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DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TAKKT AG Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 
ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 21. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 
07. Juli 2020, 10:00 Uhr, eingeladen. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
(COVID-19-Maßnahmengesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als *virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung 
findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Gebäude Presselstraße 10, 70191 
Stuttgart, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle 
Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.* 
 
*Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter* 
 
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/ 
 
*live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter.* 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die TAKKT 
   AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können ab dem 
   Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung 
   im Internet unter 
 
   www.takkt.de 
 
   eingesehen und heruntergeladen werden. Wir 
   verweisen insoweit auf die Angaben in 
   Abschnitt II.10 dieser Einladung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   Aktiengesetz (AktG) am 25. März 2020 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Somit entfällt eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
   Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und 
   der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT 
   AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie der 
   Bericht des Aufsichtsrats sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der TAKKT AG 
   zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn von Euro 72.574.265,25 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 
   für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 
   30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über einen 
   Ergebnisabführungsvertrag mit der Ratioform 
   Verpackungen GmbH* 
 
   Die Ratioform Verpackungen GmbH mit Sitz in 
   Pliening ist eine 100%ige direkte 
   Tochtergesellschaft der Ratioform Holding 
   GmbH. Die Ratioform Holding GmbH, ebenfalls 
   mit Sitz in Pliening, ist eine 100%ige direkte 
   Tochtergesellschaft der TAKKT AG. Die 
   Ratioform Holding GmbH hat mit der Ratioform 
   Verpackungen GmbH am 18. März 2020 einen 
   Verschmelzungsvertrag geschlossen, wonach die 
   Ratioform Holding GmbH nach den Vorschriften 
   des Umwandlungsgesetzes auf die Ratioform 
   Verpackungen GmbH verschmolzen werden soll. 
   Die Gesellschafterversammlungen der Ratioform 
   Holding GmbH und der Ratioform Verpackungen 
   GmbH haben dem Verschmelzungsvertrag 
   zugestimmt. 
 
   Zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und 
   der Ratioform Holding GmbH als 
   Organgesellschaft besteht ein 
   Ergebnisabführungsvertrag. Auch zwischen der 
   Ratioform Holding GmbH als Organträgerin und 
   ihrer Tochtergesellschaft Ratioform 
   Verpackungen GmbH als Organgesellschaft 
   besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Mit 
   Wirksamwerden der Verschmelzung der Ratioform 
   Holding GmbH auf die Ratioform Verpackungen 
   GmbH endet der Ergebnisabführungsvertrag 
   zwischen der TAKKT AG und der Ratioform 
   Holding GmbH, da dieser 
   Ergebnisabführungsvertrag nicht aufgrund der 
   Verschmelzung auf die Ratioform Verpackungen 
   GmbH übergeht. Mit Wirksamwerden der 
   Verschmelzung endet zudem der 
   Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   Ratioform Holding GmbH und der Ratioform 
   Verpackungen GmbH, da die Ratioform Holding 
   GmbH mit Wirksamwerden der Verschmelzung als 
   Rechtsträger beendet wird. Aus diesem Grund 
   soll nach Wirksamwerden der Verschmelzung 
   zwischen der TAKKT AG und der Ratioform 
   Verpackungen GmbH, die nach Wirksamwerden der 
   Verschmelzung eine 100%ige direkte 
   Tochtergesellschaft der TAKKT AG ist, ein 
   neuer Ergebnisabführungsvertrag geschlossen 
   werden. Durch Abschluss des neuen 
   Ergebnisabführungsvertrags besteht auch nach 
   Wirksamwerden der Verschmelzung der Ratioform 
   Holding GmbH auf die Ratioform Verpackungen 
   GmbH eine lückenlose Kette von 
   Ergebnisabführungsverträgen. Der 
   Ergebnisabführungsvertrag zwischen der TAKKT 
   AG als Organträgerin und der Ratioform 
   Verpackungen GmbH als Organgesellschaft bedarf 
   der Zustimmung durch die Hauptversammlung der 
   TAKKT AG. 
 
   Der Ergebnisabführungsvertrag wird erst nach 
   der Unterzeichnung durch die TAKKT AG und die 
   Ratioform Verpackungen GmbH, der Zustimmung 
   der Hauptversammlung der TAKKT AG, der 
   Zustimmung der Gesellschafterversammlung der 
   Ratioform Verpackungen GmbH sowie der 
   anschließenden Eintragung in das 
   Handelsregister der Ratioform Verpackungen 
   GmbH wirksam. Es ist geplant, dass die TAKKT 
   AG und die Ratioform Verpackungen GmbH den 
   Ergebnisabführungsvertrag nach Wirksamwerden 
   der Verschmelzung der Ratioform Holding GmbH 
   auf die Ratioform Verpackungen GmbH 
   unterzeichnen. 
 
   Eine Prüfung des Ergebnisabführungsvertrags 
   durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich, 
   weil sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des 
   Ergebnisabführungsvertrags alle 
   Geschäftsanteile der Ratioform Verpackungen 
   GmbH in der Hand der TAKKT AG befinden. 
 
   Im Ergebnisabführungsvertrag wird sich die 
   Ratioform Verpackungen GmbH, vorbehaltlich der 
   Bildung näher bezeichneter Rücklagen, 
   verpflichten, ihren gesamten Gewinn an die 
   TAKKT AG abzuführen. Die TAKKT AG wird sich 
   gegenüber der Ratioform Verpackungen GmbH zur 
   Verlustübernahme gemäß § 302 AktG 
   verpflichten. Die Pflicht zur Gewinnabführung 
   sowie die Verlustausgleichspflicht werden 
   erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2020 
   gelten. Der Ergebnisabführungsvertrag kann mit 
   einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines 
   Geschäftsjahres der Ratioform Verpackungen 
   GmbH gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31. 
   Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der 
   Eintragung des Ergebnisabführungsvertrags im 
   Handelsregister, voraussichtlich also erstmals 
   zum 31. Dezember 2025. Das Recht zur 
   fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird 
   für jede Vertragspartei unberührt bleiben. Ein 
   wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, wenn die 
   Ratioform Verpackungen GmbH nicht mehr im 
   Mehrheitsbesitz der TAKKT AG steht oder die 
   Ratioform Verpackungen GmbH bzw. die TAKKT AG 
   umgewandelt oder verschmolzen werden sollten. 
 
   Der Wortlaut des Entwurfs des 
   Ergebnisabführungsvertrags ergibt sich aus 
   *Anlage 1* zu dieser Einladung. Anlage 1 ist 
   Bestandteil dieser Einladung. 
 
   Mangels außenstehender Gesellschafter bei 
   der Ratioform Verpackungen GmbH hat die TAKKT 
   AG als Organträgerin weder Ausgleichszahlungen 
   nach § 304 AktG noch Abfindung nach § 305 AktG 
   zu gewähren. 
 
   Der Ergebnisabführungsvertrag ist in dem 
   gemeinsamen Bericht des Vorstandes der 
   Gesellschaft als Organträgerin und der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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