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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.07.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 
A0DNAY 
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der 
bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit zu der am 
*Dienstag, den 07. Juli 2020, um 14:00 Uhr* 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
wird, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
GÖRING, SCHMIEGELT & FISCHER Rechtsanwälte Notare, 
Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, 
statt. 
 
Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der 
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus 
verbundenen Gesundheitsgefahren die Möglichkeit 
gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als Art. 2 des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im 
Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020), zu 
nutzen und die Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. *Wir bitten die 
Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser 
Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 nebst 
   dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a und 315a des 
   Handelsgesetzbuches, des 
   Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen 
   vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu 
   machen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   14.036.000,17 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn:              EUR 14.036.000,17 
   An die Aktionäre           EUR 14.036.000,00 
   auszuschüttender Betrag: 
   Gewinnvortrag:             EUR 0,17 
 
   *Hinweis:* 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 10. 
   Juli 2020. Die bet-at-home.com AG hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
   AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen 
   würden. Auf die insgesamt vorhandenen 
   7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach 
   dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von 
   insgesamt EUR 2,00 pro Aktie ausgeschüttet 
   werden. Falls zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl 
   eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   modifizierter Beschlussvorschlag zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet 
   werden, der neben einer unveränderten 
   Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie 
   in Höhe von insgesamt EUR 2,00 den Ausweis 
   einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend 
   erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2020 und von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt 
   Schlage Partnerschaft mbB, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, 
   Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Zwischenabschlusses und 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2020 
   gemäß § 115 Abs. 5 
   Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß 
   § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der 
   Hauptversammlung längstens für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Frau Isabelle Andres wurde in der ordentlichen 
   Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 in den 
   Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2022). Frau 
   Isabelle Andres hat ihr Mandat zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 2020 
   vorzeitig und somit vor Ablauf der laufenden 
   Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Herr Jean-Laurent Nabet wurde in der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 
   in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt (somit bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2024). Herr 
   Jean-Laurent Nabet hat sein Mandat zum Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Juli 
   2020 vorzeitig und somit vor Ablauf der 
   laufenden Mandatsperiode niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 
   2020 zu wählen: 
 
   a) Frau Véronique Giraudon, Corporate 
      Director & Group CFO bei Betclic Everest 
      Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft 
      in Paris, Frankreich, 
   b) Herrn Nicolas Beraud, CEO bei Betclic 
      Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, 
      wohnhaft in Bordeaux, Frankreich, 
 
   und zwar jeweils für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt. 
 
   *Ergänzende Hinweise:* 
 
   Die Wahlen werden als Einzelwahlen erfolgen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin 
   Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   gewählt ist und dass diesbezügliche 
   Änderungen derzeit nicht absehbar sind. 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie 
   insbesondere die festgelegten Zielgrößen 
   für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. 
 
   Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 
   16. Dezember 2019) soll der Aufsichtsrat bei 
   seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 
   die persönlichen und die geschäftlichen 
   Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär offenlegen. Die 
   Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf 
   solche Umstände, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. Wesentlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -2-

beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
   Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 
   10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Herr Beraud ist als CEO bei Betclic Everest 
   Group S.A.S., Paris, Frankreich tätig. Frau 
   Giraudon ist als Corporate Director & Group 
   CFO bei Betclic Everest Group S.A.S., Paris, 
   Frankreich tätig. Die Betclic Everest Group 
   S.A.S., Paris, Frankreich, hält unmittelbar 
   die Mehrheit der Anteile an der 
   bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies 
   nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht 
   zu einem der Mandatsübernahme entgegenstehen 
   Interessenkonflikt. Denn zwischen der Betclic 
   Everest Group S.A.S. und der Gesellschaft 
   bestehen keine laufenden operativen 
   Beziehungen. Wenn und soweit es zu einzelnen 
   geschäftlichen Beziehungen kommt, wird 
   möglicherweise bestehenden 
   Interessenkonflikten durch erprobte Verfahren, 
   z. B. Stimmenthaltung, Rechnung getragen. 
   Zudem unterliegen Beziehungen zwischen 
   beherrschenden Unternehmen und der 
   Gesellschaft den Berichts- und 
   Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese 
   Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers, 
   haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen 
   Beziehungen zu herrschenden Unternehmen allein 
   zu angemessenen Gegenleistungen erfolgt sind. 
 
   Frau Veronique Giraudon gehört weder anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, noch 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, 
   an. 
 
   Herr Nicolas Beraud gehört weder anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, noch 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, 
   an. 
 
   *LEBENSLAUF DER KANDIDATEN:* 
 
   *Name: Véronique Giraudon* 
 
   Beruf: Corporate Director und Konzern-CFO bei 
   Betclic Everest Group, Paris, Frankreich 
 
   Staatsbürgerschaft: Frankreich 
   Geburtsort: Oullins, Frankreich 
   Geburtsdatum: 9. Oktober 1969 
 
   Berufliche Karriere: 
 
   seit 06/2014      Betclic Everest Group - 
                     Corporate Director & 
                     Konzern CFO 
   06/2013 - 06/2014 Betclic Everest Group - 
                     Konzern CFO 
   03/2012 - 05/2013 Mediastay - CFO 
   07/2008 - 06/2011 Criteo - CFO 
   03/2008 - 06/2008 BOLLORE Group - Berater 
   09/1999 - 09/2007 Lagardère Group-Lagardère 
                     Active Publicité - CFO 
   03/1995 - 09/1999 Lagardère Group-Régie 
                     Radio Music - Finance 
                     Manager 
   10/1992 - 03/1995 Lagardère Group-Promotion 
                     et Spectacles d'Europe - 
                     Controller 
 
   Ausbildung: 
 
   Burgundy School of Business - Master Studium 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlichen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Körperschaften von Unternehmen in Deutschland 
   und anderen Ländern: 
 
   keine 
 
   Beratungstätigkeit für wesentliche 
   Wettbewerber: 
 
   keine 
 
   Wesentliche Beteiligung an der bet-at-home.com 
   AG: 
 
   keine 
 
   Sonstige Geschäftsbeziehungen mit bet-at-home 
   (Geschäfte mit nahestehenden Personen): 
 
   keine 
 
   Beschäftigung bei bet-at-home in den letzten 5 
   Jahren: 
 
   keine 
 
   Regierungstätigkeit/politische Ämter: 
 
   keine 
 
   *Name: Nicolas Beraud* 
 
   Beruf: Konzern-CEO bei Betclic Everest Group, 
   Paris, Frankreich 
 
   Staatsbürgerschaft: Frankreich 
   Geburtsort: Suresnes, Frankreich 
   Geburtsdatum: 24.02.1971 
 
   Berufliche Karriere: 
 
   seit 11/2016      Betclic Group SAS - CEO 
   seit 12/2012      Triple Fun - CEO und 
                     Gründer 
   03/2010 - 09/2011 Betclic Everest Group SAS 
                     - CEO 
   05/2005 - 02/2010 Betclic Limited - CEO und 
                     Gründer 
   02/2000 - 05/2005 SPORT 4 FUN - CEO und 
                     Gründer 
   06/1998 - 01/2000 Canal Plus - 
                     Projektmanager 
   03/1996 - 05/1998 Lore (Altran Group) - 
                     Berater 
 
   Ausbildung: 
 
   ENSEIRB - Master's Degree in Computer Science 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlichen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Körperschaften von Unternehmen in Deutschland 
   und anderen Ländern: 
 
   keine 
 
   Beratungstätigkeit für wesentliche 
   Wettbewerber: 
 
   keine 
 
   Wesentliche Beteiligung an der bet-at-home.com 
   AG: 
 
   keine 
 
   Sonstige Geschäftsbeziehungen mit bet-at-home 
   (Geschäfte mit nahestehenden Personen): 
 
   keine 
 
   Beschäftigung bei bet-at-home in den letzten 5 
   Jahren: 
 
   keine 
 
   Regierungstätigkeit/politische Ämter: 
 
   keine 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   17 Abs. 2 der Satzung (Nachweis der 
   Teilnahmeberechtigung)* 
 
   Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden die 
   Bestimmungen für den zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringendem Nachweis mit 
   Wirkung zum 3. September 2020 geändert. Nach § 
   123 Abs. 4 Satz 1 AktG in der neuen Fassung 
   soll bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts ein Nachweis des so genannten 
   Letztintermediärs in Textform gem. dem neu 
   eingefügten § 67c AktG ausreichen. Bisher 
   stellte das Gesetz sprachlich auf einen durch 
   das depotführende Institut erstellten Nachweis 
   in Textform ab. 
 
   Derzeit lautet § 17 Abs. 2 der Satzung wie 
   folgt: 
 
   'Der Nachweis über die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist vom Aktionär 
   durch einen durch das depotführende Institut 
   erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes zu 
   erbringen. Der Nachweis muss ebenso wie die 
   Anmeldung in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen und er hat sich 
   auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung zu beziehen.' 
 
   Zur Anpassung der Satzung an die neue 
   Gesetzesfassung schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, § 17 Abs. 2 Satz 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '_Der Nachweis über die Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts ist vom Aktionär 
    durch einen durch das depotführende 
    Institut erstellten Nachweis des 
    Anteilsbesitzes zu erbringen; hierzu reicht 
    in jedem Fall ein vom Letztintermediär 
    gemäß § 67c Absatz 3 AktG 
    ausgestellter Nachweis aus._' 
 
   _Ende der Tagesordnung_ 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.018.000 und 
ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre* 
 
Die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, ist gemäß § 
1 des COVID-19-Gesetzes zulässig, wenn 
 
- die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
  Hauptversammlung erfolgt, 
- die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über 
  elektronische Kommunikation (Briefwahl oder 
  elektronische Teilnahme) sowie 
  Vollmachtserteilung möglich ist, 
- den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege 
  der elektronischen Kommunikation eingeräumt 
  wird, 
- den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
  haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG 
  unter Verzicht auf das Erfordernis des 
  Erscheinens in der Hauptversammlung eine 
  Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen 
  Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt 
  wird. 
 
Der Gesetzgeber hat es dabei als zulässig angesehen, 
dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor Ort 
an der Hauptversammlung als Vertreter von Aktionären 
physisch teilnimmt. 
 
Der Vorstand hat auf dieser Grundlage mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats entschieden, dass die 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ausübung des 
Stimmrechts durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte 
kann ausschließlich 
 
- im Wege der elektronischen Briefwahl oder 
- durch Vollmachtserteilung an den von der 
  Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
  erfolgen. 
 
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch 
Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne von § 118 
Absatz 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über 
das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft, 
welches unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
erreichbar ist ('*HV-Portal*'), übertragen. Aktionäre 
erhalten ihre Login-Daten zum HV-Portal nach erfolgter 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den 
Bestimmungen in nachfolgender Ziffer II. 3. 
 
Über das HV-Portal können gem. den folgenden 
Erläuterungen auch weitere Aktionärsrechte ausgeübt 
werden. 
 
3. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts - persönlich oder durch Bevollmächtigte 
- sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -3-

bei der Gesellschaft fristgerecht anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung hat gemäß § 
17 Absatz 2 der Satzung in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform 
erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts 
über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer 
Sprache nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung beziehen, also auf Dienstag, den 16. 
Juni 2020, 0:00 Uhr ('*Nachweisstichtag*'). 
 
Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 30. 
Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten 
Anschrift zugehen: 
 
*bet-at-home.com AG* 
*c/o LINK Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289* 
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h., Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher 
nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie 
können sich aber ggf. vom Veräußerer, welcher die 
Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
die Dividendenberechtigung. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Institute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
für ihre Kunden, wenn diese sie entsprechend 
beauftragen Die Aktionäre werden daher gebeten, sich 
möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes 
Institut zu wenden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären *Login-Daten für 
das HV-Portal *per Post übersandt. 
 
4. *Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl* 
 
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege 
elektronischer Kommunikation erfolgen ('*Briefwahl*'). 
Auch hierzu ist eine gem. den Bestimmungen in 
vorstehender Ziffer II. 3. rechtzeitige Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die 
Briefwahl kann (einschließlich Widerruf bzw. 
Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
angebotenen HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen 
in der Hauptversammlung erfolgen. Die für den Zugang 
zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II. 3. 
übersandt. 
 
5. *Vollmacht und Weisung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
(Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts 
zu bevollmächtigen. Auch hierzu ist eine nach den 
vorstehenden Bestimmungen in Ziffer II. 3. rechtzeitige 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Soweit Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Formulare zur 
Vollmacht- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Für die 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter 
Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
zur Verfügung gestellte Vollmachts- und 
Weisungsformular verwendet werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die 
per Post, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden, 
müssen bis spätestens *Montag, den 06. Juli 2020, 18:00 
Uhr*, unter folgender Adresse zugehen: 
 
*bet-at-home.com AG* 
*c/o LINK Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289* 
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter 
Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann zudem auf 
elektronischem Weg über das HV-Portal unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung 
erfolgen. 
 
Für einen Widerruf der Vollmacht an von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für 
die Änderungen von Weisungen gelten die 
vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der 
Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden 
Fristen entsprechend. 
 
6. *Bevollmächtigung anderer Personen als der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. _Auch diese 
Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der 
virtuellen Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl 
oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben._ Auch in diesem 
Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach den 
vorstehenden Bestimmungen in Ziffer II. 3. und Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß 
§ 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen 
oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen), sondern an Dritte erteilt 
werden, bedürfen der Textform. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die 
Übermittlung des Nachweises einer erklärten 
Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
*bet-at-home.com AG* 
*c/o LINK Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289* 
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 
8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) 
bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren 
Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
den Genannten abzustimmen. 
 
7. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über 
das HV-Portal der Gesellschaft, welches unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung 
können angemeldete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte eines 
angemeldeten Aktionärs sich auf dem HV-Portal mit ihren 
Login-Daten einloggen und ab Beginn der 
Hauptversammlung die Bild- und Tonübertragung 
verfolgen. Die für den Zugang zum HV-Portal 
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. 
vorstehender Ziffer II. 3. per Post übersandt. 
 
8. *Fragemöglichkeit des Aktionärs* 
 
Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung 
gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II. 3. 
angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat, 
hat die Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. 
Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 
2. HS COVID-19-Gesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor 
der Versammlung, also bis Samstag, den 04. Juli 2020, 
24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über das HV-Portal 
der Gesellschaft unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
einzureichen sind. Die für den Zugang zum HV-Portal 
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. 
vorstehender Ziffer II. 3. übersandt. Der Vorstand 
entscheidet gem. § 1 Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz 
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
Fragen er wie beantwortet. 
 
9. 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den 
Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn 
bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter die Möglichkeit, über das HV-Portal 
unter 
 
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholdermeeting 
 
Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 
einzulegen. Die für den Zugang zum HV-Portal 
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

vorstehender Ziffer II. 3. übersandt. Widerspruch kann 
auch durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür 
aber nicht zur Verfügung. 
 
10. *Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der 
    Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz 2 
    AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 
AktG schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach 
§ 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, 
auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
aus. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu 
richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen 
auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit Samstag, der 
6. Juni 2020, 24:00 Uhr. 
 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an 
folgende Anschrift zu richten: 
 
*bet-at-home.com AG* 
*- Vorstand -* 
*Tersteegenstraße 30* 
*D-40474 Düsseldorf* 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden zudem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.bet-at-home.ag 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
11. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß §§ 126, 127 AktG* 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der 
Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden sollen, müssen bis Montag, den 22. Juni 2020, 
24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen: 
 
*bet-at-home.com AG* 
*Tersteegenstraße 30* 
*D-40474 Düsseldorf* 
*Fax: +49 (0) 211-17934757* 
*E-Mail: ir@bet-at-home.com* 
 
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig 
eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie 
Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens 
des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.bet-at-home.ag 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' unverzüglich 
zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen 
Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im 
Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten 
Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung zugänglich gemacht. 
 
12. *Zeitangaben / Veröffentlichungen auf der 
    Internetseite der Gesellschaft / 
    weitergehende Informationen zu den Rechten 
    der Aktionäre* 
 
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in 
mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ). Die Unterlagen 
zur Tagesordnung können von der Einberufung der 
Hauptversammlung an im Internet unter 
 
www.bet-at-home.ag 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die 
Unterlagen liegen überdies von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Tersteegenstraße 30, D-40474 
Düsseldorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 
124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft 
 
www.bet-at-home.ag 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich sein. 
 
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an 
auch weitergehende Informationen zu den Rechten der 
Aktionäre zugänglich gemacht. 
 
13. *Information für Aktionäre und 
    Aktionärsvertreter zum Datenschutz* 
 
Die bet-at-home.com AG verarbeitet als Verantwortlicher 
im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie 
sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, 
denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
unterliegt (z.B. Publikations- und 
Offenlegungspflichten). Die bet-at-home.com AG ist 
rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der 
Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, 
ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien 
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der 
personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre 
Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. 
 
Der Verantwortliche ist unter folgenden 
Kontaktmöglichkeiten erreichbar: bet-at-home.com AG, 
Tersteegenstraße 30, D-40474 Düsseldorf, Telefax: 
+49 211 179 34 757 
 
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des 
jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem 
Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das 
Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, 
Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. 
bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) 
und Nummer der Zugangskarte, die Stimmabgabe sowie im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung eingereichte 
Fragen. Im Einzelnen kommen auch weitere 
personenbezogene Daten in Betracht. 
 
Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem 
folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und 
Vorname sowie Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse 
(soweit mitgeteilt bzw. bekannt). 
 
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen 
der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines 
Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der 
Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags 
nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt 
die Depotbank des betreffenden Aktionärs die 
personenbezogenen Daten an uns. 
 
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 
127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des 
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht. 
In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das 
Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen 
Teilnehmern zugänglich zu machen. Das 
Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 
129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der 
Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen 
Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der 
von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe 
ihrer Gattung und die Besitzart. Jedem Aktionär ist 
zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der 
Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis 
zu gewähren. 
 
Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung 
der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere 
Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur 
Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder 
rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung 
oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich 
angeordnet. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 (1) c) DSGVO. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa 
HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), 
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur 
solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach 
Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem. 
 
Betroffene Personen haben bei Bestehen der 
entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht 
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 
DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch 
(Art. 21 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) 
und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich ihrer 
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene 
Personen gegenüber der bet-at-home.com AG unter den 
vorstehenden Kontaktdaten geltend machen. 
 
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Düsseldorf, im Mai 2020 
 
*bet-at-home.com AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*bet-at-home.com AG* 
Tersteegenstraße 30 
40474 Düsseldorf 
Deutschland 
Telefon: +49-211-179 34 770 
Telefax: +49-211-179 34 757 
E-Mail: ir@bet-at-home.com 
 
2020-05-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: bet-at-home.com AG 
             Tersteegenstr. 30 
             40474 Düsseldorf 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@bet-at-home.com 
Internet:    https://www.bet-at-home.ag/de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1055509 2020-05-26 

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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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