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DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 
A0DNAY 
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der 
bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit zu der am 
*Dienstag, den 07. Juli 2020, um 14:00 Uhr* 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
GÖRING, SCHMIEGELT & FISCHER Rechtsanwälte Notare, 
Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, 
statt. 
 
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der 
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus 
verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit 
gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im 
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu 
nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. *Wir bitten die 
Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser 
Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 nebst 
   dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a und 315a des 
   Handelsgesetzbuches, des 
   Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen 
   vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   14.036.000,17 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn:              EUR 14.036.000,17 
   An die Aktionäre           EUR 14.036.000,00 
   auszuschüttender Betrag: 
   Gewinnvortrag:             EUR 0,17 
 
   *Hinweis:* 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 10. 
   Juli 2020. Die bet-at-home.com AG hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
   AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen 
   würden. Auf die insgesamt vorhandenen 
   7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach 
   dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von 
   insgesamt EUR 2,00 pro Aktie ausgeschüttet 
   werden. Falls zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl 
   eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet 
   werden, der neben einer unveränderten 
   Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie 
   in Höhe von insgesamt EUR 2,00 den Ausweis 
   einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend 
   erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2020 und von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt 
   Schlage Partnerschaft mbB, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, 
   Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Zwischenabschlusses und 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020 
   gemäß § 115 Abs. 5 
   Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß 
   § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der 
   Hauptversammlung längstens für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Frau Isabelle Andres wurde in der ordentlichen 
   Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 in den 
   Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2022). Frau 
   Isabelle Andres hat ihr Mandat zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020 
   vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden 
   Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Herr Jean-Laurent Nabet wurde in der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 
   in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2024). Herr 
   Jean-Laurent Nabet hat sein Mandat zum Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 
   2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der 
   laufenden Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 
   2020 zu wählen: 
 
   a) Frau Véronique Giraudon, Corporate 
      Director & Group CFO bei Betclic Everest 
      Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft 
      in Paris, Frankreich, 
   b) Herrn Nicolas Beraud, CEO bei Betclic 
      Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, 
      wohnhaft in Bordeaux, Frankreich, 
 
   und zwar jeweils für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt. 
 
   *Ergänzende Hinweise:* 
 
   Die Wahlen werden als Einzelwahlen erfolgen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin 
   Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   gewählt ist und dass diesbezügliche 
   Änderungen derzeit nicht absehbar sind. 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie 
   insbesondere die festgelegten Zielgrößen 
   für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. 
 
   Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019) soll der Aufsichtsrat bei 
   seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 
   die persönlichen und die geschäftlichen 
   Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär offenlegen. Die 
   Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf 
   solche Umstände, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. Wesentlich 

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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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