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Kabinett bringt freiwillige Gutschein-Regelung für Reisen auf den Weg

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Kunden, deren Reisen wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden, sollen dafür künftig Gutscheine erhalten können, die die Regierung gegen eine Insolvenz der Veranstalter absichert. Die Kunden können aber auch eine Gelderstattung fordern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht hat.

"Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen", teilte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer bei einer Pressekonferenz mit. "Er steht im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie und den Empfehlungen der EU-Kommission."

Existenzbedrohende Liquiditätsengpässe für Pauschalreiseveranstalter sowie Reisebüros sollten dadurch eingedämmt werden, dass die Veranstalter Kunden für vor dem 8. März gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlung Gutscheine in entsprechendem Wert anbieten könnten. "Der Reisende kann dann entscheiden, ob er den Gutschein annimmt", erklärte Demmer. "Reisende, die den Gutschein ablehnen, erhalten dann ihren sofortigen Kostenerstattungsanspruch."

Staat sichert zusätzlich gegen Insolvenz ab 

Neben der bereits vorhandenen gesetzlichen Insolvenzabsicherung erfolge eine ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine bis zur vollen Höhe ihres Erstattungsbetrags. Durch diese zusätzliche Insolvenzabsicherung seien die Gutscheine für Reisende besonders attraktiv. Die Gutscheine gelten den Angaben zufolge nur im Hinblick auf die Corona-Pandemie und werden zeitlich befristet abgesichert. Werde der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, sei der Wert in der Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen.

"Freiwillige Gutscheine statt 'Geld zurück' - wir haben eine Lösung gefunden, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt und gleichzeitig der Reisebranche hilft", betonte die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf der Internetseite des Ministeriums. "Mit der zusätzlichen staatlichen Insolvenzsicherung schaffen wir einen echten Anreiz, sich für Gutscheine statt Rückzahlung der Anzahlung zu entscheiden, wenn die Reise wegen der Corona-Pandemie ausfallen muss."

Die freiwilligen Gutscheine gewährleisteten damit "die volle Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs". Wer sich für einen Gutschein entscheide, leiste auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten. Für die spezifischen Bedürfnisse der Branche strebe die Bundesregierung "darüber hinaus eine zügige Lösung an, die die Nutzung der bestehenden Hilfsprogramme ermöglicht", kündigte Lambrecht an.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

May 27, 2020 07:57 ET (11:57 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

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