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DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ElringKlinger AG Dettingen / Erms ISIN DE 0007856023, 
WKN 785 602 Einladung zur 115. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) laden wir Sie mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats zu unserer 115. ordentlichen 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten am Dienstag, den 7. Juli 
2020, 10:00 Uhr, die im ICS Internationalen 
Congresscenter Stuttgart, Messepiazza, 70629 Stuttgart, 
stattfindet, ein. Sie können an der Hauptversammlung 
nicht persönlich vor Ort teilnehmen. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und 
ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl, insbesondere 
über elektronische Kommunikationsmittel, oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen 
Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die 
ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben 
des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a 
Handelsgesetzbuch sowie des Corporate-Governance-, des 
Vergütungsberichts und des zusammengefassten 
nichtfinanziellen Berichts 
 
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. 
Hauptversammlung abrufbar. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 
Aktiengesetz festgestellt. Nach Maßgabe der 
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich. 
 
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches 
aufgestellte und für die Dividendenzahlung relevante 
Jahresabschluss der ElringKlinger AG zum 31. Dezember 
2019 weist einen Bilanzverlust aus. Daher entfällt in 
diesem Jahr der Tagesordnungspunkt, der eine 
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu 
entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die 
 
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Stuttgart, 
 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2020 sowie für die prüferische 
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des 
Geschäftsjahres 2021, sofern diese einer prüferischen 
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 
 
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der 
Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von 
Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
*Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 
1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus zwölf Mitgliedern. 
Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von 
den Aktionären und von den Arbeitnehmern der 
inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer 
Tochtergesellschaften gewählt. Mit Ablauf der 
Hauptversammlung am 7. Juli 2020 endet die Amtszeit der 
sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder 
des Aufsichtsrats. Demnach sind sechs neue 
Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu 
wählen. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Aktiengesetz 
i. V. m. § 5 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz muss der 
Aufsichtsrat sich jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen 
und Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist von 
den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertretern 
getrennt zu erfüllen. Für die von der Hauptversammlung 
zu wählenden sechs Mitglieder schlägt der Aufsichtsrat 
zwei Frauen und vier Männer vor. Die Hauptversammlung 
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl soll im 
Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Die neuen 
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind bereits im 
Mai 2020 gewählt worden. Auch deren Mandat beginnt mit 
Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
*Klaus Eberhardt, 72 Jahre, Lindau* 
Selbstständiger Berater, Ehemaliger 
Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG 
 
*Rita Forst, 65 Jahre, Dörsdorf* 
Selbstständige Beraterin, Ehemaliges Vorstandsmitglied 
der Adam Opel AG 
 
*Andreas Wilhelm Kraut, 46 Jahre, Rottenburg a.N.* 
Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG 
 
*Helmut P. Merch, 64 Jahre, Meerbusch* 
Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG 
 
*Gabriele Sons, 59 Jahre, Berlin* 
Rechtsanwältin, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der 
thyssenkrupp Elevator AG 
 
*Manfred Strauß, 68 Jahre, Stuttgart* 
Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau und 
Service GmbH 
 
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
beschließt. 
 
Es ist beabsichtigt, Herrn Klaus Eberhardt nach der 
Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
wählen. 
 
Nähere Informationen zum Lebenslauf der Kandidaten 
finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations 
bzw. Hauptversammlung. 
 
*Tagesordnungspunkt 6* 
*Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats* 
 
Die Vergütung einschließlich Auslagenersatz der 
Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit gemäß § 
13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung 
mit den Beschlüssen der Hauptversammlung (zuletzt am 
13. Mai 2015) wie folgt geregelt: 
 
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe 
Vergütung von 20.000 Euro und eine variable Vergütung 
in Höhe von 0,02 % des IFRS-Konzernergebnisses vor 
Steuern der letzten drei Geschäftsjahre, maximal jedoch 
40.000 Euro. Zusätzlich erhält jedes 
Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer 
ordentlichen Aufsichtsratssitzung 1.000 Euro. Die 
Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss wird pro 
Jahr mit 4.000 Euro vergütet, wobei dieser Betrag beim 
Vorsitzenden eines Ausschusses verdoppelt wird. Der 
Vorsitzende des Aufsichtsrats1 erhält das Zweifache der 
Gesamtvergütung, der stellvertretende 
Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der 
Gesamtvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr 
Mandat nicht das ganze Jahr innehatten, erhalten die 
fixe und variable Vergütung anteilig. Auslagen werden 
im angemessen Umfang ersetzt. 
 
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur die 
männliche Form verwendet. 
 
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll 
angepasst werden, um zum einen den gestiegenen 
Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats in 
angemessener Weise zu entsprechenden, zumal die letzte 
Anpassung nunmehr fünf Jahre zurückliegt. Zum anderen 
soll gemäß der Anregung des Deutschen Corporate 
Governance Kodex (G. 18) in der Fassung vom 16. 
Dezember 2019 der variable Vergütungsbestandteil 
entfallen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung 
der Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt zu ändern: 
 
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe 
Vergütung von 50.000 Euro. Die variable Vergütung 
entfällt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das 
Zweifache der fixen Vergütung. Die Mitgliedschaft in 
einem Ausschuss wird mit 6.000 Euro und im 
Prüfungsausschuss mit 10.000 Euro vergütet. Der 
Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte des 
jeweiligen Betrages. Für die Mitgliedschaft im 
Vermittlungsausschuss fällt eine Vergütung nur an, wenn 
der Ausschuss tätig werden muss. Sitzungsgeld, 
Auslagenersatz und der Grundsatz zur anteiligen 
Vergütung bleiben unverändert. 
 
*Tagesordnungspunkt 7* 
*Beschlussfassung über die Änderung der 
Satzungsbestimmung zur Wahl des 
Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden 

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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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