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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapierkennnummer WNDL20 - 
- ISIN DE000WNDL201 - Ergänzungsverlangen zur 
Tagesordnung 
der am Mittwoch, den 24. Juni 2020, um 11:00 Uhr, 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
der windeln.de SE. 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 18. Mai 2020 
wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten virtuell stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 24. Juni 2020, 
eingeladen. 
 
Auf Verlangen der YOUTH PTE LTD. ('*YOUTH*') vom 22. 
Mai 2020 wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG in 
Verbindung mit Art. 56 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG die 
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. 
Juni 2020 unter Beibehaltung der bisherigen 
Tagesordnungspunkte 1 bis 10 um folgenden 
Tagesordnungspunkt 11 ergänzt und hiermit 
bekanntgegeben: 
 
11. *Verkleinerung des Aufsichtsrats, Abberufung 
    von Aufsichtsratsmitgliedern und Neubestellung 
    von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    YOUTH schlägt vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    1. *Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern:* 
 
       a. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Tomasz 
          Czechowicz wird mit Wirkung zum 
          Zeitpunkt der Beendigung dieser 
          Hauptversammlung von seinem Amt 
          abberufen. 
       b. Das Aufsichtsratsmitglied Herr 
          Clemens Jakopitsch wird mit Wirkung 
          zum Zeitpunkt der Beendigung dieser 
          Hauptversammlung von seinem Amt 
          abberufen. 
       c. Das Aufsichtsratsmitglied Frau Xiao 
          Jing Yu wird mit Wirkung zum 
          Zeitpunkt der Beendigung dieser 
          Hauptversammlung von ihrem Amt 
          abberufen. 
    2. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
       Unter der Annahme, dass der vorgenannte 
       Beschlussvorschlag erfolgreich ist oder 
       sofern die Mitgliedschaft jedenfalls einer 
       der Herren Czechowicz oder Jakopitsch oder 
       von Frau Jing Yu im Aufsichtsrat 
       spätestens mit Wirkung zur Beendigung 
       dieser Hauptversammlung durch Abberufung 
       oder anderweitig endet, soll folgende 
       Person zum Mitglied des Aufsichtsrats 
       gewählt werden: 
 
        Frau Qian Zou, geboren am 28.04.1981, 
        wohnhaft Zhejiang, Volksrepublik China, 
        Geschäftsführerin YOUTH PTE. LTD. und 
        Direktorin Shanghai Marco & Mari 
        Company Ltd. 
 
       Die Wahl von Frau Qian Zou erfolgt mit 
       Wirkung ab Beendigung der vorliegenden 
       Hauptversammlung und für die Zeit bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
       beschließt. 
 
       Der Lebenslauf von Frau Qian Zou ist auf 
       der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       https://corporate.windeln.de/ 
 
       unter der Rubrik 'Investor Relations", 
       'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 
       Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung 
       (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
       Oktober 2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 
       SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
       SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung 
       mit § 8 Abs. 1 der Satzung der windeln.de 
       SE und § 20.1 der Vereinbarung zwischen 
       dem Besonderen Verhandlungsgremium der 
       Arbeitnehmer der windeln.de AG und ihrer 
       Tochtergesellschaften und der windeln.de 
       AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
       in der windeln.de SE vom 22. Februar 2016 
       derzeit aus sechs von der Hauptversammlung 
       ohne Bindung an Wahlvorschläge zu 
       wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
       Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied 
       vorgeschlagene Person ist Mitglied in 
       nachfolgend genannten gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten und 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten: 
       - keine 
 
       Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien: 
       - keine 
    3. *Verkleinerung des Aufsichtsrats* 
 
       Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird von 
       sechs (6) auf vier (4) Mitglieder 
       verkleinert und § 8 Abs. 1 der Satzung der 
       Gesellschaft wird entsprechend wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       _Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) 
       Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder 
       werden ohne Bindung an Wahlvorschläge von 
       der Hauptversammlung gewählt._ 
 
       Unverbindliche Übersetzung: 
       _The Supervisory Board consists of four 
       (4) members. The members of the 
       Supervisory Board shall be elected by the 
       general meeting without being bound to 
       election proposals._ 
Begründung der YOUTH: 
 
Nach Überzeugung von YOUTH ist ein Aufsichtsrat 
mit sechs Mitgliedern angesichts der Größe der 
Gesellschaft und der Komplexität des Geschäftsmodells 
der Gesellschaft nicht erforderlich. Die Wahrnehmung 
der Kontroll- und Beratungsaufgabe des Aufsichtsrats 
gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft ist auch durch 
einen Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern ohne weiteres 
möglich. Da sämtliche Aufsichtsratsmitglieder von der 
Hauptversammlung gewählt werden, ist eine ausreichende 
Vertretung der Aktionäre im Aufsichtsrat 
sichergestellt. Überdies führt eine Reduzierung 
der Sitze im Aufsichtsrat zu einer nicht unerheblichen 
Einsparung von Kosten für die Gesellschaft. Aus einer 
Reduzierung der Aufsichtsratssitze ergibt sich eine 
niedrigere Gesamtvergütung des Aufsichtsrats. Darüber 
hinaus ist zu erwarten, dass die Bildung von 
Ausschüssen in einem aus vier Mitgliedern bestehenden 
Aufsichtsrats nicht erforderlich ist. Auch hieraus 
ergibt sich eine Kostenersparnis für die Gesellschaft. 
 
Die vorgeschlagene Kandidatin ist Geschäftsführerin von 
YOUTH. Nach Überzeugung von YOUTH ist eine 
Vertretung des größten Einzelaktionärs im 
Aufsichtsrat einer Gesellschaft nicht nur üblich, 
sondern vorliegend auch im besten Interesse der 
Gesellschaft. Frau Zou verfügt über ausgeprägte 
Erfahrung im Bereich Retail, insbesondere in den 
Bereichen Kinderbedarf und Kindermode. Zu betonen ist 
hierbei, dass sich die Erfahrung von Frau Zou in diesen 
Bereichen insbesondere auch auf den für windeln.de SE 
wichtigen chinesischen Markt erstreckt. 
 
*windeln.de SE* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2020-05-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: windeln.de SE 
             Hofmannstrasse 51 
             81379 München 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@windeln.de 
Internet:    https://corporate.windeln.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1056559 2020-05-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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