DJ DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ElringKlinger AG Dettingen / Erms ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 Einladung zur 115. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir Sie mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu unserer 115. ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Dienstag, den 7. Juli 2020, 10:00 Uhr, die im ICS Internationalen Congresscenter Stuttgart, Messepiazza, 70629 Stuttgart, stattfindet, ein. Sie können an der Hauptversammlung nicht persönlich vor Ort teilnehmen. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl, insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel, oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. *Tagesordnungspunkt 1* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Corporate-Governance-, des Vergütungsberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte und für die Dividendenzahlung relevante Jahresabschluss der ElringKlinger AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzverlust aus. Daher entfällt in diesem Jahr der Tagesordnungspunkt, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. *Tagesordnungspunkt 2* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 3* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 4* *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. *Tagesordnungspunkt 5* *Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 endet die Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Demnach sind sechs neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Aktiengesetz i. V. m. § 5 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz muss der Aufsichtsrat sich jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist von den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen. Für die von der Hauptversammlung zu wählenden sechs Mitglieder schlägt der Aufsichtsrat zwei Frauen und vier Männer vor. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Die neuen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind bereits im Mai 2020 gewählt worden. Auch deren Mandat beginnt mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: *Klaus Eberhardt, 72 Jahre, Lindau* Selbstständiger Berater, Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG *Rita Forst, 65 Jahre, Dörsdorf* Selbstständige Beraterin, Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG *Andreas Wilhelm Kraut, 46 Jahre, Rottenburg a.N.* Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG *Helmut P. Merch, 64 Jahre, Meerbusch* Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG *Gabriele Sons, 59 Jahre, Berlin* Rechtsanwältin, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG *Manfred Strauß, 68 Jahre, Stuttgart* Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau und Service GmbH Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Es ist beabsichtigt, Herrn Klaus Eberhardt nach der Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Nähere Informationen zum Lebenslauf der Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung. *Tagesordnungspunkt 6* *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Die Vergütung einschließlich Auslagenersatz der Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den Beschlüssen der Hauptversammlung (zuletzt am 13. Mai 2015) wie folgt geregelt: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 20.000 Euro und eine variable Vergütung in Höhe von 0,02 % des IFRS-Konzernergebnisses vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre, maximal jedoch 40.000 Euro. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung 1.000 Euro. Die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss wird pro Jahr mit 4.000 Euro vergütet, wobei dieser Betrag beim Vorsitzenden eines Ausschusses verdoppelt wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats1 erhält das Zweifache der Gesamtvergütung, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Gesamtvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat nicht das ganze Jahr innehatten, erhalten die fixe und variable Vergütung anteilig. Auslagen werden im angemessen Umfang ersetzt. 1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll angepasst werden, um zum einen den gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats in angemessener Weise zu entsprechenden, zumal die letzte Anpassung nunmehr fünf Jahre zurückliegt. Zum anderen soll gemäß der Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex (G. 18) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 der variable Vergütungsbestandteil entfallen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt zu ändern: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 50.000 Euro. Die variable Vergütung entfällt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Zweifache der fixen Vergütung. Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss wird mit 6.000 Euro und im Prüfungsausschuss mit 10.000 Euro vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte des jeweiligen Betrages. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss fällt eine Vergütung nur an, wenn der Ausschuss tätig werden muss. Sitzungsgeld, Auslagenersatz und der Grundsatz zur anteiligen Vergütung bleiben unverändert. *Tagesordnungspunkt 7* *Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmung zur Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden
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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der -2-
Aufsichtsratsvorsitzenden*
Bisher regelt § 10 der Satzung der Gesellschaft, dass
im Anschluss an jede ordentliche Hauptversammlung der
Aufsichtsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den
stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen hat. Nunmehr soll die Wahl jeweils für die Dauer
der bei der Wahl durch die Hauptversammlung bestimmten
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 der
Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
'§ 10
(1) Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die
Hauptversammlung, in der die
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
gewählt worden sind, in einer ohne besondere
Einberufung stattfindenden Sitzung aus
seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen
Stellvertreter. Die Amtszeit des
Vorsitzenden und des Stellvertreters
entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine
kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer
Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats.
(2) Scheidet der Vorsitzende oder der
Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus
seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat eine
Neuwahl für die restliche Amtszeit des
Ausgeschiedenen vorzunehmen.'
*Tagesordnungspunkt 8*
*Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung zur
Ermöglichung der schriftlichen oder elektronischen
Stimmabgabe*
§ 18 der Satzung der Gesellschaft soll um einen
weiteren vierten Absatz ergänzt werden, damit den
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ihre
Stimme in der Hauptversammlung schriftlich oder
elektronisch abzugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 der
Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ergänzen:
'(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre
ihre Stimme, auch ohne an der Versammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege der
elektronischen Kommunikation abgeben
dürfen. Der Vorstand bestimmt auch die
näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er
mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt macht.'
*Tagesordnungspunkt 9*
*Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
und deren Verwendung*
Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015
beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist
am 13. Mai 2020 ausgelaufen. Gemäß § 71 Abs. 1
Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz kann die Ermächtigung für bis
zu fünf Jahre erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu
erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die
Gesellschaft, aber auch durch ihre
Konzerngesellschaften oder für ihre oder deren
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die
Ermächtigung wird am 8. Juli 2020 wirksam und
gilt bis zum 7. Juli 2025. Die bestehende
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung
vom 13. Mai 2015 ist abgelaufen und damit
aufgehoben.
b) Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl
des Vorstands über die Börse oder mittels eines
an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots.
- Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über
die Börse, so darf der Kaufpreis je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um
nicht mehr als 10 % überschreiten und um
nicht mehr als 10 % unterschreiten.
- Erfolgt der Erwerb über ein an alle
Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes
öffentliches Kaufangebot, dürfen der
gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der
gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der
Schlussauktionskurse im XETRA-Handel (oder
eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an
den letzten fünf Börsenhandelstagen vor
dem Tag der Veröffentlichung des Angebots
um nicht mehr als 10 % überschreiten und
um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung
eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen
des maßgeblichen Kurses, so kann das
Angebot angepasst werden. In diesem Fall
wird auf den Durchschnittskurs der letzten
fünf Börsenhandelstage vor der
Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung
abgestellt. Das Kaufangebot kann weitere
Bedingungen vorsehen. Der Umfang des
Angebots kann begrenzt werden. Sofern die
gesamte Zeichnung des Angebots diesen
Umfang überschreitet, kann das
Andienungsrecht der Aktionäre insoweit
ausgeschlossen werden, als die Annahme im
Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien
erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme
geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum
Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft
je Aktionär kann vorgesehen werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund
dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien
neben einer Veräußerung über die Börse
oder über ein Angebot an alle Aktionäre der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auch wie folgt zu verwenden:
- Die Aktien können Personen, die in einem
Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder
einem mit ihr verbundenen Unternehmen
stehen, zum Erwerb angeboten oder mit
einer Sperrfrist von nicht weniger als
zwei Jahren zugesagt bzw. übertragen
werden.
- Die Aktien können Dritten gegen
Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim
Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen
daran, angeboten und übertragen werden.
- Die Aktien können eingezogen werden, ohne
dass die Einziehung oder ihre Durchführung
eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die
Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.
Der Vorstand ist in diesem Fall
ermächtigt, die Zahl der Aktien in der
Satzung anzupassen. Der Vorstand kann
abweichend davon mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bestimmen, dass das
Grundkapital nicht herabgesetzt wird,
sondern sich der Anteil der übrigen Aktien
gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht.
d) Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können
einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam,
umfassend oder teilweise ausgenutzt werden.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen
Aktien der Gesellschaft wird insoweit
ausgeschlossen, wie diese Aktien nach
Maßgabe der Ermächtigungen gemäß lit.
c) verwendet werden.
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß
§ 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz und der Empfehlung
C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 16. Dezember 2019*
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter
sind zum 19. Mai 2020 Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (lit. a) und/oder in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen (lit. b):
*Klaus Eberhardt*
a) MTU Aero Engines AG, München
b) keine
*Rita Forst*
a) NORMA Group SE, Maintal
b) AerCap Holding N.V., Dublin/Irland
Joh. Winkelhofer Beteiligungs GmbH & Co KG,
München
Westport Fuel Systems, Inc., Vancouver/Kanada
*Andreas Wilhelm Kraut*
a) keine
b) keine
*Helmut P. Merch*
a) Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm
b) Rheinmetall Denel Munition (PTY) Ltd.,
Sommerset West/Südafrika
Nitrochemie AG, Wimmis/Schweiz
Nitrochemie Wimmis AG, Wimmis/Schweiz
Nitochemie Aschau GmbH, Aschau
Sämtliche Mandate sind Konzernmandate im Sinne von §
100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Aktiengesetz.
*Gabriele Sons*
a) keine
b) TÜV Rheinland Berlin Bandenburg Pfalz
e.V., Köln
*Manfred Strauß*
a) keine
b) Pro Stuttgart Verwaltungs GmbH, Stuttgart
Pro Stuttgart Verkehrsverein, Stuttgart
Eroca AG, Basel/Schweiz
Lechler GmbH, Metzingen
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.
Dezember 2019 wird Folgendes erklärt:
- Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen
Frau Forst, Herr Kraut, Herr Merch und Frau
Sons in keiner nach dieser Regelung
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur ElringKlinger AG
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der
ElringKlinger AG oder einem wesentlich an der
ElringKlinger AG beteiligten Aktionär.
- Herr Klaus Eberhardt und Herr Manfred
Strauß halten jeweils 33,33 % der
Stimmrechte an der KWL Beteiligungs-GmbH (ohne
Anspruch am Gewinn und an einem eventuellen
Veräußerungs- oder Liquidationserlös),
die direkt über 3.000 Aktien der ElringKlinger
AG verfügt (Stand 19. Mai 2020).
Geschäftsführer der KWL Beteiligungs-GmbH ist
Herr Manfred Strauß. Darüber hinaus ist
Herr Manfred Strauß Geschäftsführer der
Lechler Beteiligungs-GmbH, die direkt
6.355.615 Aktien der ElringKlinger AG hält,
der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die
direkt 6.337.000 Aktien der ElringKlinger AG
hält, sowie der Elrega GmbH, die direkt 24.000
Aktien der ElringKlinger AG hält.
Schließlich ist Herr Manfred Strauß
Geschäftsführer und Gesellschafter (ohne
Anspruch am Gewinn und an einem eventuellen
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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der -3-
Veräußerungs- oder Liquidationserlös) der Elrena GmbH und Mitglied des Verwaltungsrats der Eroca AG. Zusammen halten die KWL Beteiligungs-GmbH, die Lechler Beteiligungs-GmbH, die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die Elrega GmbH sowie die Elrena GmbH und die Eroca AG 18.368.788 Aktien an der ElringKlinger AG (Stand 19. Mai 2020). Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können. *Zu Tagesordnungspunkt 9 erstattet der Vorstand folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz.* Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Beschlussfassung zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien soll der Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, zur Finanzierung von Unternehmenserwerben und zur Einziehung zu verwenden. Die Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das Instrument des Erwerbs und der Verwendung eigener Aktien bei Bedarf im gesetzlich vorgesehenen Rahmen flexibel einsetzen zu können. Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand ausschließlich von den Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Konkrete Pläne für den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Die Ermächtigung läuft bis zum 7. Juli 2025 und ersetzt die bisherige fünfjährige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die am 13. Mai 2020 abgelaufen ist. Der Erwerb der eigenen Aktien soll nach dem vorgeschlagenen Beschluss über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot erfolgen. Im letzteren Fall kann jeder Aktionär entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräußern will. Übersteigt die angebotene Anzahl der Aktien die nachgefragte Menge, kann der Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Beim Angebot kleinerer Mengen von Aktien von bis zu 100 Stück kann das öffentliche Kaufangebot eine bevorrechtigte Annahme vorsehen. Diese Möglichkeit dient letztlich dazu, bei der Annahme von Quoten die rechnerische und technische Abwicklung zu erleichtern und damit den Aufwand zu verringern. Die Veräußerung bzw. Übertragung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können: - Die Ausgabe von Belegschaftsaktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann ein wirksames Instrument sein, die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen zu stärken und sich für dessen weiteren Erfolg einzusetzen. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien versetzt die Gesellschaft in die Lage, eigene Aktien nach Bedarf bei der Abwicklung der Ausgabe von Belegschaftsaktien einzusetzen. - Die Gesellschaft kann eigene Aktien als Gegenleistung für Sachleistungen Dritter, insbesondere den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran, verwenden. Sofern diese Art der Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen verlangt wird und sinnvoll ist, soll die Gesellschaft eigene Aktien dafür einsetzen können. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten. Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Es besteht die Möglichkeit, die Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals durchzuführen, wobei sich der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital in diesem Fall erhöht. Der Vorstand wird die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien in allen vorgenannten Fällen nur nach Zustimmung des Aufsichtsrats ausüben. Bei der beschriebenen Verwendung eigener Aktien muss das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf diese Aktien notwendigerweise ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vermögens- und Beteiligungsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz angemessen gewahrt werden. So beschränkt sich die Ermächtigung auf maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung. Gleichwohl werden Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall sorgfältig abwägen, ob die Ausübung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. *Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen* Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand der ElringKlinger AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet über den Online-Service übertragen. Beachten Sie dazu bitte im Einzelnen nachfolgend die weiteren Hinweise. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend näher bestimmt, auszuüben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, damit am 7. Juli 2020, im Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des *30. Juni 2020, 24:00 Uhr*, an folgende Adresse zugegangen ist Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder innerhalb der vorstehenden Anmeldefrist elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services für Aktionäre unter der Internetadresse www.elringklinger.de/hauptversammlung Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen. *Details zum Online-Service für Aktionäre* Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Services benötigt werden, wird den Aktionären, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (Dienstag, der 23. Juni 2020, 00:00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Sollten Aktionäre die Einladungsunterlagen - etwa, weil sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen zugesandt. Ein entsprechendes Verlangen ist an die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten. Mit den persönlichen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Online-Service für Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden, einen Dritten bevollmächtigen, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen sowie Briefwahlstimmen abgeben. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können über den Online-Service für Aktionäre Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die abgegebenen Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung auch geändert beziehungsweise widerrufen werden. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. In diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift Sorge zu tragen. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft entweder unter der Anschrift Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 E-Mail anmeldestelle@computershare.de übermittelt oder über den Online-Service unter www.elringklinger.de/hauptversammlung abgegeben werden. Auch bevollmächtigte Intermediäre, insbesondere Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Vermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist es nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die über den Online-Service
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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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abgegebenen Erklärungen als maßgeblich betrachtet. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum *30. Juni 2020* bei Hauptversammlung ElringKlinger AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 E-Mail anmeldestelle@computershare.de anmelden kann. Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige von § 135 Aktiengesetz erfasste Intermediäre bzw. nach § 135 Aktiengesetz Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. *Stimmabgabe über von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht und von Weisungen kann in Textform an die vorstehend unter der Überschrift Stimmabgabe durch Briefwahl genannte Anschrift, per Fax an +49 89 30903-74675 oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de übermittelt werden und muss der Gesellschaft bis 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Die Stimmrechtsvertreter können auch im Online-Service unter www.elringklinger.de/hauptversammlung bevollmächtigt und angewiesen werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Änderung sowie der Widerruf über den Online-Service können auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, dann die per Fax abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt. *Umschreibungsstopp* Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 30. Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt. *Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit dem COVID-19-Gesetz.* - *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz* Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am *6. Juni 2020*, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. - *Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 127 Aktiengesetz und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz* Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können. Die Ergänzungsverlangen sollen der Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden: ElringKlinger AG Hauptversammlung Max-Eyth-Straße 2 72581 Dettingen/Erms Fax +49 7123 724-858548 E-Mail hauptversammlung@elringklinger.com Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. - *Auskunfts- und Fragerechte gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz, Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz* Auf Grundlage von Artikel 2 COVID-19-Gesetz ist den Aktionären in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Abs. 1 Aktiengesetz einzuräumen, jedoch muss die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand entschieden, dass Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären über den Online-Service unter www.elringklinger.de/hauptversammlung an den Vorstand gerichtet werden können. Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu beziehen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft bis spätestens *4. Juli 2020, 24:00 Uhr*, über den Online-Service zugehen. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Frage unter Umständen auf eine bestimmte Zeichenzahl beschränkt sein. Die Anzahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. - *Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19- Maßnahmengesetz:* Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, können über den Online-Service unter www.elringklinger.de/hauptversammlung gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch erklären. Die Erklärung ist über den Online-Service von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. *Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den
Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die
Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den
vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für
Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter Investor
Relations bzw. Hauptversammlung zusammen mit weiteren
Informationen zur Hauptversammlung abrufbar. Er kann
kostenfrei auch bei der Gesellschaft (ElringKlinger AG,
Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581
Dettingen/Erms) angefordert werden.
Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der
Einladung übersandt werden.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 7. Juli 2020
sowie die Unterlagen zur Anmeldung, Stimmabgabe durch
Briefwahl bzw. Vollmachtserteilung wird die
Gesellschaft an die im Aktienregister eingetragenen
Aktionäre übersenden.
Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 können
Sie gerne bei ElringKlinger AG, Hauptversammlung,
Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, per Post,
per Fax (+49 7123 724-858548) oder per E-Mail
(hauptversammlung@elringklinger.com) anfordern. Bitte
geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.
*Übertragung im Internet*
Für Aktionäre der ElringKlinger AG wird die gesamte
Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im
Internet unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch
Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen
Zugangspasswortes. Die Eröffnung der Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen
Interessenten live im Internet unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
verfolgt werden und stehen dort nach der
Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Die
Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1
Satz 2 Aktiengesetz an der Hauptversammlung auch ohne
Anwesenheit an deren Ort und ohne einen
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, besteht nicht, sondern nur im
Rahmen der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen und
in dieser Einladung ausgeführten Möglichkeiten. Die
Liveübertragung ermöglicht insbesondere keine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 Aktiengesetz.
*Veröffentlichung im Bundesanzeiger*
Die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ist durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung am 27.
Mai 2020 im Bundesanzeiger einberufen worden.
*Dettingen/Erms, im Mai 2020*
*ElringKlinger AG*
_Der Vorstand_
*Anhang*
*Zu Punkt 5 der Tagesordnung*
*Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
*Klaus Eberhardt*
*Persönliche Angaben:*
* Jahrgang 1948
* Selbstständiger Berater
* Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Rheinmetall AG, Düsseldorf
*Ausbildung*
Studium der Mathematik, Physik und
Wirtschaftswissenschaften in Tübingen.
*Beruflicher Werdegang*
Nach seinem Abschluss zum Diplom-Mathematiker begann
Klaus Eberhardt 1972 seine berufliche Laufbahn bei der
Standard Elektrik Lorenz AG. 1985 wechselte er zur
Messerschmitt Bölkow-Blohm GmbH (später DASA), bei der
er verschiedene leitende Positionen innehatte. 1992
ging er zur TEMIC Telefunken microelectronic GmbH und
war dort zuletzt als Geschäftsführer tätig, bis er 1997
in den Vorstand der Rheinmetall AG berufen wurde. Von
2000 bis 2012 führte er den Vorsitz des Vorstands bei
der Rheinmetall AG.
*Rita Forst*
*Persönliche Angaben*
* Jahrgang 1955
* Selbstständige Beraterin
* Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG,
Rüsselsheim
*Ausbildung*
Studium zur Maschinenbau-Ingenieurin an der Hochschule
Darmstadt mit Schwerpunkt 'Energie- und Wärmetechnik'.
*Beruflicher Werdegang*
Rita Forst begann ihre Karriere 1977 bei der Adam Opel
AG in Rüsselsheim als Motorenentwicklerin. 1984
absolvierte sie das einjährige 'General Motors
International Trainee Program' in Detroit, Michigan/USA
mit dem Bachelorabschluss in Mechanical Engineering am
General Motors Institute. Nach verschiedenen leitenden
Positionen bei Opel und in den verbundenen
Tochterunternehmen von General Motors wurde Rita Forst
2010 in den Vorstand der Adam Opel AG berufen. Bis 2012
führte sie den Vorstandsbereich der Technischen
Entwicklung bei Opel sowie die europäischen
Entwicklungsaktivitäten von General Motors.
*Andreas Wilhelm Kraut*
*Persönliche Angaben*
* Jahrgang 1973
* Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG,
Balingen
*Ausbildung*
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Erlangen-Nürnberg.
*Beruflicher Werdegang*
Andreas Wilhelm Kraut begann seine berufliche Laufbahn
im Jahr 2000 mit einem Traineeprogramm bei Heidelberger
Druckmaschinen AG. Ab 2001 war er als Area Sales
Manager im Vertrieb tätig, dessen Leitung er 2003
übernahm. Im Jahr 2004 wechselte Andreas Wilhelm Kraut
in die Bizerba Gruppe, für die er zunächst als Vice
President Sales & Marketing, später als President und
CEO in einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft
tätig war. 2009 kehrte er in die Position als
geschäftsführender Gesellschafter der Bizerba GmbH &
Co. KG nach Balingen, Deutschland, zurück. 2011 wurde
er zum Vorsitzenden der Geschäftsführung (CEO) ernannt.
Seit August 2016 verantwortet Andreas Wilhelm Kraut als
Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG die Bereiche
Vertrieb, Entwicklung und Global Quality.
*Helmut P. Merch*
*Persönliche Angaben*
* Jahrgang 1956
* Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG
*Ausbildung*
Studium der Wirtschaftswissenschaften zum
Diplom-Kaufmann in Aachen und Essen.
*Beruflicher Werdegang*
Helmut P. Merch, seit 1982 für den Rheinmetall-Konzern
tätig, ist seit 1. Januar 2013 Mitglied des Vorstands
der Rheinmetall AG. Dort vertritt der diplomierte
Kaufmann das Ressort Finanzen und Controlling. Er hat
von Beginn an unterschiedliche Führungsaufgaben bei
Tochtergesellschaften wahrgenommen, unter anderem als
Spartenleiter und Vorstandsmitglied der ehemaligen
Maschinenbau-Tochter Jagenberg AG und als
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der früheren
Elektronik-Tochter Aditron AG. Seit 2001 ist er
Finanzvorstand des Unternehmensbereichs Defence in
Personalunion.
*Gabriele Sons*
*Persönliche Angaben*
* Jahrgang 1960
* Rechtsanwältin
* Ehemaliges Vorstandsmitglied der thyssenkrupp
Elevator AG
*Ausbildung*
Studium der Rechtswissenschaften in München, Heidelberg
und Mainz.
*Beruflicher Werdegang*
Gabriele Sons begann ihre berufliche Laufbahn 1991 bei
der Deutschen Lufthansa AG als Referentin für
Tarifpolitik und Dozentin für Arbeitsrecht,
anschließend war sie Leiterin Personal und Recht
sowie Leiterin Personal und Soziales. Ab 1996 war sie
für die Wella AG als Leiterin Personal Deutschland
tätig und ab 1999 in der Geschäftsführung der Compass
Group Deutschland GmbH sowie der Eurest Deutschland
GmbH. 2003 wechselte Gabriele Sons als
Arbeitsdirektorin in die Geschäftsführung der Schindler
Deutschland Holding GmbH. Ab 2008 war Gabriele Sons
Geschäftsführerin Personal der thyssenkrupp Industrial
Services Holding GmbH und der TK Industrieservice GmbH.
Von 2010 bis 2012 war sie Hauptgeschäftsführerin beim
Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Zwischen Oktober 2012
und Oktober 2017 war Gabriele Sons Mitglied des
Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG.
*Manfred Strauß*
*Persönliche Angaben*
* Jahrgang 1951
* Geschäftsführender Gesellschafter der M&S
Messebau & Service GmbH, Neuhausen a. d. F.
*Ausbildung*
Studium der Innenarchitektur in München.
*Beruflicher Werdegang*
Manfred Strauß war von 1976 bis 1978
Vertriebsleiter und Innenarchitekt bei der Firma Hospes
Messebau in Stuttgart. Anschließend gründete er
die M&S marketing und service Architekturbüro, Messe-,
Kongress-, Event- und Veranstaltungstechnik. Im Jahr
1980 erfolgte die Gründung der M&S messebau und service
GmbH. Im Jahr 2007 hat er die Geschäftsführung der
Lechler Firmen in Ludwigsburg übernommen. Seit 2000 ist
Manfred Strauß Mitglied des Aufsichtsrats der
ElringKlinger AG. Im Jahr 1979 trat Manfred Strauß
dem Beirat Pro Stuttgart Verkehrsverein bei und wurde
2012 zudem in den Vorstand gewählt.
*Hinweise zum Datenschutz*
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im
Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des
Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als
Aktionär sowie zur Durchführung unserer
Hauptversammlungen verarbeitet. Darüber hinaus werden
Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke
und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B.
Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
www.elringklinger.de/hauptversammlung
abrufbar. Die ElringKlinger AG sendet Ihnen diese
Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form
zu.
2020-05-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str.2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@elringklinger.com
Internet: https://www.elringklinger.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1056555 2020-05-27
(END) Dow Jones Newswires
May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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