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DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 08.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
secunet Security Networks AG Essen - 
Wertpapierkennnummer 727 650 - 
ISIN DE0007276503 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('_COVID-19 AuswBekG__'_) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der 
secunet Security Networks AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden 
hiermit zur 
*ordentlichen Hauptversammlung * 
*(virtuelle Hauptversammlung)* am Mittwoch, den 8. Juli 
2020 um 10:00 Uhr (MESZ) eingeladen. 
 
Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung nach § 1 Absatz 2 COVID-19 AuswBekG in 
den Geschäftsräumen der Giesecke + Devrient GmbH, 
Prinzregentenstraße 159, 81677 München, statt. Die 
gesamte Versammlung wird nach § 1 Absatz 2 Satz 1 
Nummer 1 COVID-19 AuswBekG auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.secunet.com/hauptversammlung 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in 
Bild und Ton live übertragen (vgl. die näheren Hinweise 
nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der secunet Security Networks AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die secunet Security Networks 
   AG und den Konzern sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 27. März 2020 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf es daher unter 
   Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten 
   Unterlagen sind seit Veröffentlichung der 
   Einladung zur Hauptversammlung 2020 auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.secunet.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 10.092.423,12 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        10.092.423,12 Euro 
   Dividende von 1,56 Euro 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere     0,00 Euro 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung 0,00 Euro 
   Bilanzgewinn              10.092.423,12 Euro 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung der Einberufung der 
   Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von der 
   Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Die Anzahl 
   dividendenberechtigter Aktien entspricht 
   insgesamt 6.469.502 Stück. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Absatz 4 
   Satz 2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann 
   nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 
   AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts* 
 
   Für die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 und die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts hat der Aufsichtsrat ein 
   Auswahl- und Vorschlagsverfahren gemäß 
   Art. 16 Absatz 2 bis Absatz 5 der Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
   und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('_Abschlussprüferverordnung_') durchgeführt. 
   Das Auswahl- und Vorschlagsverfahren wurde 
   durch den Aufsichtsrat durchgeführt, da der 
   Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss gebildet 
   hat. 
 
   Als Resultat des Auswahlverfahrens hat der 
   Aufsichtsrat die PriceWaterhouseCoopers GmbH, 
   Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, 
   sowie die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, 
   Niederlassung Essen empfohlen. Der 
   Aufsichtsrat präferiert die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH. Diese 
   Auswahlentscheidung des Aufsichtsrats und die 
   Präferenz für die PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   beruhen im Wesentlichen auf folgenden 
   Erwägungen: Die PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   verfügt über eine breite und kompetente 
   fachliche Aufstellung. Hierbei war für den 
   Aufsichtsrat insbesondere die Kompetenz und 
   Effizienz beim Einsatz von Technologie in der 
   Prüfungsabwicklung maßgeblich. Zudem 
   verfügt die PriceWaterhouseCoopers GmbH - als 
   eine der sog. 'Big4' - 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - über 
   umfassende Ressourcen und ein internationales 
   Netzwerk. 
 
   Die Hauptversammlung soll die Möglichkeit 
   haben, zwischen den beiden vorgenannten 
   Alternativen zu entscheiden. Der Aufsichtsrat 
   wird der Hauptversammlung daher die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH als 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und 
   die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
   vorschlagen. Für den Fall, dass die 
   Hauptversammlung die Wahl der 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH ablehnen sollte, 
   soll die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl 
   vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat hat 
   entsprechend Art. 16 Absatz 2, 3. Unterabsatz 
   der Abschlussprüferverordnung erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Wahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu 
      beschließen: 
 
      Die PriceWaterhouseCoopers GmbH, Sitz 
      Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, 
      wird zum Abschlussprüfer der secunet 
      Security Networks AG und zum 
      Konzernabschlussprüfer des 
      secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 
      2020 sowie zum Abschlussprüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      der secunet Security Networks AG und des 
      secunet-Konzerns zum 30. Juni 2020 
      bestellt. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt für den Fall, 
      dass der vorstehende Vorschlag zur Wahl 
      der PriceWaterhouseCoopers GmbH, Sitz 
      Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, 
      von der Hauptversammlung nicht mit der 
      erforderlichen Mehrheit beschlossen wird, 
      vor, zu beschließen: 
 
      Die BDO AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
      Hamburg, Niederlassung Essen, wird zum 
      Abschlussprüfer der secunet Security 
      Networks AG und zum 
      Konzernabschlussprüfer des 
      secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 
      2020 sowie zum Abschlussprüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      der secunet Security Networks AG und des 
      secunet-Konzerns zum 30. Juni 2020 
      bestellt. 
6. *Änderung der Satzungsregelung betreffend 
   die Teilnahmeberechtigung an der 
   Hauptversammlung (§ 19 Absatz 2 der Satzung)* 
 
   Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie ('_ARUG II_') wurden 
   die gesetzlichen Regelungen für den zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden 
   Nachweis über den Anteilsbesitz geändert. Für 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften 
   reicht nach § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG in der 
   durch das ARUG II geänderten Fassung für die 
   Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung 

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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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