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DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 
A0DNAY 
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der 
bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit zu der am 
*Dienstag, den 07. Juli 2020, um 14:00 Uhr* 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
GÖRING, SCHMIEGELT & FISCHER Rechtsanwälte Notare, 
Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, 
statt. 
 
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der 
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus 
verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit 
gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im 
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu 
nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. *Wir bitten die 
Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser 
Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 nebst 
   dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a und 315a des 
   Handelsgesetzbuches, des 
   Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen 
   vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   14.036.000,17 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn:              EUR 14.036.000,17 
   An die Aktionäre           EUR 14.036.000,00 
   auszuschüttender Betrag: 
   Gewinnvortrag:             EUR 0,17 
 
   *Hinweis:* 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 10. 
   Juli 2020. Die bet-at-home.com AG hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
   AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen 
   würden. Auf die insgesamt vorhandenen 
   7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach 
   dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von 
   insgesamt EUR 2,00 pro Aktie ausgeschüttet 
   werden. Falls zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl 
   eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet 
   werden, der neben einer unveränderten 
   Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie 
   in Höhe von insgesamt EUR 2,00 den Ausweis 
   einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend 
   erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2020 und von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt 
   Schlage Partnerschaft mbB, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, 
   Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Zwischenabschlusses und 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020 
   gemäß § 115 Abs. 5 
   Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß 
   § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der 
   Hauptversammlung längstens für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Frau Isabelle Andres wurde in der ordentlichen 
   Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 in den 
   Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2022). Frau 
   Isabelle Andres hat ihr Mandat zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020 
   vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden 
   Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Herr Jean-Laurent Nabet wurde in der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 
   in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2024). Herr 
   Jean-Laurent Nabet hat sein Mandat zum Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 
   2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der 
   laufenden Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 
   2020 zu wählen: 
 
   a) Frau Véronique Giraudon, Corporate 
      Director & Group CFO bei Betclic Everest 
      Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft 
      in Paris, Frankreich, 
   b) Herrn Nicolas Beraud, CEO bei Betclic 
      Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, 
      wohnhaft in Bordeaux, Frankreich, 
 
   und zwar jeweils für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt. 
 
   *Ergänzende Hinweise:* 
 
   Die Wahlen werden als Einzelwahlen erfolgen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin 
   Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   gewählt ist und dass diesbezügliche 
   Änderungen derzeit nicht absehbar sind. 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie 
   insbesondere die festgelegten Zielgrößen 
   für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. 
 
   Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019) soll der Aufsichtsrat bei 
   seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 
   die persönlichen und die geschäftlichen 
   Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär offenlegen. Die 
   Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf 
   solche Umstände, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. Wesentlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
   Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 
   10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Herr Beraud ist als CEO bei Betclic Everest 
   Group S.A.S., Paris, Frankreich tätig. Frau 
   Giraudon ist als Corporate Director & Group 
   CFO bei Betclic Everest Group S.A.S., Paris, 
   Frankreich tätig. Die Betclic Everest Group 
   S.A.S., Paris, Frankreich, hält unmittelbar 
   die Mehrheit der Anteile an der 
   bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies 
   nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht 
   zu einem der Mandatsübernahme entgegenstehen 
   Interessenkonflikt. Denn zwischen der Betclic 
   Everest Group S.A.S. und der Gesellschaft 
   bestehen keine laufenden operativen 
   Beziehungen. Wenn und soweit es zu einzelnen 
   geschäftlichen Beziehungen kommt, wird 
   möglicherweise bestehenden 
   Interessenkonflikten durch erprobte Verfahren, 
   z. B. Stimmenthaltung, Rechnung getragen. 
   Zudem unterliegen Beziehungen zwischen 
   beherrschenden Unternehmen und der 
   Gesellschaft den Berichts- und 
   Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese 
   Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers, 
   haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen 
   Beziehungen zu herrschenden Unternehmen allein 
   zu angemessenen Gegenleistungen erfolgt sind. 
 
   Frau Veronique Giraudon gehört weder anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, noch 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, 
   an. 
 
   Herr Nicolas Beraud gehört weder anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, noch 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, 
   an. 
 
   *LEBENSLAUF DER KANDIDATEN:* 
 
   *Name: Véronique Giraudon* 
 
   Beruf: Corporate Director und Konzern-CFO bei 
   Betclic Everest Group, Paris, Frankreich 
 
   Staatsbürgerschaft: Frankreich 
   Geburtsort: Oullins, Frankreich 
   Geburtsdatum: 9. Oktober 1969 
 
   Berufliche Karriere: 
 
   seit 06/2014      Betclic Everest Group - 
                     Corporate Director & 
                     Konzern CFO 
   06/2013 - 06/2014 Betclic Everest Group - 
                     Konzern CFO 
   03/2012 - 05/2013 Mediastay - CFO 
   07/2008 - 06/2011 Criteo - CFO 
   03/2008 - 06/2008 BOLLORE Group - Berater 
   09/1999 - 09/2007 Lagardère Group-Lagardère 
                     Active Publicité - CFO 
   03/1995 - 09/1999 Lagardère Group-Régie 
                     Radio Music - Finance 
                     Manager 
   10/1992 - 03/1995 Lagardère Group-Promotion 
                     et Spectacles d'Europe - 
                     Controller 
 
   Ausbildung: 
 
   Burgundy School of Business - Master Studium 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlichen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Körperschaften von Unternehmen in Deutschland 
   und anderen Ländern: 
 
   keine 
 
   Beratungstätigkeit für wesentliche 
   Wettbewerber: 
 
   keine 
 
   Wesentliche Beteiligung an der bet-at-home.com 
   AG: 
 
   keine 
 
   Sonstige Geschäftsbeziehungen mit bet-at-home 
   (Geschäfte mit nahestehenden Personen): 
 
   keine 
 
   Beschäftigung bei bet-at-home in den letzten 5 
   Jahren: 
 
   keine 
 
   Regierungstätigkeit/politische Ämter: 
 
   keine 
 
   *Name: Nicolas Beraud* 
 
   Beruf: Konzern-CEO bei Betclic Everest Group, 
   Paris, Frankreich 
 
   Staatsbürgerschaft: Frankreich 
   Geburtsort: Suresnes, Frankreich 
   Geburtsdatum: 24.02.1971 
 
   Berufliche Karriere: 
 
   seit 11/2016      Betclic Group SAS - CEO 
   seit 12/2012      Triple Fun - CEO und 
                     Gründer 
   03/2010 - 09/2011 Betclic Everest Group SAS 
                     - CEO 
   05/2005 - 02/2010 Betclic Limited - CEO und 
                     Gründer 
   02/2000 - 05/2005 SPORT 4 FUN - CEO und 
                     Gründer 
   06/1998 - 01/2000 Canal Plus - 
                     Projektmanager 
   03/1996 - 05/1998 Lore (Altran Group) - 
                     Berater 
 
   Ausbildung: 
 
   ENSEIRB - Master's Degree in Computer Science 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlichen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Körperschaften von Unternehmen in Deutschland 
   und anderen Ländern: 
 
   keine 
 
   Beratungstätigkeit für wesentliche 
   Wettbewerber: 
 
   keine 
 
   Wesentliche Beteiligung an der bet-at-home.com 
   AG: 
 
   keine 
 
   Sonstige Geschäftsbeziehungen mit bet-at-home 
   (Geschäfte mit nahestehenden Personen): 
 
   keine 
 
   Beschäftigung bei bet-at-home in den letzten 5 
   Jahren: 
 
   keine 
 
   Regierungstätigkeit/politische Ämter: 
 
   keine 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   17 Abs. 2 der Satzung (Nachweis der 
   Teilnahmeberechtigung)* 
 
   Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden die 
   Bestimmungen für den zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringendem Nachweis mit 
   Wirkung zum 3. September 2020 geändert. Nach § 
   123 Abs. 4 Satz 1 AktG in der neuen Fassung 
   soll bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts ein Nachweis des so genannten 
   Letztintermediärs in Textform gem. dem neu 
   eingefügten § 67c AktG ausreichen. Bisher 
   stellte das Gesetz sprachlich auf einen durch 
   das depotführende Institut erstellten Nachweis 
   in Textform ab. 
 
   Derzeit lautet § 17 Abs. 2 der Satzung wie 
   folgt: 
 
   'Der Nachweis über die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist vom Aktionär 
   durch einen durch das depotführende Institut 
   erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes zu 
   erbringen. Der Nachweis muss ebenso wie die 
   Anmeldung in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen und er hat sich 
   auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung zu beziehen.' 
 
   Zur Anpassung der Satzung an die neue 
   Gesetzesfassung schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 17 Abs. 2 Satz 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '_Der Nachweis über die Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts ist vom Aktionär 
    durch einen durch das depotführende 
    Institut erstellten Nachweis des 
    Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht 
    in jedem Fall ein vom Letztintermediär 
    gemäß § 67c Absatz 3 AktG 
    ausgestellter Nachweis aus._' 
 
   _Ende der Tagesordnung_ 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.018.000 und 
ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre* 
 
Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, ist gemäß § 
1 des COVID-19-Gesetzes zulässig, wenn 
 
- die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
  Hauptversammlung erfolgt, 
- die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über 
  elektronische Kommunikation (Briefwahl oder 
  elektronische Teilnahme) sowie 
  Vollmachtserteilung möglich ist, 
- den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege 
  der elektronischen Kommunikation eingeräumt 
  wird, 
- den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
  haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG 
  unter Verzicht auf das Erfordernis des 
  Erscheinens in der Hauptversammlung eine 
  Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen 
  Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt 
  wird. 
 
Der Gesetzgeber hat es dabei als zulässig angesehen, 
dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor Ort 
an der Hauptversammlung als Vertreter von Aktionären 
physisch teilnimmt. 
 
Der Vorstand hat auf dieser Grundlage mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats entschieden, dass die 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ausübung des 
Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte 
kann ausschließlich 
 
- im Wege der elektronischen Briefwahl oder 
- durch Vollmachtserteilung an den von der 
  Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
  erfolgen. 
 
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch 
Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne von § 118 
Absatz 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über 
das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft, 
welches unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
erreichbar ist ('*HV-Portal*'), übertragen. Aktionäre 
erhalten ihre Login-Daten zum HV-Portal nach erfolgter 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den 
Bestimmungen in nachfolgender Ziffer II. 3. 
 
Über das HV-Portal können gem. den folgenden 
Erläuterungen auch weitere Aktionärsrechte ausgeübt 
werden. 
 
3. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts - persönlich oder durch Bevollmächtigte 
- sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 

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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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