
DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-26 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer A0DNAY ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit zu der am *Dienstag, den 07. Juli 2020, um 14:00 Uhr* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GÖRING, SCHMIEGELT & FISCHER Rechtsanwälte Notare, Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, statt. Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. *Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* *I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 14.036.000,17 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn: EUR 14.036.000,17 An die Aktionäre EUR 14.036.000,00 auszuschüttender Betrag: Gewinnvortrag: EUR 0,17 *Hinweis:* Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 10. Juli 2020. Die bet-at-home.com AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die insgesamt vorhandenen 7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von insgesamt EUR 2,00 pro Aktie ausgeschüttet werden. Falls zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet werden, der neben einer unveränderten Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie in Höhe von insgesamt EUR 2,00 den Ausweis einer entsprechend geminderten Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2020 und von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020 gemäß § 115 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Frau Isabelle Andres wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt (somit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022). Frau Isabelle Andres hat ihr Mandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden Mandatsperiode niedergelegt. Herr Jean-Laurent Nabet wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt (somit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2024). Herr Jean-Laurent Nabet hat sein Mandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden Mandatsperiode niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 zu wählen: a) Frau Véronique Giraudon, Corporate Director & Group CFO bei Betclic Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris, Frankreich, b) Herrn Nicolas Beraud, CEO bei Betclic Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft in Bordeaux, Frankreich, und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. *Ergänzende Hinweise:* Die Wahlen werden als Einzelwahlen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist und dass diesbezügliche Änderungen derzeit nicht absehbar sind. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie insbesondere die festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019) soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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