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DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Bornheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Bornheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit 
unsere Aktionäre zu der 
*am Donnerstag, den 9. Juli 2020, 11:00 Uhr,* 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Die Hauptversammlung wird in Form der *virtuellen Hauptversammlung* i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des 'Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl I 
2020, S. 569), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abgehalten. Sie wird 
für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim. Zu 
Einzelheiten vgl. die Hinweise am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020, des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 und des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a, 315a HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat bereits am 19. Mai 2020 den 
   Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Vorstand und             EUR  21.628.760,00 
   Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 
   2019/2020 in Höhe von 
   wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer       EUR  21.628.760,00 
   Dividende von EUR  0,68 
   pro Stück-Stammaktie auf 
   31.807.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Auf nicht 
   dividendenberechtigte Stück-Stammaktien 
   entfallende Teilbeträge werden auf neue 
   Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019/2020 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019/2020 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020/2021 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2020/2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020/2021 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 
   5, 117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
   Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Vergütungssystems für die 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 
   1. Januar 2020 gültigen Fassung gemäß 
   dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. 
   Dezember 2019 beschließt die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft über die Billigung des 
   Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 
   bei jeder wesentlichen Änderung des 
   Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre. 
 
   Zwar müssen § 120a Abs. 1 AktG und die 
   Vorgaben des ARUG II für Inhalt und 
   Darstellung des Vergütungssystems nach den 
   Übergangsvorschriften zum ARUG II in der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 der 
   HORNBACH Baumarkt AG noch nicht zwingend 
   angewendet werden. Der Aufsichtsrat hat aber 
   bereits am 19. Mai 2020 ein neues 
   Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   beschlossen, das den Vorgaben des ARUG II 
   entspricht und die Empfehlungen der Novelle 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   berücksichtigt. Ferner haben Vorstand und 
   Aufsichtsrat beschlossen, das neue 
   Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   aus Gründen guter Corporate Governance 
   freiwillig bereits der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 9. Juli 2020 zur 
   Billigung gemäß § 120a Abs. 1 AktG 
   vorzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, das im 
   Anschluss abgedruckte, vom Aufsichtsrat am 
   19. Mai 2020 beschlossene Vergütungssystem 
   für die Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der HORNBACH Baumarkt AG* 
 
A. *GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS 
   FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER HORNBACH 
   BAUMARKT AG* 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder leistet einen 
   wesentlichen Beitrag zur Förderung und 
   Umsetzung der Unternehmensstrategie der 
   HORNBACH Baumarkt AG, die Marktposition im 
   europäischen Do-it-yourself-Markt durch 
   organisches Wachstum kontinuierlich 
   auszubauen. Umsatz und Profitabilität sollen 
   durch die Expansion eines international 
   erfolgreichen Handelsformats nachhaltig 
   gesteigert werden. Im Mittelpunkt stehen 
   dabei einerseits die strategische 
   Weiterentwicklung dieses Konzepts und der 
   Ausbau des Filialnetzes an Standorten mit 
   überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial im 
   In- und Ausland. Andererseits soll der 
   Onlinehandel in Deutschland und im übrigen 
   Europa weiter forciert werden, um so die 
   Wettbewerbsposition der HORNBACH Baumarkt AG 
   als Omnichannel Retailer nachhaltig zu 
   stärken. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im 
   Einklang mit dieser Unternehmensstrategie 
   stehen und diese unterstützen: Die einjährige 
   variable Vergütung ist an den finanziellen 
   Leistungskriterien Umsatz, Free Cash Flow 
   ('FCF') und Earnings Before Taxes ('EBT') 
   ausgerichtet. Damit wird zum einen die 
   Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die 
   verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum 
   anderen werden Anreize für eine 
   kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft 
   und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. 
 
   Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder am 
   langfristigen Erfolg des Unternehmens 
   auszurichten, nimmt die mehrjährige variable 
   Vergütung einen wesentlichen Anteil an der 
   Gesamtvergütung ein. Die mehrjährige variable 
   Vergütung hat eine Laufzeit von vier Jahren 
   und wird in jährlichen Tranchen gewährt. Im 
   Rahmen der mehrjährigen variablen Vergütung 
   wird somit die Unternehmensentwicklung über 
   mehrjährige Zyklen hinweg abgebildet. Die 
   mehrjährige variable Vergütung ist an einer 
   Renditeprämie (ausgedrückt durch den Return 
   on Capital Employed, 'ROCE') abzüglich der 
   gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten 
   (Weighted Average Cost of Capital, 'WACC') 
   und am relativen Total Shareholder Return 
   ('TSR') der HORNBACH Baumarkt AG 
   ausgerichtet. Somit erfolgt eine Verknüpfung 
   einer an der internen Unternehmensstrategie 
   ausgerichteten Leistungskennzahl und einer 
   externen relativen Leistungskennzahl. Dadurch 
   wird einerseits die Erreichung zentraler 
   interner strategischer Zielsetzungen 
   gefördert und andererseits den langfristigen 
   Interessen der Aktionäre Rechnung getragen. 
 
   Die variable Vergütung bezieht darüber hinaus 
   auch wesentliche nicht-finanzielle 
   Leistungskriterien ein. Dies trägt zur 
   nachhaltigen Weiterentwicklung des 
   Unternehmens bei, indem auch Belange 
   zentraler Stakeholder im System zur Vergütung 
   der Vorstandsmitglieder abgebildet werden. 
 
   Um eine noch stärkere Ausrichtung der 
   Interessen der Vorstandsmitglieder an den 
   Interessen der Aktionäre zu erreichen und um 
   die langfriste und nachhaltige Entwicklung 
   der HORNBACH Baumarkt AG zu unterstützen, 
   werden die Vorstandsmitglieder zudem 
   verpflichtet, Aktien der HORNBACH Baumarkt AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -2-

zu erwerben und während der Dauer ihres 
   Dienstvertrags zu halten. 
 
   Das System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich 
   gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des 
   Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes 
   zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 
   2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. 
   Dezember 2019) und berücksichtigt die 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 
   2020 in Kraft getretenen Fassung. 
 
   Das neue Vergütungssystem gilt für die 
   Vorstandsmitglieder ab dem 1. März 2020. 
B. *DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN* 
I. *Vergütungsbestandteile* 
1. *Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung* 
 
   Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. 
   Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind das feste Jahresgehalt, 
   Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile sind die einjährige 
   variable Vergütung ('*EVV*') und die mehrjährige variable Vergütung ('*MVV*'). Ferner sieht das 
   Vergütungssystem Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines, '*SOG*') für die 
   Vorstandsmitglieder vor. 
 
   *VERGÜTUNGS-BESTANDTEIL* *BEMESSUNGSGRUNDLAGE /* 
                                 *PARAMETER* 
   *FESTE VERGÜTUNGS-BESTANDTEILE* 
   *Festes Jahresgehalt*         in 12 gleichen monatlichen Raten jeweils am Ende eines jeden 
                                 Kalendermonats 
   *Nebenleistungen*             * Privatnutzung Dienstwagen 
                                 * Unfallversicherung 
                                 * Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und 
                                   Pflegeversicherung 
                                 * Zuschuss zur freiwilligen 
                                   Rentenversicherung bzw. alternativ zu 
                                   den Beiträgen für eine 
                                   Lebensversicherung i.H.v. 50 % des 
                                   jeweils gültigen 
                                   Rentenversicherungssatzes bis zur Höhe 
                                   der Beitragsbemessungsgrenze 
                                 * D&O-Versicherung 
   *Betriebliche                 *Plantyp:* Beitragsorientierte Leistungszusage 
   Altersversorgung (bAV)* 
                                 *Beitrag:* Halbjährlicher Versorgungsbeitrag 
                                 i. H. v. 12,5 % des festen Brutto-Jahresgehalts 
   *VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE* 
   *Einjährige variable          *Plantyp:*              Zielbonus 
   Vergütung (EVV)* 
                                 *Begrenzung:*           200 % des Zielbetrags 
                                 *Leistungskriterien:*   * Umsatz (40 %), Free Cash Flow (30 %) 
                                                           und EBT (30 %) 
                                                         * Modifier (0,8-1,2) 
                                 *Bemessungszeitraum:*   Ein Jahr vorwärtsgerichtet 
                                 *Auszahlungszeitpunkt:* Im Monat der Billigung des 
                                                         Konzernabschlusses für das 
                                                         maßgebliche Geschäftsjahr, spätestens 
                                                         im Folgemonat 
   *Mehrjährige variable         *Plantyp:*              Performance Cash Plan 
   Vergütung (MVV)* 
                                 *Begrenzung:*           200 % des Zielbetrags 
                                 *Leistungskriterien:*   * Relativer TSR (25 %), ROCE-Prämie über 
                                                           WACC (75 % 
                                                         * Modifier (0,8-1,2) 
                                 *Performance Periode:*  Vier Jahre vorwärtsgerichtet 
                                 *Auszahlungszeitpunkt:* Im Monat der Billigung des 
                                                         Konzernabschlusses für das letzte 
                                                         Geschäftsjahr der vierjährigen Performance 
                                                         Periode, spätestens im Folgemonat 
   *SOG*                         * Verpflichtung, 50 % des 
                                   Auszahlungsbetrags aus der MVV zum 
                                   Erwerb von Aktien der HORNBACH 
                                   Baumarkt AG einzusetzen. 
                                 * *SOG-Ziel:* 150 % eines festen 
                                   Brutto-Jahresgehalts für den 
                                   Vorsitzenden des Vorstands; 100 % 
                                   eines festen Brutto-Jahresgehalts für 
                                   ein ordentliches Vorstandsmitglied 
                                 * Halten der Aktien über die Dauer der 
                                   Vorstandstätigkeit 
 
   Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete 
   Ziel-Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des 
   Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne 
   Weiteres übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die 
   Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei EVV und MVV wird jeweils 
   der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt. Der Anteil der mehrjährigen variablen 
   Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung übersteigt den Anteil der einjährigen variablen Vergütung an 
   der Ziel-Gesamtvergütung. Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile 
   werden nachfolgend bezogen auf die Ziel-Gesamtvergütung dargestellt. 
 
   *ca. 50 % *   *ca. 20 % *    *ca. 30 %* 
   Feste         Variable       Variable 
   Vergütung     Vergütung      Vergütung 
   Festes        EVV            MVV 
   Jahresgehalt 
   + 
   Nebenleistung 
   en 
   + 
   betriebliche 
   Altersversorg 
   ung 
 
   Bei allen Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt, 
   Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und Nebenleistungen) bei ungefähr 50 % der 
   Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung ebenfalls bei ungefähr 50 % der 
   Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil der EVV (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei 
   ungefähr 20 % und der Anteil der MVV (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 30 %. 
 
   Die genannten Anteile können für künftige Geschäftsjahre aufgrund der Entwicklung des Aufwands der 
   vertraglich zugesagten Nebenleistungen sowie für etwaige Neubestellungen geringfügig abweichen. 
2. *Feste Vergütungsbestandteile* 
 
   Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten. Zusätzlich 
   werden Nebenleistungen gewährt: Die HORNBACH Baumarkt AG stellt jedem Vorstandsmitglied einen 
   Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Bei Verzicht auf einen Dienstwagen gewährt 
   die HORNBACH Baumarkt AG dem Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung in Höhe der 
   durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Überlassung eines Dienstwagens. Die HORNBACH 
   Baumarkt AG gewährt den Vorstandsmitgliedern ferner eine Unfallversicherung (Todesfall und 
   Invaliditätsfall) und übernimmt den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag an Arbeitgeberzuschuss zur 
   Krankenversicherung sowie zur freiwilligen Rentenversicherung bzw. alternativ zu Beiträgen für 
   eine Lebensversicherung. Der Zuschuss beträgt 50 % des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes 
   bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder in die 
   D&O-Versicherung der HORNBACH Baumarkt AG einbezogen. Die HORNBACH Baumarkt AG hat den 
   Vorstandsmitgliedern zudem eine beitragsorientierte Leistungszusage zur betrieblichen 
   Altersversorgung gewährt. Im Rahmen dieser Zusage wird ein halbjährlicher Versorgungsbeitrag in 
   Höhe von 12,5 % des festen Brutto-Jahresgehalts geleistet. 
3. *Variable Vergütungsbestandteile* 
 
   Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile beschrieben. Dabei wird verdeutlicht, 
   welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der Leistungskriterien und den Auszahlungsbeträgen 
   aus der variablen Vergütung besteht. Ferner wird erläutert, in welcher Form und wann die 
   Vorstandsmitglieder über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen können. 
 
   *3.1 Einjährige variable Vergütung (EVV)* 
 
   *3.1.1 Bedingungen für die EVV* 
 
   Die EVV ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. Die EVV hängt 
   im ersten Schritt von für die HORNBACH Baumarkt AG wesentlichen finanziellen Leistungskriterien 
   ab. Im zweiten Schritt kann der Aufsichtsrat über einen sogenannten Modifier die individuelle 
   Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung 
   relevanter nicht-finanzieller Zielen berücksichtigen. 
 
   Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der EVV sind 
   Umsatz, mit 40 % gewichtet, sowie Free Cash Flow und die Earnings Before Taxes ('EBT'), mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

jeweils 30 % gewichtet. Damit wird zum einen die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die 
   verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine kontinuierliche 
   Steigerung der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. 
 
   * Der Umsatz ist der in der Konzerngewinn- 
     und Verlustrechnung des gebilligten und 
     geprüften Konzernabschlusses der 
     Gesellschaft für das jeweilige 
     Geschäftsjahr ausgewiesene konsolidierte 
     (Netto-)Umsatzerlös. 
   * Der Free Cash Flow bezeichnet die freien, 
     der Gesellschaft zur Tilgung von 
     Finanzverbindlichkeiten zur Verfügung 
     stehenden Mittel. 
   * Das EBT entspricht dem in der 
     Konzerngewinn- und Verlustrechnung des 
     gebilligten und geprüften 
     Konzernabschlusses der Gesellschaft für 
     das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesenen 
     Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen 
     und vom Ertrag. 
 
   Maßgeblich sind die Werte, die in dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss der 
   Gesellschaft für das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind. Soweit ein 
   für die Ermittlung eines Teilziels maßgeblicher Wert nicht selbst in dem gebilligten und 
   geprüften Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen wird, wird der Wert von der Gesellschaft 
   ermittelt und von einem Wirtschaftsprüfer auf Richtigkeit geprüft. 
 
   Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat Zielvorgaben für die einzelnen 
   finanziellen Leistungskriterien. Nach Ablauf des Geschäftsjahrs wird die Gesamtzielerreichung auf 
   Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen finanziellen Leistungskriterien berechnet. Zur 
   Ermittlung der Zielerreichung für die drei finanziellen Leistungskriterien vergleicht der 
   Aufsichtsrat für jedes finanzielle Leistungskriterium den Ist-Wert nach Ablauf des Geschäftsjahres 
   mit dem Ist-Wert des Vorjahres (strategische Wachstumsrate). Für jedes finanzielle 
   Leistungskriterium legt der Aufsichtsrat fest: 
 
   * einen Schwellenwert, der einem 
     Teilzielerreichungsgrad von 0 % 
     entspricht, 
   * einen Zielwert, der einem 
     Teilzielerreichungsgrad von 100 % 
     entspricht. 
   * einen Maximalwert, der einem 
     Teilzielerreichungsgrad von 200 % 
     entspricht. 
 
   Werte zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert 
   werden linear interpoliert. 
 
   Aus den finanziellen Leistungskriterien errechnet sich die Gesamtzielerreichung nach folgender 
   Formel: 
 
   Gesamtzielerreichung = Zielerreichung Umsatz x 40 % + Zielerreichung Free Cash Flow x 30 % + 
   Zielerreichung EBT x 30 % 
 
   Ergänzend zu den finanziellen Leistungskriterien legt der Aufsichtsrat in der Regel vor Beginn des 
   Geschäftsjahrs Kriterien für den Modifier fest. Legt der Aufsichtsrat bis zum Beginn eines 
   Geschäftsjahres keine neuen Kriterien für den Modifier fest, so finden die vom Aufsichtsrat für 
   das vorausgegangene Geschäftsjahr festgelegten Kriterien für das jeweilige Geschäftsjahr 
   Anwendung. Über den Modifier kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung des 
   Vorstandsmitglieds, die Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung nicht-finanzieller Ziele 
   wie Stakeholder- und ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) beurteilen. 
 
   * Leistungskriterien für die Beurteilung der 
     individuellen Leistung des 
     Vorstandsmitglieds können z.B. wichtige 
     finanzielle Leistungen im Ressort, 
     individuelle Beiträge zu bedeutenden 
     bereichsübergreifenden Projekten, 
     relevante strategische Leistungen im 
     Ressort oder die Realisierung von 
     Schlüsselprojekten sein. 
   * Leistungskriterien, um die kollektive 
     Leistung des Vorstands zu beurteilen, 
     können z.B. Marktanteilsentwicklung 
     stationär und online, Erreichung wichtiger 
     strategischer Unternehmensziele, 
     Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und 
     untereinander oder nachhaltige 
     strategische, technische und strukturelle 
     Unternehmensentwicklung sein. 
   * Im Bereich der nicht-finanziellen Ziele 
     kann der Aufsichtsrat z.B. 
     Kundeninformation und Kundenzufriedenheit, 
     Mitarbeitergewinnung, 
     Mitarbeiterzufriedenheit, 
     Mitarbeiterentwicklung und 
     Mitarbeiterbindung, verantwortungsbewusste 
     Beschaffung oder Produktverantwortung und 
     Sortiment sowie weitere ESG-Ziele 
     berücksichtigen. 
 
   Der individuelle Modifier wird durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen abhängig 
   von dem Grad der Erfüllung der Kriterien für die Beurteilung der individuellen Leistung des 
   Vorstandsmitglieds, für die Beurteilung der Leistung des Gesamtvorstands und für die Beurteilung 
   der Erreichung der nicht-finanziellen Ziele bestimmt. Der Modifier beträgt grundsätzlich 1,0 und 
   kann auf einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 angepasst werden, wenn die finanziellen 
   Leistungskriterien allein die Leistung des Vorstandsmitglieds nicht ausreichend widerspiegeln. Die 
   Ziele und die Beurteilung, inwieweit die Ziele erreicht wurden, werden im Nachgang im 
   Vergütungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr erläutert. 
 
   Die aus den finanziellen Leistungskriterien errechnete Gesamtzielerreichung wird mit dem Modifier 
   (0,8 bis 1,2) und dem im Dienstvertrag festgelegten Zielbetrag in Euro multipliziert (EVV = 
   individueller Zielbetrag x Gesamtzielerreichungsgrad x Modifier) und ergibt - vorbehaltlich der 
   Feststellung eines Malus-Tatbestands (dazu B.I.3.3) - den Auszahlungsbetrag. 
 
   Der jährliche Auszahlungsbetrag der EVV ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Der 
   Auszahlungsbetrag ist spätestens im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der HORNBACH 
   Baumarkt AG für das Geschäftsjahr, das für die EVV maßgeblich ist, zur Zahlung fällig. 
 
   Der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen oder 
   Entwicklungen, z.B. bei der Akquisition oder der Veräußerung eines Unternehmensteils, die 
   Planbedingungen der EVV vorübergehend nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. 
 
   Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata 
   temporis auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes des Dienstverhältnisses gekürzt. 
   Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem Dienstverhältnis 
   keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder 
   Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung). Endet der Dienstvertrag, wird die EVV 
   für das laufende Geschäftsjahr gemäß den allgemeinen Regelungen über die EVV berechnet und 
   zum regulären Zeitpunkt ausbezahlt. Sämtliche Ansprüche auf die EVV aus einem laufenden 
   Bemessungszeitraum, also einem laufenden Geschäftsjahr, verfallen ersatz- und entschädigungslos in 
   den folgenden Bad-Leaver-Fällen: Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des 
   Bemessungszeitraums durch außerordentliche Kündigung der Gesellschaft aus einem vom 
   Vorstandsmitglied verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB; die Bestellung des 
   Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums infolge eines Widerrufs der Bestellung 
   als Mitglied des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung oder die Bestellung des 
   Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums infolge einer Amtsniederlegung, ohne 
   dass die Amtsniederlegung durch eine Pflichtverletzung der Gesellschaft oder gesundheitliche 
   Beeinträchtigungen des Vorstandsmitglieds oder gesundheitliche Beeinträchtigungen eines engen 
   Familienmitglieds veranlasst ist. 
 
   *3.1.2 Übergangsbestimmungen zur EVV* 
 
   Im Geschäftsjahr 2020/21 wendet die Gesellschaft den Modifier im Rahmen der EVV mit dem Faktor 1,0 
   an. 
 
   *3.2 Mehrjährige variable Vergütung (MVV)* 
 
   *3.2.1 Bedingungen für die MVV* 
 
   Die MVV ist als Performance Cash Plan ausgestaltet, der in jährlich rollierenden Tranchen gewährt 
   wird. Jede Tranche des Performance Cash Plans hat eine Laufzeit von vier Jahren ('Performance 
   Periode'). Jede Performance Periode beginnt am 1. März des ersten Geschäftsjahrs der Performance 
   Periode ('Gewährungsgeschäftsjahr') und endet am 28./29. Februar des dritten auf das 
   Gewährungsgeschäftsjahr folgenden Jahres. 
 
   Im ersten Schritt hängt die MVV von für die HORNBACH Baumarkt AG wesentlichen finanziellen 
   Leistungskriterien ab. Im zweiten Schritt kann der Aufsichtsrat über einen Modifier die 
   individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die 
   Erreichung relevanter nicht-finanzieller Zielen berücksichtigen. Nach Ablauf der Performance 
   Periode wird die Zielerreichung für die MVV über die vierjährige Performance Periode ermittelt und 
   die Höhe des Auszahlungsbetrags für jedes Vorstandsmitglied in Abhängigkeit von der Zielerreichung 
   festgelegt. 
 
   Die maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien für die MVV sind der relative Total 
   Shareholder Return ('TSR') der HORNBACH Baumarkt AG im Vergleich zum TSR der Unternehmen des SDAX 
   mit einer Gewichtung von 25 % und die Renditeprämie (ausgedrückt durch den Return on Capital 
   Employed, 'ROCE') abzüglich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average 
   Cost of Capital, 'WACC') ('ROCE-Prämie über WACC') des Konzerns während der vierjährigen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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