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Vererben, aber richtig!

Warum eine umsichtige Testamentsgestaltung das familiäre Vermögen schützt und obendrein zur Wahrung des Familienfriedens beiträgt…

"Eigenschaften werden selten vererbt, sondern verlöschen mit dem Tode ihres Trägers. Deshalb sollte man sich nicht auf die Erbfolge verlassen" - Niccoló Machiavelli

Auch wenn das vorstehende Zitat im aktuellen Kontext eher der lebhaft geführten Diskussion über die Existenz eines "Unternehmer-Gens" zuzuordnen ist - die Schlussfolgerung im Hinblick auf die Risiken bei Eintritt einer (ungeregelten) gesetzlichen Erbfolge ist zutreffend. Der folgende Beitrag widmet sich der Notwendigkeit der individuellen Testamentsgestaltung als Folge von komplexer werdenden Gesellschafts- und Familienstrukturen.

Nachfolgeplanung - ein Opfer der Prokrastination

Berechnungen der Bundesbank zufolge ist das Vermögen der deutschen Haushalte zwischen 2010 und 2017 von rund EUR 4,4 Milliarden auf rund EUR 5,8 Milliarden angestiegen. Die Erbschaftswelle rollt und wird sich weiter verdichten, wenn die Generation der Babyboomer, welche weltweit als reichste Generation enorme Vermögenswerte hält, in den kommenden zwei Jahrzehnten abdankt. Eine im Auftrag der Deutschen Bank im Jahr 2018 durch das Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführte Studie ergab unterdessen, dass nur 39 % der potentiellen Erblasser ein Testament errichtet haben. Alarmierend ist, dass nur 30 % dieser bereits überschaubaren Gruppe das errichtete Testament regelmäßig auf geänderte Umstände oder schlicht auf Richtigkeit hin überprüfen. Zugegeben, die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit ist per se keine Beschäftigung, die hehre Freude bereitet. Es vermag sich einfach keine Leichtigkeit einstellen, wenn der beratende Rechtsanwalt im Rahmen eines sog. "Probesterbens" die Liquiditätsabflüsse und Erbschaftsteuerlasten im (fiktiven) Todesfall ermittelt und in nüchternen Tabellen anschaulich macht. Dennoch ist die Nachlassplanung wichtig - und deren Bedeutung steigt mit zunehmendem Vermögen, weil dann neben den erbrechtlichen Herausforderungen auch erbschaftsteuerliche Fragestellungen bewältigt werden müssen.

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