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DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Bornheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Bornheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit 
unsere Aktionäre zu der 
*am Donnerstag, den 9. Juli 2020, 11:00 Uhr,* 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in Form der *virtuellen Hauptversammlung* i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des 'Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl I 
2020, S. 569), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abgehalten. Sie wird 
für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim. Zu 
Einzelheiten vgl. die Hinweise am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020, des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 und des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat bereits am 19. Mai 2020 den 
   Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Vorstand und             EUR  21.628.760,00 
   Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 
   2019/2020 in Höhe von 
   wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer       EUR  21.628.760,00 
   Dividende von EUR  0,68 
   pro Stück-Stammaktie auf 
   31.807.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Auf nicht 
   dividendenberechtigte Stück-Stammaktien 
   entfallende Teilbeträge werden auf neue 
   Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019/2020 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019/2020 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020/2021 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2020/2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020/2021 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 
   5, 117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
   Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Vergütungssystems für die 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 
   1. Januar 2020 gültigen Fassung gemäß 
   dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. 
   Dezember 2019 beschließt die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des 
   Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 
   bei jeder wesentlichen Änderung des 
   Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. 
 
   Zwar müssen § 120a Abs. 1 AktG und die 
   Vorgaben des ARUG II für Inhalt und 
   Darstellung des Vergütungssystems nach den 
   Übergangsvorschriften zum ARUG II in der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 der 
   HORNBACH Baumarkt AG noch nicht zwingend 
   angewendet werden. Der Aufsichtsrat hat aber 
   bereits am 19. Mai 2020 ein neues 
   Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   beschlossen, das den Vorgaben des ARUG II 
   entspricht und die Empfehlungen der Novelle 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   berücksichtigt. Ferner haben Vorstand und 
   Aufsichtsrat beschlossen, das neue 
   Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   aus Gründen guter Corporate Governance 
   freiwillig bereits der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 9. Juli 2020 zur 
   Billigung gemäß § 120a Abs. 1 AktG 
   vorzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, das im 
   Anschluss abgedruckte, vom Aufsichtsrat am 
   19. Mai 2020 beschlossene Vergütungssystem 
   für die Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der HORNBACH Baumarkt AG* 
 
A. *GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS 
   FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER HORNBACH 
   BAUMARKT AG* 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder leistet einen 
   wesentlichen Beitrag zur Förderung und 
   Umsetzung der Unternehmensstrategie der 
   HORNBACH Baumarkt AG, die Marktposition im 
   europäischen Do-it-yourself-Markt durch 
   organisches Wachstum kontinuierlich 
   auszubauen. Umsatz und Profitabilität sollen 
   durch die Expansion eines international 
   erfolgreichen Handelsformats nachhaltig 
   gesteigert werden. Im Mittelpunkt stehen 
   dabei einerseits die strategische 
   Weiterentwicklung dieses Konzepts und der 
   Ausbau des Filialnetzes an Standorten mit 
   überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial im 
   In- und Ausland. Andererseits soll der 
   Onlinehandel in Deutschland und im übrigen 
   Europa weiter forciert werden, um so die 
   Wettbewerbsposition der HORNBACH Baumarkt AG 
   als Omnichannel Retailer nachhaltig zu 
   stärken. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im 
   Einklang mit dieser Unternehmensstrategie 
   stehen und diese unterstützen: Die einjährige 
   variable Vergütung ist an den finanziellen 
   Leistungskriterien Umsatz, Free Cash Flow 
   ('FCF') und Earnings Before Taxes ('EBT') 
   ausgerichtet. Damit wird zum einen die 
   Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die 
   verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum 
   anderen werden Anreize für eine 
   kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft 
   und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. 
 
   Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder am 
   langfristigen Erfolg des Unternehmens 
   auszurichten, nimmt die mehrjährige variable 
   Vergütung einen wesentlichen Anteil an der 
   Gesamtvergütung ein. Die mehrjährige variable 
   Vergütung hat eine Laufzeit von vier Jahren 
   und wird in jährlichen Tranchen gewährt. Im 
   Rahmen der mehrjährigen variablen Vergütung 
   wird somit die Unternehmensentwicklung über 
   mehrjährige Zyklen hinweg abgebildet. Die 
   mehrjährige variable Vergütung ist an einer 
   Renditeprämie (ausgedrückt durch den Return 
   on Capital Employed, 'ROCE') abzüglich der 
   gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten 
   (Weighted Average Cost of Capital, 'WACC') 
   und am relativen Total Shareholder Return 
   ('TSR') der HORNBACH Baumarkt AG 
   ausgerichtet. Somit erfolgt eine Verknüpfung 
   einer an der internen Unternehmensstrategie 
   ausgerichteten Leistungskennzahl und einer 
   externen relativen Leistungskennzahl. Dadurch 
   wird einerseits die Erreichung zentraler 
   interner strategischer Zielsetzungen 
   gefördert und andererseits den langfristigen 
   Interessen der Aktionäre Rechnung getragen. 
 
   Die variable Vergütung bezieht darüber hinaus 
   auch wesentliche nicht-finanzielle 
   Leistungskriterien ein. Dies trägt zur 
   nachhaltigen Weiterentwicklung des 
   Unternehmens bei, indem auch Belange 
   zentraler Stakeholder im System zur Vergütung 
   der Vorstandsmitglieder abgebildet werden. 
 
   Um eine noch stärkere Ausrichtung der 
   Interessen der Vorstandsmitglieder an den 
   Interessen der Aktionäre zu erreichen und um 
   die langfriste und nachhaltige Entwicklung 
   der HORNBACH Baumarkt AG zu unterstützen, 
   werden die Vorstandsmitglieder zudem 
   verpflichtet, Aktien der HORNBACH Baumarkt AG 

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May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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