmrechtskarte finden
sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit
denen Sie sich im HV-Portal auf der
Anmeldeseite anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der
Ausübung von Aktionärsrechten durch
technische Probleme während der virtuellen
Hauptversammlung zu vermeiden, wird
empfohlen - soweit möglich - die
Aktionärsrechte (insbesondere das
Stimmrecht) *bereits vor Beginn der
Hauptversammlung* auszuüben. Im HV-Portal
ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 7.
Juni 2020 möglich.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre zusammen mit ihrer
Stimmrechtskarte bzw. auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.nemetschek.com/hv
12. *Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung*
Die Aktionäre der Gesellschaft können die
gesamte Hauptversammlung per Bild- und
Tonübertragung im Internet verfolgen. Die
Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des
HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der
Technik aufgrund von Einschränkungen der
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von
Internetdienstleistungen von Drittanbietern
Schwankungen unterliegen, auf welche die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung
und Haftung für die Funktionsfähigkeit und
ständige Verfügbarkeit der in Anspruch
genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild-
und Tonübertragung sowie für den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch
keine Verantwortung für Fehler und Mängel
der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht
Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt
aus diesem Grund, frühzeitig von den oben
genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts,
Gebrauch zu machen.
13. *Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die
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May 26, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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