Nachdem die Aktie der Deutschen Post kürzlich auf den höchsten Stand seit dem Corona-Crash geklettert ist, geben die DAX-Titel heute wieder etwas nach. Der Grund hierfür dürfte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein. Demnach war die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe rechtswidrig.Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damals hatte die Deutsche Post das Porto ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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