BERLIN (dpa-AFX) - Die "Berliner Morgenpost" zum Urteil zu Corona-Bußgeldkatalog:
"Um Leben zu retten, hat der Berliner Senat - wie auch die anderen Regierungen in den Ländern - Mindestabstände, Kontakteinschränkungen und weitere Hygieneregeln erlassen. Doch nun, da es Lockerungen gibt, muss auch der Bußgeldkatalog angepasst werden. Die Richter am höchsten Berliner Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, wurden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sehr deutlich: Von den insgesamt 59 im Bußgeldkatalog aufgeführten Tatbeständen entsprächen auch bei großzügiger Auslegung nur noch neun Tatbestände den Regelungen der aktuellen Verordnung. Die Bußgeldverordnung nicht an die Lockerungen anzupassen, ist ein klarer handwerklicher Fehler des Senats. Das Urteil beleuchtet aber eine weitere Problematik: Das Regieren per Verordnung darf nur im Ausnahmefall und zeitlich eng begrenzt erfolgen."/yyzz/DP/fba
"Um Leben zu retten, hat der Berliner Senat - wie auch die anderen Regierungen in den Ländern - Mindestabstände, Kontakteinschränkungen und weitere Hygieneregeln erlassen. Doch nun, da es Lockerungen gibt, muss auch der Bußgeldkatalog angepasst werden. Die Richter am höchsten Berliner Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, wurden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sehr deutlich: Von den insgesamt 59 im Bußgeldkatalog aufgeführten Tatbeständen entsprächen auch bei großzügiger Auslegung nur noch neun Tatbestände den Regelungen der aktuellen Verordnung. Die Bußgeldverordnung nicht an die Lockerungen anzupassen, ist ein klarer handwerklicher Fehler des Senats. Das Urteil beleuchtet aber eine weitere Problematik: Das Regieren per Verordnung darf nur im Ausnahmefall und zeitlich eng begrenzt erfolgen."/yyzz/DP/fba
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