DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-26 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer
A0DNAY
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der
bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit zu der am
*Dienstag, den 07. Juli 2020, um 14:00 Uhr*
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten
wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten.
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der
GÖRING, SCHMIEGELT & FISCHER Rechtsanwälte Notare,
Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main,
statt.
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus
verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit
gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu
nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten. *Wir bitten die
Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser
Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.*
*I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR
BESCHLUSSFASSUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019, des zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 nebst
dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a und 315a des
Handelsgesetzbuches, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen
vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu
machen, ohne dass es einer Beschlussfassung
hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen
Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
14.036.000,17 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn: EUR 14.036.000,17
An die Aktionäre EUR 14.036.000,00
auszuschüttender Betrag:
Gewinnvortrag: EUR 0,17
*Hinweis:*
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am 10.
Juli 2020. Die bet-at-home.com AG hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b
AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen
würden. Auf die insgesamt vorhandenen
7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach
dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von
insgesamt EUR 2,00 pro Aktie ausgeschüttet
werden. Falls zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl
eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird
der Hauptversammlung ein entsprechend
modifizierter Beschlussvorschlag zur
Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet
werden, der neben einer unveränderten
Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie
in Höhe von insgesamt EUR 2,00 den Ausweis
einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend
erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2020 und von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt
Schlage Partnerschaft mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte,
Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer
für eine etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Zwischenabschlusses und
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020
gemäß § 115 Abs. 5
Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß
§ 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der
Hauptversammlung längstens für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Frau Isabelle Andres wurde in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 in den
Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt (somit bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2022). Frau
Isabelle Andres hat ihr Mandat zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020
vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden
Mandatsperiode niedergelegt.
Herr Jean-Laurent Nabet wurde in der
ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019
in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt (somit bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2024). Herr
Jean-Laurent Nabet hat sein Mandat zum Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli
2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der
laufenden Mandatsperiode niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder
des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli
2020 zu wählen:
a) Frau Véronique Giraudon, Corporate
Director & Group CFO bei Betclic Everest
Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft
in Paris, Frankreich,
b) Herrn Nicolas Beraud, CEO bei Betclic
Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich,
wohnhaft in Bordeaux, Frankreich,
und zwar jeweils für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2024
beschließt.
*Ergänzende Hinweise:*
Die Wahlen werden als Einzelwahlen erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin
Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats
gewählt ist und dass diesbezügliche
Änderungen derzeit nicht absehbar sind.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie
insbesondere die festgelegten Zielgrößen
für den Frauenanteil im Aufsichtsrat.
Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom
16. Dezember 2019) soll der Aufsichtsrat bei
seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und die geschäftlichen
Beziehungen eines jeden Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär offenlegen. Die
Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf
solche Umstände, die nach der Einschätzung des
Aufsichtsrats ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde. Wesentlich
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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