DJ DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-26 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. TAKKT AG Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 21. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 07. Juli 2020, 10:00 Uhr, eingeladen. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (COVID-19-Maßnahmengesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Gebäude Presselstraße 10, 70191 Stuttgart, statt. *Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.* *Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter* https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/ *live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.* I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung im Internet unter www.takkt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.10 dieser Einladung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 25. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der TAKKT AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 72.574.265,25 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Ratioform Verpackungen GmbH* Die Ratioform Verpackungen GmbH mit Sitz in Pliening ist eine 100%ige direkte Tochtergesellschaft der Ratioform Holding GmbH. Die Ratioform Holding GmbH, ebenfalls mit Sitz in Pliening, ist eine 100%ige direkte Tochtergesellschaft der TAKKT AG. Die Ratioform Holding GmbH hat mit der Ratioform Verpackungen GmbH am 18. März 2020 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, wonach die Ratioform Holding GmbH nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf die Ratioform Verpackungen GmbH verschmolzen werden soll. Die Gesellschafterversammlungen der Ratioform Holding GmbH und der Ratioform Verpackungen GmbH haben dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt. Zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der Ratioform Holding GmbH als Organgesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Auch zwischen der Ratioform Holding GmbH als Organträgerin und ihrer Tochtergesellschaft Ratioform Verpackungen GmbH als Organgesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung der Ratioform Holding GmbH auf die Ratioform Verpackungen GmbH endet der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der TAKKT AG und der Ratioform Holding GmbH, da dieser Ergebnisabführungsvertrag nicht aufgrund der Verschmelzung auf die Ratioform Verpackungen GmbH übergeht. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung endet zudem der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Ratioform Holding GmbH und der Ratioform Verpackungen GmbH, da die Ratioform Holding GmbH mit Wirksamwerden der Verschmelzung als Rechtsträger beendet wird. Aus diesem Grund soll nach Wirksamwerden der Verschmelzung zwischen der TAKKT AG und der Ratioform Verpackungen GmbH, die nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine 100%ige direkte Tochtergesellschaft der TAKKT AG ist, ein neuer Ergebnisabführungsvertrag geschlossen werden. Durch Abschluss des neuen Ergebnisabführungsvertrags besteht auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung der Ratioform Holding GmbH auf die Ratioform Verpackungen GmbH eine lückenlose Kette von Ergebnisabführungsverträgen. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der Ratioform Verpackungen GmbH als Organgesellschaft bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlung der TAKKT AG. Der Ergebnisabführungsvertrag wird erst nach der Unterzeichnung durch die TAKKT AG und die Ratioform Verpackungen GmbH, der Zustimmung der Hauptversammlung der TAKKT AG, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Ratioform Verpackungen GmbH sowie der anschließenden Eintragung in das Handelsregister der Ratioform Verpackungen GmbH wirksam. Es ist geplant, dass die TAKKT AG und die Ratioform Verpackungen GmbH den Ergebnisabführungsvertrag nach Wirksamwerden der Verschmelzung der Ratioform Holding GmbH auf die Ratioform Verpackungen GmbH unterzeichnen. Eine Prüfung des Ergebnisabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer ist entbehrlich, weil sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Ergebnisabführungsvertrags alle Geschäftsanteile der Ratioform Verpackungen GmbH in der Hand der TAKKT AG befinden. Im Ergebnisabführungsvertrag wird sich die Ratioform Verpackungen GmbH, vorbehaltlich der Bildung näher bezeichneter Rücklagen, verpflichten, ihren gesamten Gewinn an die TAKKT AG abzuführen. Die TAKKT AG wird sich gegenüber der Ratioform Verpackungen GmbH zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichten. Die Pflicht zur Gewinnabführung sowie die Verlustausgleichspflicht werden erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2020 gelten. Der Ergebnisabführungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der Ratioform Verpackungen GmbH gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der Eintragung des Ergebnisabführungsvertrags im Handelsregister, voraussichtlich also erstmals zum 31. Dezember 2025. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird für jede Vertragspartei unberührt bleiben. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, wenn die Ratioform Verpackungen GmbH nicht mehr im Mehrheitsbesitz der TAKKT AG steht oder die Ratioform Verpackungen GmbH bzw. die TAKKT AG umgewandelt oder verschmolzen werden sollten. Der Wortlaut des Entwurfs des Ergebnisabführungsvertrags ergibt sich aus *Anlage 1* zu dieser Einladung. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Einladung. Mangels außenstehender Gesellschafter bei der Ratioform Verpackungen GmbH hat die TAKKT AG als Organträgerin weder Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG noch Abfindung nach § 305 AktG zu gewähren. Der Ergebnisabführungsvertrag ist in dem gemeinsamen Bericht des Vorstandes der Gesellschaft als Organträgerin und der
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
Geschäftsführung der Ratioform Verpackungen
GmbH näher erläutert und begründet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor zu beschließen:
'Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags
zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und
der Ratioform Verpackungen GmbH als
Organgesellschaft wird zugestimmt.'
Folgende Unterlagen stehen ab dem Zeitpunkt
der Einladung zur Hauptversammlung im Internet
unter
www.takkt.de
zum Download bereit:
* der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags
der TAKKT AG mit der Ratioform
Verpackungen GmbH,
* die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse
mit den zusammengefassten Lageberichten
für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern für
die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019,
* die Jahresabschlüsse für die Ratioform
Verpackungen GmbH für die Geschäftsjahre
2017, 2018 und 2019
* der gemeinsame Bericht des Vorstands der
TAKKT AG und der Geschäftsführung der
Ratioform Verpackungen GmbH über den
Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags
zwischen der TAKKT AG und der Ratioform
Verpackungen GmbH entsprechend § 293a
AktG.
7. *Beschlussfassung über eine Änderung der
Satzung zur Anpassung an Änderungen durch
das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)*
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.
Bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123
Absatz 4 Satz 1 AktG zukünftig für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des
Letztintermediärs gemäß dem neu
eingefügten § 67c Absatz 3 AktG ausreichen.
Nach § 12 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft reicht entsprechend den Vorgaben
der derzeit geltenden Fassung des § 123 Absatz
4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ein in Textform erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus.
Das ARUG II ist zum 01. Januar 2020 in Kraft
getreten. Die Änderungen des § 123 Absatz
4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c
AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und
erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die
nach dem 03. September 2020 einberufen werden.
Sie werden damit bereits vor der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021
anwendbar sein.
Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem
Nachweis für die Teilnahme an der
Hauptversammlung der Gesellschaft oder der
Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz
zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung
der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand
soll durch entsprechende Anmeldung zum
Handelsregister sicherstellen, dass die
Satzungsänderung erst ab dem 03. September
2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 12 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(2) Für die Berechtigung nach Absatz 1 reicht
ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c
Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis über nicht in
Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann
auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen
und muss der Gesellschaft unter der in der
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
mindestens sechs Tage vor der Versammlung
zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht
mitzurechnen. Die Gesellschaft ist berechtigt,
bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit
des Berechtigungsnachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch
an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die
Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts zurückweisen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderung der Satzung erst nach dem 03.
September 2020 zur Eintragung zum
Handelsregister anzumelden.
8. *Beschlussfassung über eine weitere
Satzungsänderung im Hinblick auf die
Durchführung der Hauptversammlung*
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
eröffnet § 1 des
COVID-19-Maßnahmengesetzes die
Möglichkeit, die ordentliche Hauptversammlung
im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Nach
§ 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist es
dem Vorstand auch möglich, Entscheidungen über
die Teilnahme von Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Wege der Bild- und
Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 AktG
auch ohne Ermächtigung durch die Satzung zu
treffen. Um auch zukünftig nach Ablauf der
Geltungsdauer des
COVID-19-Maßnahmengesetzes flexibel auf
bestimmte Konstellationen reagieren zu können
und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft
jederzeit bestmöglich zu erhalten, sollen die
bisherigen Regelungen in der Satzung der
Gesellschaft zur Teilnahme der Mitglieder des
Aufsichtsrats im Wege der Bild- und
Tonübertragung nach Maßgabe des § 118
Abs. 3 S. 2 AktG ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 11 der Satzung erhält nach dem bisherigen
Abs. 5 einen neuen Abs. 6, der wie folgt
gefasst wird:
'(6) Mitglieder des Aufsichtsrats, die (i)
ihren Dienst-, Erst- oder Zweitwohnsitz im
Ausland haben oder (ii) aus beruflichen oder
gesundheitlichen Gründen verhindert sind, in
der Hauptversammlung anwesend zu sein, können
im Wege der Bild- und Tonübertragung an der
Hauptversammlung teilnehmen.'
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Voraussetzungen für die Verfolgung der
virtuellen Hauptversammlung im Internet und für
die Ausübung des Stimmrechts*
Die Hauptversammlung wird als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März
2020 (COVID-19-Maßnahmengesetz). Die
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des
Vorsitzenden des Vorstands und weiterer
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
sowie eines mit der Niederschrift beauftragten
Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im
Gebäude Presselstraße 10, 70191 Stuttgart,
statt.
Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im
Internet über das passwortgeschützte
InvestorPortal unter der Internetadresse
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
Die Stimmrechtsausübung erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
können über elektronische Kommunikation
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erheben.
Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte
Hauptversammlung im Internet verfolgen und ihr
Stimmrecht ausüben, die sich in Textform (§ 126b
BGB) zur Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Verfolgung der gesamten
Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des
Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis über
nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 16. Juni 2020,
00.00 Uhr, beziehen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis
müssen in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft bis
spätestens 30. Juni 2020 (24:00 Uhr) unter
folgender Adresse zugehen:
*TAKKT AG*
*c/o Computershare Operations Center*
*D-80249 München*
*Telefax: +49 89 30 90 37 - 4675*
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de*
Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
erhalten die Aktionäre eine Anmeldebestätigung
mit Zugangsdaten für die Anmeldung zum
elektronischen InvestorPortal unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
sowie schriftliche Vollmachts- und
Briefwahlunterlagen zugesandt. Die Aktionäre
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DJ DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-
werden gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr
jeweiliges depotführendes Institut zu wenden, um
ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu
veranlassen.
2. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für die Berechtigung zur
Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet
und zur Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt bezüglich der
Hauptversammlung oder für die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis
des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Record Date erworben haben, mit
diesen Aktien nicht im eigenen Namen die
Versammlung im Internet verfolgen können und
insoweit nicht stimmberechtigt sind.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben für den Umfang und die Ausübung der
Rechte des angemeldeten Aktionärs keine
Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind
auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung im
Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record
Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
3. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
ist das Grundkapital der Gesellschaft in
65.610.331 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung somit
65.610.331 Stück.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne
an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig und
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet und ihre Berechtigung zur Verfolgung
der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur
Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig und
ordnungsgemäß nachgewiesen haben (vgl. oben
unter 1.).
Für die elektronische Briefwahl steht das
InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
bis zum Ende der Beantwortung von Fragen durch
den Vorstand in der Hauptversammlung zur
Verfügung.
Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl
auch das nach der Anmeldung zugesandte Formular
benutzen. Die per schriftlicher Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis
einschließlich 06. Juli 2020, 24:00 Uhr, bei
der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in
Textform eingegangen sein:
Per Post: TAKKT AG, c/o Computershare Operations
Center, 80249 München
Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Ablauf dieser Frist kann die Briefwahl bis
zum Ende der Fragenbeantwortung durch den
Vorstand in der Hauptversammlung nur noch über
das InvestorPortal der Gesellschaft ausgeübt
werden.
Auch bevollmächtigte Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte
Personen können sich der Briefwahl bedienen.
5. *Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht
persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können ihre
Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine
form- und fristgemäße Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter
1.). Auch diese Bevollmächtigten können das
Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch
Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform oder können
elektronisch erfolgen und übermittelt werden,
indem das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
bereitgestellte InvestorPortal genutzt wird.
Zugangsdaten zum InvestorPortal und
Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre nach
der Anmeldung zugesandt.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater und diesen durch das
Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im
Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende
Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt
werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich
bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit
Aktionäre die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie
diesen neben der Vollmacht in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über das InvestorPortal der
Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum
Ende der Beantwortung von Fragen durch den
Vorstand in der Hauptversammlung. Alternativ
können Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter
Verwendung der von der Gesellschaft nach der
Anmeldung versandten Vollmachtsformulare erteilt
werden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare müssen spätestens
bis einschließlich 06. Juli 2020, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
eingegangen sein:
Per Post: TAKKT AG, c/o Computershare Operations
Center, 80249 München
Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Ablauf dieser Frist können Vollmachten und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bis zum Ende der Fragenbeantwortung
durch den Vorstand in der Hauptversammlung nur
noch über das InvestorPortal der Gesellschaft
erteilt werden.
6. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß §
122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der
Versammlung, also bis zum 06. Juni 2020, 24:00
Uhr, schriftlich unter der in der nachfolgenden
Nr. 7 angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
7. *Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§
126 und 127 AktG*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126
AktG) oder Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein.
Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse
zu richten:
Per Post: TAKKT AG, Group Legal,
Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per Fax: +49 711 3465 - 898134
Per E-Mail: recht@takkt.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machende Begründungen auf
unserer Internetseite
www.takkt.de
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 22.
Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der oben genannten
Adresse eingehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung zu solchen Anträgen können ebenfalls
unter der genannten Internetadresse eingesehen
werden.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
8. *Fragemöglichkeit des Aktionärs gemäß § 1
Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz*
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand
zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
richten, soweit die erbetene Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Fragen der
Aktionäre können bis spätestens 05. Juli 2020,
12.00 Uhr, ausschließlich über das
InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
eingereicht werden.
Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen werden
nicht berücksichtigt. Während der
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt
werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den
Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei
entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2
Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche
Fragen er wie beantwortet.
9. *Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2
Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl
oder durch Bevollmächtigte ausgeübt haben, können
- persönlich oder durch Bevollmächtigte -
abweichend von § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen
Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
einlegen, ohne dass sie physisch in der
Hauptversammlung erscheinen. Entsprechende
Erklärungen sind der Gesellschaft über das
InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
zu übermitteln. Erklärungen sind ab dem Beginn
der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich.
10. *Veröffentlichungen auf der
Internetseite/Ergänzende Informationen zur
Übertragung der virtuellen Hauptversammlung
und zur Nutzung des InvestorPortal*
Folgende Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.takkt.de
zur Verfügung:
* Der Inhalt dieser Einberufung,
* eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand
der Tagesordnung kein Beschluss gefasst
werden soll,
* die zugänglich zu machenden Unterlagen,
insbesondere
- der Konzernabschluss der TAKKT AG,
- der Jahresabschluss der TAKKT AG,
- der zusammengefasste Lagebericht für
die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit
dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1,
315a Absatz 1 HGB für 2019,
- der Bericht des Aufsichtsrats,
- der Entwurf des
Ergebnisabführungsvertrags der TAKKT
AG mit der Ratioform Verpackungen
GmbH,
- die Jahresabschlüsse und
Konzernabschlüsse mit den
zusammengefassten Lageberichten für
die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern für
die Geschäftsjahre 2017, 2018 und
2019,
- die Jahresabschlüsse für die Ratioform
Verpackungen GmbH für die
Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019,
- der gemeinsame Bericht des Vorstands
der TAKKT AG und der Geschäftsführung
der Ratioform Verpackungen GmbH über
den Entwurf des
Ergebnisabführungsvertrags zwischen
der TAKKT AG und der Ratioform
Verpackungen GmbH entsprechend § 293a
AktG.
* die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung,
* Hinweise zu den Rechten der Aktionäre:
Ergänzung der Tagesordnung, sowie
Gegenanträge beziehungsweise
Wahlvorschläge, Fragemöglichkeit und
Widerspruchsrecht.
Nach der Hauptversammlung werden die
festgestellten Abstimmungsergebnisse auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.takkt.de
veröffentlicht.
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet haben, können die gesamte
Hauptversammlung (live) im Internet im
InvestorPortal unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
verfolgen. Die Zugangsdaten für die Anmeldung im
InvestorPortal sowie Vollmachts- und
Briefwahlformulare werden nach Anmeldung zur
Hauptversammlung an die Aktionäre versandt. Die
Verfolgung der Hauptversammlung im Internet
ermöglicht keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2
AktG.
11. *Hinweis zum Datenschutz*
Wenn sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden
und/oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
verarbeitet die TAKKT AG als verantwortliche
Stelle personenbezogene Daten von Aktionären
und/oder bevollmächtigten Dritten. Die
Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum
Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung. Einzelheiten zum Umgang mit
personenbezogenen Daten und den Rechten der
Betroffenen finden Sie auf unserer Webseite zur
Hauptversammlung unter
http://www.takkt.de/datenschutz-hv.
Wer die Datenschutzerklärung zusätzlich in
Papierform wünscht, wendet sich bitte an folgende
Adresse.
Per Post: TAKKT AG, Group Legal,
Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per Fax: +49 711 3465 - 898134
Per E-Mail: recht@takkt.de
12. *Weitere Informationen*
Nähere Einzelheiten zur Hauptversammlung, zur
Briefwahl und zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Anmeldebestätigung zugesendet und werden
auf
www.takkt.de
zur Verfügung gestellt.
Stuttgart, im Mai 2020
_Der Vorstand_
*Anlage 1: Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der TAKKT AG und der Ratioform
Verpackungen GmbH*
*Entwurf* *Draft*
*Ergebnisabführungsvertrag* *Profit and loss transfer agreement*
zwischen / between
*TAKKT AG*, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart
(HRB 19962 AG Stuttgart)
als Organträger / as Parent Company
(im Folgenden "*Organträger*" genannt) /
(hereafter referred to as "*Parent Company*")
und / and
*Ratioform Verpackungen GmbH*, Schlosserstr. 1, 85652 Pliening
(HRB 162243 AG München)
als Organgesellschaft / as Integrated Company
(im Folgenden "*Organgesellschaft*" oder die "*Gesellschaft*" genannt) /
(hereafter referred to as "*Integrated Company*' or "*Company*")
(Organträger und die Gesellschaft zusammen auch die "*Parteien*") /
(Parent Company and the Company together also referred to as the '*Parties*')
*§ 1* *§ 1*
*Gewinnabführung * *Profit Transfer*
(1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, (1) The Integrated Company undertakes to
ihren nach den maßgeblichen transfer its entire profits generated
handelsrechtlichen Vorschriften ohne die without profit transfer in accordance
Gewinnabführung entstandenen Gewinn an with the relevant commercial laws to the
den Organträger abzuführen. Die Parent Company. The transfer of profits
Gewinnabführung darf den in § 301 AktG may not exceed the amount specified in §
in seiner jeweils gültigen Fassung 301 AktG (German Stock Corporation Act -
genannten Betrag nicht überschreiten. _Aktien-gesetz_), as amended from time
Die Bildung von Gewinnrücklagen ist der to time. The Integrated Company may
Organgesellschaft nur insoweit establish profit reserves only to the
gestattet, als sie bei vernünftiger extent economically justified by sound
kaufmännischer Betrachtung commercial judgment.
wirtschaftlich begründet ist.
(2) Erträge aus der Auflösung von (2) Profits based on the release of capital
Kapitalrücklagen oder von reserves or profit reserves from the
vorvertraglichen Gewinnrücklagen sind time before the term of this agreement
von der Gewinnabführung ausgeschlossen. are excluded from the profit transfer.
*§ 2* *§ 2*
*Verlustübernahme * *Loss Transfer *
(1) Der Organträger verpflichtet sich, jeden (1) The Parent Company undertakes to
während der Vertragsdauer nach den compensate any loss of the Integrated
maßgeblichen handelsrechtlichen Company incurred during the term of this
Vorschriften ohne die Ergebnisabführung agreement without profit and loss
entstandenen Verlust von der transfer in accordance with the relevant
Organgesellschaft zu übernehmen, soweit commercial laws, to the extent that such
dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, loss cannot be compensated by
dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge dissolution of other profit reserves
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
entnommen werden, die während der established during the term of this
Vertragsdauer in sie eingestellt worden agreement.
sind.
(2) Für die Verlustübernahme gelten alle (2) With regard to the loss transfer § 302
Bestimmungen des § 302 AktG in seiner AktG (German Stock Corporation Stock Act
jeweils gültigen Fassung. - _Aktiengesetz_) applies as amended
from time to time.
*§ 3* *§ 3*
*Keine außenstehenden Gesellschafter * *No outside shareholder*
Bei Vertragsabschluss ist der Organträger When the contract is concluded, the Parent
alleinige Gesellschafterin der Company is the sole shareholder of the
Organgesellschaft. Insofern wird auf die Integrated Company. In this respect, the
Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs für determination of an appropriate compensation
außenstehende Gesellschafter entsprechend for outside shareholders in accordance with §
§ 304 Abs. 1 Satz 3 AktG verzichtet. 304 para. 1 sentence 3 AktG is waived.
*§ 4* *§ 4*
*Verschiedenes * *Miscellaneous*
(1) Dieser Vertrag wird mit Eintragung in (1) This agreement comes in force upon
das Handelsregister der registration in the commercial register
Organgesellschaft wirksam. Er gilt of the Integrated Company. It applies
wirtschaftlich rückwirkend für die Zeit with retroactive economic effect as per
ab dem 1. Januar des Jahres der 1 January of the year of registration.
Eintragung.
(2) Dieser Vertrag kann erstmals zum Ablauf (2) This agreement can be terminated for the
des 31. Dezember des fünften Jahres nach first time with effect as from the end
dem Jahr der Eintragung mit einer Frist of 31 December of the fifth year after
von sechs Monaten gekündigt werden. Wird the year of registration, subject to a
er nicht gekündigt, so verlängert er notice period of six months. If notice
sich auf unbestimmte Zeit mit der of termination is not served it shall
Maßgabe, dass er mit einer Frist automatically extend indefinitely,
von sechs Monaten zum Ende eines jeden provided that it can be terminated with
Kalenderjahres gekündigt werden kann. a notice period of six months with
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist effect to the end of each fiscal year. A
jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind termination for good cause is
insbesondere die Veräußerung, falls permissible at any time. Good cause is,
der Organträger nicht länger die in particular, the disposal of shares,
Mehrheit der Stimmrechte von der if the Parent Company does no longer
Organgesellschaft hält, die Einbringung holds the majority of the votes in the
der Organbeteiligung durch den Integrated Company, the transfer of the
Organträger, die Umwandlung oder shareholdings in the integrated company
Verschmelzung des Organträgers oder der by the parent company, the
Organgesellschaft. transformation or merger of the parent
company or the integrated company.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages (3) Should a provision of this Agreement be
unwirksam sein oder werden, so berührt or become invalid, the validity of the
dies nicht die Wirksamkeit des gesamten remainder of the Agreement shall not be
Vertrages. Die unwirksame Bestimmung affected. The invalid provision shall be
wird durch eine Bestimmung ersetzt, die replaced by a provision which is as
dem von den Parteien verfolgten close as possible to the economic
wirtschaftlichen Zweck am nächsten intention of the Parties.
kommt.
(4) Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache (4) This Agreement is executed in the German
geschlossen. Die englische Fassung ist language. The English version is a
eine sinngemäße Übersetzung. convenience translation. In case of any
Im Falle von Abweichungen zwischen der discrepancies between the German and the
deutschen Fassung und der englischen English version, the German version
Übersetzung ist die deutsche shall prevail.
Fassung maßgebend.
Stuttgart, den [_Tag_] [_Monat_] Stuttgart, [_Day_] [_Month_] 2020
2020
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Organträger / Parent Company Organgesellschaft / Integrated
Company
2020-05-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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70191 Stuttgart
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1055513 2020-05-26
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May 26, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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